→→ Autorinnen →→ Gastbeiträge →→

Zweisprachigkeit: Nachbessern oder umsetzen?
Autonomiereform (9/10)

Autor:a

ai


Zuerst die gute Nachricht: Die reale Beherrschung der zweiten Landessprache hat von 2004 bis 2014, wie das Sprachbarometer 2014 des Astat berichtet, deutlich zugenommen. Knapp 70% der Deutschsprachigen können in der Zweitsprache Italienisch schriftliche Texte verstehen und verfassen. 75% können sich fließend auf Italienisch unterhalten. Bei den Italienischsprachigen fühlen sich knapp 40% imstande, fließend Deutsch zu sprechen. Über die Hälfte der Italienischsprachigen können einer Konversation auf Deutsch folgen. In beiden größeren Sprachgruppen haben die Zweitsprachkenntnisse gegenüber 2004 zugenommen, so die Astat-Forscher. Es ist als ein außerordentlicher Erfolg der Autonomie und der Regelungen zur Gleichberechtigung der Sprachen zu werten, dass 40% der Angehörige der Mehrheitsbevölkerung die Sprache einer Minderheit gut oder sehr gut beherrschen.

Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst immer noch unvollständig

Doch ist bei der Gleichstellung der Sprachen in Südtirol noch nicht alles eitel Sonnenschein. Art. 99 des Statuts schreibt die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache als Amtssprache in Südtirol fest, auch bei Gericht und Polizei. Die »deutschsprachigen Bürger haben das Recht, im Verkehr mit den Gerichtsämtern und mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung, die ihren Sitz in der Provinz haben oder regionale Zuständigkeiten besitzen (…) ihre Sprache zu gebrauchen« (Art. 100 Autonomiestatut). Zwar wird die Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst in Südtirol seit 28 Jahren auf der rechtlichen Ebene besser umgesetzt (Durchführungsbestimmung vom 15.7.1988, Nr. 574), doch heißt dies nicht, dass in der Praxis nicht immer noch Mängel auftreten, meist zu Lasten der Deutschsprachigen und Ladiner. Simon Constantini hat schon 2013 auf aufgelistet, wo Südtirol in der Sprachengleichstellung zurückhinkt.

Bei einer nicht repräsentativen Umfrage von POLITiS im Jänner 2014 gaben 81% der deutschsprachigen TeilnehmerInnen und 73% aller TeilnehmerInnen an, dass die Zweisprachigkeitspflicht nicht ausreichend gewahrt wird. Vor allem fünf Bereiche des öffentlichen Dienstes scheinen noch erhebliche Probleme bei der Umsetzung der Zweisprachigkeit zu haben: die Polizei, die Finanzämter (Agenturen für Einnahmen), das INPS (NISF) und die Postämter. Als unzureichend zweisprachig im Umgang mit der Bürgerschaft werden oft auch genannt: das Landesgericht, das Krankenhaus Bozen, einige Dienste der Gemeinde Bozen, Trenitalia und andere Nahverkehrskonzessionäre, Telecom und alle Telefonanbieter.

Landes- und Gemeindedienste, also Lokalkörperschaften mit Ausnahme der Gemeinde Bozen werden kaum genannt. Das Astat-Sprachbarometer hat eine deutliche Verschlechterung der Wahrung des Rechts zum Gebrauch der Muttersprache im öffentlichen Dienst festgestellt. So wird etwa bei Ausschreibungen für Polizeistellen in Südtirol die Zweisprachigkeit nicht ausreichend honoriert. Wettbewerbsteilnehmer mit passendem Zweisprachigkeitsnachweis sind diskriminiert worden, was auch vom Bozner Verwaltungsgericht attestiert worden ist.

Unzureichend durchgeführt wird auch die Pflicht der Apotheken, den Medikamenten Packungsbeilagen in beiden Sprachen bzw. in der Sprache der Kunden beizulegen. Die zweisprachigen Packungsbeilagen sind der einzige Bereich, in dem die Zweisprachigkeit in Südtirol auch auf die private Wirtschaft ausgedehnt worden ist. 2014 ist erhoben worden, dass die Pharmafirmen für die Missachtung dieser Vorschrift seit rund 25 Jahren insgesamt Strafen für 210.000 Euro begleichen mussten, jährlich also 8.400 Euro und zwar für alle Pharmafirmen zusammen. 24 betroffene Pharmafirmen haben also eine durchschnittliche Strafe von 350 Euro pro Jahr bezahlt. Ein Bußgeld, das für diese Konzerne keine ernstzunehmende Belastung darstellt.

Lebensmitteletikettierung

Keinen Fortschritt gibt es bei der Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache bei der Produktbeschriftung in anderen wichtigen Bereichen, vor allem bei den Lebensmitteln. Da nur ein geringer Teil der in Südtirol vermarkteten Lebensmittel aus dem Land stammt und zweisprachig etikettiert wird, ist der überwiegende Teil einsprachig Italienisch. Die EU-Konsumentenschutzrichtlinie vom Dezember 2014 schreibt eine Mindestgröße vor, was dazu führt, dass deutsche Etiketten oft überklebt werden. »Die Südtiroler, aber auch die europäische Mehrsprachigkeit insgesamt wird somit aufgrund der nationalen staatlichen Einsprachigkeit unterdrückt,« schrieb 2015. Laut EU-Verordnung muss der Konsument verständliche Informationen auf Lebensmitteln vorfinden. Eine allgemeine Pflicht, sämtliche Produkte zweisprachig zu etikettieren, sei aber aus praktischen Gründen nicht möglich, sagte Herbert Dorfmann zu . Eigene Etiketten nur für Südtirol seien für die Großunternehmen nicht zu schaffen. Doch beweisen viele in der Schweiz tätige Unternehmen das Gegenteil, die ihre Produkte neben Deutsch auch auf Französisch und Italienisch etikettieren.

Eine Nachbesserung zur Sprachengleichstellung bringt die letzte Durchführungsbestimmung (GvD vom 4. November 2015, Nr. 186), die die Verwendung der deutschen Sprache vor Gericht nach Wahl der betroffenen Personen erlaubt, unabhängig davon, ob sie Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger sind.

Deutschtests für Zuwanderer diskriminierend?

Seit 2010 haben Zuwanderer zwecks Erlangung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Italien einen Sprachtest zu absolvieren. In Südtirol spricht die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch, das zusammen mit dem Ladinischen auch Amtssprache ist. Zuwanderer dürfen allerdings keinen Deutsch- oder Ladinischtest ablegen, um die Berechtigung für einen Daueraufenthalt in Südtirol zu erlangen. Ein Vorstoß der Landesregierung, in dieser Hinsicht die Gleichstellung von Deutsch und Italienisch zu gewährleisten, wurde von der Zentralregierung entschieden zurückgewiesen. Lediglich ein freiwilliger Deutschtest als zusätzliche Leistung von Zuwanderern wurde in Aussicht gestellt. Damit werden nicht nur Zuwanderer z.B. aus Osteuropa, die besser Deutsch als Italienisch verstehen und sich gezielt in Südtirol angesiedelt haben, diskriminiert. Es wird auch den Migrantinnen allgemein eine Sprachenhierarchie vermittelt, die es in Südtirol so nicht gibt. Sowohl im öffentlichen Leben wie in der Wirtschaft ist Deutsch in Südtirol genauso wichtig wie Italienisch, für die soziale Integration von Migranten in den meisten Gemeinden außerhalb der Städte sogar wichtiger. So kann ein einsprachig italienisch sozialisierter Zuwanderer zwar problemlos den Test beim Regierungskommissariat bestehen, aber Gefahr laufen, die Bedeutung des Deutschen für seine Integration und beruflichen Aufstieg zu unterschätzen.

Ortsnamengebung

Ein Kapitel für sich wäre die Reform der Toponomastik. Das Land hat diesbezüglich laut Statut immerhin primäre Gesetzgebungsbefugnis, mit der Verpflichtung zur Zweisprachigkeit im Gebiet der Provinz Bozen (Art. 8 I Z 2 Autonomiestatut). Das einschlägige, von SVP und PD verabschiedete Landesgesetz vom 25.9.2012 ist jedoch von der Regierung vor dem Verfassungsgericht blockiert worden. Auch auf ist immer betont worden, dass Zweisprachigkeit nicht mit der Verpflichtung zur Zweinamigkeit gleichzusetzen sei. Das könnte durchaus im Wortlaut des Statuts so festgeschrieben werden, um dem Verfassungsgericht die Aufgabe zu erleichtern.

Fazit: Die Gleichstellung der Sprachen der drei anerkannten Sprachgruppen in Südtirol ist im Statut relativ gut abgesichert, aber in der Umsetzung gibt es durchaus noch einiges zu tun.

Serie I II III IV V VI VII VIII IX X


Autor:innen- und Gastbeiträge spiegeln nicht notwendigerweise die Meinung oder die Position von BBD wider, so wie die jeweiligen Verfasser:innen nicht notwendigerweise die Ziele von BBD unterstützen. · I contributi esterni non necessariamente riflettono le opinioni o la posizione di BBD, come a loro volta le autrici/gli autori non necessariamente condividono gli obiettivi di BBD. — ©


Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

One response to “Zweisprachigkeit: Nachbessern oder umsetzen?
Autonomiereform (9/10)

  1. ProEuregio avatar
    ProEuregio

    … glaubt man wirklich, dass all die Dinge die einer zivilisierten Regelung harren, unter römischer Bevormundung irgendwann ins Lot gebracht werden?
    Nach 40 (!) Jahren weltbester Autonomie haben wir immer noch den Ortsnamenzustand aus der Unterdrückungszeit des Mussolinifaschismus! Einsprachige Beipackzettel und Waren- und Lebensmittelpackungen!
    Da wird auch keine Vollautonomie etwas ändern!
    – Sind wir in unserem “Zukunftsglauben” landauf, landab noch zu retten!?!?!?

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL