Über die Zerstörung der italienischen Demokratie
Er darf. Im April 2025 entschied das Verfassungsgericht, dass der Trentiner Landeshauptmann Fugatti (Lega) ein drittes Mal zur Wahl antreten darf. Wie vom Landtag — aufgrund der autonomen Zuständigkeiten in Wahlangelegenheiten — beschlossen. Und weil für die Autonomien die Mandatsbeschränkung nicht gilt.
Er darf nicht. Die Meloni-Regierung, das Ebenbild der Trentiner Landesregierung, halt anders gewichtet, hingegen befand, das Gesetz des Trentiner Landtages sei verfassungswidrig. Im November 2025 kam das angerufene Verfassungsgericht zum Schluss, Fugatti darf nicht. Auch für die autonomen Regionen und Provinzen gilt die Beschränkung auf zwei Amtsperioden. Sonderstatut hin, primäre Wahlgesetzgebung her.
Was kümmert die Verfassungsrichter, was der Trentiner Souverän entschieden hat.
Fugatti wurde direkt von der Bürger:innenschaft gewählt. Für direkt gewählte Präsident:innen einer Regionalregierung gilt die Beschränkung auf nur zwei Amtsperioden.
Südtirol ist anders
In Südtirol hingegen griff diese Regelung nicht. Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) wurde vom Landtag gewählt, nicht von der Wähler:innenschaft. Diesen Zustand abschaffen möchte der freie — Ex-Freiheitliche — Abgeordnete Andreas Leiter-Reber. Er wirbt für die Direktwahl des Landeshauptmannes. Begründung: Mehr Mitsprache, mehr Verantwortung, mehr Legitimation und ein Mittel, die Politikverdrossenheit einzuschränken.
Während Teile der Opposition den Vorstoß von Leiter-Reber begrüßen, winkt die SVP ab. Sie will am bisherigen System festhalten, die Vertreter:innen der Bürger:innenschaft, die Landtagsabgeordneten wählen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau.
Für Leiter-Reber bedeutet die Direktwahl mehr Demokratie, die Bürger:innen entscheiden, wer der Landesregierung vorsteht. Er verweist auf die sinkende Wahlbeteiligung, zwischen 1987 und 2023 ist die Wahlbeteiligung bei den Landtagswahlen um 22 Prozentpunkte gesunken. Bei den letzten Landtagswahlen gingen nur noch 71,5 Prozent der Wahlberechtigten zur Wahl.
Direktwahl ist kein Allheilmittel
Der freie Abgeordnete würdigt die Direktwahl der Bürgermeister:innen. Fakt aber ist, trotz Direktwahl auf Gemeindeebene schrumpft die kommunale Wahlbereitschaft. Im Mai 2025 brach diese ein, auf 60 Prozent. Trotz Direktwahl überrascht die Politikverdrossenheit. Oder interessiert die Bürger:innen nicht, wer das Gemeinwesen Gemeinde verwaltet? Ist es ihnen wurscht oder sind sie gar zu faul, das Wahlrecht auszuüben?
Das Projekt Direktwahl treibt auch Ministerpräsidentin Giorgia Meloni an. Sie will die parlamentarische Republik umbauen, Ministerpräsident:in plus Regierung stärken auf Kosten des Parlaments, warnt Verfassungsrechtler Francesco Palermo.
Das »Volk« stimmt direkt über seine »Führung« ab, für einen starken Mann bzw. starke Frau. Die linksliberale deutsche TAZ nannte das den autoritären Traum der Rechten. Damit würde das systemische Gleichgewicht aus den Angeln gehoben werden, analysierte der Verfassungsblog.
Palermo ergänzt auf Salto, mit einer solchen Reform werde der/die Politiker:in in den Mittelpunkt gerückt, die Institution aber grundlegend geschwächt.
Die autoritären Träume der Rechten
In Österreich träumt den autoritären Traum FPÖ-Vorsitzender Herbert Kickl mit seinem Projekt »freiheitlicher Volks- und Friedenskanzler«. Nur ein Seitenblick, er war nicht in der Lage, vor einem Jahr eine Koalition mit der ÖVP zu bilden. Ob ein solcher Politik ein Land »führen« kann?
Solche Träume hegen und pflegen auch die AfD-Spitzenkamerad:innen, die sich derzeit teilweise von Putin weg- und zu Trump hinbewegen. Diese Träume sind umsetzbar, sind praktikabel, das beweist die 16-jährige Amtszeit des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán.
Das Gerede von der Stabilität
Und immer zitieren diese autoritären »Demokraten« die Stabilität. In Italien untergruben die Parteien, links wie rechts, mit ihren »Wahlreformen« die politische Stabilität. Die geltenden Wahlgesetze verzerren samt und sonders das Abstimmungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Nicht von ungefähr trägt eines der Wahlgesetze die wenig schmeichelhafte Bezeichnung Porcellum, so betitelt vom Gesetzeseinbringer Roberto Calderoli von der Lega. Die Parlamentsmandate werden proportional vergeben, die Bürger:innen dürfen nur Parteien wählen, keine Kandidat:innen, die siegreiche Koalition erhält 54 Prozent im Abgeordnetenhaus, auch wenn ihr Stimmenanteil weit darunter liegt.
Einmal gilt das Verhältniswahlrecht, dann das Mehrheitswahlrecht, Einerwahlkreise plus Mehrheitswahlrecht, Mehrpersonenwahlkreise plus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Ein Mix aus Systemen, undurchschaubar, kompliziert, ungerecht.
Nicht von ungefähr hob das Verfassungsgericht 2013 das Porcellum wegen seiner Verfassungswidrigkeit auf, die nachfolgenden Regelungen wie das Consultellum und das Italicum traten nie in Kraft. Seit 2017 gilt das Rosatellum, ein Mix aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
Manche sind halt gleicher
Ein Beispiel dafür, wie das italienische Parlament »arbeitet«: Es setzte mit seinen toxischen Wahlgesetzen das demokratische Grundprinzip »ein Mann/eine Frau, eine Stimme« kurzerhand außer Kraft. Das Parlament schreibt vor, wer wo wann wie oft kandidieren darf oder nicht. Mit den Mandatsbeschränkungen legten die Parlamentarier fast die Gemeinden lahm, limitierten die Amtsdauer der Bürgermeister.
Nicht die Wählenden entscheiden, wie lange Bürgermeister:innen im Amt bleiben, sondern die Parlamentarier:innen. Für sie aber gilt keine Mandatsbeschränkung.
Das Verfassungsgericht verhinderte eine dritte Wahl des Trentiners Fugatti, der Venezianer Zaia durfte auch nicht mehr für das Präsidentenamt seiner Region kandidieren, die Regierung Meloni legte sich erfolgreich gegen eine abermalige Kandidatur des Präsidenten der Region Kampanien, Vincenzo De Luca, quer. Und immer wieder wird das Gleichheitsprinzip bemüht und die gesamtstaatliche Rechtsordnung.
Für das Parlament gelten diese beiden Vorgaben nicht. Manche sind halt gleicher als andere.

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