Poter consultare la popolazione è normale. Ecco perché (con sottotitoli in italiano).
Cëla enghe: 01
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Poter consultare la popolazione è normale. Ecco perché (con sottotitoli in italiano).
Cëla enghe: 01
Vor wenigen Tagen wurde international die Nachricht verbreitet, das spanische Verfassungsgericht (VG) habe die Souveränitätserklärung des katalanischen Parlaments für verfassungswidrig erklärt, ja sogar den Selbstbestimmungsprozess gestoppt. In Wahrheit ist jedoch die PP-Zentralregierung unter Mariano Rajoy mit ihrer Anfechtung weitgehend abgeblitzt — und dies, obwohl das VG stark politisiert und sein Vorsitzender selbst ehemaliges PP-Mitglied ist.
Aufgehoben hat das Gericht lediglich einen (!) von neun Punkten der umstrittenen Erklärung, nämlich den ersten, der da lautet:
Das Volk von Katalonien hat aufgrund demokratischer Legitimität die politische und juristische Souveränität [inne].
Die Richter glaubten, dass dies der spanischen Verfassung widerspreche, da diese ausdrücklich bestimme, dass die Souveränität vom gesamten spanischen Volk ausgeht. Sie urteilten aber, dass das in der Erklärung enthaltene Selbstbestimmungsrecht (derecho a decidir) nicht untrennbar mit diesem ersten Punkt verknüpft ist, weshalb die übrigen acht Punkte gesondert bewertet und gar für verfassungskonform gehalten werden konnten. Auszug aus dem Urteil:
Die weiteren Prinzipien sind, wie wir sehen werden, verfassungskonform und lassen die Interpretation zu, dass das “Recht der BürgerInnen Kataloniens, selbst zu bestimmen” nicht als Ausdruck eines von der Verfassung nicht anerkannten Selbstbestimmungsrechts oder im Sinne einer ebensowenig anerkannten Souveränitätsaneignung verkündet wird, sondern als ein politisches Ziel. Dieses kann man nur dann mit “demokratischer Legitimität”, “Pluralismus” und “Legalität” erreichen, wie die Souveränitätserklärung […] ausdrücklich festhält, wenn der Prozess die verfassungsmäßige Legalität achtet.
[…]
Die Verfassung benennt nicht und kann auch nicht ausdrücklich alle Probleme benennen, die innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung entstehen können, speziell jene, die dadurch hervortreten, dass ein Teil des Staates seinen juridischen Status ändern möchte. Solcherartige Probleme können nicht von diesem Gericht gelöst werden, dessen Funktion es ist, die genaue Einhaltung der Verfassung zu überwachen. Deshalb sind die öffentlichen Gewalten, aus denen unser Staat besteht, dazu aufgerufen, die Probleme, die in dieser Hinsicht entstehen, im Dialog und durch Zusammenarbeit zu lösen.
[…]
Die Vorherrschaft der Verfassung darf nicht mit der Notwendigkeit einer positiven Annahme des Grundgesetzes verwechselt werden, denn in unserer Verfassungsordnung ist für ein Modell von “militanter Demokratie” kein Platz, das heißt für ein Modell, das nicht nur die Einhaltung, sondern auch die positive Annahme dieser Ordnung und insbesondere der Verfassung vorschreibt. […] Dieses Gericht hat [bereits früher] anerkannt, dass in unserer Verfassungsordnung alle Ideen Platz finden und dass es keinen normativen Kern gibt, der nicht reformierbar wäre.
[…]
Aus den genannten Gründen muss der Schluss gezogen werden, dass der Bezug auf das “Selbstbestimmungsrecht” (derecho a decidir), der in der angefochtenen Erklärung enthalten ist […] diesen verfassungsmäßigen Prinzipien nicht widerspricht und dass [die Erklärung] insgesamt […] einen politischen Willen zum Ausdruck bringt, der im Rahmen der Verfassung verfolgt werden kann.
Übersetzung: 
Für die Zentralregierung ist dieser Entscheid eine schallende Ohrfeige, hatte sie sich doch — wie es auch hierzulande gang und gäbe ist — mehrfach erlaubt, das Urteil der Verfassungsrichter vorwegzunehmen und den katalanischen Prozess für illegal zu erklären, was jedoch offenbar nicht haltbar ist.
Die katalanische Regierung hat erneut die Verfahrenseröffnung verurteilt, da es sich bei einer Erklärung (Resolution) nur um eine Willensbekundung — und noch nicht um einen juridischen Akt — handle, weshalb sich das Gericht in den Bereich der Meinungsfreiheit vorgewagt habe. In der Sache zeigte sich die katalanische Regierung jedoch mit dem Ergebnis sehr zufrieden, da es zahlreiche juristische Ansätze und Argumente für die Fortführung des Prozesses enthalte.
Einmal mehr zeigt sich, dass es nicht sinnvoll ist, in vorauseilendem Gehorsam zu erstarren. Auch unser Weg, einen verfassungskonformen Unabhängigkeitsprozess einzuleiten, erfährt so indirekt Bestätigung.
Cëla enghe: 01
Erst wenige Tage ist es her, dass Neonazis in einem öffentlichen Lokal der Gemeinde Leifers ein Konzert veranstalten konnten. Der rechte Verwalter leugnete, die linke Bürgermeisterin (ihres Zeichens Vorsitzende des PD) gab’s letztlich zu, doch niemand übernahm Verantwortung. Man werde künftig besser aufpassen, so das Versprechen.
Schauen sich die Neonazis eben nach einer anderen Location um, zum Beispiel ihre eigenen »Rockaforte« in Bozen. Wie die Antifa nun angibt, sei dort schon das nächste Faschistenkonzert angekündigt — wie passend: am 25. April. Welch ein Hohn… genau den Tag, als die Befreiung vom Faschismus (!) gefeiert werden soll, wollen die Ewiggestrigen nutzen, um uns vorzuführen, wie lebendig sie nach wie vor sind und wie unbehelligt sie in Südtirol agieren können.
Immerhin bleiben jetzt drei Wochen Zeit, um dies zu verhindern. Sonst? Kann man immer noch sagen, man werde beim nächsten Mal besser aufpassen.
Wer etwas will, sucht Wege, wer etwas nicht will, sucht Gründe.
— Harald Kostial, Nürnberger Unternehmer
Diese gelungene Erweiterung des altbekannten “Wo ein Wille, da ein Weg”-Gedankens, trifft tagtäglich auf den politischen Diskurs in Südtirol zu. Ein Großteil der Energie hat sich auf das Bewahren und Verteidigen — und den damit einhergehenden Reflex der “Das geht nicht, weil”-Argumentation — verlagert. Das Visionäre und das Gestalterische geraten dadurch ins Hintertreffen. Für zukunftsweisende Politik ist dies eine fatale Diagnose.
In der Süddeutschen Zeitung vom 29.03.2014 provoziert Stefan Ulrich mit einem Vergleich zwischen Südtirol und der Krim. Er ersetzt die Krim kurzerhand durch Südtirol, die Ukraine durch Italien und Russland durch Österreich. Klingt alles absurd. Ist es auch, sollte man meinen. Ziel der Übung: Wohl ein Vergleich zwischen innereuropäischen Unabhängigkeitsbestrebungen und den Vorgängen in der Ukraine.
Die EU hat den Umgang unter den Mitgliedsländern zivilisiert, sie sorgt für einen gemeinsamen Markt und die NATO sorgt für militärische Sicherheit. Warum also sollte eine nach Unabhängigkeit strebende Region zur Zugehörigkeit zu einem bestimmten Nationalstaat gezwungen werden? Warum sollte es nicht möglich sein, dass Katalonien, Schottland oder Südtirol als souveräne, unabhängige Regionen weiterhin Mitglied der EU bleiben und der Prozess, der den Weg dorthin ebnet, von höchster EU-Ebene definiert und begleitet wird?
Das Prinzip der Unantastbarkeit der nationalstaatlichen Grenzen scheint eines der letzten europäischen Tabus zu sein.
Stefan Ulrich glaubt, dass die nach Sezession strebenden europäischen Regionen mit einem Drei-Ebenen-Modell beruhigt werden könnten: Ebene 1 – die EU, Ebene 2 – die heutigen Nationalstaaten und Ebene 3 – die Regionen.
Eine Antwort darauf, warum Regionen, die innerhalb der EU souverän und unabhängig sein möchten überhaupt eine zweite Ebene benötigen, gibt er nicht. Möglicherweise kann sich der Autor einfach nicht vom Konzept der nationalstaatlichen »Solidargemeinschaft« lösen. Auch deshalb wird das Solidaritätsargument ins Spiel gebracht. Es scheint mittlerweile so zu sein, dass jede nach Unabhängigkeit strebende Region sich entweder verhöhnen lassen muss, wenn die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit nicht eindeutig ist, oder der mangelnden Solidarität bezichtigt wird, wenn ein hoher Nettoüberschuss an den Zentralstaat wandert.
Für Stefan Ulrich ist im Falle von Venetien, Südtirol, Katalonien und Schottland vor allem letzteres der Fall: Mangelnde Solidarität, die nach einer erfolgten Unabhängigkeit umso größere soziale Verwerfungen in Spanien, Italien oder Großbritannien hinterlassen würde.
Ökonomisch ist dieses Argument in keiner Weise belegt. Selbständigkeit erzeugt ein neues Niveau an Eigenverantwortung. Es wäre nicht verwunderlich, wenn Sizilien oder Sardinien ohne den Zentralstaat ökonomisch besser leben würden als heute.
hat sich zudem immer für einen innereuropäischen Finanzausgleich ausgesprochen, der klaren Regeln und Zielsetzungen folgen muss. Der Nettoüberschuss Südtirols an den Zentralstaat folgt dagegen weder klaren Regeln, noch dient er irgendeiner nachvollziehbaren Zielsetzung. Zudem setzen die Summen, um die es mittlerweile geht, die Zukunft Südtirols aufs Spiel.
Einige Zahlen:
A propos Einsparungen: Im Gesundheitsbereich sollen in Südtirol heuer 40 Millionen Euro eingespart werden. Der Ärztegewerkschaft ANAAO fällt zu diesem Thema nichts besseres ein, als die Schließung der Krankenhäuser in Innichen, Sterzing und Schlanders zu fordern. In einer Woche überweisen wir den Betrag von 40 Millionen Euro ohne jegliche Gegenleistung an den Zentralstaat. Daran etwas zu ändern fällt der zentralistischen, nicht selten nationalistisch angehauchten Gewerkschaft ANAAO nicht ein.
Das Ökonomische, so wichtig es auch ist, sollte jedoch nicht den Blick auf andere zentrale Themen verschleiern. Stefan Ulrich warnt vor dem Streben nach neuen völkisch fundierten Nationalstaaten. Dies wäre tatsächlich ein fataler Ansatz. Doch gerade die bestehenden Nationalstaaten haben bisher vielfach wenig Sensibilität für die sich von der Titularnation unterscheidenden Regionen entgegengebracht. Gerade deshalb besteht die große Chance einer europäischen Weiterentwicklung darin, dass der Kontinent vor allem an den Bruchlinien der Nationalstaaten neu entsteht und zusammenwächst. Ein Zusammenwachsen durch neue, mehrsprachige, nicht nach nationalen Kriterien definierte, unabhängige und in Europa eingebettete Regionen. An den nationalstaatlichen Bruchlinien, wo viele willkürlich gezogene Grenzen noch nie viel Sinn machten kann für Europa ein neuer Mehrwert entstehen, der vor 100 Jahren zerstört wurde. Die nach Unabhängigkeit strebenden Regionen an den Bruchlinien müssen allerdings jeglichen »nationalstaatlichen« Versuchungen widerstehen.
Durch das Tiroler Wipptal fließen zwei Flüsse, einer in Richtung Schwarzes Meer, der andere in Richtung Mittelmeer. Diese einfache Tatsache sorgt dafür, dass es im Europa des 21. Jahrhunderts eine Nachricht ist, wenn die Milch dieses Tales auch dort verarbeitet wird. Es war nämlich die Wasserscheide, die vor knapp 100 Jahren Grund genug war, dieses Tal gegen den Willen der Bevölkerung¹ auf zwei Staaten aufzuteilen. Wenn also seit Anfang des gegenwärtigen Monats die Bauern des Unteren Wipptals ihre Milch an eine Genossenschaft im Oberen Wipptal liefern, jenseits der — angeblich nicht mehr existierenden — Staatsgrenze, so ist das ein winziger und doch sehr konkreter Beitrag zur Normalisierung. Die Tiroler Tageszeitung spricht gar davon, dass die Euregio mit Milch aufgepäppelt wird. Wohl bekomms²!
Cëla enghe: 01
1) Die Beweislast kehre ich mal frecherweise um.
2) Sorry, vegans!
Oskar Peterlini sinngemäß im heutigen Frühstückstelefon von Rai Südtirol (Gedächtnisprotokoll):
Aber bei den derzeitigen Reformen handelt es sich um eine zentralistische Verfassungsreform. Renzi hat sich nicht davon überzeugen lassen, die Reform weniger zentralistisch anzugehen. Für Südtirol bedeutet dies, dass man mit dem nackten, durch Österrreich abgesicherten Autonomiestatut, dastehen könnte. Alle Kompetenzen, die z.B. nach 2000 dazugekommen sind, könnten wieder zurück zum Zentralstaat gehen.
Peterlini hoffe, dass Südtirols Parlamentarier diese Zuständigkeiten in Rom verteidigen können.
Und wieder fließen unserer Ressourcen einzig und allein in die Verteidigung schon bestehender Zuständigkeiten. Scheint nun sogar die dynamische Autonomie in Gefahr zu sein? Von Vollautonomie spricht in SVP-Kreisen sowieso niemand mehr. Wie lange können wir uns dieses Spiel als Land Südtirol noch leisten? Täglich eine volkswirtschaftliche Verschlechterung unserer Situation um 6 Millionen Euro, immense Nachteile durch die Zugehörigkeit zu einem Zentralstaat, der seine institutionelle Krise nicht überwindet und (bestenfalls) Stillstand was die Weiterentwicklung unserer Autonomie anbelangt.
Gastbeitrag für das Onlineportal Telepolis, dort erschienen am 25.03.2014.
Die ebenso einfache wie trügerische Gleichung »Sezession ist Sezession« scheint den meisten Kommentaren zugrunde zu liegen, die die Vorgänge der letzten Wochen auf der Krim in einem Atemzug mit Schottland, Katalonien oder Südtirol erwähnen. Keinem Kommentator käme in den Sinn, nach einer ebenso vereinfachenden Maxime (in etwa »Staat ist Staat«) die USA, Deutschland oder die Schweiz mit Nordkorea gleichzusetzen, bloß weil es sich in all diesen Fällen um staatliche Gebilde handelt. Oder, um bei der Ukraine zu bleiben: Würde jemand ernsthaft mit Verweis auf die Gewalteskalation am Maidan vor einer friedlichen Kundgebung in Brüssel warnen? Wohl kaum — trotzdem soll die Krim nun angeblich als abschreckendes Beispiel für demokratische Prozesse in der EU dienen.
Seriöse und differenzierte Vergleiche lassen, kratzt man etwas an der Oberfläche, eklatante Unterschiede zwischen den Sezessionsbestrebungen auf der Krim und in der EU zutage treten, die eine Gleichsetzung als völlig realitätsfremd enttarnen. Was sich derzeit in der Ukraine abspielt, sind geopolitische und geostrategische Nachbeben des Kalten Krieges. Seit Jahren trachten die EU und Russland danach, ihren Einflussbereich auf die ehemalige Sowjetrepublik zu erweitern, wobei sie sich nur dann um die Einhaltung internationalen Rechts scheren, wenn es ihnen nützlich erscheint. So begünstigte die Europäische Union einen demokratisch spärlich legitimierten prowestlichen Machtwechsel in Kiew und nahm dabei, wie bemerkt wurde, auch neofaschistische Verbündete in Kauf.
Um nicht tatenlos zusehen zu müssen, wie ihm sein geografischer Vorhof wegbricht, inszenierte Putin ein Plebiszit für die Annexion der Krim: Die ist für Russland vor allem als Zugang zum Schwarzen Meer von militärstrategischer Bedeutung. Nichtsdestoweniger waren die jüngsten Ereignisse ein offenkundiges Beispiel für diplomatische Heuchelei: Den Putsch in Kiew legitimierten Vertreter der EU zunächst noch als Ausdruck von Selbstbestimmung. Als auch Putin, der ähnliche Ansprüche im eigenen Land (Tschetschenien) gern mit Panzern niederwalzt, das Selbstbestimmungsrecht für sich entdeckte, geißelte dies der Westen plötzlich mit Verweis auf die staatliche Integrität — obwohl man diese selbst nicht immer achtet (Irak, Afghanistan).
Kurzum: Sowohl in Kiew, als auch auf der Krim dürften Demokratie und Interessen der heimischen Bevölkerung im besten Fall eine Nebenrolle gespielt haben. Dasselbe gilt übrigens auch für die ukrainische Verfassung, die von der EU strapaziert wird, um die Abspaltung der Schwarzmeer-Halbinsel zu verurteilen, während sie beim Putsch in Kiew geflissentlich übersehen wurde.
Die Sezessionsbewegungen in der EU sind aus geostrategischer Sicht nachrangig. Es geht vielmehr um die »innenpolitische« Frage, ob die Union gewillt und imstande ist, einen weiteren, entscheidenden Schritt hin zur Überwindung der Nationalstaaten zu vollziehen, die die großen Verwerfungen des letzten Jahrhunderts, einschließlich des Kalten Krieges, erheblich mitverursacht haben.
Abgrenzung aufgrund angeborener Eigenschaften, Vortäuschung ethnischer Homogenität und der Anspruch, alle Mitglieder eines »Volkes« in einem Staat zu vereinigen (Gründe, die auch Russland für die Angliederung der dreisprachigen Krim vorschob), schufen jene explosive Mischung, die zwei »europäische« Weltkriege verursachte.
In mehrsprachigen Gebieten, zumal an den Grenzen der Nationalstaaten, sind die Widersprüche dieser historischen Entwicklungen am deutlichsten sicht- und spürbar, weshalb es Regionen wie Schottland, Katalonien und Südtirol sind, die sich jetzt dem homogenisierenden Anspruch der Nationalstaaten, durch den sicheren Rahmen der EU geschützt, am schnellsten entziehen möchten. Da sie nicht das Ziel verfolgen, neue Nationalstaaten zu bilden, sind diese territorialen, keineswegs expansionistischen Bewegungen kein Widerspruch, sondern konsequente Folge des Einigungsprozesses: Nicht mehr übergeordnete Interessen großer Weltmächte sollen die innereuropäischen Grenzverläufe bestimmen, sondern der freie Wille der Bevölkerung.
Brüssel sollte eigentlich daran interessiert sein, diese demokratischen Prozesse im Sinne einer unumkehrbaren Verflechtung des kontinentalen Raums zu unterstützen, statt am bisherigen Club der Nationalstaaten festzuhalten. Wenn nun aber gezeigt wird, dass Sezessionen auch im 21. Jahrhundert nur dann möglich sind, wenn expansionistische Bestrebungen einer Atommacht im Spiel sind, die im besten Fall über ein Vetorecht im UN-Sicherheitsrat verfügt, ist dies eindeutig das falsche Signal.
Die EU hätte als Friedensprojekt die Chance, alternative und wirklich demokratische Wege aufzuzeigen, wenn sie den Willen ihrer BürgerInnen höher bewertet, als überkommene Prinzipien wie die Einheit von Staaten. Statt sich aus wirtschafts- und machtpolitischem Eigeninteresse in anderen Ländern einzumischen, könnte sie dann weltweit glaubwürdig für Demokratie eintreten. Am Maidan ist dies gescheitert.
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