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  • »Die gestohlene Zukunft.«

    Wie die Neue Südtiroler Tageszeitung (TAZ) in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, wird die Arbeitsgruppe für Selbstbestimmung demnächst eine Broschüre mit diesem Motto unter’s Volk bringen. Stichtag ist der kommende Samstag, wenn sich die »endgültige Abtrennung Südtirols von Italien« [sic] zum neunzigsten Mal jährt; dann wird die Veröffentlichung den Dolomiten und der Tiroler Tageszeitung beiliegen.

    Die gesamte Symbolik, das Motto und die Namen der Herausgeber lassen nichts Positives erahnen. So sind neben den Klassikern Sven Knoll und Roland Lang auch Schützenkommandant Paul Bacher, AVS-Veteran Luis Vonmetz, der Südtirol-Aktivist Josef Felder und Bozens Vizebürgermeister Ellecosta von der Partie. Da ist unschwer vorhersehbar, dass diese Übung zum wiederholten Mal die gesellschaftlichen Spannungen verschärfen, den Zusammenhalt der Sprachgruppen erschüttern und gleichzeitig die Schaffung einer breiten, offenen Debatte zum Thema Unabhängigkeit unterminieren wird. Man kann sich gar nicht darauf beschränken, dies als »nicht förderlich« zu bezeichnen — die rechte Offensive ist wie gewohnt geradezu kontraproduktiv.

    Wir werden uns durch diese Broschüre erneut einen gewaltigen Schritt davon entfernen, die Unabhängigkeit als Vision für ein mehrsprachiges Südtirol zu positionieren.

    Die, die uns derzeit am effektivsten unserer Zukunft berauben, sitzen so gesehen in der Arbeitsgruppe für Selbstbestimmung. Und sie gefallen sich darin, Schüsse in’s eigene Knie zu feuern. Nur zu!



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  • Er hatte vergessen…

    …ein Gutachten einzuholen. Und jetzt endet es, wie es enden musste — Mr. B. wird sich vor Gericht verantworten müssen. Und damit seine Nerven belasten, aber seine Popularität vielleicht noch steigern. Ein Land wie keines.


    Ein Gutachten wäre freilich wertlos gewesen, wenn es zu einem anderen Schluss gekommen wäre als die Mehrheit der Verfassungsrichterinnen.


    Nachtrag vom 09.10.09:



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  • +++ Aktuelle Notiz: Rdv mit Sven Knoll.

    Heute Mittag hat ein kurzes Treffen zwischen Sven Knoll (STF), Harald Mair (SVP), Wolfgang Niederhofer [niwo] und mir beim Batzenhäusl stattgefunden. Dies sehe ich u.a. im Zusammenhang mit meiner Ablehnung, einen Artikel für die Publikation der Arbeitsgemeinschaft für Selbstbestimmung zu verfassen [vgl].

    Es war eine sehr offene, teilweise sogar überraschend positive Zusammenkunft, über die ich hier noch berichten werde. Themen waren unter anderem die Italiener, Immersionsunterricht und die Ausrichtung der SVP.



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  • Wichtig fürs Zusammenleben.

    1. Eine Lega-Compilation für starke Mägen.
      http://www.youtube.com/watch?v=LupAGYZSH5Q
    2. Innenminister Maroni erläutert das Sicherheitspaket (2 Teile).
      http://www.youtube.com/watch?v=EE6zOT8u824
      http://www.youtube.com/watch?v=6T9HIgLkZa0

    Nachtrag vom 17.05.2015: Die Videos sind leider nicht mehr abrufbar.

    Cëla enghe: 01



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  • Ein paar Gedanken zum »Prontuario«.

    Was folgt sind einige kommentierte Auszüge aus Ettore Tolomeis Vorwort zu seinem Prontuario von 1935.

    1. Nell’atto di riprendere il proprio suolo fino ai termini sacri, di riunire alla Patria i lembi avulsi della Regione Veneta, in parte inquinati nei secoli da genti straniere, l’Italia doveva affermare il suo diritto e il suo genio reimprimendo con tutti i nomi dei monti e delle acque, delle città e dei paesi, fino all’ultimo casolare, il sigillo perenne del nazionale dominio.

    2. […] tutto il paese cisalpino che in accezione nuova, nel preciso àmbito dei suoi monti, dal confine trentino alla grande catena culminante nella Vetta d’Italia, denominavo Alto Adige.

    Was sagt das über den Namen »Alto Adige« — insbesondere über dessen angeblich napoleonische Herkunft — aus? (Und wennschon, ist ein Unrecht besser, wenn es zweimal ausgeübt wird?).

    3. Il Prontuario non comprende, per ragioni evidenti, né il Trentino, dove migliaia e migliaia di nomi della Carta militare austriaca sono gli stessi nomi nostri, e quindi si avrebbero a ripetere nella identica forma […].

    Die k. u. k. Militärkarte beinhaltete also die italienischen Ortsnamen des Trentino. Die Militärkarten der Republik Italien lassen dagegen auch heute noch (2009) die »deutschen« und »ladinischen« Ortsnamen in Südtirol unberücksichtigt.

    4. Poiché nel corso dell’annessione i comandi militari e i commissariati civili trascuravano d’usare la nomenclatura locale italiana e continuavano a servirsi dei nomi tedeschi, chi non vede che si perdeva la migliore occasione della riconquista toponomastica? che anzi si veniva a confermare uno stato di fatto in tutta perdita nostra? che acconciandosi al provvisorio uso dei nomi tedeschi si confermavano i Comuni nella nomenclatura austriaca rendendo più ostica e più difficile la riforma più tardi? Né di scarso valore sentimentale ed etico era questo argomento aggiunto: se non elimineremo tantosto i nomi stranieri, l’aureola di un eminente fatto d’armi potrà dare a taluno di essi un’importanza storica che renderà difficile il mutamento dopo…

    5. Di più. Le Carte italiane avendo congiurato con le austriache per imporre al pubblico i nomi tedeschi, non s’imponeva la necessità d’una pronta revisione anche per allontanare da noi e da altri l’impressione che stessimo conquistando paesi su cui nazionalmente non s’avesse diritto alcuno?

    6. La nomenclatura odierna di queste avrebbe portato un ben grave e intollerabile contingente straniero nella toponomastica della Penisola! Non è punto qui lo stesso caso che si presenta in Val d’Aosta e in altre minori valli alpine piemontesi di toponomastica francese; colà i dialetti nostri sfumano nell’idioma di Francia insensibilmente, la radice è comune, latina; latina in ogni maniera la toponomastica. Qui invece eravamo di fronte a un esotismo barbaro e irriducibile. Non potevamo accoglierlo. Eravamo in dovere di sostituirlo. Potevano sopravvivere nelle valli piemontesi Courmayeur, Chàtillon, roche, créte, mont, téte, accanto a Cortemaggiore, Castiglione, rocca, cresta, monte, testa; ma nelle valli atesine, cioè a dire venete, ricongiunte alla Patria, non potevamo accogliere dei dorf, schloss, knott, schneide, berg, kopf e via dicendo.

    Diese Auffassung scheint sich auch die Republik teilweise zueigen gemacht haben, wenn sie die faschistischen Ortsnamen in der Vallée d’Aoste abgeschafft, hierzulande jedoch beibehalten hat.

    7. Nella lotta che dobbiamo ancora sostenere contro le resistenze teutoniche e più contro la cascaggine paesana, fino a quando durerà l’attitudine passiva del Parlamento e del Governo? Non vorranno essi statuire che gl’Italiani dell’Alto Adige, Italiani in proprio suolo d’Italia, possano legalmente chiamare con proprie voci i luoghi della regione ricongiunta alla Patria?

    8. Nel 1920 continuò a imperare la nomenclatura dei disfattisti. Dei 7000 nomi del Prontuario essendone stati ammessi ufficialmente dal Commissario Civile on. Credaro non più di 25 con la forma bilingue (tedesca prima, italiana poi!!), tutti gli altri, indistintamente, si ridussero di nuovo tedeschi, e soltanto tedeschi. Salorno ed Ora riebbero le scritte Salurn e Auer. Vennero levate le ultime tabelle alla entrata dei paesi che portavano, dal tempo del Commissariato Tolomei, il nome italiano. Perchè una n’era rimasta col nome Merano, all’ingresso della città ridiventata ufficialmente Meran, i giornaletti tedeschi scrissero tanti pfui e tanto inveirono contro quel resto dei welsche Namen finché scomparve.

    Die Institutionen des vorfaschistischen Italien waren vom Prontuario also alles eher als angetan, wandten ihn zuerst nur zögerlich an und verwarfen ihn dann zum Teil sogar wieder. Es wird zwar oftmals behauptet, der Prontuario sei nicht faschistisch, weil er großteils vor der faschistischen Ära erdacht worden war. Doch dass er erst von den Faschisten in vollem Umfang eingeführt und als Bestandteil einer systematischen Assimilierungs- und Majorisierungspolitik betrachtet wurde, macht ihn wohl eindeutig zu einem faschistischen Werkzeug.

    9. Ma ora, se il Governo titubasse, se non ricomparissero i nomi italiani nemmeno ora, gli Italiani dell’Alto Adige non avranno altra via che la violenza. Vedremo teste e tabelle rotte, e il Paese saprà di chi sarà stata la colpa. […] Dopo questo…. passò tutto l’anno 1922 senza che il Decreto comparisse. Apparentemente la colpa del dannosissimo ritardo era di qualche membro della Sottocommissione trentina, che anche dopo la ratifica avvenuta da parte della Commissione plenaria mandò istanze sopra istanze pel rimutamento di qualche nome, dando il desideratissimo pretesto al Governo del tempo e al Commissario Civile di lasciare le cose come stavano.

    10. Sgomberato il terreno dalle opposizioni politiche, la Società Geografica avrebbe potuto rivendicare a sé le definizioni ultime, pur tenendo conto dei lavori per quanto poco concludenti – della Commissione nominata dal governo caduto. […]

    11. Ecco finalmente il Decreto, col n. 800, 29 marzo 1923, uscire nella Gazzetta Ufficiale, 27 aprile.

    Erst im Frühjahr 1923 wurde der Prontuario umgesetzt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Hä?

    Autor:a

    ai

    |

    8 Comentârs → on Hä?

    Dach & Denk x Schutz.

    Denk x nach… [Werbung für Fortgeschrittene?]



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  • Wifo-Studie: Südtirol ist Nettozahler.

    Das Wifo der Handelskammer Bozen hat eine detaillierte Studie über die finanzielle Situation des Landes Südtirol durchgeführt, aus der angeblich eindeutig hervorgeht, dass das wir innerhalb Italiens nicht Nettoempfänger, sondern Nettozahler sind. Die Untersuchung soll kommende Woche der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Eingerechnet wurden ersten Informationen zufolge auch die Kosten staatlicher Dienste (wie Polizei, Gerichte, Militär, aber auch Parlament und Staatspräsident).
    Diese Erkenntnis würde die in letzter Zeit wiedererstarkte Auffassung begraben, wonach Südtirol zwar 90% des eigenen Steueraufkommens zurückbekommt, die restlichen, dem Staat verbliebenen Dienste aber deutlich mehr als die übrigen 10% verschlingen. Das war nicht selten als Argument gegen die Steuerhoheit oder die Unabhängigkeit ins Feld geführt worden.

    Laut Südtirol Online kommt eine ähnliche, von der Region Venetien in Auftrag gegebene Studie zum selben Ergebnis. Brennerbasisdemokratie hatte stets die Auffassung vertreten, die Steuerhoheit sei in jedem Fall anzustreben, da ein reiches Land wie Südtirol auf eigenen Füßen stehen muss und keinen Anspruch auf Unterstützung von anderen Regionen hat.

    Cëla enghe: 01 || 01



    Analisi Wifo: Il Sudtirolo non riceve più di quanto dà.

    Il Wifo della camera di commercio di Bolzano ha effettuato uno studio dettagliato sulla situazione finanziaria del Sudtirolo, secondo il quale il nostro bilancio nei confronti dello stato sarebbe leggermente in passivo. La ricerca completa, che secondo le prime informazioni terrebbe conto anche dei costi di servizi erogati dallo stato (polizia, tribunali, esercito, perfino parlamento e presidente della repubblica…), sarà presentata al pubblico durante la prossima settimana. Se confermato, questo dato seppellirebbe l’opinione secondo cui lo stato restituirebbe al Sudtirolo il 90% delle tasse raccolte qui, ma i servizi rimasti allo stato costerebbero ben oltre il rimanente 10%. Non di rado questo fatto era stato utilizzato come argomento contro l’autonomia fiscale o l’indipendenza.

    Secondo quanto afferma Südtirol Online uno studio analogo, commissionato dalla Regione Veneto, giungerebbe a risultati molto simili. Indipendentemente da ciò, Brennerbasisdemokratie da sempre sostiene che l’autonomia fiscale vada realizzata al più presto, perché una terra ricca come il Sudtirolo deve essere in grado di finanziarsi da sola e non può pretendere il sostegno economico di altre regioni.



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  • SVP: Liegen die Nerven blank?

    Die Initiative für mehr Demokratie verurteilt in einer Pressemitteilung die undemokratische Strategie der Sammelpartei, die Landesreferenden vom 25. Oktober zu torpedieren und zu delegitimieren. Ich gebe sie hier in vollem Umfang wieder:

    Der große Bluff der SVP-Strategen und die Missachtung und Verletzung der Informationspflicht durch die Landesregierung

    Verschiedene Rechtsgutachten zur gleichen Frage können sich in ihrer Aussage vollkommen widersprechen. Und bestimmte Experten der Universitäten Innsbruck und Trient sind alles eher als eine Garantie für glaubhafte Gutachten. Sie haben schon zig Aufträge von der Südtiroler Landesregierung erhalten und wollen sicher noch weitere bekommen. Sie wissen, was sie schreiben müssen, ohne dass man es ihnen sagt.

    Wir sehen voraus, dass LH Durnwalder in der letzten Woche vor der Abstimmung ein Gutachten vorlegt, das ihm Recht gibt. Was anderes kann der Zweck sein, als Verunsicherung – verursacht durch ein wertloses Gutachten, dem etliche mit gegenteiliger Aussage gegenübergestellt werden können. Wir erinnern daran, dass die Landesregierung von gesetzeswegen angehalten ist, “eine objektive und ausgewogene Darstellung des Abstimmungsgegenstandes” zu garantieren (LG. 11/2005, Art 12.) Wir halten folglich diese Verhaltensweise genauso wie die Finanzierung solcher Gutachten mit öffentlichen Geldern für rechtswidrig. So wie die Veröffentlichung von Ergebnissen von Meinungsbefragungen in den letzten 15 Tagen vor Wahlen und Abstimmungen verboten ist, weil Bürger damit einseitig beeinflusst werden können, so müsste auch eine solche Handlung verboten sein. Für uns ein Fall für die Gerichte, aber wir lassen uns weder auf einen Rechtsstreit, noch auf einen Rechtsgutachtenstreit ein, obwohl wir schon ein Gutachten vorliegen haben, das unsere Position bestätigt. Wir freuen uns auf die Volksabstimmung und über die tausendfachen Diskussionen über Demokratie, die sie im Land auslöst.

    Unsere Überzeugung von der Konformität unseres Vorschlags mit Verfassung und Autonomiestatut beruht auf uneigennützigen Auskünften von Verfassungsrechtlern, solchen, die an der letzten Verfassungsreform mitgearbeitet haben. Vor allem aber auf Präzedenzfällen, die von keinem Gutachten aus der Welt geschafft werden können. In der Region Aosta sind schon zwei Mal Volksinitiativen lanciert worden unter Bedingungen, die mit den unseren vollkommen übereinstimmen. Der Rahmen dafür ist identisch, nämlich das reformierte Autonomiestatut und ebenso, im Prinzip, der Gegenstand der Volksabstimmung: in beiden Fällen handelt es sich um Grundgesetze, die die Regierungsform regeln, also genau um jene Materien, von denen die SVP-Strategen behaupten, dass nur der Landtag sie mit Gesetzen regeln dürfe. Dazu gehört auch das staatliche Wahlgesetz, das gerade Gegenstand einer Volksabstimmung gewesen ist.

    Im Jahr 2003 ist in Aosta eine Volksinitiative gestartet worden, mit der eine ursprünglich unverbindliche Wirkung des referendum propositivo in eine verbindlich beschließende Form umgewandelt werden sollte. 2006 wurde die Anregung dieser Volksinitiative vom Regionalrat aufgenommen, womit ihr Zweck erfüllt und die Volksabstimmung entfallen ist. Kein Hahn hat damals nach der Verfassungsfrage gekräht. Anders dann im Jahr 2006, als eben mit diesem referendum propositivo (gesetzeseinführende Volksabstimmung) eine Volksinitiative lanciert worden ist, mit der das Wahlgesetz zu Ungunsten der regierenden Union Valdotain reformiert werden sollte. Von den Regierenden wurde die Verfassungskonformität angezweifelt. Mit der Klärung der Frage wurde die vom Gesetz vorgesehene Juristenkommission beauftragt. In ihrem Gutachten und Entscheid kommt sie zum Schluss, dass

    1.) das Autonomiestatut (dort Art. 15, der genau dem Art. 47 in unserem entspricht) in keinerlei Weise eine Volksabstimmung über Wahlgesetz (und damit auch ein Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie) ausschließt;

    2.) das Satzungsgesetz (entspricht unserem Landesgesetz Nr.11/2005) keinerlei Regel enthält, die eine Volksabstimmung über Wahlgesetz und Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie ausschließen würde;

    3.) die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes davon ausgeht, dass eine Einschränkung der Ausübung politischer Rechte (wie es das Stimmrecht ist) immer nur explizit festgelegte sein kann, also nicht durch eine implizite, d.h. angenommene Schranke, in diesem Fall durch die Postulierung eines Vorrangs der repräsentativen Demokratie gegenüber der direkten erfolgen kann;

    4.) dieser verfassungsrechtliche Grundsatz zu jenen zählt, mit denen das Autonomiestatut übereinstimmen muss;

    5.) folglich ein Vorbehalt, der letztlich sogar auch die Möglichkeit einer abschaffenden Volksabstimmung vorenthalten würde, in keiner Weise begründbar ist;

    6.) das propositive Referendum (die gesetzeseinführende Volksabstimmung) schon in einer Materie angewandet worden ist, für die das Autonomiestatut einen besonders Gesetzwerdungsweg vorgesehen hat.

    Die Volksabstimmung ist dann auch am 18. November 2007 durchgeführt worden.

    Wenn es je eine implizite Schranke gegeben hat, so die Auskunft der Verfassungsrechtler, dann vor der letzten Verfassungsreform im Jahr 2001. Seit dieser gilt eine de facto Gleichstellung der Initiative der Institutionen und jener der Bürger. Das heißt: repräsentative Demokratie und direkte Demokratie sind gleichwertig. Ganz zu Recht verlangt das römische Parlament eine qualifizierte Mehrheit für das parlamentarische Zustandekommen so wichtiger Gesetze wie das Wahlgesetz und das über die Ausübung der Stimmrechte. Das heißt aber nicht, dass das Volk darüber nicht abstimmen kann, wo es doch eigens auch ein besonderes Referendumsrecht (Satzungsreferendum) darüber erhalten hat. Das Volk entscheidet immer qualifiziert, weil es als ganzes anwesend ist, außer es gilt ein Beteiligungsquorum, das wenigen das (Un)recht gibt, vielen das Stimmrecht zu entziehen. Bei grundsätzlichen Entscheidungen der politischen Vertretung muss hingegen gesichert sein, dass sie in Vertretung einer klaren Mehrheit der Bevölkerung erfolgen.

    Die SVP-Strategen haben eine Behauptung in den Raum gestellt, deren ausschließlicher Sinn der ist, zu diskreditieren, zu verunsichern, zu enttäuschen. Wir können darauf vertrauen, dass die Bürger dieses Spiel durchschauen.

    Stephan Lausch
    Initiative für mehr Demokratie



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