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Autonomiekonvent legt Latte zu tief.

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Anderthalb Jahre hat der K33 gearbeitet. Fachleute, Verbandsvertreter, Politikerinnen und ganz normale Bürger haben Vorschläge zur Reform des Statuts von 1972 diskutiert und in fast definitiver Form auf den Tisch gelegt. Der Konsens wurde immer gesucht, nicht immer gefunden, was in der Natur der Sache liegt. Dass es gleich vier Minderheitenberichte gibt, zeugt vom internen Pluralismus in der italienischen Sprachgruppe. Überrascht hat eher die Reichweite des Hauptdokuments: Wenn das Ergebnis ein echter Qualitätssprung in der politischen Eigenständigkeit unseres Landes sein soll, kann man mit diesem Dokument nicht wirklich zufrieden sein, denn in vielen Punkten stapelt der Konvent zu tief. Bedenkt man, dass diese Vorschläge noch im Landtag und Regionalrat zerklaubt werden, bis sie der Verfassungsausschuss auf das für den Staat genehme Maß zurechtstutzt, greifen sie zu kurz. Vieles fehlt, was auch in der heutigen Verfassungsordnung durchaus Platz gehabt hätte. Hier zehn Beispiele in Kürze:

  1. Die Präambel ist umfassend genug und nimmt zu Recht ganz allgemein Bezug aufs Selbstbestimmungsrecht. Doch keine Spur von einer Regelung der eventuellen Inanspruchnahme dieses Grundrechts, somit auch seltsam die Aufregung um diesen Passus. Allein das Wort, das spätestens vom Regionalrat gestrichen werden wird, war für italienischsprachige Konventmitglieder eine Provokation.
  2. Institutionelle Neuregelungen hat der Konvent gar nicht diskutiert. Dabei wäre gerade die Stärkung der ethnischen Konkordanz und politischen Repräsentativität bei der Bildung der Landesregierung wichtig gewesen (auch die Möglichkeit der Direktwahl der ganzen Exekutive).
  3. Der Konvent konnte sich nicht zur Abschaffung der Region durchringen, vielmehr bleibt sein Vorschlag zweideutig, es wird also keine “Autonome Region Südtirol” vorgeschlagen. So fehlt das klare Signal Richtung Trient, dass Südtirol die Region loswerden will; damit wird es wohl beim Status Quo bleiben, weil die Trentiner die Region stärken wollen. Minus und Plus ergibt unter dem Strich Null.
  4. Im Bereich der internationalen Beziehungen und jener zur EU ordnet man sich grundsätzlich dem Unionsrecht unter. Lösungen wie auf den Aland-Inseln, die autonomen Regionen mehr Spielraum bieten, wurden vermutlich unter dem Gewicht der Experten nicht diskutiert. Auch weniger weit reichende Vorschläge fehlen: die Klagebefugnis des Landes vor dem EuGH, eigenständige Beziehungen zu den EU-Institutionen, eine Staat-Land-Kommission für alle EU-Maßnahmen, die die Autonomie berühren, das Recht auf Beteiligung an internationalen Organisationen, Auslandsvertretungen des Landes.
  5. Zumindest beim Regierungskommissariat zeigt der Konvent Flagge: es soll abgeschafft werden und das bringt zudem noch eine finanzielle Einsparung.
  6. Jede Gerichtsbehörde soll unabhängig von Trient sein, schlägt der Konvent vor, aber nicht eindeutig und beschränkt sich aufs Verwaltungsgericht. Aus praktischen und finanziellen Gründen wird sich hier das Trentino durchsetzen, weil eben die regionale Ebene bestehen bleibt, die für die Organisation von staatlichen Einrichtungen genutzt wird. Eine Vorab-Kontrolle der Landesgesetze durch das Verfassungsgericht wird vorgeschlagen, was der Aufgabe der autonomen Entscheidungsfreiheit des Landesgesetzgebers gleichkäme.
  7. Bei Statutsänderungen plädiert der Konvent für die Festschreibung des Einvernehmens zwischen Rom und Bozen, was in der gescheiterten Verfassungsreform vorgesehen war. Er vergisst aber, diesen Vorgang zu demokratisieren, also per Statut auch den Landtag einzubeziehen, und für Südtirol ein echtes Initiativrecht für Statutsreformen zu fordern. Keine Rede von Statutshoheit.
  8. Bei den paritätischen Kommissionen drängt der Konvent nicht auf eine stärkere Transparenz, und demokratische Repräsentativität. Er bekräftigt die “paritätische Natur” der 6er- und 12er-Kommission, belässt es bei der heutigen Zusammensetzung und Verfahrensweise, wodurch dies ein Monopol der Regierungsparteien bleibt.
  9. Auch bei der Regierungsform sind die Vorschläge des Konvents enttäuschend. Die nötige Erweiterung der direkten Bürgerbeteiligung (Einführung von Initiative und Referendum auf alle Landesgesetze) fehlt, Mitbestimmungsrechte der Bürger, Vetorechte des Landtags bei den Statutsänderungen fehlen. Hier hat sich wohl der SVP-PD-Flügel des Konvents durchgesetzt.
  10. Bei Proporz und Schulpolitik will der Konvent alles beim Alten lassen, sicher zwei der stark kontroversen Themen. Hier kann freilich überraschen, dass die italienischsprachigen Konventmitglieder, die sich in den Minderheitenberichten fast alle für eine zweisprachige Schule aussprechen, nicht als Ersatz dafür mehr Autonomie der Sprachgruppen in der Schulpolitik fordern. Dies würde den Weg für mehr L2 und L3 an den italienischen Schulen ebnen.

Abgesehen von weiteren Reformvorschlägen wird schließlich die Liste der autonomen Zuständigkeiten aufgeführt, mit den Grenzen, die der Staat dem autonomen Gesetzgeber auferlegt, ein Herzstück jeder Territorialautonomie. Hier soll das Land all seine bisherigen Zuständigkeiten und jene der Region als primäre Kompetenz übernehmen, unter bloßer Beachtung der Verfassung (also ohne Ausrichtung und Koordinierung durch den Staat). Dazu kommen die Justizverwaltung, eine Landespolizei, Postdienste, das Landes-Olympia-Komitee. Das wäre die halbe Miete, doch auch hier haben einige Bremser im Konvent nicht zugestimmt.

Insgesamt scheint sich der Konvent zu eng an jenen undefinierten Grenzen des “Machbaren” und Durchsetzbaren orientiert zu haben. Sieht man das Statut von 1972 als großen Sprung nach vorne gegenüber 1948, wird das 3. Statut von 2018 (?) nach all den zu erwartenden Abstrichen kein solcher Sprung werden, weil schon die Messlatte zu tief liegt.


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Comentârs

One response to “Autonomiekonvent legt Latte zu tief.”

  1. hunter avatar
    hunter

    Die Präambel ist umfassend genug und nimmt zu Recht ganz allgemein Bezug aufs Selbstbestimmungsrecht.

    Was genau soll ein derartiger Bezug bringen? Ich denke, dass die Berufung auf das Völkerrecht anachronistisch ist und genau jene Denkweise bedingt, die uns den Schlamassel eingebrockt hat.

    Dabei wäre gerade die Stärkung der ethnischen Konkordanz […] wichtig gewesen.

    Warum?

    für Südtirol ein echtes Initiativrecht für Statutsreformen zu fordern. Keine Rede von Statutshoheit.

    Ja, schade.

    Insgesamt scheint sich der Konvent zu eng an jenen undefinierten Grenzen des “Machbaren” und Durchsetzbaren orientiert zu haben.

    Genau meine Red’. Ein Juristendokument, das die Vision außen vorlässt.

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