In der Sitzung des K33 vom 19.5.17 wurden die Vorschläge Christoph Perathoners (SVP) zu Ladinien und zur Präambel für das neue Autonomiestatut behandelt.
Der Katalog, den Perathoner präsentierte, war sehr umfangreich und zielte darauf ab, die Rechte der Ladiner zu stärken und Anomalien zu beseitigen. Die Ladiner sind für ihn eine “Minderheit in der Minderheit”, die es besonders zu schützen gilt. Aus diesem Grund sollten alle bestehenden Diskriminierungen beseitigt werden. Als Beispiele nannte er, dass ein Ladiner im restlichen Staatsgebiet Verwaltungsricher werden kann, nur nicht in Südtirol; in der 6er-Kommission keine Ladinervertretung vorgesehen ist und dass ein Ladiner nicht Landeshauptmann-Stellvertreter werden kann.
Weitere Forderungen zielten darauf ab, die Bezeichnung des Landes Südtirol stets dreisprachig zu publizieren, eine ladinische Einheitssprache festzuschreiben, ladinischen SchülerInnen die Möglichkeit zu gewähren, auch außerhalb des ladinische Siedlungsgebietes eine Schule zu besuchen, wo die ladinische Sprache erlernt werden kann. Ladinische Exonyme sollten überall sichtbar gemacht werden, wie beispielsweise Bulsan, Tluses, Bornech. Umstritten war die Forderung, dass den Ladinern zumindest zwei Landtagsmandate garantiert werden sollen — Luis Durnwalder (SVP) bemerkte zu Recht an, dass damit die Ladiner strategische wählen könnten, da sie einem Nicht-Ladiner ihre Stimme geben könnten, mit der Sicherheit, dass ladinische Kandidaten sowieso in den Landtag gewählt würden. Diesen Punkt griffen natürlich sofort die italienischen Landtagsvertreter auf, die damit die Chance sahen, auch den Italienern eine Mindestzahl an Vertretern zu garantieren. Ich finde dies demokratiepolitisch äußerst fragwürdig, weil der Wählerwille unter Umständen nicht respektiert wäre. Ebenso umstritten war der Vorschlag, dass die Proporzregelung, wie von Perathoner und Edith Ploner (SVP) gefordert, zu Gunsten der Ladiner aufgeweicht werden sollte. Auch hier sahen die italienischsprachigen Vertreter und Riccardo Dello Sbarba (Grüne) die Chance, den Proporz im Ganzen in Frage zu stellen. Eine Dreisprachigkeitszulage für all jene öffentlichen Bediensteten, die die ladinische Sprache beherrschen, könnte als Förderung der Sprache auch für Nichtladiner angesehen werden. Ich finde den Vorschlag interessant, allerdings müsste die Finanzierbarkeit geprüft werden. Ein weiteres interessantes Detail förderte Perathoner zu Tage: So können LadinerInnen bei Gericht in ihrer Muttersprache verhört werden, das Protokoll wird aber in der Prozesssprache (Deutsch oder Italienisch) abgefasst, hingegen kann beispielsweise ein Türke in einem Prozess fordern, dass das Protokoll auf Türkisch verfasst wird. Das Anliegen der Ladiner von Col, Anpezo und Fodom wurde auch diskutiert, hier betonte Durnwalder, dass wir nicht von den anderen Regionen fordern können, dass diese Gemeinden abgetreten werden, allerdings sollte ein klares Signal an diese LadinerInnen gerichtet werden, dass wir sie mit offenen Armen empfangen würden. Die ladinischen Anliegen wurden insgesamt sehr positiv aufgenommen, die zum Teil berechtigten Einwände sollen in einen überarbeiteten Vorschlag eingearbeitet werden. Perathoner und Ploner werden diese Aufgabe übernehmen.
Der zweite Teil der Sitzung sollte sich mit der Präambel für das neue Autonomiestatut beschäftigen, wobei hier allerdings die Zeit fehlte, eingehender darauf einzugehen. Bei der nächsten Sitzung sollte der Diskurs vertieft werden. Es wurden zwei Vorschläge eingereicht, einen davon habe auch ich im Vorfeld unterstützt — er wurde von Florian von Ach an das Präsidium übermittelt.
Das Land Südtirol bekennt sich
- zur Freiheit und Würde des Menschen;
- zu den jüdisch-christlichen Traditionen des Landes im Geiste von Aufklärung, Humanismus und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung;
- zum mehrsprachigen Charakter Südtirols mit seinen drei autochthonen historischen Landesprachen und zum friedlichen Zusammenleben;
- zum besonderen Minderheitenschutz für die deutsche und die ladinische Volksgruppe;
- zum Pariser Vertrag, wobei dieses Autonomiestatut einen wesentlichen Durchführungsakt des Pariser Vertrages darstellt;
- zur Rolle Österreichs als Vaterland und Inhaber der völkerrechtlichen Schutzmachtfunktion für die deutsche und die ladinische Volksgruppe;
- zu einem freien und vereinten Europa der Regionen, wobei das Eintreten für die Einheit der Tiroler Landesteile ein wesentlicher Ausdruck dieses Bekenntnisses ist;
- zum Völkerrecht und zum demokratischen Selbstbestimmungsrecht, um über Südtirols politischen Status frei zu entscheiden und frei die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu bestimmen.
Dieser Vorschlag spiegelt für mich sehr gut den Charakter und die möglichen gesellschaftlichen Ziele unseres Landes wider, einzig auf die Formulierung “zur Rolle Österreichs als Vaterland” hätte ich lieber verzichtet.
Der zweite Text wurde, nachdem Florian von Ach signalisiert hatte, auch diesen zu unterstützen, eingehender diskutiert. Das Dokument ist juridisch wesentlich ausgefinkelter formuliert und wurde von allen Seiten grundsätzlich positiv aufgenommen, auch wenn Roberto Bizzo (PD) und Dello Sbarba und wahrscheinlich auch alle übrigen italienischsprachigen VertreterInnnen mit Ausnahme von Walter Eccli, den Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht ablehnen. Entgegen anderslautenden Medienberichten kam es im Konvent nicht zu hitzigen Diskussionen, dazu gab es kaum Zeit. Dello Sbarba lehnte auch den Vorschlag ab, einen Verweis auf die “christlich-abendländischen Wurzeln” in das Dokument aufzunehmen. Rechtsexpertin Esther Happacher meinte, dass dieser Entwurf einem Verfassungstext gleiche und fragte in die Runde, ob unser Konvent einen Alleingang ohne Trient beabsichtige.
Die Präambel hat gefühlt eine enorme Wichtigkeit für den Konvent. Bei der nächsten Sitzung wird weiter diskutiert, vermutlich wird sich alles um die Gretchenfrage drehen, ob das Selbstbestimmungsrecht verankert wird oder nicht.
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37 replies on “K33: Ladinien und Präambel.
Selbstbestimmungsrecht in beiden Vorschlägen enthalten”
Ich habe auch so meine Schwierigkeiten mit den »christlichen Wurzeln«… der Passus
wäre so als Kompromiss akzeptabel.
Neben dem Briff »Vaterland« finde ich auch »Volksgruppe« verzichtbar.
Welche Bedeutung hat für den K33 eigentlich die Position der entsprechenden Arbeitsgruppe im F100 bzgl. Selbstbestimmung?
Ein paar Anmerkungen und Fragen zum Perathoner-Text, der ja jetzt (wenn ich das richtig verstehe) der einzig verbliebene ist:
Find ich problematisch… wir sollten uns nicht zuerst als Sprachgruppen, sondern als Südtirolerinnen und Südtiroler sehen.
Warum werden hier mal deutsche und mal italienische Exonyme benutzt? (Warum überhaupt Exonyme?)
Überzeugt mich nicht.
Warum bekennen wir uns da zu den Nationen?
und
Und was ist mit den anderen?
Warum wird der Konvent nicht erwähnt?
Effektiv wurde das auch kritisiert. Dello Sbarba schlug “Bürgerinnen und Bürger” vor.
Über die “Anderen” haben wir noch nicht gesprochen.
Guter Einwand, Perathoner wollte vor allem die geplante Abfolge festhalten, unser Vorschlag wird ja in der Abfolge Landtag -> Regionalrat -> Parlament behandelt. Ob der Einbringer der Vorschläge explizit angeführt werden muss, darüber werden wir noch diskutieren.
Ich erinnere nochmals, dass dies im Moment nur ein Vorschlag ist, er wird sicherlich noch modifiziert, vielleicht gibt es noch einen Gegenvorschlag. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht von allen geteilt wird. Dieser Punkt wird aller Voraussicht nach, nicht im Konsens aufscheinen.
ich muss gestehen, dass mir die texte auch nicht sonderlich gefallen. ich versteh schon, dass so ein prozess immer “politik des möglichen” ist. aber sowohl vom vokabular als auch vom inhalt her hätten diese texte auch vor 50 jahren geschrieben werden können. ich möchte damit freilich nicht sagen, dass sie zeitlos klingen, sondern vielmehr, dass sie sich nicht von der logik des 20. jahrhunderts, die uns diesen ganzen schlamassel gebracht hat, emanzipiert haben.
Ich kann dem Präambel-Text nur eines entnehmen: dass der Verfasser nie und nimmer diverse User-Beiträge beherzt oder auch nur gelesen hat, die auf die Konvent-Webseite gepostet wurden. Da ist es wohl auch nur folgerichtig, dass wir das Zeug auf bbd und nicht etwa auf der Konvent-Seite zu lesen bekommen. Übrigens vielen Dank dafür und den Kommentaren kann ich mich im O-Ton (von wohl bekannten Nuancen abgesehen) durchaus anschließen. Gibt es den zweiten Text auch irgendwo?
Einen Vorschlag hat Patrick in seinem Beitrag wiedergegeben, den anderen hat er verlinkt.
Ah danke. Dachte, es wäre nur ein Ausschnitt
Der erste Vorschlag ist vollinhaltlich widergegeben, mit Ausnahme der angeführten Erläuternungen.
Einer der Vorschläge des F100 für die Präambel. (Hoffentlich liest Kompatscher und der nichtvölkische Teil der SVP mit)
Das wichtigste an dem Text ist die
– Verankerung der BürgerInnen und Bürger als Souverän des Landes (das ist echte Aufklärung)
– die Aufhebung des nationalen Charakters des Volkes
– Ausrichtung auf eine solidarische Zukunft und auf Europa
Soll eine mehrsprachige Gesellschaft wirklich in die NAtionalitäten zementiert werden?
@schierhangl
der Text klingt zumindest so, als ob er in diesem Jahrhundert geschrieben worden wäre
Die Präambel der Landesverfassung von Schleswig-Holstein (2014) klingt tatsächlich so, als hätte sie Schierhangl erst kürzlich (ab)geschrieben. 😉
Was ja nicht unbedingt schlecht ist
@pervasion: HIMMEL, ARSCH UND ZWIRN
Niemand hat behauptet, dass der Text nicht eine Vorlage hat.
Tatsächlich enthält die im F100 erarbeitete Präambel kein identitäres Geschwafel von jüdisch-christlichen Traditionen, Vaterland und Sprachgruppen, also Abstammung, von denen sich Rechte ableiten. Brennerbasisdemokratie erkauft sich die Selbstbestimmungspräambel, um den Preis von nationalistischem Gedankengut.
Ihr macht Euch zum Steigbügelhalter der Rechten und wenn man dann wesentlich progressivere Vorschläge einbringt, die zudem den Bürger anstatt das Volk als Souverän einsetzen, von dem sich dann Macht in einer Demokratie ableiten lässt dann bleibt nur Spott und Hohn übrig. Dazu sage ich: Pfui! NEIN zu den IDENTITÄREN, die sich durch die Hintertür ins Grundgesetz einschleichen wollen!
@schierhangl
Wir finden den Text der Schleswig-Holsteiner Präambel gut und haben das auch hier deponiert. Von Vorlage kann aber keine Rede sein. Das ist kopiert und ich denke nicht, dass es ok ist, den Text einer anderen Verfassungspräambel nahezu 1:1 zu übernehmen.
Jetzt wird’s aber lächerlich. Wir haben doch den Text genau wegen dieser Vokabeln kritisiert und uns darüber moniert, dass man es nicht geschafft hat, einen Text, der nach 21. Jahrhundert klingt, zu verfassen.
@Libertè Worauf beziehst du dich?
Präambel Schleswig-Holstein:
Der Vorschlag im F100 ist ein Plagiat. Frage: Wurde er als solches gekennzeichnet oder als “eigene Leistung” verkauft?
@pervasion: EIN GUTER TEXT IST EIN GUTER TEXT IST EIN GUTER TEXT
Der Text wurde als abgewandelte Form der Verfassung von Schleswig- Holstein gekennzeichnet. Ob Kopie, abgewandelte Form oder Plagiat ist völlig irrelevant, solange es als solches gekennzeichnet ist.
Es geht um Inhalte. Es geht darum, dass Südtirol und das Trentino vielleicht eine echte Landesverfassung bekommen können, die Grundlage und Blaupause des Europas der Regionen ist. Dieses Europa der Regionen ist die einzige Chance wie die Spaltung der Gesellschaft zwischen Identitären und Anhängern einer offenen Gesellschaft in einer europäischen Republik aufgehoben werden kann.
Der Konvent scheitert auch daran, dass jeder sofort eine Bewertung und Einschätzung gibt, ohne sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Offenbar sind wir nicht mehr fähig zuzuhören oder einen Text überhaupt zu lesen.
Geschätzter, engagierter, unermüdlicher, redlicher, ausdauernder, integrer @pervasion:
Das Thema und die Sache ist einfach zu wichtig, um es an einem nicht gemachten Formfehler aufzuhängen!
s. 56 http://www.konvent.bz.it/sites/default/files/atoms/files/f100_enddokument-documento_conclusivo_12.05.17_0.pdf
@schierhangl
ruhig blut mein freund. der text ist ja gut. und das haben wir auch gesagt.
ich glaube aber nicht, dass man den text 1:1 übernehmen kann – oder will man etwa in die südtiroler verfassung schreiben (copyright schleswig-holstein).
zudem hättest ja auch du sagen können, dass der text von dort entlehnt ist. wir haben nur darauf aufmerksam gemacht, dass er es ist.
@hunter
Wenn Du den F100 Text durrchliest wirst du feststellen, das der Text ist abgeändert, ist also keine 1:1 Kopie ist.
Neben der Schwerpunkte MEnschenrechte, der Nennung der bürgerlichen Freiheiten als Grudnlage der Demokratie, einer solidartischen und gerechten Auslegung des Grundgesetzes, werden Ziele wie Nachhaltigkeit und Frieden und Zusammenleben in Europa definiert. Ganz nebenbei wird der Bürger als Souverän eingesetzt.
Begriffe wie
– Landtag
– Landesverfassung
wurden ganz bewußt abgeändert und haben auf der Ebene des Grundgesetzes, der Verfassung, welche die höchste Ebene im Rechtssystem sind, eine ganz klare Rahmenbildungsfunktion, die nicht zu unterschätzen ist, auch wenn sich die Rechtsgelehrten streiten ob die Präambel normativen oder nichtnormativen Charakter hat.
Jedenfalls wäre diese Präambel ein klarer Schritt zu einem föderalistischen Europa.
Das Autonomiestatut ist bisher in keiner Weise eine Landesverfassung, legt Sie doch nur Ausnahmeregelungen fest und beruht auf historischen Abkommen (Pariser Vertrag/Gruber Degasperi).
Allerdings ist die Nachkriegszeit spätestens seit 9/11, vielleicht noch eher mit dem Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan zu Ende.
Während im F100 eine neue Legitimation für das Autonomiestatut und ein föderales Europa debattiert wurde, wird hier über die Unmöglichkeit der Benutzung einer Vorlage verwendet.
Das wundert mich doch sehr.
Vor lauter Blog hin und Blog her ist man nicht mal mehr in der Lage eine inhaltliche Zustimmung abzugeben, konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Genau gegen das Argument “Man kann doch nicht” hat man an anderer Stelle seit 10 Jahren dagegen gearbeitet, und dann fällt man selbst hinein.
Das wundert mich sehr.
I
Im Ernst, ich hätte Lust auf dieser Grundlage gemeinsam einen Gegenentwurf zu formulieren
Einen Versuch wärs wert…
ich bin dabei
Hier das Ergebnis.
@hunter @bzler
Vorschlag 1:
statt “grenzüberschreitende Partnerschaft” könnte man generell “Partnerschaft” oder “Zusammenarbeit” formulieren.
Vorschlag 2:
statt “(insbesondere innerhalb der Europaregion Tirol)” “,insbesondere innerhalb der Europaregion Tirol, ”
Vorschlag 3:
statt “mitteleuropäische Staaten” könnte “mitteleuropäische Länder” stehen
Vorschlag 4:
3sprachige Nennung der Präambel in der italienischen Verfassung oder alternativ Englisch
Was meint Ihr?
P.S.: Demokratie ist nicht ein kurzer Akt, wo mal irgendwas geschieht und dann ist alles anders. Demokratie ist ein langer komplizierter Prozess.
@bzler @hunter @pervasion
Vorschlag 5:
statt “Landtag” könnte “das Landesparalment” stehen
Die Präambel des Gesellschaftsvertrags von Rojava:
http://tatortkurdistan.blogsport.de/2014/03/01/gesellschaftsvertrag-fuer-rojava/
Vorschlag für 3sprachige oder englischsprachige Präambel in der italienischen Verfassung
Copyright @schierhangl
Vorschlag 7
statt
In den demokratisch-autonomen Strukturen haben sich die Wünsche der Tirolerinnen, ÖsterreicherInnen, LadInnerInnen, Italienerinnen und aller anderen Volksgruppen in einer demokratisch-autonomen Verwaltung vereint, um diese Ziele zu erreichen. Das Landesparlament hat in Vertretung der Bürgerinnen und Bürger diese Landesverfassung beschlossen.
Quelle: http://www.brennerbasisdemokratie.eu/?p=34747#comment-325788
Vielleicht wird in der Diskussion hier das Thema etwas zu heiss gekocht.
Ich empfehle sich den Vorschlag von Christoph Perathoner anzusehen ab min: 2:40:40. Und vor allem auch den Kommentar von Esther Happacher.
In dem Vorschlag bekennt man sich klar zu Europa, Europa der Regionen mit nachbarschaftlichen Beziehungen, Chancengelichheit, sozialen Ausgelich, Generationengerechtigkeit.
Was fehlt sind
– bürgerliche Freiheiten
– Werte : Demokratie,
Irgendwie scheint schon die Frage zu sein, ob im Konvent an einer eigenen Landesverfassung gearbeitet werden soll, oder an den Ausnahmen des italienischen Grundgesetzes.
Die Präambel für Südtirol wird eher nicht in der italienischen Verfassung landen oder?
Deshalb 2 Vorschläge:
– Recht auf eine eigene Landesverfassung samt Landesparlament und Landesverfassungsgerichtshof
– Vorschlag Italicum II für eine föderalistische Verfassungsreform, die ganz Italien betrifft.
Es lohnt sich einen Blick in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu werfen:
1949 (!) wurde dort unter anderem formuliert:
alle Zitate aus https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_02/245124
P.S.: Irre ich mich oder herrscht im Konvent 100% Konsens für ein Europa der Regionen in einer europäischen Republik?
Mit dem Begriff »Landesverfassung« rennst du bei mir offene Türen ein… doch eigentlich geht es da nur um die Etikette und nicht um den Inhalt. Es sei denn mit einer Landesverfassung geht einher, dass sie nur für Südtirol gilt.
Was hätte sie dort auch zu suchen wenn nicht als Teil des Autonomiestatuts?
Der Landtag ist schon ein Landesparlament, eine Umbenennung halte ich für verzichtbar. Landesverfassungsgericht ja.
Hä?
Nix hä! Was für Trentino/Südtirol gilt sollte im Grunde für alle Regionen gelten.
Selbstverwaltung als Schlüssel für mehr Nähe zwischen Politik un dBürgern, echte Mitgestlatung und echte Kontrolle durch den Souverän.
Blaupause eben!
ISt das so schwer zu verstehen?
Ja… und was das mit dem Italicum zu tun haben soll versteh ich noch immer nicht.
Kooperations-und Subsidiaritätsorgane zur Verschiebung von Kompetenzen innerhalb eines Landes und auf grenzüberschreitende Köperschaften sind im Bundesgesetz so formuliert:
Entscheidend für die Präambel sollte die Frage sein, wie das von Toniatti vorgeschlagene “Wir” konstituiert wird.
Wie wird Zugehörigkeit generiert?
Durch Abstammung?
Durch Geschichte?
Oder durch Werte und Gesetze, die an einer Zukunft bauen?
Durch Rechtstaatlichkeit?
So könnte Tirol an die Tradition der Schweiz anschliessen (die haben diesen Schritt immerhin schon vor hunderten Jahren geschafft). Das Konzept der Gruppen wird immer andere ausschliessen.
Etwas pointiert formuliert geht es darum, dass wir den Italienern ermöglichen sich in der Region oder Provinz oder Gemeinde heimisch fühlen und zwar nicht Kraft Ihrer Nation, sondern Kraft Ihrer Teilhabe am Bau der gemeinsamen Zukunft in der Region.
Die italienische Gruppe ist irgendwie ja auch Opfer des Imperialismus/Nationalismus.
Sind wir bereit die Lehre der Geschichte anzunehmen?
Dennoch bin ich davon überzeugt, dass es Minderheitenschutz braucht. Denn wenn Menschen Angst haben von etwas überrumpelt zu werden, bekommen sie Angst und wenn Menschen Angst haben, dann wünschen Sie sich die Burgherren zurück, die Ihnen Sicherheit versprechen, dann beginnt ein Prozess des Abkapselns, Neid und Mißgunst.
@schierhangl
ein letztes mal: der text ist gut. ich glaube aber nicht dass es zulässig ist, ihn einfach zu kopieren und ich hielte es für zielführender einen eigenen text in diesem geiste zu verfassen.
und der text ist eine kopie. norddeutsch durch mitteleuropäisch, schleswig-holsteinische bürger durch bürger des landes und noch ein paar andere kleinigkeiten zu ändern bedeutet immer noch eine 1:1 kopie.
@hunter
Auf die Frage von @bzler, ob du dabei wärst einen geeigneten Text zu formulieren, hast du mit Ja geantwortet.
Ich bin auch dabei.
Bist du dabei?
Frag pervasion der weiss mehr…..