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Landtag für Schaffung einer Sprachstelle.

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Gestern hat der Südtiroler Landtag einen wichtigen Schritt hin zu einer echten Sprachstelle gemacht, wie es sie in vielen anderen mehrsprachigen Gebieten weltweit bereits gibt.

So vereint allein die International Association of Language Comissioners Mitglieder aus dem Baskenland, Flandern, Irland, fünfmal Kanada (New Brunswick, Ontario, Nunavut und Northwest Territories sowie den gesamtstaatlichen Comissioner of Official Languages), Katalonien, Kosovo und Wales. Aber auch Québec, País Valencià, Nordkatalonien oder die Bretagne haben sich ähnliche Büros gegeben.

Die einschlägige Tagesordnung der Freiheitlichen, die sich auch die SVP zueigen gemacht hat, sieht im verpflichtenden Teil vor:

  1. die derzeit bestehende Beschwerdestelle „Verletzungen der Bestimmungen über den Sprachgebrauch in der öffentlichen Verwaltung” in eine vollständige Sprachstelle umzuwandeln und unter anderem mit folgenden Aufgaben zu betrauen:
    • a) proaktive Kontrolle und Sensibilisierung der öffentlichen Ämter, Körperschaften und Konzessionsnehmer auf die Einhaltung der Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen im Sinne des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 und anderer Gesetze, die die Sprachrechte betreffen;
    • b) Hilfe- und Beratungsstelle für Ämter, öffentliche Körperschaften, Konzessionsnehmer und Privatunternehmen in Zusammenhang mit der vorgeschriebenen Zwei- und Dreisprachigkeit und darüber hinaus;
    • c) Ombudsstelle für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Sprachrechte verletzt sehen, auch zum Zweck der Ahndung in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Stellen;
    • d) Sensibilisierungs- und Informationskampagnen sowohl für die Gesamtbevölkerung als auch für einzelne lnteressensgruppen (Privatfirmen, Berufskammern, Vereine, Verbände usw.);
    • e) Erfahrungsaustausch mit den Sprach- und Ombudsstellen anderer mehrsprachiger Gebiete;
    • f) den Fachwortschatz (Bistro) in den Südtiroler Amtssprachen in Zusammenarbeit mit den Universitäten Innsbruck und Bozen sowie mit der Eurac auf dem neuesten Stand halten, auf eine korrekte Implementierung achten und dementsprechende Empfehlungen zu veröffentlichen;
    • g) regelmäßige Ausarbeitung und Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten und einschlägigen Erhebungen zur Sprachsituation (z. B. in Zusammenarbeit mit dem ASTAT).
  2. Die Sprachstelle mit entsprechendem Personal und finanziellen Mitteln auszustatten.
  3. In Bälde die Zuständigkeit für die Ahndung von Zwei- und Dreisprachigkeitsverstößen im Sinne des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 einzufordern und an den Landeshauptmann zu übertragen.

Wenn dieser nunmehrige Beschluss tatsächlich und mit der nötigen Ernsthaftigkeit umgesetzt wird, handelt es sich meiner Meinung nach um einen wirklich großen Wurf. Gerade die starke Fokussierung auf Information, Kooperation, Beratung, Sensibilisierung kann sehr viel bewirken, sodass die Ahndung von Verstößen in den Hintergrund geraten könnte. So gesehen wäre dann Punkt 3 zwar wichtig, aber nicht notwendigerweise ausschlaggebend für den Erfolg der Maßnahme.

Auf hatten wir die Schaffung einer solchen Sprachstelle vor rund zwei Jahren ebenfalls angeregt.

Siehe auch: 01 02 03 04 || 01 02



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