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Der Landesname soll mehr als eine Dachmarke sein.

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Schon im Mai des letzten Jahres hatte ich darüber berichtet, dass die Landtagsabgeordneten Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) und der frühere SVP-Landesrat Thomas Widmann (Für Südtirol) parallel zur Autonomiereform einen Beschlussantrag (Nr. 268/25) eingereicht hatten, um die Bezeichnung »Südtirol« auch für das Land (aka die Provinz) amtlich zu machen.

Mit der Verfassungsreform von 2001 hatte »Südtirol« zwar Eingang ins italienische Grundgesetz (Art. 1161aber: nicht Art. 131) gefunden, allerdings nur in Bezug auf die Region Trentino-Südtirol. Das Land Südtirol heißt hingegen offiziell laut italienischer Verfassung und laut Autonomiestatut nur »Provincia di Bolzano« bzw. »Provincia autonoma di Bolzano« – und übersetzt »Provinz Bozen« und »Autonome Provinz Bozen«.

Nun hat Andreas Leiter Reber einen Ersetzungsantrag zum ursprünglichen Beschlussantrag eingebracht, der die Angelegenheit noch einmal genauer fasst und ausführlich begründet. Darin weist er darauf hin, dass der Name »Südtirol« zwar allgegenwärtig, aber außer als Namensbestandteil der Region noch immer nicht amtlich sei — das wäre wohl nur den wenigsten Südtirolerinnen bekannt und bewusst.

In den Prämissen zum Ersetzungsantrag wird auf die Vollform von Staats- und Ländernamen hingewiesen, die im Fall der Schweiz sogar fünf Sprachversionen kennt. Ferner wird der historische Werdegang der Landesbezeichnung von der italienischen Verfassung über das Sonderstatut, die Einführung des Wappens (1983), des Landessiegels (1989), des Banners (1996) und des Logos (1992 und 2025) bis zur Verfassungsreform 2001 nachgezeichnet. Es wird auch auf den »offiziell-inoffiziellen« Gebrauch der Bezeichnung »Land Südtirol« in den sozialen Medien, auf die Dachmarke und auf das Qualitätszeichen verwiesen. Nicht zuletzt wird unterstrichen, dass die Region wegen der — umstrittenen — Autonomiereform nun auch im deutschen Wortlaut den Doppelnamen Trentino-Südtirol/Alto Adige2bisher: it. Trentino-Alto Adige/Südtirol und dt. Trentino-Südtirol erhalten soll.

Im beschließenden Teil des Antrags heißt es, der Südtiroler Landtag möge sich dafür aussprechen:

  1. den Landesnamen „Südtirol“ im deutschen und ladinischen Sprachgebrauch als amtliche Form oder Teil einer amtlichen Vollform für die derzeitige „Provincia autonoma di Bolzano“ einführen zu wollen;
  2. im englischen Wortlaut die Bezeichnung „South Tyrol“ für das Land Südtirol bzw. die derzeitige „Provincia autonoma di Bolzano“ und deren deutsche Bezeichnung „Autonome Provinz Bozen“ einzuführen und verwenden zu wollen;

– aus dem Ersetzungsantrag

und die Landesregierung sowie die Vertreter des Landtags in der Sechser- und Zwölferkommission damit beauftragen:

  1. auf allen zuständigen Ebenen Initiativen für die gesetzliche Verankerung des deutschen Begriffs „Südtirol“ als offiziellen Landesnamen oder Teil einer amtlichen Vollform des Landesnamens für die derzeitige „Provincia autonoma di Bolzano“ zu ergreifen[;]
  2. auf allen zuständigen Ebenen Initiativen zu starten, welche die amtliche Gültigkeit einer Fassung des Sonderstatuts für die Region Trentino-Südtirol im deutschen Wortlaut (und wenn möglich auch im ladinischen Wortlaut) herbeiführen[;]
  3. die Landesverwaltung und sämtliche Körperschaften mit Landesbeteiligung anzuweisen, im englischen Wortlaut die Bezeichnung „South Tyrol“ für die „Autonome Provinz Bozen“ zu verwenden.

– aus dem Ersetzungsantrag

Es ist echt erstaunlich, dass etwas so Elementares mit einer jahrzehntelangen Verspätung und nur aus der Opposition kommt.

Cëla enghe: 01 02 03

  • 1
    aber: nicht Art. 131
  • 2
    bisher: it. Trentino-Alto Adige/Südtirol und dt. Trentino-Südtirol


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Comentârs

2 responses to “Der Landesname soll mehr als eine Dachmarke sein.”

  1. Martin Piger avatar
    Martin Piger

    Die SVP ist solche Themen wahrscheinlich mit Absicht nie angegangen, um stattdessen “die Blumen am Wegesrand pflücken zu können”.
    Man hat sich auf Nebengleise abdrängen lassen, finanzielle oder prozedurale Erleichterungen angestrebt, und wichtige aber anscheinend nicht dringende Anliegen auf die lange Bank geschoben.
    Wenn man sich das noch nicht ausgehöhlte Autonomiestatut von 1972 anschaut, und es sich als vollkommen umgesetzt vorstellt (was es ja bei der Streitbeilegungserklärung 1992 ja immer noch nicht war!), erfüllt es immer noch nicht die Vorgaben aus dem Pariser Vertrag.
    Die Haupt- und Angelpunkte haben keine wesentliche Absicherung erfahren und müssen in einer mühseligen, kräftezehrenden Kleinarbeit Tag für Tag neu erstritten oder verteidigt werden. Auch in der vorgestellten Autonomiereform ist hierin nicht wirklich eine Verbesserung zu erkennen. Die Autobahnkonzession, die schon mehrmals praktisch nach Hause gebracht wurde, schwimmt immer noch auf hoher See. Die staatliche Zermürbungstaktik scheint langsam Früchte zu tragen.

  2. G.P. avatar
    G.P.

    Für die SVP unwichtig und Nebensache, und vor allem seit Kompatscher LH ist, noch unwichtiger.

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