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Besser keine Ärztin als einsprachig deutsch.

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Aus einer Pressemitteilung des Südtiroler Landtags geht unter anderem folgendes hervor:

Eine Südtiroler Bürgerin, die mehrere Jahre in Österreich arbeitete und daher der italienischen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, wurde in der Notaufnahme des Krankenhauses Brixen von einer Ärztin behandelt, berichtete die Süd-Tiroler Freiheit. Sie war zwar sehr freundlich, sprach jedoch kein Wort Deutsch. Nur mit großer Mühe konnte die Patientin den Erklärungen der Ärztin folgen. Die Fragen an die Landesregierung: Was sagt die Landesregierung zur Tatsache, dass im Gesundheitswesen das Recht der Patienten auf Gebrauch ihrer Muttersprache immer wieder missachtet wird? Wird die Landesregierung das Landeskrankenhaus Brixen zur Einhaltung der Verpflichtung der Ärzte und Pfleger zur Zweisprachigkeit mahnen? Was empfiehlt die Landesregierung den betroffenen Patienten, wenn diesen – als wäre dies fast schon selbstverständlich – das Recht auf Gebrauch ihrer Muttersprache verwehrt wird? Was konkret unternimmt die Landesregierung, damit die Ärzte in Südtirol möglichst zweisprachig sind?
Man wisse, dass es in diesem Bereich Probleme gebe, antwortete die Landesregierung. Es sei auch kaum möglich, Personal aus Österreich oder Deutschland einzustellen, das [sic] es hier Einwände der Ärztekammer gebe. Daher seien derzeit viele Ärzte aus Oberitalien hier tätig. Man wolle nun ein neues Angebot mit den Gewerkschaften klären, sodass Sprachkurse auch während der Arbeitszeit möglich werden.

Wenn es dafür noch Bedarf gegeben hätte, haben wir es hier schwarz auf weiß. Es heißt zwar immer wieder »besser eine einsprachige Ärztin, als gar keine«, doch das gilt nur für einsprachig italienische. Andersherum folgt die Gesetzeslage — und der eifrige Einsatz des römischen Gesundheitsministerium — eher dem Prinzip »besser gar keine Ärztin, als eine einsprachig deutsche«. Es gibt also, wie ich bereits bemerkt hatte, Bürgerinnen erster Klasse (die, die Staatssprache als Muttersprache haben) und letzter Klasse (die, die nur auf dem Papier gleichgestellte deutsche Sprache als Muttersprache haben).

In Zeiten von Personalmangel könnte eine Übergangslösung zur Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht und zur Wahrung der Rechte von Patientinnen sein, neben einsprachig italienischen auch einsprachig deutsche Ärztinnen zu beschäftigen. Dann könnte man Patientinnen — insbesondere da, wo die Verständigung andernfalls schwierig wäre — Ärztinnen der jeweiligen Sprache zuzuweisen versuchen.

Wie wichtig Sprache im Gesundheitswesen und wie riskant Sprachbarrieren sind, zeigt unter anderem das hier jüngst in Ansätzen thematisierte Papier aus Kanada.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 || 01



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