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Ärztekammer, Durchführungsbestimmung vertagt.

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Neben der umstrittenen Durchführungsbestimmung zum Rechnungshof hätte heute in der Sechserkommission unter anderem auch jene zur Eintragung von deutschsprachigen Ärztinnen in die zuständige Berufskammer behandelt werden sollen. Beide wurden jedoch vertagt.

Schon über ein Jahr ist es her, dass ein österreichischer Arzt mutmaßlich von der italienischen Gewerkschaft der Krankenpflegerinnen Nursing Up denunziert und in der Folge von der Ärztekammer ausgeschlossen worden war, weil er nicht über den Zweisprachigkeitsnachweis verfügte. Umgekehrt ist und war es nie ein Problem, Ärztinnen einzuschreiben, die ausschließlich die italienische Sprache beherrschen.

In der Folge kommen sie — anders als ihre deutschsprachigen Kolleginnen — in den Genuss einer Fristenregelung, um die zweite Sprache zu lernen, während sie längst im öffentlichen Gesundheitsbetrieb arbeiten.

Seit jenem Vorfall vor einem Jahr versucht die Südtiroler Politik wieder einmal in mühevoller Kleinarbeit — bis dato erfolglos —, das Problem zu lösen, das eine klare Diskriminierung der Minderheiten- im Vergleich zur offiziellen Staatssprache darstellt. Dabei spielt die Zeit wie so oft zugunsten der ohnehin bevorzugten lingua franca nazionale, die im Südtiroler Gesundheitswesen längst die Überhand gewonnen hat.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 || 01



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