Letzte Woche ist an meiner alten Wohnadresse ein Brief der Einnahmenagentur eingetroffen, mit dem ich — immerhin zweisprachig — aufgefordert wurde, eine angeblich seit 2018 offene Schuld von 60 Euro gegenüber dem Landesgericht Bozen zu begleichen.
Da ich mir auf diese Forderung keinen Reim machen konnte, der Brief weder an meine aktuelle Anschrift noch als Einschreiben verschickt worden war und darin zudem auch noch meine Steuernummer falsch angegeben war, wurde ich stutzig. Mein Steuerberater, bei dem ich nachgefragt hatte, wie ich mich verhalten sollte, erkundigte sich bei der Agentur. Dort bestätigte man ihm, dass das Schreiben echt sei. Wegen der falschen Angaben müsse ich mich allerdings direkt an die zuständige Stelle des Gerichts wenden.
Also schrieb ich heute Morgen eine zertifizierte E-Mail (ZEP) an das sogenannte »Amt für Forderungseintreibungen« des Landesgerichts, in der ich den Sachverhalt schilderte und um Auskunft bat.
Wortlaut anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
letzte Woche habe ich von der Agentur der Einnahmen per Post eine Zahlungsaufforderung erhalten, die sich auf eine Forderung des Landesgerichts Bozen bezieht. Im Anhang schicke ich einen Scan davon mit.
Die Mitteilung wurde mir als gewöhnlicher Brief (und nicht als Einschreiben) zugestellt und mir ist unklar, worauf genau sich die Forderung bezieht. Ich kann mich nicht erinnern, jemals zuvor eine Rechnung des Gerichts in der Höhe des genannten Betrags (EUR 60,–) erhalten zu haben.
Insbesondere aber wurde der Brief an meinen alten Wohnsitz adressiert und auch meine darin angegebene Steuernummer stimmt nicht.
Mein Steuerberater hat bereits mit der Agentur der Einnahmen Rücksprache gehalten. Demnach handelt es sich offenbar um einen »echten« Brief und nicht um eine Betrugsmasche.
Für weitere Informationen wurde ich jedoch an Ihr Büro verwiesen.
Wichtig wäre mir natürlich vor allem, dass eine etwaige Begleichung der Schuld korrekt anerkannt und verbucht wird, auch wenn die angegebene Steuernummer falsch ist. Andernfalls besteht womöglich die Gefahr, dass ich die Rechnung zweimal bezahlen muss bzw. dass ich trotz Begleichung weiterhin als säumig gelte.
Für Ihre Auskunft danke ich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
…
Immerhin erreichte mich noch am selben Tag, also ebenfalls heute, eine Antwort:
Buongiorno,
in risposta alla sua cortese richiesta le confermo che il sollecito di pagamento a lei pervenuto dall’agenzia entrate – riscossione risulta collegato alla partita di credito numero xxxxxxxxx del Tribunale di Bolzano, aperta per il recupero di spese processuali poste a suo carico dal Giudice.
Con riferimento all’attribuzione del codice fiscale non corretto da parte dell’agenzia, non posso fornire informazioni utili in quanto l’identificazione del debitore viene effettuata dalla stessa agenzia sulla base degli atti trasmessi dagli uffici giudiziari quali enti creditori.
Distinti saluti.
Ich war und bin total perplex. Nicht so sehr wegen der unbefriedigende Antwort und der Tatsache, dass sich staatliche Behörden hinsichtlich der Angaben im Brief gegenseitig den Ball zuspielen.
Pro italico imperio
Obwohl ich einiges gewohnt bin, stellt diese eklatante Missachtung meines verbrieften Rechts auf Gebrauch der deutschen Sprache — mit Vor- und Nachnamen des Verantwortlichen, in einer zertifizierten E-Mail und im Verkehr mit einem Gerichtsamt — für mich persönlich sowas wie einen neuen Höhepunkt der Entrechtung dar.
Mich erstaunt immer wieder aufs Neue, mit welcher Selbstverständlichkeit und kolonialen Überheblichkeit man als Vertreter der Sprachminderheit konfrontiert wird, als wäre man ein minderwertiger Bürger mit nicht ernstzunehmenden Rechten. Beamte fühlen sich offenbar sehr, sehr sicher, dass sie in einem solchen Fall nichts zu befürchten haben. Sonst würden sie so wohl kaum so agieren.
Noch nicht einmal eine entschuldigende Floskel oder eine auch nur fadenscheinige Ausrede hielt der Funktionär hier angebracht. Nix. Auf ein Schreiben in deutscher Sprache wird einfach auf Italienisch geantwortet.
Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 | 09 10 11 | 12

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