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Autonomiefreundliche PD-Regierungen?
Ein Faktencheck von 2013 bis 2018

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Die gemeinsame Kandidatin von SVP und PD im Südtiroler Unterland, Maria Elena Boschi, hat jüngst nicht nur geleugnet, sich 2014 für die Abschaffung der Sonderautonomien ausgesprochen zu haben, sondern auch behauptet, die vom PD geführten italienischen Regierungen (Letta – Renzi – Gentiloni) der letzen Jahre seien besonders autonomiefreundlich gewesen. Eine Auffassung, die auch von der Volkspartei vertreten wird.

Also möchte ich — ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Ausgewogenheit — einiges in Erinnerung rufen, was zur Meinungsbildung der Wählerinnenschaft beitragen kann:

  • Im Juni 2013 focht die Regierung Letta im krassen Widerspruch zum Wahlabkommen mit der SVP die in Südtirol geltende Einschränkung von Detailhandel in Gewerbegebieten vor dem Verfassungsgericht an.
  • Obschon Südtirol und das Trentino angeboten hatten, die Dienste aus eigenen Mitteln zu finanzieren, war die PD-Regierung nicht bereit, die Schließung der Bezirksgerichte abzuwenden.
  • Anders als im Wahlabkommen zwischen SVP und PD ausdrücklich vorgesehen zogen die »autonomiefreundlichen Regierungen« auch die von Ministerpräsident Mario Monti beschlossene Anfechtung des Südtiroler Ortsnamengesetzes nicht zurück.
  • Selbst in das »Wie« von Sparmaßnahmen in Südtirol griff die Zentralregierung ein. Und zwar so massiv, dass sogar der wohl unverdächtige kommunistische Bozner Stadtrat Luigi Gallo dies als Aushöhlung der Demokratie bezeichnete.
  • Im Juli 2013 warnte Karl Zeller (SVP) selbst davor, die geplante Abschaffung italienischer Provinzen dafür zu nutzen, die Umwandlung Südtirols in eine eigene Region zu fordern. Seine Begründung damals: Die Autonomiefeindlichkeit in Rom. Ipse dixit.
  • Im November desselben Jahres wurde vom Verfassungsgericht (nach Anfechtung durch die Zentralregierung) entschieden, dass auch die Standortbestimmung für neu zu errichtende Apotheken nicht dem Land, sondern dem Staat gebühre.
  • Die scheidende Landesregierung von Luis Durnwalder (SVP) sah sich außerdem dazu gezwungen, gegen die mehr als doppelt so hohe Belastung Südtirols im Vergleich zum Trentino hinsichtlich der Abtragung von Staatsschulden zu rekurrieren.
  • Im Dezember 2013 beschloss die Zentralregierung, in Regionen mit Normalstatut gelegene Gemeinden für die entgangenen IMU-Einnahmen zu entschädigen. Südtiroler Gemeinden jedoch sollten umgekehrt dem Staat so viel Geld überweisen, wie ihm durch seine eigenen IMU-Erleichterungen hierzulande entgangen waren. Der Südtiroler Landtag focht diesen Entscheid in seltener Einmütigkeit an.
  • Im Jahr 2014 zwang dann die römische Zentralregierung Südtirol, im Widerspruch zum einschlägigen Landesgesetz Abfälle von anderen Regionen im Bozner Müllofen zu verbrennen. Schlussendlich wurde die Angelegenheit so gelöst, dass Müll aus dem Trentino importiert wird.
  • Im Oktober 2014 verklagte die Spitalsärztegewerkschaft BSK/VSK Italien vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sich das Wissenschaftsministerium weigerte, Südtiroler Ärztinnen die österreichische Facharztausbildung anzuerkennen.
  • Im Zuge der Finanzverhandlungen musste unser Land — also wir alle — auf sage und schreibe 3 Milliarden Euro verzichten und sich zu weiteren Zahlungen an Rom verpflichten. Von SVP-Seite wurde der Milliardenverlust damit relativiert, dass der (»autonomiefreundliche«) Staat das Geld sowieso nicht überwiesen hätte.
  • Gegen Ende des Jahres — kurz vor Weihnachten — kam dann eine erneute Anfechtung des Südtiroler Handelsgesetzes.
  • Jänner 2015 griff der Staat dann in die Südtiroler Zuständigkeit für das Gastgewerbe ein, wodurch erneut das Verfassungsgericht bemüht werden musste.
  • Kurz darauf entdeckten Trentiner und Südtiroler Abgeordnete ein Überraschungsei in Renzis geplanter Verfassungsreform: Demnach hätte der Staat unter gewissen Umständen die Befugnisse der beiden autonomen Länder selbst ausüben können.
  • Per Verordnung der Regierung von Matteo Renzi sollten auch die Südtiroler Gemeinden am 24. Mai 2015 dazu gezwungen werden, die Staatsflagge zu hissen, um den Kriegseintritt Italiens zu feiern. Ein Beschluss, dem sich das Land schlussendlich widersetzte, was Maria Elena Boschi jedoch unwiderlegbar mit dem »minderheitenfreundlichen« Satz »prima di tutto siamo italiani« kritisierte.
  • Im Juli 2015 focht die Zentralregierung dann das Personalgesetz des Landes an, obschon dieses im vorauseilenden Gehorsam bereits in enger Absprache mit römischen Ministerien geschrieben worden war.
  • Wenige Monate später musste das Land erneut gerichtlich gegen Rom vorgehen, weil das (»autonomiefreundliche«) Innenministerium Polizeistellen ausgeschrieben hatte, ohne die vorgeschriebene Zweisprachigkeit zu berücksichtigen.
  • Im November 2015 musste die Landesregierung auf eine Aufweichung der Zweisprachigkeitsbestimmungen für Notare reagieren. Eine zentralistische Arbeitsmarktreform beschnitt autonome Befugnisse und gefährdet seitdem auch die Zweisprachigkeit.
  • Derweil widersetzte sich die Zollbehörde wiederholt ihrer Verpflichtung, Zweisprachigkeit und Proporz einzuhalten.
  • Den Wunsch der Landesregierung, die Zuständigkeit für die Ahndung von Zwei- und Dreisprachigkeitsverstößen vom Regierungskommissariat zu übernehmen, quittierte Rom im Sommer 2016 mit beharrlicher Ablehnung.
  • Im August wandte sich die »autonomiefreundliche« römische Regierung erneut ans Verfassungsgericht. Ihr waren Teile des damaligen Sammelgesetzes (Vertragsbindung von Hausärztinnen und Betriebskontrollen) nicht recht.
  • Wenige Tage später focht Rom auch das Südtiroler Bildungsgesetz an. Unter anderem hatte es das Kabinett von Matteo Renzi auf die Abschaffung der Ziffernnoten und die Kriterien für die Anstellung von Lehrerinnen abgesehen.
  • Noch im selben Monat ging das Land gegen einen Stellenwettbewerb der Finanzwache vor, der keinen Stellenvorbehalt für zweisprachige Kandidatinnen beinhaltete.
  • Im September 2016 focht die Regierung Kompatscher dann ein Staatsgesetz an, das die Fernsteuerung der Landesumweltagentur aus Rom zur Folge hätte.
  • Im Februar 2017 musste das Land gegen mehrere Verordnungen und Gesetze einschreiten, die in Übergehung der Südtirolautonomie Millionenverluste bedeutet hätten.
  • Von einer Reform des Landschaftsschutzes riet Manfred Schullian (SVP) Anfang 2017 ab, weil damit schlafende Hunde geweckt werden könnten. Man solle besser nicht riskieren, dass der Staat gegen die autonomen Befugnisse vorgehe. Ein wahrlich autonomiefreundliches Klima.
  • Ebenfalls im Februar genehmigte der Landtag die Anfechtung des staatlichen Haushaltsvoranschlags, weil er unter anderem vorgesehen hätte, dass Südtirol das staatliche Gesundheitssystem mittragen müsste, obwohl die Befugnis für das Gesundheitswesen beim Land liegt.
  • Im April 2017 befasste sich dann die SWZ mit millionenschweren »Tricksereien« der römischen Zentralregierung — zu Lasten Südtirols.
  • Die Anfechtung der Südtiroler Gemeindenfinanzierung (vom Grünen Hans Heiss an sich schon als »Teilkapitulation vor Rom« bezeichnet) endete im Mai katastrophal. Vom Landesgesetz blieb nur noch ein beinah wertloses Grundgerüst.
  • Weniger mit Südtirol — aber doch mit Autonomiefreundlichkeit — hat der Rekurs der Regierung Gentiloni gegen die neugegründete Gemeinde Sèn Jan im Trentino zu tun. Den Zentralistinnen ist ein Dorn im Auge, dass der Ortsname einnamig ladinisch ist.
  • Nicht zuletzt hatte Gesundheitsministerin Lorenzin ohne Rücksicht auf autonome Zuständigkeiten die Schließung kleinerer Geburtsstationen angeordnet und verschloss sich Vermittlungsversuchen und Kompromissvorschlägen der Landespolitik fast gänzlich.

Der Leserinnenschaft seien noch einige Hinweise ans Herz gelegt:

  • Es geht hier natürlich nicht darum, ob Ziffernnoten, die Schließung der Geburtsstationen oder das Ortsnamengesetz gut/schlecht sind. Es geht darum, ob ein autonomes Gebiet darüber selbst entscheiden kann oder ob es ständig bevormundet wird.
  • Selbstverständlich gab es auch vereinzelt autonomiepolitische Durchbrüche — über die berichtet hat. Doch deren lückenlose Aufzählung überlasse ich im Wahlkampf gerne den Profis von SVP und PD.
  • Das -Archiv ist nach einem Datenserverausfall noch immer nicht vollständig wiederhergestellt, weshalb insbesondere im Zeitraum Juli-Dezember 2017 wichtige Punkte fehlen könnten.

Alles in allem finde ich die Auflistung beeindruckend. In diesem Zusammenhang noch von besonderer Autonomiefreundlichkeit zu sprechen — wieviele Zugeständnisse es auf der anderen Seite auch gegeben haben mag — ist zumindest frech und dreist.



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