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  • Codi Civil.

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    ai

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    Gerne verlautbaren unsere obersten Politikerinnen, wie autonom und unabhängig wir doch schon seien: Außer wenigen Details regelten wir doch schon alles selbst, Rom mische sich nur noch am Rande in unsere Belange ein. Doch stimmt das? Mitnichten! Es gibt eigentlich kaum einen Lebensbereich, in den sich die staatliche Gesetzgebung nicht einmischt. Dies gilt auch und vor allem für das allgemeine Privatrecht, das vom italienischen Zivilgesetzbuch geregelt wird. Über so wesentliche Bereiche wie die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Familienrecht, Erbrecht, Eigentum und vieles mehr befindet ausschließlich Rom, das Land Südtirol regelt – wenn überhaupt – nur unwesentliche Details. Also in etwa das genaue Gegenteil von dem, was behauptet wird und landläufige Meinung ist. Maßgebend ist außerdem stets ausschließlich der italienische Wortlaut der Gesetze.* Das wird dann »Vorzeigeautonomie« genannt — oder etwa in blanker Selbstüberschätzung »innere Selbstbestimmung«.

    Wie das anders geht, zeigt wieder einmal unser Paradebeispiel Katalonien (es wird schon fast langweilig). Der Codi Civil de Catalunya, das Bürgerliche Gesetzbuch Kataloniens, ist Ausdruck des tatsächlichen Ausmaßes an Eigenregierung, das die Katalaninnen im Gegensatz zu Südtirol erlangt haben. Dieses Gesetzbuch regelt weite Teil des Privatrechts autonom vom spanischen Zentralstaat und kommt stets bevorzugt zur Anwendung, hat also gegenüber den staatlichen Vorschriften Vorrang.

    Hier zur Vertiefung der Link zur digitalisierten Version des Codi Civil de Catalunya auf den Seiten der Universität Girona.

    Cëla enghe: 01 02

    *) Dieser Grundsatz gilt im Übrigen auch für die Gesetze des Landes Südtirol. Art. 99 des Autonomiestatuts hält dazu fest: »Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache, welche die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt. In den Akten mit Gesetzeskraft und immer dann, wenn dieses Statut eine zweisprachige Fassung vorsieht, ist der italienische Wortlaut maßgebend.« Dies bedeutet, dass Normen, die großteils auf Deutsch ersonnen, besprochen und verabschiedet wurden, nur in ihrer italienischen Übersetzung Gültigkeit haben und interpretiert werden dürfen. Eine klare Herabwürdigung der deutschen Sprache, wie sie dem Katalanischen nicht zuteil wird.



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  • Vertiefung neu.

    In der rechten Seitenleiste sind unter dem Titel »Vertiefung« ab sofort die Links zur italienischen und englischen Übersetzung des neuen katalanischen Autonomiestatuts [pdf] zu finden.

    Obschon dieses neue Grundgesetz viel Neues beinhaltet — darunter einiges, wovon Südtirol nur träumen kann — ist die vorliegende, endgültige Fassung nur noch ein Abklatsch dessen, was das katalanische Parlament als Grundlage zur Diskussion mit dem spanischen Zentralstaat ausgearbeitet und mit überwältigender Mehrheit (rund 90%*) angenommen hatte. Hier und hier ein Vergleich zwischen der ursprünglichen und der in Madrid zurechtgestutzten Version: Verständlich, dass independentistische Parteien und Organisationen beim Referendum zum »Nein« aufgerufen haben.

    *) Spaniens Premierminister José Luis Rodrà­guez Zapatero (PSOE) hatte dem Präsidenten der katalanischen Generalitat, seinem Parteigenossen Pasqual Maragall (PSC), bei einem Treffen in Barcelona immerhin öffentlich versprochen, eine Vorlage des Estatuts, sofern von einer breiten Mehrheit des katalanischen Parlaments verabschiedet, in Madrid ohne Abstriche zu beschließen.



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  • Podiumsdiskussion.

    Diesen Samstag, 9. September 2006 findet in der Cusanus-Akademie zu Brixen eine Podiumsdiskussion zum Thema »60 Jahre Friedensvertrag – 60 Jahre verwehrtes Selbstbestimmungsrecht« statt. Ab 14.20 Uhr sprechen auf Einladung des Südtiroler Schützenbundes folgende Tiroler Politiker:

    • Dr. Eva Klotz (Union)
    • DDr. Karl Zeller (SVP)
    • Pius Leitner (F)
    • Dr. Hans Heiss (Grüne)
    • Alois Wechselberger (MAS – F)
    • DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ)
    • Bundesrat Dr. Helmut Kritzinger (ÖVP)

    Moderation: Dr. Eberhard Daum

    Infos: [SSB]

    Rätselhaft ist, warum die Teilnahme auf die »deutschsprachigen Parteien« (Zitat Schützenbund) beschränkt wird. Dennoch ist die Diskussion mit Sicherheit eine Chance, die grundsätzliche Haltung der vertretenen Parteien zum Thema Selbstbestimmung unter die Lupe zu nehmen.



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