Der Gemeindeausschuss von Fodom hat am 27. August beschlossen, sich an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden, um zu erreichen, dass endlich das Ergebnis der Volksabstimmung vom 28. und 29. Oktober 2007 umgesetzt wird.
Damals hatten sich sage und schreibe 86,42 Prozent der Abstimmenden für die Abtrennung ihrer Gemeinde von der Region Venetien und ihre Angliederung an Südtirol entschieden. In den beiden anderen ladinischen Gemeinden, die gleichzeitig abgestimmt hatten, war der Anteil der Befürworterinnen ebenfalls sehr hoch: in Anpezo stimmten 76,53 Prozent und in Col 83,33 Prozent für den Landes- und somit auch für den Regionswechsel.
Während jedoch andere, ähnliche Anliegen relativ schnell abgewickelt wurden, hat es bei den dolomitenladinischen Gemeinden in 17 Jahren kaum Fortschritte gegeben.
In der Gemeindesatzung von Fodom sind nicht nur die Verpflichtung zur Förderung der ladinischen Sprache und Kultur sowie die regionsübergreifende Zusammenarbeit mit den ladinischen Gemeinden in Venetien, Südtirol und Trentino (Art. 2) festgeschrieben, sondern auch ausdrücklich die Berücksichtigung des von der Bevölkerung im Jahr 2007 zum Ausdruck gebrachten Willens (Art. 112). Demnach ist die Gemeinde satzungsgemäß dazu verpflichtet, das Ergebnis der damaligen Abstimmung mit allen verfügbaren Mitteln zu verfolgen und keinerlei Entscheidungen zu treffen, die mit diesem Ziel im Widerspruch stehen.
Divide et impera
Die drei Gemeinden von Souramont — Anpezo, Col und Fodom — gehören seit 1923 zur Region Venetien, als dies mit dem ausdrücklichen Ziel der Assimilierung veranlasst wurde.1Dekret Nr. 93 vom 21. Jänner 1923 Auch das republikanische Italien hat diese Ungerechtigkeit, die den Grundprinzipien des Minderheitenschutzes widerspricht, niemals rückgängig, sondern sich die Argumente des Faschismus sogar zueigen gemacht.
Doch spätestens seit Oktober 2007 haben gibt es einen klaren demokratischen Auftrag der betroffenen Bürgerinnen, dies zu ändern. Bei einer in ihrer Substanz gefährdeten Minderheit wie der ladinischen ist dabei Zeit ein wichtiger Faktor — und den scheinen die zuständigen Stellen erneut zu ungunsten des Minderheitenschutzes spielen lassen zu wollen.
Mit dem nun beschlossenen Auftrag, der an die Kanzlei AM.LEX aus Rom erteilt wurde, versucht die Gemeinde Fodom nun, wieder Bewegung in die Angelegenheit zu bringen und den Bürgerinnen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Auf den Beschluss hat mich ein Leser hingewiesen.
- 1Dekret Nr. 93 vom 21. Jänner 1923
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