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Sammelgesetz vor Verfassungsgericht angefochten.

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Die römische Zentralregierung hat wieder einmal ein Landesgesetz — bzw. Teile davon — angefochten. Diesmal handelt es sich um zwei Artikel eines sogenannten Sammelgesetzes (LG 71/2016), die angeblich gegen die »Grundsätze der Rechtsordnung der Republik« verstoßen. Es handelt sich um Vorschriften bezüglich der Hausärzte (Dauer der Vertragsbindung) und der Betriebskontrollen.

Der Corriere berichtet in seiner Südtirolbeilage von letztem Sonntag, dass Karl Zeller (SVP) diese Anfechtung als ein unschönes Signal bezeichnet, da der Staat die Differenzen auf dem Verhandlungsweg hätte ausräumen können, anstatt den konfliktreichen Weg über das Verfassungsgericht zu wählen. Für die Landesregierung handle es sich dabei um eine »kalte Dusche«. Landeshauptmann Arno Kompatscher habe bereits Kontakt zur Zentralregierung aufgenommen, um den Weg vor das Verfassungsgericht zu vermeiden.

Wahrscheinlich läuft es auf einen erneuten Kniefall hinaus. Postfaschist Alessandro Urzì hatte ja schon Ende 2013 einen Vorschlag gemacht, wie man zentralstaatskonform — faktisch — auf die Autonomie verzichten könnte: Ungeachtet der eigenen Zuständigkeiten alle Landesgesetze präventiv mit der Zentralregierung verhandeln.

Hier (ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit) eine kleine Chronologie der Anfechtungen, Konflikte und Angriffe auf die Autonomie:



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Comentârs

3 responses to “Sammelgesetz vor Verfassungsgericht angefochten.”

  1. Waldgänger avatar
    Waldgänger

    Erschreckend.
    Aber die Bürger jagen lieber Pokemons, als sich über solche Tatsachen den Kopf zu zerbrechen…

  2. gorgias avatar
    gorgias

    Es wäre interessant wenn ein Abgeordneter diese Fakten in eine Landtagsanfrage einbauen würde.

  3. a&a&a avatar
    a&a&a

    to be continued…

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