Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Lidia Menapace e il Sudtirolo.
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    1 Comentâr → on Lidia Menapace e il Sudtirolo.
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    I Sudtirolesi di lingua tedesca e i Sudtirolesi di lingua italiana costituiscono ormai due culture locali significative, con diverso radicamento storico e sociale.

    Chiamo Sudtirolo la terra che i suoi abitanti maggioritari chiamano Sudtirolo, e questo è per me una regola generale: chiamo infatti Curdi e non Turchi di montagna i Curdi, e riconosco al popolo Sarawi il diritto di non voler essere assimilato al Marocco, e Armeni sono anche quelli fuori dell’Armenia storica. A tutti quelli che abitano un territorio riconosco il diritto di chiamarsi col nome che il territorio ha; estendo il nome del territorio anche a popolazioni di più recente arrivo e distribuzione territoriale meno diffusa per ricordare che questa porzione di popolazione esercita tutti i diritti dei residenti più antichi, avendo ottenuto un riconoscimento e dato assicurazione che non avrebbe messo in atto politiche di assimilazione.

    Lidia Menapace, in L’Anno Nove tra conservazione e innovazione, Politika10, Annuario di politica, Südtiroler Gesellschaft für Politikwissenschaft, Bolzano 2010.

    Siehe auch: 01 02 || 01 02



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  • Sonderangebote.

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    10 Comentârs → on Sonderangebote.

    Es ist gerade Ausverkauf, und daran möchte sich ein Geschäftsmann wie HGV-Präsident Walter Meister gerne beteiligen. Schade nur, dass in seiner Branche, dem Gastgewerbe, Ausverkäufe keine Tradition haben — er versucht sich damit also auf einem anderen Bereich. Wie wäre es hiermit: Wie die Tageszeitung A. Adige heute berichtet, fordert unser Cheftouristiker, sofort wieder alle Namen zu tolomeisieren. Und das hat Gründe: Erstens schaden die AVS-Schilder unserem Image, folglich seinem Geschäft. Er hat den Mut, dies zu behaupten, obwohl 2009 — das erste Jahr des Schilderstreits, als das Problem auf staatlicher Ebene thematisiert wurde und »zahlreiche« Touristen ihren Boykott ankündigten — ein touristisches Rekordjahr wurde. Und zweitens, freilich, aus Gründen der Sicherheit. Es ist schließlich bekannt, dass man in Spiluck abstürzen kann, in Spelonca aber nicht.

    Nicht minder komisch der Osttiroler Erwin Niederwieser, ehemaliger Südtirol-Sprecher der SPÖ: Von der Tageszeitung befragt, rät er sich Zeit zu lassen. Sind ja auch erst 38 Jahre seit Inkrafttreten des Autonomiestatuts vergangen. Und außerdem: In 60 Tagen will die Regierung einen Kraftakt setzen. Ferner empfiehlt er ein allseits bekanntes Wundermittel: Eine Expertenkommission. Übersetzbar sei — so sagt er — schließlich fast jeder Ortsname. Prima! Hätte es Tolomei nicht gegeben, Österreich würde uns einen schicken.

    Anderer Meinung sind jedenfalls die Bergsteiger selbst. Der ehemalige Grüne Reinhold Messner und Hans Kammerlander nennen den Eingriff der Zentralregierung unisono: faschistisch.



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  • Eklat im Schilderstreit.

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    67 Comentârs → on Eklat im Schilderstreit.

    Nachdem sich der Landeshauptmann geweigert hat, ein Abkommen mit Minister Fitto zu unterschreiben, das faktisch ein Tolomeisierungs-Diktat gewesen wäre, greift nun die Zentralregierung im Schilderstreit zu drastischen Mitteln. Sie beruft sich auf Art. 120 der Verfassung und gibt dem Land Südtirol 60 Tage Zeit, 36.000 Schilder zu ersetzen, die es gar nicht aufgestellt hat. Andernfalls werde man die Zuständigkeit auf den Präfekten übertragen. Das ist eine unerhörte Maßnahme, ein »Krieg« mit der klaren Absicht, autonome Zuständigkeiten zu untergraben. Dabei rächt sich nun, dass das Land nie offensiv ein eigenes Ortsnamengesetz vorangetrieben hat; es war vorauszusehen, dass man dadurch irgendwann in die Defensive geraten würde.

    • Die Grünen legitimieren das Vorgehen des Staates zu allem Überfluss auch noch, anstatt wenigstens im Härtefall im Namen autonomer Zuständigkeiten zusammenzustehen. Sie stellen die Verantwortung von Land und AVS in den Vordergrund und werden damit für mich autonomiepolitisch endgültig untragbar.
    • Die Zentralregierung mischt sich im Namen einer zweifelhaften Legalität in südtirolinterne Angelegenheiten ein, während zahlreiche ihrer Mitglieder selbst wesentlich gröbere Probleme mit der Justiz haben. Deshalb ist für mich nicht nur die rechtliche, sondern auch die moralische Legitimierung dieses Aktes fraglich.
    • Landeshauptmann Durnwalder (SVP) hat bereits angekündigt, vor dem Verfassungsgericht gegen die Maßnahme klagen zu wollen. So wäre dies die Gelegenheit, endlich rechtliche Klarheit auf diesem Gebiet zu schaffen. Gleichzeitig sollte die Landesregierung ein Ortsnamengesetz vorlegen. Damit wäre auch dem Präfekten bei Flurnamen nur noch möglich, funktionale Begriffe wie “Alm”, “Weg” usw. zu übersetzen.
      Überdies wäre es an der Zeit, die Koalitionspartner an eingegangene Verpflichtungen zu erinnern.
    • Sollte eine Verfassungsklage erfolglos bleiben, wäre auch ein Gang vor internationale Instanzen ins Auge fassen: Das Autonomiestatut wurde auf Grundlage eines internationalen Abkommens ausgearbeitet, außerdem war die UNO am Prozess beteiligt. Die Vereinten Nationen oder die zuständigen Gerichte könnten ein Gutachten abgeben, wie »Zweisprachigkeit« im Falle von Ortsnamen zu verstehen sei, bzw. eine Interpretation der Entsprechenden Verträge vornehmen.

    Siehe auch: 01



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  • Kosovo-Unabhängigkeit rechtmäßig.

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    7 Comentârs → on Kosovo-Unabhängigkeit rechtmäßig.

    Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat heute den Inhalt seines Rechtsgutachtens über die einseitige Unabhängigkeitserklärung des kosovarischen Parlaments Anfang 2008 bekanntgegeben. Das höchste Rechtssprechungsorgan der UNO befindet darin, dass Kosovo nicht gegen internationales Recht verstoßen habe, weil dieses unilaterale Unabhängigkeitserklärungen nicht verbiete. Der Präsident des Tribunals, Hisashi Owada, wies ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil nicht bindend sei. Außerdem unterstrich er die Besonderheit des untersuchten Falles. Bis heute wurde Kosovo von 69 der 192 UNO-Mitgliedsländer (und 22 von 27 EU-Mitgliedern) anerkannt. Das Gericht gab heute seine Entscheidung bekannt, nachdem Ende 2009 die Argumente von über 30 befürwortenden und ablehnenden Ländern angehört worden waren. Nachdem Serbien vor dem IGH geklagt hatte, legitimiert dieses Urteil nun das Vorgehen Kosovos.

    Der Internationale Gerichtshof ging auch auf die Resolution Nr. 1233 des UNO-Sicherheitsrates ein, die im Juni 1999 verabschiedet wurde und welche eine vorläufige Rechtsordnung festlegte, die dazu dienen sollte, die Stabilität in der Region herzustellen. Ein Teil dieser Resolution beauftragte die UNO damit, einen politischen Prozess anzustoßen, um den Status des Kosovo zu definieren. Das Gericht kam diesbezüglich zum Schluss, dass auch diese Resolution die Unabhängigkeit nicht berührt, da sie eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht verbiete. Sie sei ausschließlich dazu gedacht gewesen, eine Verwaltungsgliederung innerhalb Kosovos zu schaffen. Deshalb stehe Resolution Nr. 1244 nicht im Widerspruch zur einseitigen Unabhängigkeitserklärung.

    Außerdem kommt das Tribunal zum Schluss, dass im Falle einseitiger Unabhängigkeitserklärungen gemäß internationalen Rechts die “verfassungsmäßige” Legalität im von der Sezession betroffenen Staat weder bindend noch in irgend einer Form relevant sei. Diesbezüglich erinnerte Herr Owada daran, dass mehr als die Hälfte der heutigen 192 UNO-Mitgliedsländer vor einem halben Jahrhundert nicht existierten, und dass die Mehrheit der betreffenden Unabhängigkeitsprozesse nach dem Recht der von Sezession betroffenen Staaten nicht legal gewesen wären, weil zum Beispiel die innere Verfassungsordnung dagegen sprach.

    Der heutige Entscheid des IGH könnte Neuheiten in diesen Rechtsbereich bringen, für den es kaum internationale Gesetzgebung oder Rechtsprechung gibt. Die Legitimierung der einseitigen Sezession des Kosovo könnte sich auf andere Unabhängigkeitsprozesse auswirken, nachdem dadurch eines der wichtigsten Gegenargumente der Staaten entfällt: Die Unantastbarkeit der Grenzen (territoriale Integrität).

    Obwohl das Urteil im Falle Kosovos keine unmittelbaren Folgen hat — weil es niemanden dazu verpflichtet, Kosovo anzuerkennen — wird doch damit gerechnet, dass sich jetzt weitere Staaten dazu entschließen werden, diplomatische Beziehungen zum Balkanland aufzunehmen.

    Kosovo hat seine Unabhängigkeit von Serbien am 17. Februar 2008 mit einer unilateralen Erklärung seines Parlaments verkündet. Vier Monate später beschloss Kosovo das Inkrafttreten seiner Verfassung. Damit übernahm die Regierung des Landes zahlreiche Zuständigkeiten eines souveränen Staates.

    Neunundsechzig Länder (22 von 27 EU-Mitgliedern) anerkennen Kosovo offiziell, darunter die USA, Frankreich, Italien, Deutschland, Vereinigtes Königsreich, Belgien, Niederlande, Schweiz, Irland, Schweden, Island, Slowenien, Kroatien, Costa Rica, Österreich, Senegal, Estland, Dänemark, Lettland, Perù, Finnland, Japan, Kanada, Ungarn, Norwegen, Litauen, Kolumbien, Portugal, Montenegro, Australien, Tschechien und Bulgarien.

    Von den 27 EU-Mitgliedsstaaten verweigern bis dato nur Griechenland, Zypern, Rumänien, Spanien und Slowakei eine Anerkennung.

    Quelle: Racó Català
    Übersetzung:



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  • La Vetta e il fascismo buono.
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    205 Comentârs → on La Vetta e il fascismo buono.
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    Sono arrabbiato per l’operazione dell’Avs. Non hanno il diritto di toccare il mio patrimonio culturale personale [sic], e quello dei concittadini di lingua italiana. Vetta d’Italia è un nome che fa parte della mia vita, ma il presidente Simeoni dice che non lo scriverebbe mai. Certe persone non hanno capito che gli italiani ormai fanno parte di questa terra, che non c’è più soltanto la parte “cattiva” del fascismo [sic]. Vorrebbero cancellare la nostra presenza.

    Luigi Spagnolli, sindaco di Bolzano, intervista all’A. Adige, 20/07/10

    Vedi anche: 01 02 03 04 || 01 02



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  • Sesselkleberei beendet.

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    4 Comentârs → on Sesselkleberei beendet.

    Es bedurfte eines Urteils des Kassationsgerichts, um Christian Egartner (SVP) dazu zu bewegen, seinen Landtagssessel endlich zu räumen. Gerichte hatten ihm bereits in erster und zweiter Instanz bescheinigt, dass er 2008 nicht wählbar war. Als erste Nichtgewählte seiner Partei wird Julia Unterberger seine Nachfolge antreten.

    Finanziellen Schaden hat er dem Land nicht nur durch sein widerrechtlich empfangenes Politikergehalt zugefügt. Weil die SVP eine authentische Interpretation des Wahlgesetzes forcieren wollte, wurden auch Ressourcen des Landtages gebunden. Schließlich holte Landtagspräsident Dieter Steger (SVP) auf Kosten des Steuerzahlers auch noch zwei Gutachten ein, die angeblich zum Schluss kamen, Egartner müsse selbst nach seiner Verurteilung in zweiter Instanz nicht zurücktreten. Wenn das auch zutreffen sollte, ändert dies nichts an der politischen Opportunität, das Amt zumindest ruhen zu lassen, bis das Kassationsgericht entschieden hat.

    Noch größer ist aber der Schaden, den Egartner und seine Partei der Demokratie und der Transparenz zugefügt haben. Dies, während die SVP gleichzeitig die politische Wählbarkeitsfeststellung aus Eigeninteresse missbraucht, um unliebsame Gegner auszuschalten.

    Der Druck auf Landtagspräsident Dieter Steger steigt jetzt ebenfalls, da auch in seinem Fall erhebliche Zweifel an der Wählbarkeit bestehen. Solange ihn niemand anzeigt, wird es aber keine gerichtliche Feststellung geben — und auf einen Rücktritt warten wir wohl vergeblich.



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  • Schulgesetz unter Beschuss.

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    6 Comentârs → on Schulgesetz unter Beschuss.

    Unfassbar: Auf Antrag der Süd-Tiroler Freiheit wurde gestern in der zuständigen Landtagskommission — mit Zustimmung der SVP und Enthaltung der Demokraten — der Auftrag aus dem neuen Schulgesetz gestrichen, Schüler zu »mehrsprachigen Bürgern« zu erziehen. Dies teilt der Grünen-Abgeordnete Riccardo Dello Sbarba mit. Er habe aber gemeinsam mit Hans Heiss bereits einen Gegenantrag gestellt, um den Passus wieder einzuführen. Er wird voraussichtlich im September diskutiert, sobald das Gesetz die Kommission verlässt und ins Plenum kommt.



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