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Berufskammern: Land verteidigt Bestimmung.

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Die Landesregierung hat in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, in der Frage der Sprachgleichstellung zur Einschreibung in die Berufskammern nicht klein beizugeben und sich stattdessen in den Rechtsstreit mit der Zentralregierung vor dem italienischen Verfassungsgericht einzulassen. Wie LH Arno Kompatscher (SVP) diesbezüglich treffend zitiert wird, ist

[d]ie Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache […] ein Grundprinzip der Südtirol-Autonomie, sie muss also auch für die Ausübung eines Berufes in unserem Lande gelten. Wer eine unserer Landessprachen spricht, muss das Recht haben, in die Landesverzeichnisse der Berufskammern eingetragen zu werden.

Um nicht zu sagen, dass die völlige Gleichstellung (vielleicht noch mehr als die Selbstverwaltung) die zentrale Verheißung der Autonomie war.

Dabei stellt sich mir nicht nur die Frage, warum wir im Jahr 2020 mit dem Staat noch immer um Grundprinzipien der Autonomie streiten müssen, sondern auch, was denn (zum Beispiel für die Landesregierung) die Konsequenz wäre, wenn das Verfassungsgericht dieses Grundprinzip nicht anerkennen würde.

Aber vielleicht bin ich ja auch nur unnötig pessimistisch?

Siehe auch: 01 02 03



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