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Einsprachigkeit behindert Polizeiarbeit.

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Staatliche Ordnungskräfte verweigern das in Südtirol geltende Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache systematisch. Wie ein Fall, über den die Tageszeitung berichtet, nun erneut zeigt, hindert sie dies konkret an einer wirksamen Ausübung ihrer Tätigkeit.

So wurde ein Mann aus Schlanders, der »kurz gegen die erlaubte Fahrtrichtung unterwegs« gewesen sein soll, 2022 von den Carabinieri in Schenna angehalten und sollte einem Alkoholtest unterzogen werden. Da er sich jedoch geweigert habe, sei er später zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe, einer hohen Geldbuße und zwei Jahren Führerscheinentzug verurteilt worden.

Das Urteil wurde nun jedoch vom Kassationsgericht aufgehoben, weil dem Fahrer grundlegende Verfahrensgarantien verweigert worden seien: Die Rechtsbelehrung hätte in seiner Muttersprache Deutsch erfolgen müssen, was jedoch nicht geschehen war. Die beiden Carabinieri-Beamten beherrschten nämlich gar kein Deutsch und hatten es auch verabsäumt, den Mann nach der Muttersprache zu fragen.

Der Fall unterstreicht erneut ein strukturelles Problem: Staatsbedienstete werden in Südtirol eingesetzt und auf Kosten der Allgemeinheit entlohnt, obwohl sie häufig nicht in der Lage sind, ihre Kernaufgaben rechtskonform und im Sinne der Bürgerinnen auszuüben.

Wer daraus nun den Schluss ziehen wollte, einfach die Sprachrechte — und somit den Minderheitenschutz — zu lockern, würde letztlich akzeptieren, dass Polizeiarbeit nur bei Verweigerung grundlegender Rechte ausgeübt werden kann. Umgekehrt kann es aber ebensowenig sein, dass die (Verkehrs-)Sicherheit der Bevölkerung durch Beamte aufs Spiel gesetzt wird, die nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Schließlich handelt es sich beim Fahren gegen die Einbahn oder in alkoholisiertem Zustand keineswegs um Kavaliersdelikte.

Die Sprachrechte sind aber keine folkloristische Nebensache, sondern Bestandteil wichtiger rechtsstaatlicher Garantien. Gerade im Kontakt mit Polizei und Justiz — also in Situationen, in denen staatlicher Zwang ausgeübt wird — ist es essenziell, dass Betroffene ihre Rechte vollständig verstehen und wahrnehmen können.

Es gibt daher letztlich nur eine vernünftige Lösung: Bei der Einstellung von Ordnungskräften muss systematisch auf Zwei- und Dreisprachigkeit geachtet werden. Entsprechende Kenntnisse müssen konsequent eingefordert und gefördert werden, und der Dienst ist so zu organisieren, dass die Einhaltung aller Vorschriften — insbesondere der Grundrechte — jederzeit gewährleistet werden kann.

Solange allerdings selbst die Polizeiführung in Südtirol regelmäßig signalisiert, dass die Minderheitensprachen im besten Fall ein lästiges Anhängsel sind (vgl. 01 02 03), dürfte sich an diesem strukturellen Problem nur wenig ändern.

Konsequenter wäre es ohnehin, die verschiedenen staatlichen Polizeien in Südtirol nach dem Vorbild anderer Autonomien ganz oder teilweise durch eine Landespolizei zu ersetzen. Eine solche könnte wesentlich stärker auf die tatsächlichen sprachlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des Landes ausgerichtet werden und wäre vermutlich auch für deutlich mehr Bewerberinnen deutscher und ladinischer Muttersprache attraktiv.

Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11



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Comentârs

3 responses to “Einsprachigkeit behindert Polizeiarbeit.”

  1. Hartmuth Staffler avatar
    Hartmuth Staffler

    Die Zeiten ändern sich anscheinend doch. Ich bin vor vielen Jahren vom damaligen Brixner Bezirksrichter Renzo Paolo Pacher wegen “Verweigerung der Ausweisleitstung” verurteilt worden. Dabei hatte ich meinen Ausweis den Carabinieri bei einer Kontrolle übergeben, aber darauf bestanden, nur in meiner Muttersprache Deutsch zu reden. Das haben die Carabinieri, darunter sogar ein deutschsprachiger Südtiroler, nicht akzeptiert. Es sei meine Pflicht als italienischer Staatsbürger, italienisch zu reden, erklärten sie mir. Sie nahmen mich in die Carabinierikaserne mit, prügelten mich ein wenig (nicht weiter schlimm, meine Italienischlehrerin in der Volksschule hat härter zugeschlagen) und ließen mich dann irgendwann gehen, weil Sprachverweigerung halt doch kein Haftgrund war. Sie erstatteten aber Anzeige, und der Richter hat mich verurteilt.

  2. Stuff avatar
    Stuff

    Ich kenne einige Leute, die Strafen erhalten haben oder verurteilt wurden, weil es Verständigungsprobleme mit den Ordnungskräften gab und letztere dann relativ schnell genervt oder auch aggressiv reagiert haben.

  3. Andreas avatar
    Andreas

    Ich wurde heute von der Bahnpolizei am Brenner freundlich nach einem Ausweisdokument gefragt, freundlich auf Italienisch versteht sich. Nachdem ich so getan habe, als würde ich die Beamt:innen nicht verstehen und mit einem bestimmten aber freundlichen “wie bitte?” nachfragte, sagte eine der Beamt:innen “Ausweis”, ein einziges deutsches Wort, anhand dem ich verstehen soll, was sie von mir möchten.
    Ich gab daraufhin einer Beamtin meinen Ausweis, die diesen abfotografierte und in einem Smartphone etwas von meinem Ausweis abzutippen schien, am Ende gab sie mir den Ausweis zurück und quittierte die Handlung mit einem “grazie” — kann die Beamtin wirklich nur dieses eine Wort auf Deutsch? Oder wollte sie mir damit irgendwas sagen?
    Wenn ich das Urteil (17103/2026) richtig verstanden habe (es bezieht sich auf das D.P.R. 574/1988, Art. 14, Abs. 1), müssten jegliche Polizeibeamt:innen in Südtirol, wenn sie mit Bürger:innen interagieren, fragen, ob sie deutscher oder italienischer Muttersprache sind (was ich auch etwas problematisch finde, da es durchaus Menschen geben kann, die weder das eine noch andere sind). So hätten mich, wenn meine Annahmen stimmen, auch die Polizeibeamt:innen der Bahnpolizei fragen müssen, ob ich italienischer oder deutscher Muttersprache bin — was nicht geschehen ist. Vielleicht könnte ich nun auch irgendwie eine Nichtigkeitserklärung erwirken, aber was würde das in so einem Fall bringen? Es gibt nun dieses Urteil, was wirklich toll ist, aber wann und wie wird es umgesetzt, hatte ich bloß Pech? Ich frage mich auch was wäre passiert, wenn die Person aus Schlanders nicht geklagt hätte, in Berufung gegangen wäre? Wieso entscheiden sich (oder müssen sich entscheiden) Privatpersonen kollektive Minderheitenrechte einzuklagen, sich einem Prozessrisiko auszusetzen, wo ist das Land Südtirol? Eigentlich müsste das Land solche klagen führen.

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