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  • Die Internetzensur vom 1. Oktober.

    Der Chaos Computer Club e. V. (CCC), führende Organisation in Fragen von Computersicherheit und Datenschutz, seiner Eigendefinition zufolge

    die größte europäische Hackervereinigung und seit über dreißig Jahren Vermittler im Spannungsfeld technischer und sozialer Entwicklungen

    hat sich im Rahmen seines 34. Kommunikationskongresses (27.-30. Dezember 2017) unter anderem mit der Internetzensur im Vor- und Umfeld des katalanischen Referendums vom 1. Oktober befasst:

    Beschrieben wird in dem einschlägigen Vortrag, wie der Staat vorgegangen ist, welche Gegenmaßnahmen — einschließlich des sogenannten »globalen Zensus« — ergriffen werden konnten und was man daraus lernen kann, um resilientere Infrastrukturen zu entwickeln.

    Cëla enghe: 01 || 01



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  • Die bürgerlichen und politischen Rechte in Italien.
    Eine Bestandsaufnahme des UN-Menschenrechtsausschusses

    Die Unterzeichnerstaaten des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sind verpflichtet, periodische Berichte an den UN-Menschenrechtsausschuss zu schicken, der diese dann bewertet. Im Mai letzten Jahres haben die Vereinten Nationen ihre abschließenden Bemerkungen zum 6. italienischen Bericht veröffentlicht.

    Die breite mediale Aufarbeitung des Dokuments mag mir entgangen sein — oder aber sie hat schlichtweg nicht stattgefunden.

    Nachdem die periodischen Staatenberichte alle fünf Jahre eingereicht werden sollten und der italienische Bericht diesmal gar elf Jahre auf sich warten ließ, bin ich aber der Meinung, dass man die Besprechung der Schlussfolgerungen hier und heute noch als topaktuell bezeichnen kann.

    Als positive Aspekte des italienischen Berichts erwähnt der Menschenrechtsausschuss vier Maßnahmen, nämlich (a) die Regelung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, (b) den staatlichen Aktionsplan gegen Menschenhandel und Ausbeutung, (c) das Gesetz über geschlechtsbezogene Gewalt und Zivilschutz sowie (d) den staatlichen Strategieplan zur Inklusion von Sinti und Roma. Ferner erwähnt der Menschenrechtsausschuss auch die Ratifizierung sechs weiterer internationaler Protokolle und Pakte durch Italien positiv.

    Weit detaillierter gehen die Expertinnen jedoch auf die negativen Aspekte — oder Sorgen — ein, die da wären:

    • Das Fehlen einer staatlichen Institution zu Förderung und Schutz der Menschenrechte, wie sie vom IPbpR vorgesehen ist.
    • Die Tatsache, dass die italienische Verfassung (Art. 3) keine umfassende Liste der verbotenen Diskriminierungsgründe enthält und dass die bestehenden Antidiskriminierungsgesetze nur einige Gründe in einigen Bereichen betreffen.
    • Das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare und die rechtliche Ungleichbehandlung von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Familien leben. Ebenfalls die Ablehnung von In-vitro-Fertilisation oder dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle Hassparolen (hate speech) ausgesetzt seien.
    • Berichte über beharrliche Stigmatisierung, Stereotypisierung, rassistische Diskurse über Roma-, Sinti- und Camminanti-Gemeinschaften, die durch Medien und Beamte auf lokaler Ebene noch verschärft würden. Außerdem die Tatsache, dass die erschwerenden Umstände laut Mancino-Gesetz nur dann zur Anwendung kämen, wenn Rassismus das einzige Motiv für eine Straftat war, aber nicht, wenn es mehrere Motive gab.
    • Die beharrliche Diskriminierung und Segregation von Roma-, Sinti- und Camminanti-Gemeinschaften, so zum Beispiel:
      • Die Abwesenheit von Rechtsschutz für Roma, Sinti und Camminanti, deren Rechte durch die Umsetzung eines Nomadennotstandsdekrets von 2008 verletzt wurden.
      • Die fortgesetzte Praxis von Zwangsräumungen auf dem gesamten Staatsgebiet.
      • Die Auferlegung restriktiver Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel durch einen Beschluss der Gemeinde Rom im Dezember 2015.
      • Der Bau von neuen segregierten Romasiedlungen durch Gemeindebehörden.
    • Der erschwerte Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen aufgrund der hohen Anzahl an Gewissensverweigerern und deren ungleichmäßiger Verteilung auf dem Staatsgebiet, was zu einer signifikanten Anzahl an illegalen Schwangerschaftsabbrüchen führe.
    • Die nach wie vor fehlende Kodifizierung der Folter als Straftatbestand.
    • Die Berichte über regelmäßige Gewaltexzesse durch Polizeikräfte, insbesondere bei der Identifizierung von Migrantinnen in sogenannten Hotspots. Ebenso die vorherrschende Straflosigkeit für Polizei- und Ordnungskräfte bei exzessivem Gewalteinsatz und Art. 582 StGB., das eine Beschwerde des Opfers voraussetzt.
    • Die komplexen Prozeduren zur Ermittlung von Staatenlosigkeit, hauptsächlich von Roma und Drittstaatangehörigen, die dazu führen, dass Kinder häufig die Staatenlosigkeit von ihren Eltern übernehmen.
    • Obschon die Anstrengungen bei der Aufnahme Geflüchteter begrüßt werden:
      • Die fehlende Umsetzung von Gesetz 67/2014, das der Regierung die Aufhebung des Straftatbestandes der illegalen Einreise gestattet.
      • Wiederholte Berichte von kollektiver Ausweisung von Migrantinnen, einschließlich der Deportation von 48 Sudanesinnen im August 2016 auf Grundlage eines bilateralen Abkommens.
      • Die verlängerte Internierung in Hotspots über die gesetzlich vorgesehenen 72 Stunden hinaus.
      • Die ungenügende Anzahl von Plätzen in Erst- und Zweitaufnahmezentren sowie die Wohnbedingungen in vielen Aufnahmezentren.
      • Die Abwesenheit effektiver Schutzmaßnahmen gegen die fälschliche Einstufung von Asylsuchenden als Wirtschaftsmigrantinnen, einschließlich der ungenügenden Bereitstellung von Informationen und rechtlicher Unterstützung zu (Vor-)Identifizierung und Asylgesuchen in Hotspots und Aufnahmezentren.
    • Bei Anerkennung der Herausforderungen, die sich durch die steigende Anzahl unbegleiteter Minderjähriger ergibt, die in Italien ankommen: Die ungenügenden Schutzmaßnahmen für diese Kinder, insbesondere die unangemessenen Prozeduren zur Altersfeststellung, die Verspätungen bei der Bereitstellung eines Vormunds sowie die Zustände in den Erstaufnahmezentren. Besonders besorgniserregend ist die steigende Anzahl von Kindern, die aus den Aufnahmezentren verschwinden, was sie der Gefahr von Kinderarbeit oder sexueller Ausbeutung aussetzt.
    • Die Berichte über den Anstieg von Menschenhandel und Ausbeutung von Migrantinnen, insbesondere im Kontext der jüngsten Migrationsflüsse. Insbesondere:
      • Die Abwesenheit klarer Prozeduren zur Untersuchung von Menschenhandelsopfern in Aufnahmezentren.
      • Berichte über Ausweisungen möglicher Opfer von Menschenhandel sowie die Abwesenheit von Informationen über rechtliche Möglichkeiten und Sozialdienste.
      • Die Ausbeutung von Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere der irregulären und in der Landwirtschaft, die systematische Abwesenheit von Arbeitssicherheit, die fehlende Sicherstellung minimaler Lebensbedingungen und die Abwesenheit effektiver Arbeitsinspektionen.
      • Das Fehlen klarer und effektiver Prozeduren, die den Migrantinnen die Meldung von Ausbeutung, einschließlich Gehaltsausfällen, ermöglichen würden.
    • Die Überbelegung von Haftanstalten, trotz unternommener Anstrengungen, insbesondere die Überrepräsentation von Ausländerinnen, die Berichten zufolge durch die Diskriminierung bei Verurteilungen und durch die eingeschränkte Anwendung von Haftalternativen zustande kommen. Außerdem die schlechten Haftbedingungen, einschließlich in Haftanstalten für Migrantinnen, in Bezug auf Essen, Gesundheitsversorgung und Freizeitaktivitäten.
    • Das Haftregime laut Art. 41 bis der StPO., das für vier plus zwei Jahre verhängt werden kann; die angebliche automatische Haftverlängerung; die häufige Ablehnung von Rekursanfragen; die Abwesenheit einer richterlichen Überprüfung der erstmaligen Anordnung oder Verlängerung dieses Haftregimes und die starken Einschränkungen sozialer Kontakte der Gefangenen mit anderen Mitgefangenen.
    • Die exzessive Länge von Gerichtsverfahren und der eingeschränkte Zugang zu kostenloser Rechtsberatung aufgrund restriktiver Kriterien und fehlender Information über die verfügbaren Optionen.
    • Berichte über die Abhörung persönlicher Kommunikation durch Geheimdienste und die Anwendung von Hackingtechniken ohne klare Genehmigung oder klar definiertem Schutz vor Missbrauch. Einschlägige Gesetze verpflichten Telekommunikationsanbieter, Daten über den vom Datenschutzgesetz gestatteten Zeitraum hinaus aufzubewahren; Behörden können auf diese Daten ohne gerichtlichen Beschluss zugreifen. Berichten zufolge haben Unternehmen aus Italien Regierungen, die sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben […] Onlineüberwachungsanlagen geliefert.
    • Einige Formen der Meinungsäußerung, einschließlich Verleumdung, üble Nachrede und Blasphemie, können mit Haftstrafen geahndet werden. Zudem wird die Verleumdung von Beamten, einschließlich des Staatsoberhaupts, als erschwerender Umstand definiert. Die hohe Anzahl von Journalistinnen, die wegen übler Nachrede verurteilt wurden.
    • Berichte, dass das Gesetz über den Aktenzugang von 2016 keine Sanktionen für Behörden vorsieht, die Anfragen ohne angemessene Begründung ablehnen und dass man gegen die Abweisung von Anfragen auf Aktenzugang nur gerichtlich Widerspruch einlegen kann.

    Da ist einiges — zum Beispiel die Ausweisung segregierter Romasiedlungen oder die schlechten Lebensbedingungen in Aufnahmezentren — was Südtirol auch eigenständig verbessern könnte und sollte. Anderes wiederum, das meiste sogar, betrifft auch unser Land, ohne dass wir aufgrund unserer eingeschränkten Autonomie die Möglichkeit hätten, etwas zu verändern. Insgesamt ein beunruhigendes Bild, das der UN-Menschenrechtsausschuss da von Italien zeichnet.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Dummheit der Demokratie.
    Quotation

    Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, daß sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde.
    Die verfolgten Führer der NSDAP. traten als Abgeordnete in den Genuß der Immunität, der Diäten und der Freifahrkarte. Dadurch waren sie vor dem polizeilichen Zugriff gesichert, durften sich mehr zu sagen erlauben als gewöhnliche Staatsbürger und ließen sich außerdem die Kosten ihrer Tätigkeit vom Feinde bezahlen.
    Aus der demokratischen Dummheit ließ sich vortrefflich Kapital schlagen. Auch die Anhängerschaft der NSDAP. begriff das sofort und hatte ihre helle Freude daran.
    Die Partei wuchs im Volke, weil ihre Führer sich im Volke bewegten. Von Wahl zu Wahl aber konnte sie von der Liste der Abgeordneten ihr Wachstum, amtlich bestätigt, ablesen.

    Joseph Goebbels, in Angriff (1935).

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01



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  • Island will Gender Paygap überwinden.

    Das kleine Island — weniger Einwohnerinnen als Südtirol auf einer Fläche größer als Österreich — ist schon heute ein Vorreiter, was die Gleichstellung von Mann und Frau betrifft. Kaum irgendwo ist das geschlechtsspezifische Lohngefälle kleiner, als auf dem Eiland, was unter anderem einer egalitären Gesetzgebung zu verdanken ist. So gibt es etwa keinen zeitlichen Unterschied zwischen Vater- und Mutterschaftsurlaub.

    Seit 1. Jänner ist es Unternehmen zudem — weltweit einzigartig — gesetzlich untersagt, Frauen und Männern für die gleiche Arbeit unterschiedlich hohe Gehälter auszuzahlen. Firmen mit über 25 Mitarbeiterinnen müssen ihre Lohnpolitik fortan gar im Dreijahresrhythmus vorab staatlich zertifizieren lassen und dabei definieren, welche Aufgaben und Ziele unabhängig des Geschlechts in welcher Höhe entlohnt werden.

    Erklärtes Ziel der Maßnahme, die von linken und rechten politischen Kräften gleichermaßen getragen wird, ist es, den Gender Paygap bis 2022 völlig zu überwinden. So fortschrittlich kann Kleinstaat sein.

    Cëla enghe: 01 02 || 01 02 03



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  • Zentralregierung gegen Sèn Jan.

    Wenn es um blanken Nationalismus geht, bleiben sich ein Postfaschist wie Alessandro Urzì (AAnC/FdI) und eine italienische Mittelinksregierung nichts schuldig. Letztere hat kurz vor Weihnachten das Regionalgesetz angefochten, mit dem die Gründung der neuen — im Trentiner Fassatal gelegenen — ladinischen Gemeinde Sèn Jan vollzogen wurde. Wie schon Urzì, stört sich auch das »autonomiefreundliche« Kabinett von Paolo Gentiloni (PD) daran, dass die neue Kommune keinen italienischen Ortsnamen (San Giovanni) hat.

    Das regionale Autonomiestatut sieht zwar nur für Südtiroler Ortsbezeichnungen eine ausdrückliche Zweisprachigkeitspflicht (Art. 8) vor, doch die Zentralregierung beruft sich nun auf den Artikel 99, der Italienisch zur alleinigen Staatssprache erklärt. Zudem wittert Rom Verstöße gegen Verfassungsartikel 5 (nationale Einheit!) und 6 (Minderheiten).

    Sollte das Verfassungsgericht der Zentralregierung — bei deren Chef Paolo Gentiloni sich unser Landeshauptmann dieser Tage für die »gute Zusammenarbeit« bedankt hat — Recht geben, wäre ein erstaunliches Prinzip verankert: Über die vom Protofaschisten Ettore Tolomei erfundenen Ortsnamen hinaus müssten auch neue (und gar bestehende, von Tolomei vergessene?) Bezeichnungen ins Italienische »übersetzt« werden, weil andernfalls die Einheit des Staates gefährdet wäre.

    Hat noch jemand Zweifel an der Existenz einer »nationalen Logik«, die Linke und Rechte fest im Griff hat, die Überlegenheit einer Sprache behauptet und alles »Andere« als Bedrohung versteht? Der Widerspruch zur Sensibilität vor Ort könnte übrigens größer kaum sein, da das entsprechende Regionalgesetz mit nur einer Gegenstimme (von Alessandro Urzì) genehmigt wurde.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02 03



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  • Schneeball.
    Quotation

    Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät. Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten. Die Lawine hält keiner mehr auf.

    Erich Kästner bei der Tagung des PEN Deutschland am 10. Mai 1958 in Hamburg, anlässlich des 25. Jahrestags der Bücherverbrennung durch die Nazis.

    Cëla enghe: 01 02 || 01



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  • Nasce l’Oficina de Drets Lingüístics.

    A fine novembre il governo di sinistra del País Valencià (València) ha approvato la creazione dell’Oficina de Drets Lingüístics (Ufficio per i Diritti Linguistici, ODL), con pubblicazione del relativo decreto sul bollettino ufficiale il 18 dicembre scorso. Sul sito del ministero valenciano dell’educazione, ricerca, cultura e sport è disponibile una prima presentazione dell’ODL che ne spiega l’obiettivo, il raggio d’azione e le funzioni:

    Che cosa sono i diritti linguistici?

    La legislazione europea, statale e valenciana riconoscono alla cittadinanza dei diritti relativi alla conoscenza e l’uso delle lingue, conosciuti come diritti linguistici.

    In alcuni casi la protezione giuridica è vincolata al carattere ufficiale della lingua. È il caso della Costituzione, dello Statuto di Autonomia della Comunitat Valenciana e la Legge d’uso e insegnamento del valenciano, ma non sempre è così. Dalla Carta Europea delle Lingue Regionali o Minoritarie derivano diritti sull’uso delle lingue che non sono ufficiali nel territorio o nel paese dove si parlano.

    Lo Statuto di Autonomia della Comunitat Valenciana stabilisce che il valenciano e il castigliano sono le lingue ufficiali della Comunitat Valenciana, che tutti hanno il diritto di conoscerle e a usarle e che la Generalitat garantirà l’uso normale di entramber le lingue. Inoltre afferma che nessuno potrà venir discriminato per ragioni linguistiche. Questi principi base sono quelli che connotano anche la Legge d’uso e insegnamento del valenciano che, come lo stesso statuto d’Autonomia, stabilisce che la lingua propria della Comunitat Valenciana è il valenciano e che l’Amministrazione adotterà le misure necessarie a impedire la discriminazione di cittadini o attività per il fatto d’usare una delle due lingue ufficiali, come anche per garantire l’uso normale, la promozione e la conoscenza del valenciano.

    Tramite la ratifica della Carta Europea delle Lingue Regionali o Minoritarie, lo Stato spagnolo si impegna a facilitare e promuovere, in differenti ambiti della vita pubblica e privata, l’uso delle lingue che diverse comunità autonome, con lingua propria diversa dal castigliano, riconoscono come ufficiali. Attraverso l’adesione a questo documento internazionale, lo Stato spagnolo assume impegni concreti che incidono sul funzionamento del suo apparecchio amministrativo e che hanno come obiettivo la protezione dei diritti linguistici della cittadinanza.

    Perché è necessario un Ufficio per i Diritti Linguistici (ODL)?

    Malgrado gli strumenti legali che garantiscono la protezione dei diritti linguistici, la cittadinanza può trovarsi in situazioni di vulnerabilità linguistica. La Generalitat vuole porre fine a queste situazioni e un modo positivo per farlo è di mettere a disposizione della cittadinanza informazioni sui diritti linguistici e strumenti per riuscire a eradicare azioni contrarie alla convivenza linguistica, ed è per questo motivo che si crea l’ODL.

    Che cosa fa l’ODL?

    • Veglia sul rispetto e l’applicazione della normativa legale sull’uso delle lingue ufficiali nella Comunitat Valenciana.
    • Fornisce consulenza alle istituzioni e ai privati nell’esercizio dei diritti linguistici riconosciuti dall’ordinamento giuridico.
    • Canalizza reclami, suggerimenti e richieste di consulenza per discriminazione linguistica formulati dalla cittadinanza.

    Come funziona l’ODL?

    L’ODL si occupa dei reclami, i suggerimenti e le richieste di consulenza che si formulino in materia di diritti linguistici. A tale scopo offre alla cittadinanza un meccanismo per la risoluzione agile e efficace delle proprie richieste. L’ODL assumerà il ruolo di tramite fra la parte reclamante e la parte responsabile del fatto denunciato, mettendosi in contatto non solo con le istituzioni pubbliche ma anche con le persone fisiche e giuridiche di carattere privato che con le loro azioni abbiano pregiudicato i diritti della cittadinanza, per dargli la possibilità di rettificare.

    Inoltre, l’ODL offrirà all’autore della violazione il supporto e gli strumenti adeguati per evitare che questo tipo di comportamenti si riproducano nel futuro.

    È importante segnalare che l’ODL non ha carattere sanzionatore e che, di conseguenza, non può applicare nessuna misura di questo tipo. Questa non è la sua finalità; ciò che fa l’ODL è fornire supporto e consulenza ai cittadini per canalizzare i reclami, i suggerimenti e le richieste di consulenza motivati da possibili vulnerazioni dei diritti linguistici e contribuire alla loro eradicazione.

    L’ODL si occuperà di tre tipi di richieste:

    • Reclami dei cittadini concernenti la vulnerazione dei loro diritti linguistici.
    • Suggerimenti della cittadinanza con l’intento di contribuire alla salvaguardia dei diritti linguistici nella società e, in particolare, per il miglioramento dell’aspetto linguistico dei servizi.
    • Consulenza per l’ottenimento di consigli in merito ai diritti linguistici e alla normativa da cui essi derivano.

    Dove e come si può presentare un reclamo, un suggerimento o una richiesta di consulenza?

    Qualsiasi persona fisica o giuridica può presentare un reclamo, un suggerimento o una richiesta di consulenza in merito ai diritti linguistici. Si possono presentare:

    1. Telematicamente:
    • Dal sito internet, al punto «reclami o suggerimenti» dell’ODL
    • Istruzioni per la presentazione telematica di una richiesta di consulenza, di un reclamo o di un suggerimento
    1. Presenzialmente (con questo modello):
    • presso il Registro Generale della Generalitat
    • per posta
    • o con qualsiasi altro mezzo previsto dalla legge 39 dell’1 ottobre 2015 sui procedimenti amministrativi comuni delle amministrazioni pubbliche

    Traduzione:

    Il Sudtirolo non dispone di un Ufficio per i Diritti Linguistici, istituzione comune a molte regioni plurilingui. Inoltre, l’Italia (diversamente dalla Spagna) non ha mai ratificato la Carta Europea delle Lingue Regionali o Minoritarie. Abbiamo molto da imparare.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Mussolini ist ›Mann des Jahres‹.

    Die italienische Tageszeitung Il Tempo hat Benito Mussolini gestern auf die Titelseite geknallt und zum Mann des Jahres 2017 gekürt. Sie begründet dies mit der angeblichen Verfolgung von Faschistinnen in Italien, mit dem soganannten Fiano-Gesetz zum Verbot faschistischer Symbolik und dem Abriss faschistischer Denkmäler. Der Diktator sei lebendiger als heutige Politikerinnen, so Marcello Veneziani, Verfasser des entsprechenden Leitartikels. Gleichzeitig beanstandet er, dass die Gräuel des Kommunismus vergessen worden seien — übersieht aber seinerseits, dass Italien eben die Wiege des Faschismus war und heute wieder, mehr denn je, unter faschistischer Wiederbetätigung leidet.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



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