Auf zwei unterschiedliche Landtagsanfragen der STF (Nr. 1275/25 und 1277/25), mit denen — wie so oft — die mangelnde Zweisprachigkeit (aka mangelnde Deutschsprachigkeit) und damit die Missachtung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache bei NISF und Einnahmenagentur thematisiert wurde, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) neulich folgendermaßen geantwortet:
Nach Auskunft des Nationalen Instituts für Sozialfürsorge (NISF) werden den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich sämtliche Mitteilungen in beiden [sic] Landessprachen bereitgestellt. Das aktuelle Angebot umfasst nahezu 2.000 verschiedene Mitteilungsarten. Bei neu überarbeiteten Mitteilungen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der deutschen Version kommen, da diese zunächst übersetzt und anschließend in das EDV-System übernommen werden müssen.
– Antwort auf Anfrage 1275/25 (Auszug)
Laut Auskunft der Agentur der Einnahmen wird besonderer Wert daraufgelegt [sic], allen Bürgerinnen und Bürgern Mitteilungen und Formulare in beiden [sic] Landessprachen zur Verfügung zu stellen. Bei neuen oder überarbeiteten Dokumenten kann es jedoch infolge des erforderlichen Übersetzungsaufwands zu Verzögerungen kommen.
– Antwort auf Anfrage 1277/25 (Auszug)
Dass hier die Position der minorisierenden Stellen zitierend und unkritisch übernehmend behauptet wird, dass »besonderer Wert« auf die Berücksichtigung der deutschen Sprache gelegt und »grundsätzlich sämtliche Mitteilungen in beiden Landessprachen bereitgestellt« würden, halte ich schon an und für sich für eine Unverfrorenheit. Wir alle wissen — und auf
wurde es immer wieder dokumentiert —, wie systematisch die angeblich gleichgestellte deutsche Sprache insbesondere von staatlichen Stellen wie NISF (01 02) und Einnahmenagentur (01 02 03 04) diskriminiert wird.
Das ist sicher auch dem Landeshauptmann bekannt, zumal er nicht nur regelmäßig solche Anfragen beantworten muss, sondern auch offizielle Statistiken dazu existieren.
Mindestens ebenso dreist ist jedoch der Versuch, die »Verzögerungen« auf neu überarbeitete Mitteilungen und Dokumente zurückzuführen. Als handle es sich erstens um einen Ausnahme- und nicht um den Normalzustand in all diesen Ämtern — und als wären Übersetzungen Jahrzehnte nach Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts (1972) und nach Erlass der Zweisprachigkeitsbestimmungen (1988) noch immer etwas Außergewöhnliches.
Würde das Recht auf Gebrauch der Muttersprache tatsächlich von irgendjemandem ernst genommen, gäbe es längst etablierte Verfahren und Abläufe, die sicherstellen, dass offizielle deutsche Fassungen zeitgleich mit den italienischen veröffentlicht werden. Dafür wären nun wirklich keine übernatürlichen Kräfte erforderlich, wie die tägliche Praxis in mehrsprachigen Staaten beweist.
So aber handelt es sich um das (von der Landesregierung implizit gedeckte) Eingeständnis einer permanenten Improvisation, die man sich erlauben kann, weil es ja »nur« um eine Minderheitensprache geht. Gleichstellung — und Vorzeigeautonomie — hin oder her.
Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01 02

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