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Die Antidiskriminierungsstelle kommt.

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Gestern hat der Südtiroler Landtag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die direkt beim Landesparlament angesiedelten Ombudsstellen neu geordnet und reglementiert werden. In diesem Zuge wird endlich auch die Antidiskriminierungsstelle eingerichtet, deren Gründung auf Vorschlag der Grünen schon 2014 vom Landtag beschlossen worden war.

Allerdings wird die Stelle nun kein eigenständiges Organ, sondern bei der Volksanwaltschaft angesiedelt sein.

Letzte Gefechte wurden im Landtag ob der punktuellen Umformulierung des Zuständigkeitsbereichs ausgetragen, da der Passus »sexuelle Identität und Orientierung« in Abstimmung mit dem Verein Centaurus und dem Landesbeirat für Chancengleichheit in »Homo, Bi- und Transphobie« abgeändert wurde.

Die Antidiskriminierungsstelle hat den Auftrag, Opfern rassistischer, ethnischer, sprachlicher, kultureller und religiöser Diskriminierung sowie Opfern von Diskriminierungen aufgrund von Homo-, Bi- und Transphobie, Behinderungen, Aussehen, Alter, Herkunft, Zugehörigkeit zu einer Nation oder politischen Ansichten beizustehen.

In diesem Rahmen:

  • überwacht sie systematisch die genannten Diskriminierungen;
  • gewährleistet sie die Möglichkeit, Fälle zu melden, die — auch in Form von Hassreden und Hassverbrechen — als diskriminierend empfunden werden;
  • leitet sie Beschwerden, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Ombudsstellen fallen, weiter;
  • bietet sie Opfern über eine Beratungs- und Mediationsstelle direkten und indirekten Schutz in Konfliktsituationen;
  • arbeitet sie mit dem gesamtstaatlichen Amt gegen Diskriminierungen mit rassistischem Hintergrund und anderen öffentlichen Einrichtungen auf lokaler, staatlicher, europäischer und internationaler Ebene sowie mit privaten Einrichtungen und Vereinigungen, die in der Diskriminierungsbekämpfung tätig sind, zusammen;
  • gibt sie auf Antrag von Land und Gemeinden Vorschläge und Stellungnahmen zu Entwürfen zu Rechts- und Verwaltungsakten ab, die das Thema Diskriminierung betreffen;
  • wacht sie über die Anwendung der internationalen und europäischen Vereinbarungen zum Schutz von Diskriminierungsopfern und zur Gewährleistung der Gleichberechtigung im Sinne einschlägiger EU-Richtlinien;
  • fördert sie die Kenntnis und Verwirklichung der Menschenrechte und der gesellschaftlichen Gleichberechtigung;
  • sensibilisiert sie für Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung;
  • sammelt sie Hinweise auf Zuwiderhandlungen und bietet Informationen über Schutz und Ausübung der Rechte;
  • beteiligt sie sich an Aktionen und Programmen auf lokaler, staatlicher und EU-Ebene zur Förderung der Gleichheitsrechte.

Neben einer Verantwortlichen für die Diskriminierungsstelle wird ein Beirat eingerichtet, dem sie selbst, die Volksanwältin und Vertreterinnen von Vereinen und Verbänden angehören, die im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung tätig sind.

Das Gesetz wurde mit 19 zu einer Stimme bei elf Enthaltungen genehmigt. Die einzige Gegenstimme kam vom Postfaschisten Alessandro Urzì (FdI). Landesrat Giuliano Vettorato (Lega) enthielt sich, während seine Parteikollegin Rita Mattei nicht an der Abstimmung teilnahm.

Siehe auch: 01 02 03



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