Gegen das neue italienische Wahlgesetz, das von der rechten Regierungskoalition vorangetrieben und Anfang Oktober im römischen Parlament verabschiedet wurde, formiert sich juristischer Widerstand: 32 Bürgerinnen Südtirol und dem Trentino haben beim ordentlichen Gericht in Trient Einspruch gegen das am 24. Oktober in Kraft getretene Gesetz erhoben. Sie beantragen, insgesamt 13 Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Wahlordnung dem italienischen Verfassungsgericht vorzulegen.
Während zahlreiche Einwände grundsätzliche Fragen der Wahlgleichheit, der politischen Repräsentation und des Verhältnisses zwischen Stimmen und Mandaten betreffen, gibt es auch Punkte, die speziell Südtirol und den Schutz der Sprachminderheiten berühren.
So soll das von Alessandro Urzì (FdI) initiierte und auch mit Unterstützung der SVP umgesetzte ethnisch-politische Gerrymandering einer Überprüfung unterzogen werden. Die Grenzen sämtlicher Südtiroler Wahlkreise wurden dabei bekanntlich so verändert, dass der nunmehrige Wahlkreis Bozen-Leifers nur noch diese beiden Städte mit großer italienischer Bevölkerungsmehrheit umfasst. Fast alle Gemeinden südlich der Landeshauptstadt wurden hingegen dem Wahlkreis Meran zugeschlagen.
Die Wahlkreisgrenzen wurden bewusst so gezogen, dass sie die Repräsentation der Sprachgruppen beziehungsweise die Chancen bestimmter Parteien beeinflussen.
Die Auswirkungen auf das Gewicht der Stimmen sind erheblich: Nach Angaben der Rekursstellerinnen ist fortan eine Stimme im »italienischen« Wahlkreis Bozen-Leifers rund 1,7 Mal so viel wert wie im »deutschen« Wahlkreis Meran. Sie wollen wissen, ob eine derartige Wahlkreisoptimierung mit dem Grundsatz der freien und gleichen Wahl vereinbar ist. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob sie mit der Paketmaßnahme 111 in Einklang steht.
Auch die offen beabsichtigte Schwächung der Sprachminderheiten wird beanstandet. Der Anteil der deutschen und der ladinischen Sprachgruppe sinkt nämlich sowohl im Wahlkreis Bozen-Leifers (drastisch) als auch im Wahlkreis Meran (leicht).
Ein weiterer Einwand, der Südtirol betrifft, richtet sich gegen die Wahlhürde von 20 Prozent auf regionaler Ebene für Listen sprachlicher Minderheiten. Auf Landesebene entspricht dies de facto einer Sperrklausel von rund 40 Prozent. Die Rekursstellenden argumentieren, dass diese Schwelle den Schutz sprachlicher Minderheiten ins Gegenteil verkehren könnte: Statt deren parlamentarische Repräsentation zu erleichtern, drohe sie Parteien, die eine Minderheit vertreten, von der Mandatsverteilung auszuschließen.
Auf gesamtstaatlicher Ebene richtet sich ein wesentlicher Teil des Rekurses gegen den sehr hohen Mehrheitsbonus. Er sieht vor, dass eine Liste oder Koalition, die in beiden Kammern mindestens 42 Prozent der gültigen Stimmen erreicht und stimmenstärkste Kraft ist, mit 70 zusätzlichen Sitzen in der Abgeordnetenkammer und 35 zusätzlichne Sitzen im Senat belohnt wird. Das Verfassungsgericht soll hier prüfen, ob die damit zusammenhängende Verzerrung des Verhältnisses zwischen Stimmen und Mandaten mit den Grundsätzen der Wahlgleichheit und der angemessenen Repräsentation vereinbar ist.
Weitere Einwände betreffen unter anderem die feststehenden Listenführer, Mehrfachkandidaturen und die Geschlechterparität.
Zu den Unterzeichnerinnen des Rekurses in Südtirol und Trentino gehören unter anderem Stefania Baroncelli, Brigitte Foppa, Luisa Gnecchi, Eva Klotz, Paul Köllensperger, Florian Kronbichler, Andreas Leiter Reber, Harald Mair, Guido Margheri, Wolfgang Mayr, Oskar Peterlini, Georg Simeoni und der Verfassungsrechtler Roberto Toniatti.
Die Einreichung des Rekurses wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes soll ermöglichen, dass die aufgeworfenen Fragen noch vor den nächsten Parlamentswahlen einer verfassungsrechtlichen Klärung zugeführt werden. Zunächst muss allerdings noch das ordentliche Gericht in Trient entscheiden, ob es die Fragen dem Verfassungsgericht vorlegt.

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