Wie der Corriere berichtet, wurden zwei Ärztinnen, die mit gefälschten Sprachzertifikaten erwischt worden waren, wegen der angeblich »besonderen Geringfügigkeit der Tat« von sämtlichen strafrechtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Alle Beteiligten haben perfekt zusammengespielt, um dieses empörende Ergebnis zu ermöglichen. Demnach soll die Staatsanwaltschaft selbst den Freispruch gefordert und diesen mit folgenden haarsträubenden Argumenten untermauert haben:
- Das Arbeitsumfeld habe den Täterinnen aufgrund von beträchtlichem Druck, Überstunden, Bereitschaftsdiensten und Personalmangel nicht die Zeit gelassen, Deutsch zu lernen.
- Die Abwesenheit negativer Folgen, da keine medizinischen Behandlungsfehler aufgetreten seien, die kausal auf die mangelnden Sprachkenntnisse zurückzuführen wären.
Ich halte das für eine unerhörte Logik. Der berufliche Stress mag vielleicht teilweise erklären, warum die Ärztinnen keine ausreichenden Deutschkenntnisse erworben haben. Doch wie kann das einen Betrug zu Lasten der Allgemeinheit rechtfertigen, der mit beträchtlicher krimineller Energie begangen wurde, um sich eine Stelle im öffentlichen Gesundheitswesen zu erschleichen?
Besonders absurd ist auch, dass die Bilingualisierung der Bevölkerung und deren Bereitschaft, aus Not oder Gefälligkeit auf ihre verbrieften Rechte zu verzichten, letztendlich als Argument für den Freispruch — und somit zur Bagatellisierung der Tat — dient. Unrecht legitimiert somit weiteres Unrecht.
Dabei mag es zwar tatsächlich zu keinen (bzw. zu keinen gemeldeten) schwerwiegenden Fehlern gekommen sein, doch die wissenschaftliche Evidenz, dass Sprache für Prävention, Diagnose und Heilungserfolg eine essenzielle Rolle spielt, ist eindeutig (01 02 03).
Dem Bericht zufolge haben die Ärztinnen lediglich die Zweisprachigkeitszulage erstattet, nicht aber das Gehalt für eine Stelle, die ihnen gar nicht zustand.
Aus meiner Sicht zeigt dieser Freispruch, dass die Institutionen eines Nationalstaats im Zweifelsfall ungeeignet sind, Minderheitenschutzrechte zu schützen. Diese Rechte sind ohnehin oft unzureichend, werden dann aber noch nicht einmal konsequent zur Einhaltung gebracht. Ein weiteres Beispiel für die Untätigkeit — wenn nicht gar Komplizenschaft — staatlicher Institutionen ist das Regierungskommissariat, das absurderweise für die Bestrafung bei Nichteinhaltung der Zweisprachigkeitsvorschriften zuständig wäre, dieses Instrument aber fast nie nutzt, obwohl die Verletzungen an der Tagesordnung sind.
Wenn es um die Verweigerung verbriefter Rechte und sogar um deren bewusste Umgehung unter Einbezug von Straftaten geht, spielen die italienischen Institutionen, aber auch Gewerkschaften, Politik und Medien perfekt zusammen. Warum sollte es anders sein, wenn die Justiz selbst außerstande und außerwillens ist, die deutsche Sprache zu berücksichtigen?
Sind hingegen die Sprachrechte der Titularnation tangiert, wird auf jedes noch so mickrige Detail geachtet (01 02 03).
Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 | 08 09 || 01 02

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