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Zweisprachigkeitspflicht wird erneut verwässert.
Öffentlicher Dienst

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In einem Treffen zwischen Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP), Personallandesrätin Magdalena Amhof (SVP) und den Gewerkschaften AGB/CGIL, SGB/CISL, SGK/UIL und ASGB soll vereinbart sein, die Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht weiter zu verwässern. Dies berichtet der Corriere in seiner gestrigen Südtirolbeilage. Demnach sollen sich die Vertreterinnen der Landesregierung einverstanden erklärt haben, das zweifelhafte »Modell« des Gesundheitswesens auf weitere Bereiche auszudehnen. Das bedeutet, dass Personal auch dann eingestellt werden darf, wenn es einsprachig — in den allermeisten Fällen heißt das: einsprachig italienisch — ist und sich verpflichtet, binnen einer mehrjährigen Frist den eigentlich erforderlichen Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis zu erbringen. Vielfach führt das jedoch bloß dazu, dass Angestellte vor Ablauf dieses Zeitraums Südtirol wieder verlässt und neues einsprachiges Personal nachkommt, wodurch sich das Versprechen auf Erfüllung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache quasi nie erfüllt.

Zudem wird regelmäßig Druck ausgeübt, die Frist um weitere Jahre zu verlängern, da das Personal nicht in der Lage sei, die zweite Sprache zu erlernen. Kommt es dann irgendwann doch zu vereinzelten Entlassungen von beharrlich Einsprachigen, ist der mediale Aufschrei groß.

Anstrengungen, Menschen, die in Südtirol aufgewachsen und zur Schule gegangen sind und somit schon mit beiden bzw. allen drei Landessprachen vertraut sind, im Land zu halten oder zurückzuholen, werden hingegen nicht in ausreichendem Maße unternommen, wenn man die steigenden Abwanderungszahlen berücksichtigt. Dazu müsste man insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zum restlichen deutschen Sprachraum deutlich erhöhen. Außerdem müssten absurde bürokratische Hürden (01 02) endlich aus dem Weg geschafft werden, was übrigens auch zu einem besseren Gleichgewicht zwischen einsprachig italienischem und einsprachig deutschem Personal verbessern könnte. Damit wäre die Aufrechterhaltung eines zwei- bzw. dreisprachigen Dienstes leichter zu gewährleisten.

Wenn schon einsprachiges Personal eingestellt wird, sollte auch penibel darauf geachtet werden, dass Sprachkurse tatsächlich besucht werden und Zwischenziele erreicht werden.

Doch natürlich ist es wieder einmal viel einfacher, zum x-ten Mal die Mehrsprachigkeit des Dienstes zur Disposition zu stellen — mit den längst bekannten desaströsen Folgen (01 02 03).

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06



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