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Wer darf über das Gerichtsgebäude mitreden?

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Vorgestern hat Christian Bianchi (FI) auf Facebook ein Posting veröffentlicht, mit dem er deutschsprachige (!) Politikerinnen ausdrücklich davor warnt, »Spekulationen« über den Wiederaufbau des teilweise eingestürzten Bozner Gerichtsgebäudes in Umlauf zu bringen.

Der Landesrat behauptet, dass die Fragen rund um die Eingriffe und um die Rekonstruktion des Bauwerks in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei den anstehenden Entscheidungen handle es sich hauptsächlich um »technische und administrative Bewertungen«.

Facebook-Eintrag von LR Christian Bianchi und Kommentar von Marco Pugliese – Querbalken von mir

Das ist kein Plädoyer für Sachlichkeit, sondern der glasklare Versuch, eine politische Debatte auf Verwaltungsfragen zu reduzieren, um Mitspracherechte einzuschränken. Politikerinnen, die anderer Auffassung sind als er, will Bianchi über diesen Umweg den Mund verbieten, um eine notwendige Debatte abzuwürgen — eine Debatte die unbedingt zu führen ist, auch wenn sie ihm nicht gefällt.

Gerade bei einem öffentlichen Gebäude mit dieser historischen und symbolischen Belastung ist eine breite Diskussion nicht nur zulässig, sondern unbedingt nötig. Dass ein Landesrat für die anstehenden Maßnahmen zuständig ist, verleiht ihm und seinen Ämtern keine Deutungshoheit über die Geschichte und die künftige Gestalt des Bauwerks.

Noch deutlicher als Bianchi wird in einem Kommentar Marco Pugliese, seines Zeichens Lehrer, Professor an der Universität Bozen, Landessekretär von UIL Scuola und vieles mehr, der (mir) schon länger durch blind nationalistisches Gehabe auffällt:

Wir wollen es genauso zurück. In Bozen leben wir und diese Herrschaften müssen das verstehen.

– Marco Pugliese

Übersetzung von mir

Es ist völlig unklar, wer das »Wir« sein soll, für das Pugliese zu sprechen und dessen Meinung er so genau zu kennen glaubt. Deutlich wird jedenfalls, dass niemandem, der außerhalb von Bozen lebt — und darüber hinaus auch niemandem, der nicht eine originalgetreue Rekonstruktion des faschistisch vorbelasteten Baus will —, ein Mitspracherecht eingeräumt werden soll.

Pugliese beansprucht, den mehrheitlichen (oder gar einhelligen) Willen einer ganzen Gemeinschaft zu kennen, und stellt zu gleich jene, die eine andere Lösung befürworten, als Außenstehende dar, die sich in eine Angelegenheit einmischen, die sie nichts angehe.

Bianchi und noch deutlicher Pugliese wollen also verhindern, dass sich andere — vor allem Andersdenkende — in die Diskussion um den Wiederaufbau des Gerichtsgebäudes einbringen. Das ist eine Haltung, mit der eine breite und ergebnisoffene Debatte, die natürlich auch anstrengend sein kann, im Keim erstickt werden soll.

Dass nur Menschen, die in den Gemeindegrenzen von Bozen leben — oder gar nur Italienischsprachige —, mitreden dürften, ist hanebüchen. Allein schon die Tatsache, dass das Landesgericht für ganz Südtirol zuständig ist und dass die nunmehrige Teilruine nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, sondern des Landes fällt, sollte ausreichen, um eine solche Interpretation als unzulässig zurückzuweisen.

Darüber hinaus betrifft der Umgang mit einem historisch so problematischen Gebäude, das bis heute die Symbole des faschistischen Imperialismus trägt, obwohl es für Demokratie und Gleichheit vor dem Gesetz stehen sollte, selbstverständlich ganz Südtirol. Es ist nicht mehr 1939, als der Grundstein des Gebäudes gelegt wurde, und auch nicht mehr 1956, als es trotz geänderter Rahmenbedingungen so gut wie unverändert fertiggestellt wurde.

Für die anstehende erinnerungskulturelle Entscheidung brauchen wir nicht hauptsächlich eine technisch-administrative Bewertung, sondern einen umfassenden demokratischen Prozess, der politische, architektonische, (kunst-)historische, philosophische und soziale Aspekte berücksichtigt. Wer hier Denk- und Diskussionsverbote erteilen möchte, weil er glaubt, die Entscheidung im Alleingang treffen zu können, ist fehl am Platz.

Cëla enghe: 01 | 02



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