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Sèn Jan muss San Giovanni sein.
Beschämender Entscheid

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Mit gestern veröffentlichtem Urteil (Nr. 210/2018) hat das italienische Verfassungsgericht beschlossen, dass die Gemeinde Sèn Jan künftig auch eine italienische Ortsbezeichnung (San Giovanni) braucht. Der Entscheid geht auf eine Anfechtung der angeblich weltoffenen und autonomiefreundlichen Mittelinksregierung von Paolo Gentiloni (PD) Ende Dezember 2017 zurück, über die sich im Regionalrat vor allem einer gefreut hatte: Postfaschist Alessandro Urzì (AAnC). Über die nach meinem Dafürhalten teils wirklich guten Argumente der Region Südtirol-Trentino, wie zum Beispiel

  • der Verweis auf die Situation im Aostatal und in Teilen des Piemont, wo einnamig französiche bzw. frankoprovenzalische Ortsbezeichnungen existieren sowie
  • auf die faschistische Zwangsitalianisierung;
  • der Hinweis darauf, dass sich die italienischsprachige Gemeinschaft vor Ort mit dem Namen Sèn Jan (di Fassa) voll identifiziert und
  • dass die Ortsbezeichnung von der Stimmbevölkerung direktdemokratisch abgesegnet worden sei;
  • das auf Aosta bezogene Zitat des Präsidenten der verfassunggebenden Versammlung, Terracini: »die Ortsnamen und die Eigennamen sind nicht Teil der anderen Sprache, sondern sie sind was sie sind« — ergo: Mehrsprachigkeit ist nicht Mehrnamigkeit;

fährt das Gericht mit einer Argumentationsweise drüber, die fassungslos macht. So dürften die Vorherrschaft der italienischen Sprache — als alleinige Staatssprache und alleinige Sprache des Verfassungssystems (!!) — durch den Minderheitenschutz nicht infrage gestellt und die italienische Mehrheitsbevölkerung nicht benachteiligt werden. Dies gelte ausdrücklich auch für die Ortsnamengebung und dürfe niemals dazu führen, dass eine Minderheitensprache alternativ zur italienischen benutzt wird. Außerdem sei das Primat der italienischen Sprache — Achtung Brechreizgefahr — entscheidend für die fortwährende Weitergabe des historischen Erbes und der Identität der Republik, zudem Gewährleistung für den Fortbestand der italienischen Sprache an sich.

Was ist das für ein »Verfassungssystem«, das solche Urteile hervorbringt? Was soll das für eine bemitleidenswerte Identität sein, die sich von einer kleinen Minderheit wie der ladinischen und einem Ortsnamen gefährdet sieht? Und was können wir uns von einem Staat erwarten, der gleichberechtigte Mehrsprachigkeit so fürchtet und daher vehement bekämpft?

Nachbemerkung vom 27. November 2018: Auch in Frankreich hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Zweisprachigkeit nicht Zweinamigkeit ist — weshalb ein öffentliches Büro in der Bretagne den Gemeinden ausdrücklich bretonische Einnamigkeit empfiehlt. Aber was selbst im jakobinischen Frankreich möglich ist, geht in Italien offenbar ganz und gar nicht.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 || 01 02 03 04



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