Über zehn Meter lange Lastwagen dürfen ab sofort nicht mehr durch Gossensaß fahren, während in Mauls eine Beschränkung auf zwölf Meter gilt. Ausgenommen sind jeweils der Ziel- und Quellverkehr, um der örtlichen Wirtschaft nicht zu schaden. Gleichzeitig wurden die Gewichtsbeschränkungen aufgehoben, da sie schwer kontrollierbar gewesen seien, wie das Landespresseamt (LPA) mitteilt.
Um den Durchzugsverkehr einzuschränken, wären eigentlich Abfahrverbote von der Brennerautobahn das Mittel der Wahl. Doch leider haben wir auch diesbezüglich keine echte, sondern nur eine Vorzeigeautonomie.
Wie selbst der zuständige Assessëur Daniel Alfreider (SVP) einräumt, ist das nun eingeführte Längenverbot nur ein Palliativum:
»Da wir in Südtirol keine rechtlichen Instrumente haben, um, wie etwa in Bayern oder Tirol, Abfahrten zu verbieten, war der Durchgangsverkehr durch unsere Dörfer immer ein großes Problem. Mit der Längenbegrenzung schaffen wir gemeinsam mit den Gemeinden die Voraussetzung, um die Abfahrten von der A22 drastisch zu reduzieren und so unsere Ortschaften vor Lärm und Abgasemissionen zu schützen.«
– Pressemitteilung (Hervorhebungen aus dem Original)
Was ein Workaround bringt, das statt den gesamten Ausweichverkehr nur besonders lange Fahrzeuge ausschließt, kann man sich ja vorstellen. Es ist halt besser als gar nichts.
Andere Maßnahmen, wie die Anhebung der viel zu geringen Mautgebühren oder die Ausweitung des Nachtfahrverbotes, fallen ebensowenig in Südtiroler Zuständigkeit.

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