→→ Autorinnen →→ Gastbeiträge →→

  • Gazeas kritisiert Generalstaatsanwaltschaft.
    Er sei überrascht, dass alle Vorwürfe der spanischen Seite übernommen wurden

    Nachdem die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein zur Frage der Auslieferung von Carles Puigdemont (PDeCAT) bekannt wurde, hat Zeit-Redakteurin Lisa Caspari hierzu ein Gespräch mit dem deutschen Strafrechtsexperten Nikolaos Gazeas geführt. Der sieht

    [w]egen der schweren politischen Straftat der Rebellion […] nach deutschem Recht jedoch keine auslieferungsfähige Tat.

    Wenn allein die theoretische Möglichkeit, dass es zu Gewalt kommt, den Rebellionsvorwurf rechtfertigen würde

    dann könnte letztlich jeder Organisator einer Demonstration am Ende des Tages wegen schwerster politischer Straftaten angeklagt werden. Das wäre ein tiefer Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die unser freiheitlich-demokratisches Grundgesetz schützt.

    Seiner Meinung nach sei die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein

    hier sehr weit, ich meine zu weit, gegangen

    weshalb die Entscheidung des Oberlandesgerichts, ob Puigdemont tatsächlich wegen Rebellion — bzw. nach deutschem Recht Hochverrat — ausgeliefert wird, auch für die Rechtsauslegung in Deutschland wichtig sein werde:

    Ein offener und weiter Gewaltbegriff gilt im Zweifel auch bei uns. Und das würde massiv ein ganz elementares Grundrecht in jeder Demokratie, die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, aber auch die Grenzen zulässiger politischer Betätigung womöglich einschränken.

    Im Übrigen macht Gazeas einen Konstruktionsfehler beim Europäischen Haftbefehl aus, da darauf verzichtet wurde, einen der ältesten Grundsätze im Auslieferungsrecht zu berücksichtigen, der besage,

    dass bei politischen Straftaten selbst unter engsten Verbündeten grundsätzlich keine Auslieferungspflicht besteht.

    Der Fall Puigdemont hat also das Zeug, sich zu einer wichtigen Grundsatzfrage der europäischen Rechtsstaatlichkeit zu entwickeln.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Im Minority-Safepack-Fettnapf.

    Zuerst die gute Nachricht: Die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) hat alle erforderlichen Hürden genommen. Insgesamt eine Million Unterschriften und die Erreichung einer Mindestschwelle in wenigstens sieben EU-Mitgliedsstaaten waren nötig, damit sich die EU-Kommission mit dem Anliegen befassen muss.

    Um die Beteiligung der Südtirolerinnen war es noch vor wenigen Wochen alles andere als gut bestellt, weshalb nicht nur eine (vom Landtag gewünschte) Werbekampagne gestartet wurde, sondern auch ein von Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) unterschriebener Brief an alle Haushalte verschickt wurde.

    Viel mehr hätte dabei gar nicht schief laufen können, als dass

    • sämtliche Anschriften ausschließlich mit den ‘italienischen’ — und großteils vom »Totengräber Südtirols«, Ettore Tolomei, erfundenen — Ortsbezeichnungen versehen waren und
    • der Brief nur auf Deutsch und Italienisch, aber nicht in der kleinsten und schutzbedürftigsten Landessprache Ladinisch verfasst war.

    Dies zeugt abermals von irritierender Hemdsärmeligkeit und mangelnder Sensibilität, wie sie in einem mehrsprachigen Land nicht akzeptabel sind. Umso weniger, wenn es um Werbung für den Minderheitenschutz geht — da ist die Form zugleich Substanz.



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein macht sich den Rebellionsvorwurf zueigen.
    Gewalt ging jedoch von Staatspolizeien aus

    Mit seinem Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls gegen den katalanischen Präsidenten Puigdemont (PDeCAT) wegen Rebellion macht sich der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein — zumindest indirekt — die irrwitzigen Argumente des spanischen Untersuchungsrichters Pablo Llarena zueigen, mit denen eine gewaltsame Erhebung herbeifabuliert wird.

    Das klingt in der Medienmitteilung der Generalstaatsanwaltschaft so:

    Der Vorwurf der Rebellion beinhaltet im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen. Dies findet eine vergleichbare Entsprechung im Deutschen Strafrecht in den §§ 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften ist insoweit gesetzlich nicht gefordert.

    Tatsächlich werfen die spanischen Behörden Herrn Puigdemont vor, am 28. September 2017 mit Regierungsmitgliedern Kataloniens als Präsident derautonomen Regierung von Katalonien gelegentlich eines Treffens mit führenden Polizeikräften Kataloniens entschieden zu haben, dass ein Referendum zur Frage der Unabhängigkeit Kataloniens durchgeführt wird, obgleich bereits in den Jahren zuvor vom spanischen Verfassungsgericht wiederholt und grundsätzlich festgestellt worden war, dass ein solches nicht mit der spanischen Verfassung vereinbar sei. Dabei sei seitens der Polizeikräfte darauf hingewiesen worden, dass in Ansehung der gewaltsamen Auseinandersetzungen, die bereits am 20. September 2017 zwischen Bürgern und der Guardia Civil stattgefunden hatten, eine Eskalation der Gewalt für den Tag des Referendums (1. Oktober 2017) zu erwarten sei. Trotzdem habe die autonome Regierung Kataloniens – darunter auch der Verfolgte als deren Präsident – entschieden, das Referendum stattfinden zu lassen, und die Kräfte der autonomen Polizei verpflichtet sicherzustellen, dass die Befürworter des Abspaltungsprozesses an der Wahl teilnehmen können.

    Hinweisen von Rechtsexperten in Deutschland wie in Spanien zufolge setzen die Straftatbestände des Hochverrats sowie der Rebellion zwangsläufig eine gewaltsame Erhebung voraus. Falls stimmt, was die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein wiedergibt, kann jedoch höchstens davon ausgegangen werden, dass Puigdemont und seine Regierung Gewalt in Kauf genommen haben.

    Zu einer gewaltsamen Erhebung kam es weder durch Puigdemont und den anderen angeklagten Regierungsmitglieder, noch durch die katalanische Bevölkerung. Zu Gewaltexzessen kam es — wie OSZE, UNO, Human Rights Watch oder Amnesty International feststellten — fast ausschließlich durch den Einsatz von Polizei und Guardia Civil. Die direkt von der katalanischen Generalitat abhängige Landespolizei Mossos d’Esquadra ging wesentlich gemäßigter vor und versuchte teilweise sogar, zwischen friedfertigen Bürgerinnen und Staatspolizeien vermittelnd zu agieren.

    Urteile über die Vorwürfe von Untersuchungsrichter Pablo Llarena und Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter durch die zuständigen spanischen und schleswig-holsteinischen Gerichte stehen noch aus.

    Cëla enghe: 01 02 || 01 02



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Auslieferung von Puigdemont rückt näher.

    Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hat heute Morgen mitgeteilt, dass sie (auf Grundlage eines spanischen EU-Haftbefehls) die Auslieferung des katalanischen Präsidenten fordern wird. Das Oberlandesgericht Schleswig hat dann 60 Tage Zeit, um eine entsprechende Entscheidung zu fällen — eine Frist, die um bis zu 30 Tage verlängert werden könnte.

    In der Medienmitteilung des Generalstaatsanwalts Wolfgang Zepter wird ausdrücklich festgehalten, dass auf Grundlage des deutschen Straftatbestands des Hochverrats auch die Rebellion als Auslieferungsgrund berücksichtigt werden könnte. Hierfür drohen dem Präsidenten in Spanien bis zu 30 Jahre Haft.

    Puigdemont war vor zwei Wochen, während seiner Rückreise von Finnland nach Belgien, kurz nach dem Grenzübertritt in Schleswig-Holstein verhaftet worden und wird seitdem in der JVA Neumünster verwahrt.

    Eine Auslieferung wegen Rebellion schien zunächst unwahrscheinlich. Stattdessen war davon die Rede, dass der katalanische Präsident Spanien nur wegen Veruntreuung und Korruption hätte übergeben werden können. Das hätte seine weitere Verfolgung wegen Rebellion verhindert oder wenigstens stark erschwert.

    In der Begründung der Festhalteanordnung Puigdemonts durch das Amtgericht Neumünster hieß es noch:

    Ohne Frage bietet der Inhalt des europäischen Haftbefehls Anhaltspunkte dafür, dass die Auslieferung des Verfolgten bei umfassender Prüfung unter Abwägung der betroffenen Rechtsfragen im Ergebnis als unzulässig bewertet werden könnte.

    Bereits im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatte Puigdemonts deutscher Anwalt angekündigt, notfalls das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Auslieferung zu befassen.

    Cëla enghe: 01 02



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Resistenza ohne Massenbasis.
    Quotation

    Auch die italienische Linke hat ihre antifaschistische Identität auf den mittlerweile erstarrten Mythos der Resistenza gegründet, als hätte die Geschichte des faschistischen Italien erst 1943 begonnen, nach dem Sturz Mussolinis und der Unterzeichnung des Waffenstillstands mit den Alliierten, die aus Italien über Nacht ein von der deutschen Wehrmacht besetztes Land machte.

    Dabei wäre eine Debatte darüber, dass die Resistenza keine Massenbasis hatte und von keiner einheitlichen, antifaschistischen Identität getragen wurde, auch außerhalb akademischer Kreise längst überfällig, und zwar nicht, um den Antifaschismus zu entsorgen, sondern, im Gegenteil, um das Fortleben der faschistischen Ideologie in der italienischen Demokratie zu reflektieren und zu bekämpfen.

    Federica Matteoni, Redakteurin der Jungle World, in 39NULL 6/2018, Erinnerung

    Hier vollständigen Beitrag lesen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 || 01 02



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Impfpflicht fördert Widerstände.
    Quotation

    Wir wissen, dass Länder, die die Pflichtimpfung einführen — aufgrund unzureichender Durchimpfungsraten —, dass es ihnen nicht gelingt, bessere Durchimpfungsraten zu erzielen, wie in Ländern, in denen eine gute Aufklärung der Eltern durchgeführt wird.

    Wenn wir eine Impfpflicht einführen, dann erzeugen wir damit natürlich auch Widerstände, die dann dazu führen können, dass sich große Teile der Bevölkerung, die vorher in dem informierten Entscheidungsprozess mit einbezogen sind, […] die sich dagegen wehren, ‘warum werde ich sozusagen gezwungen dazu, mein Kind zu impfen’?

    Impfungen sind wichtig, weil wir damit wirklich lebensbedrohliche Erkrankungen vermeiden können, eliminieren können.

    Prof. Johannes Liese, Uni-Klinik Würzburg, Teilnehmer am Brixner Oster-Seminar-Kongess, in der gestrigen Tagesschau von Rai Südtirol

    Cëla enghe: 01 02 03 04



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL