Ich hatte das Thema vor wenigen Tagen schon in einem Kommentar angeschnitten: Elio Dellantonio, Primararzt i. R. und hochrangiges PD-Mitglied, hat auf Salto einen Beitrag veröffentlicht, mit dem er sich wieder gegen Zweisprachigkeitspflicht und Proporz wendet. Dabei wirft er die beiden Ebenen auch noch in einen Topf, obwohl es sich um zwei voneinander unabhängige Maßnahmen handelt.
Im Grunde stehen in Südtirol sämtliche Minderheitenschutzvorkehrungen — Zwei-/Dreisprachigkeitspflicht, Proporz, Sprachgruppenerhebung, Ansässigkeitsklausel, muttersprachliche Schule — bis hin zur Minderheitensprache selbst von italienischer Seite permanent und systematisch unter Druck. Auch das Bekenntnis zu einem von der nationalen Einheitsidentität abweichenden Zugehörigkeitsgefühl wird kaum geduldet.
Jedenfalls aber ist das, was Dellantonio über die Zweisprachigkeitspflicht schreibt, sehr aufschlussreich:
Der Zweiprachigkeitsnachweis sollte die Kenntnis der Sprachen bescheinigen, die für das Funktionieren einer tatsächlich zweisprachigen öffentlichen Verwaltung erforderlich sind. Stattdessen ist er für einen wachsenden Teil jener, die eine Arbeit im öffentlichen Dienst anstreben, vor allem zu einer formalen Verpflichtung, einem Hindernis und oft zu einem Albtraum geworden. Das Ergebnis ist paradox: Eine Maßnahme, die geschaffen wurde, um die Zweisprachigkeit zu gewährleisten, droht zu einem der Faktoren zu werden, die vom Erlernen und spontanen Gebrauch der anderen Sprache abhalten. Deutsch wird dadurch von einer Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und zur Begegnung mit einer anderen Kultur zu einer formalen bürokratischen Hürde, die es zu überwinden gilt. Zweisprachigkeit sollte genau das Gegenteil sein: eine Kompetenz, die man mit Interesse, Neugier und Natürlichkeit erwirbt, und keine administrative Verpflichtung, vor der man sich fürchten muss. Der Zweisprachigkeitsnachweis hat eine äußerst wichtige symbolische und rechtliche Funktion. Er ist das Instrument, das gewährleistet, dass sich das, was vor hundert Jahren geschah — der Machtmissbrauch, die Demütigung und der Versuch des Faschismus, die Südtiroler Sprache, Kultur und Identität auzulöschen —, nicht wiederholen kann. Dieser Schutz darf jedoch nicht in ein unveränderliches Prinzip verwandelt werden, das einer Realitätsprüfung in der Gegenwart entzogen ist, 80 Jahre nach dem Sturz des Nazifaschismus, der die Gefahr beseitigt hat. Im Gegenteil: Diese Minderheit ist heute eine der am besten geschützten, gefestigsten und wohlhabendsten nationalen Minderheiten Europas und der Welt. Ihre Sprache, Kultur, Autonomie und Vertretung in den Institutionen sind umfassend gewährleistet.
– Elio Dellantonio (PD)
Übersetzung von mir (Original anzeigen)
Il patentino dovrebbe certificare la conoscenza delle lingue necessarie al funzionamento di una pubblica amministrazione realmente bilingue. Invece, per una parte crescente di coloro che aspirano a lavorare nel settore pubblico, è diventato soprattutto un obbligo formale, un ostacolo e spesso un incubo. Il risultato è paradossale: uno strumento nato per garantire la certificazione del bilinguismo rischia di diventare uno dei fattori che disincentivano l’apprendimento e l’uso spontaneo dell’altra lingua, trasformando il tedesco da occasione di crescita e di relazione con un’altra cultura in una barriera burocratica formale da superare. Il bilinguismo dovrebbe essere esattamente il contrario: una competenza da acquisire con interesse, curiosità e naturalezza, non un adempimento amministrativo da temere. Il patentino incarna una funzione simbolica e giuridica importantissima. Esso rappresenta lo strumento che garantisce che ciò che accadde cento anni fa — la prevaricazione, l’umiliazione e il tentativo di cancellazione della lingua, cultura e dell’identità sudtirolese da parte del fascismo — non possa più ripetersi. Tutela, però, che non può essere trasformata in un principio immutabile, sottratto alla verifica della realtà nel presente, a 80 anni dalla caduta del nazifascismo che ha eliminato il rischio. Al contrario, quella minoranza è, oggi, una delle minoranze nazionali più tutelate, solide e prospere d’Europa e del mondo. La sua lingua, cultura, autonomia e presenza nelle istituzioni sono ampiamente garantite.
– Elio Dellantonio (PD)
Die Kenntnis der deutschen Sprache — wir brauchen uns gar nicht vorzumachen, dass es auch um die italienische Sprache geht — soll im öffentlichen Dienst also nicht mehr in erster Linie eine Voraussetzung dafür sein, die Rechte der deutschsprachigen Bevölkerung zu gewährleisten, sondern eine Art Wohlfühlprogramm für die Beschäftigten.
Mit solch abwegigen Forderungen, die wohl kaum frei von Hintergedanken sind, ist Dellantonio in der italienischen Sprachgruppe nicht alleine.
Weltweit und auch in Italien dienen Zertifikate ganz selbstverständlich dazu, Sprachkenntnisse nachzuweisen. Das ist, wie jedes Kind weiß, keine Südtiroler Erfindung und kein Alleinstellungsmerkmal. Der Zweisprachigkeitsnachweis soll sicherstellen, dass eine öffentliche Verwaltung, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, mit der Bevölkerung in ihrer Sprache zu verkehren, diese Pflicht auch gewährleisten kann.
Niemand würde auf die Idee kommen, zu verlangen, dass Pilotinnen die zur Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse »mit Interesse, Neugier und Natürlichkeit« spontan und ohne Verpflichtung erwerben.. Genauso wenig wird man fordern, dass Prüfungen im Medizinstudium durch freiwilliges Lernen ersetzt werden, um ja niemanden abzuschrecken. Wird dann im Operationssaal schon alles gut gehen.
Wenn es aber darum geht, die Rechte und den Schutz einer Minderheit zu gewährleisten, wird eine überall sonst völlig übliche Praxis plötzlich zu einer überflüssigen Schikane, einer Art legalisierter Folter, hochstilisiert. In dieser absurden Erzählung stehen nicht die verbrieften Rechte der Minderheit auf einen öffentlichen Dienst im Mittelpunkt, der selbstverständlich auch ihre Sprachrechte und ihre Unversehrtheit zu garantieren hat, sondern die zarten Seelen von Ärztinnen und Pflegepersonal, die sich unverbindlich an der Sprache ihrer Patientinnen »persönlich weiterentwickeln« sollen. Als wäre der öffentliche Gesundheitsbetrieb ein Sommercamp oder ein Wellnessbereich für Medizinerinnen — und nicht in erster Linie eine unerlässliche Dienstleistung für die Bevölkerung.
Aus dem Privatsektor und aus jenem Teil des öffentlichen Dienstes, für den keine Zweisprachigkeitspflicht herrscht, wissen wir ja, wie gut das mit dem spontanen Erlernen der Zweitsprache funktioniert. Nämlich meistens gar nicht. Auch die Politik, wo die Beherrschung der deutschen Sprache weitgehend der Muse von Landesrätinnen und Abgeordneten überlassen ist, kann als Beispiel dienen.
Keine Sprachminderheit weltweit überlebt und prosperiert dank des freiwilligen Entgegenkommens der Mehrheitsbevölkerung — jedenfalls nicht ohne klare und einforderbare Schutzmaßnahmen.
Dellantonio und andere, die ähnlich wie er argumentieren, schlagen auch keine alternativen Mechanismen vor, mit denen die Sprachrechte der Bevölkerung und der Fortbestand der deutschen Sprachgruppe konkret gewährleistet werden könnten. Der ehemalige Primar beruft sich vielmehr ausgerechnet auf den (angeblichen) Erfolg der bestehenden Maßnahmen: Weil die deutsche Sprachgruppe gut geschützt und wirtschaftlich erfolgreich sei, müsse der Schutz gar nicht mehr aufrecht erhalten werden, so die absurde Logik. Diese Einstellung als »minderheitenfeindlich« einzustufen, ist also keineswegs übertrieben, sondern notwendig.
Auch die Behauptung, der Sturz des Faschismus habe »die Gefahr beseitigt«, ist an Naivität — oder Böswilligkeit — schwer zu überbieten. Die Gefahr für Minderheitensprachen besteht nicht erst dann, wenn versucht wird, sie gewaltsam zu unterdrücken. In Südtirol selbst wurde die faschistische Majorisierungspolitik auch in der Nachkriegszeit munter fortgeführt. Und auch heute stehen weltweit Minderheiten unter Druck, wobei Assimilation in den allermeisten Fällen ziemlich unspektakulär abläuft: Die Mehrheitssprache ist zahlenmäßig stärker, hat einen deutlich besser abgesicherten rechtlichen Status und ist im gesamtstaatlichen Kontext allgegenwärtig. Zudem wird sie von der Minderheit meist deutlich besser beherrscht als deren Sprache von der Mehrheitsbevölkerung.
Das Wiedererstarken minderheitenfeindlicher und autoritärer politischer Ideologien, wie es auch und gerade in Italien zu beobachten ist, trägt ebenfalls nicht dazu bei, die Lage zu verbessern.
Genau deshalb reicht es nicht, darauf zu vertrauen, dass die Mehrheit die Minderheitensprache im Sinne eines freiwilligen Entgegenkommens oder aufgrund von Neugier erlernt. Sprachrechte müssen gesetzlich gewährleistet sein, sonst sind sie letztlich vom enden wollenden guten Willen der Mehrheit abhängig.
Auch eine der am besten geschützten nationalen Minderheiten genießt übrigens nur einen kleinen Bruchteil der strukturellen Absicherung, die einer Mehrheitsgesellschaft in jedem Nationalstaat selbstverständlich zur Verfügung steht — und deshalb steht auch Südtirol so oft in der Defensive.
Über eine Weiterentwicklung der Schutzinstrumente kann man natürlich gerne diskutieren. Wer sie aber abschwächen oder beseitigen will, ohne gleichwertigen Ersatz anzubieten, nimmt letztendlich die Assimilierung billigend in Kauf.

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