Am 14. Juli hatte ich mich über die einsprachige E-Mail-Adresse qualita.segnalazioni[at]autobrennero.it an die öffentliche Betreibergesellschaft der A22 gewandt, um auf den seit Wochen immergleichen Hinweis Raststätte Plose Ovest gesperrt hinzuweisen — mit der Bitte, dies im Deutschen in Plose West zu korrigieren.
Überkopfanzeige Brennerautobahn
Schon heute, schlappe zwei Wochen später, um 10.08 Uhr habe ich von direzione.tecnica.generale[at]autobrennero.it eine einsprachig italienische Antwort auf meinen Hinweis erhalten, um 11:10 Uhr dann noch eine zweite Mail mit einer deutschen Übersetzung.
Der Direttore tecnico generale Ing. Carlo Costa, ranghohes Mitglied des angeblich sehr auf Mehrsprachigkeit bedachten PD, teilt mir darin mit, dass die Brennerautobahn AG
kontinuierlich der zweisprachigen Beschilderung entlang der Brennerautobahn im Landesgebiet Bozen bzgl. der Informationen an die Nutzer, besondere Aufmerksamkeit [schenkt]. Zweisprachig sind auch die Namen der Bauwerke, Tunnel und Viadukte entlang der Brennerautobahn.
Was dagegen die Raststätte Plose ovest betrifft sowie sonstige Raststätten entlang der Brennerautobahn, handelt es sich um einheitliche Bezeichnungen beim Bau – eingetragen im Grundbuch des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr, der konzessionserteilenden Behörde der Brennerautobahngesellschaft – d.h. unveränderbare Eigennamen, die von der unterzeichnenden Gesellschaft nicht ausgetauscht werden können.
– Brennerautobahn AG
Die Erklärung ist per se schon minderheitenfeindlicher Schwachsinn mit einem unfeinen kolonialistischen Beigeschmack. Warum sollte man auf einer Überkopfanzeige im Sinne der Bürgerinnenfreundlichkeit nicht eine andere Bezeichnung verwenden dürfen, als im Grundbuch (!) eingetragen ist? Dies umso mehr, als es hier um die Bezeichnung einer Himmelsrichtung (zur Unterscheidung von der Raststätte Plose Ost) geht.
Segreteria
Direzione Tecnica Generale
direzione.tecnica.generale[at]autobrennero.itAutostrada del Brennero SpA | Brennerautobahn AG
Via Berlino, 10 | 38121 Trento | P.I. e C.F. 00210880225
T. +39 0461 212611 | F. +39 0461 234976
a22[at]pec.autobrennero.it | www.autobrennero.itPrima di stampare pensa all’ambiente
Die E-Mail-Signatur ist ziemlich sicher auch ein grundbücherlich eingetragener Eigenname
Nur weil der Staat hier beim Bau — noch vor Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts — seine Macht ausgenutzt und in Fortführung faschistischer Assimilierungspolitik einnamig italienische Bezeichnungen eintragen hat lassen, soll es der Autobahngesellschaft untersagt sein, eine deutsche Bezeichnung zu benutzen?
Doch um festzustellen, wie sehr die Antwort von Costa an den Haaren herbeigezogen ist, reicht zum Beispiel ein Blick auf Google Maps:
Quelle: Google Maps (StreetView)
Hier ist eindeutig zu sehen, dass der angeblich »unveränderbare Eigenname« auf dem offziellen Schild, das direkt an der Raststätte steht, sehr wohl übersetzt wurde. Ebenso wie die Raststätte sogar auf der Webseite (unveränderliche Adresse www.autobrennero.it) der Brennerautobahn Plose West heißt:
Webseite Brennerautobahn (Ausschnitt)
Doch ausgerechnet auf einem Überkopfdisplay soll es jetzt plötzlich verboten sein, den »unveränderbaren Eigennamen« anzupassen?
Der ranghohe Vertreter der Plurilinguismo-Partei versucht hier offenbar, mich (und alle Nutzerinnen der öffentlichen Infrastruktur, für die er arbeitet) zu verhöhnen. Das ist umso eindeutiger, wenn man bedenkt, wie wenig sich der PD um »Eigennamen« schert, wenn es darum geht, bis auf die letzte Alm den Willen von Ettore Tolomei umzusetzen.
Haben die Südtiroler Gemeinden und das Land, die an der Betreibergesellschaft beteiligt sind, irgendetwas zum diskiminierenden Quatsch zu sagen, der auch in ihrem Namen verbreitet wird?
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