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Covid: Tabellen bleiben einsprachig.

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Die STF hat sich bei LR Thomas Widmann (SVP) wegen der einsprachigen Corona-Tabellen 01 02 erkundigt (Anfrage Nr. 1136/20). Die Antwort ist so fadenscheinig, gleichgültig und minderheitenfeindlich ausgefallen, wie sie nur sein könnte.

Laut zuständigem Landesrat wurden die Tabellen zu Beginn der »Corona-Phase« eingeführt und

auch wegen des enormen Datensatzes einsprachig gehalten, um sie so leserlich wie möglich zu gestalten.

Die Leserlich- und Übersichtlichkeit ist eine sehr beliebte Ausrede. Bei Feinden der Mehrsprachigkeit.

Dieser diskriminierenden Haltung zufolge sind Straßenschilder, Produktetiketten und vieles mehr auch viel übersichtlicher, wenn sie nur in einer Sprache — der lingua franca nazionale — gehalten sind. Nur falls zwischendurch einmal etwas einsprachig Deutsch oder Ladinisch ausfallen sollte, ist die Unübersichtlichkeit kein so wichtiges Argument mehr.

Dass das Land, dessen Autonomie darauf beruht, dass seine Bevölkerung mehrsprachig ist, nun auch schon wie ein beliebiger FdI-Abgeordneter argumentiert, ist eigentlich tragisch. Für die, die sich der Mehrsprachigkeit verweigern wollen, bietet es damit einen perfekten Aufhänger.

Überdies ist die Ausrede mit der Übersichtlichkeit gerade im digitalen Bereich ohnehin völlig unhaltbar, da bei entsprechendem Willen problemlos Lösungen implementiert werden könnten, die das Umschalten zwischen zwei, drei oder auch fünfzig Sprachen erlauben, ohne der Übersichtlichkeit einen Abbruch zu tun.

Die deutschen Gemeindebezeichnungen seien nun — so Widmann weiter — nachgetragen und die Tabelle nach diesen geordnet worden. Doch:

Die Bezeichnungen bzgl. der Herkunft der Neuinfektionen bleiben allerdings einsprachig [italienisch], da diese Bezeichnungen vom Labor so festgelegt und gehandhabt werden und die Übersetzung der einzelnen Bezeichnungen nicht sinnvoll erscheint, auch aus dem Grunde, dass sie sich ständig ändern. Zudem würde eine zusätzliche Übersetzung dieser Spalte die Lesbarkeit der Tabelle erschweren.

Ich notiere: Laut Gesundheitslandesrat gilt die Zweisprachigkeitspflicht nur noch unter der Voraussetzung, dass nicht »das Labor« irgendwas anderes festlegt und dass die »Lesbarkeit« nicht darunter leidet. Was auch immer das heißt, denn für mich wäre die Tabelle auf Deutsch mindestens genauso lesbar.

A propos Lesbarkeit: Darauf wurde etwa bei diesem Brief dann doch eher weniger geachtet.

Siehe auch: 01 02 03 | 04 || 01



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