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  • Antrag für Autonomie und gegen Faschismus.

    Heute stand im Südtiroler Landtag folgender Begehrensantrag (Nr. 49/22) der STF zu Schutz und Ausbau der Autonomie und zur neofaschistischen Regierung in Rom zur Abstimmung:

    1. Der Südtiroler Landtag verurteilt entschieden (neo)faschistische, nationalsozialistische, extremistische, rassistische und diskriminierenden Haltungen, Äußerungen und Handlungen, insbesondere von politischen Verantwortungsträgern und Regierungsvertretern.
    2. Der Südtiroler Landtag unterstreicht die Unantastbarkeit der ethnischen Autonomie zum Schutze der österreichischen Minderheit deutscher und ladinischer Muttersprache im italienischen Staatsgebiet.
    3. Der Südtiroler Landtag bekräftigt die Schutzfunktion Österreichs für Südtirol und deren politische Bedeutung für Südtirol, die keinesfalls mit der Streitbeilegung 1992 beendet wurde.
    4. Der Südtiroler Landtag fordert die neue italienische Regierung auf, die Südtirol-Autonomie zu achten, die in der Regierungserklärung zugesicherte Wiederherstellung der Autonomiekompetenzen umzusetzen sowie den weiteren Ausbau der Autonomie – so wie er auch von der Südtiroler Bevölkerung im Rahmen des Autonomie-Konvents gewünscht wurde – aktiv und konstruktiv zu begleiten.
    5. Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen die Einführung eines gesetzlichen Feiertages am 4. November aus und schlägt hinsichtlich einer eventuellen Änderung des Gesetzes Nr. 54 vom 8. März 1977 die Wiedereinführung des 19. März (Josefitag) als Feiertag vor, oder, alternativ, die Einführung eines gesamteuropäischen gesetzlich gebotenen Feiertages, das [sic] für Frieden und die Überwindung von Grenzen in Europa steht.

    Während die (hier nicht angeführten) Prämissen abgelehnt wurden, wurden die Punkte 1 bis 5 in gesonderter Abstimmung mehrheitlich1Punkt 1 mit 26 zu 5 Stimmen, Punkt 2 mit 21 zu 4 Stimmen, Punkt 3 mit 26 zu 4 Stimmen, Punkt 4 mit 26 zu 4 Stimmen und Punkt 5 mit 20 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheißen. Aus Punkt 4 wurde dabei der Passus zum Konvent und aus Punkt 5 der Passus zum alternativen Feiertag gestrichen.

    Interessant ist unter anderem, dass der PD-Vertreter Sandro Repetto laut offizieller Pressemitteilung des Landtags nur der Wiedereinführung des Josefitags zustimmen wollte.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05

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      Punkt 1 mit 26 zu 5 Stimmen, Punkt 2 mit 21 zu 4 Stimmen, Punkt 3 mit 26 zu 4 Stimmen, Punkt 4 mit 26 zu 4 Stimmen und Punkt 5 mit 20 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen


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  • Kennzeichen: Rechtsunsicherheit.

    Ein Freund von mir hat in Bayern einen Gebrauchtwagen gekauft und lässt ihn nun in Südtirol zu. Er hat das Fahrzeug selbst beim Autohaus abgeholt und mit einem deutschen Zollkennzeichen (das mit dem roten Rand und Datumsfeld) hierhergebracht.

    Da er mir davon erzählt hat, dass er hier mit dem deutschen, auf ihn lautenden Kennzeichen so lange fahren wird, bis das Südtiroler Nummernschild da ist, habe ich ihm empfohlen, sich sicherheitshalber noch einmal bei der Agentur zu informieren, die die Zulassung hierzulande für ihn abwickelt.

    Die Auskunft war dabei landestypisch: Genau wisse man es nicht, denn man habe sich sowohl bei der italienischen Straßenpolizei als auch bei den Carabinieri informiert und zwei völlig gegensätzliche Informationen erhalten. Während die Polizei der Agentur gesagt habe, dass mit dem Kennzeichen »problemlos« gefahren werden dürfe, insbesondere wenn nachweisbar ist, dass die sogenannte »Nationalisierung« bereits eingeleitet wurde, hätten die Carabinieri gesagt, das dürfe man auf keinen Fall.

    Da seit Salvinis tollem Dekret, das der EuGH bereits als vertragswidrig eingestuft hat, bei Zuwiderhandlung möglicherweise sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs droht, lässt mein Freund sein Auto — auf das er privat und beruflich dringend angewiesen wäre und für das er mit dem Zollkennzeichen auch KfZ-Steuer und Versicherung bezahlt hat — nun lieber stehen. Und zwar drei Wochen lang, denn so lange dauert laut der Autoagentur ungefähr das Zulassungsverfahren.

    Hier geht es aber weniger um Autos und um die Mobilität eines Einzelnen als um die miserable Rechtssicherheit in diesem Staat, an die wir uns zwar weitgehend gewöhnt haben, die aber aus Bürgerinnen Untertaninnen und Bittstellerinnen macht.



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  • Carabinieri: Schwarze gehören nicht hierher.

    Wie Teseo La Marca für Barfuß berichtet, soll ein Schwarzer, der in einer Landegemeinde unweit der Landeshauptstadt wohnhaft ist, mehrmals von den Carabinieri des Ortes bedrängt und schikaniert worden sein.

    Unter anderem sei er mit der unfassbaren Aussage konfrontiert worden, dass Menschen wie er nicht in ein Tourismusdorf gehörten, sondern nach Bozen.

    Seit den Vorfällen habe Lamin Angst, den Uniformierten wieder zu begegnen.

    Die Möglichkeiten, Beschwerde gegen die schwer rassistische Behandlung seitens der Beamten einzulegen, sind begrenzt — unter anderem kann dazu die Antidiskriminierungsstelle der Volksanwaltschaft angerufen werden.

    Wie auch La Marca beschreibt, ist aber das Misstrauen von Betroffenen in die Institutionen durch derartige Vorfälle meist bereits so groß, dass sie sich gar nicht mehr trauen, sich für Rat und Hilfe an sie zu wenden. Ständig schwingt die Befürchtung mit, dass sie sich durch selbstbewusste Inanspruchnahme ihrer Rechte in einem als feindlich wahrgenommenen Umfeld in noch größere Schwierigkeiten bringen könnten.

    Besonders besorgniserregend finde ich, dass der Besuch von Schulungen zum Thema Rassismus und Diskriminierung für Beamtinnen der italienischen Exekutivorgane dem Bericht zufolge freiwillig sein soll.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



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  • Mattarellas unkritischer 4. November.

    Zum gestrigen Tag der nationalen Einheit und der Streitkräfte (eine doch sonderbare Kombination), den die neofaschistische Regierungsmehrheit zum vollwertigen Staatsfeiertag erheben möchte, begab sich der italienische Staatspräsident Sergio Mattarella wie gewohnt zunächst zum Altar des Vaterlandes, dem Ort der religiösen Überhöhung der Nation.

    Anschließend reiste er nach Bari, wo er mit dem rechtsradikalen Verteidigungsminister Guido Crosetto (FdI) den Feierlichkeiten am Überseefriedhof beiwohnte und eine Rede hielt, in der er den Ersten Weltkrieg einmal mehr als wichtigen Beitrag zur Vollendung der nationalen Einheit verherrlichte. Über die Annexion fremdnationaler Gebiete im Norden und Osten, die noch lange unter brutalen Assimilierungsversuchen leiden sollten, verlor er natürlich kein Wort. Ebenso bedauerte er das Leid italienischer Soldaten und ihrer Angehörigen im Krieg, ohne auch nur einmal das unendliche Leid zu erwähnen, das sie über andere gebracht haben.

    Dabei liegen am Überseefriedhof von Bari 75.000 Soldaten begraben, die vor allem in kolonialistischen Eroberungskriegen, gefallen waren. Unter ihnen befinden sich Individuen wie der Carabiniere Vincenzo Cujuli, der als besonders fanatischer und sadistischer Kommandant des faschistischen Konzentrationslagers Rab in Kroatien in die Geschichte eingegangen ist.

    Gerade in Zeiten wie diesen wäre ein kritischer und differenzierter Umgang mit der eigenen Geschichte besonders wichtig.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Hauptsache kein Rave in Predappio.

    Nahezu zeitgleich fanden in der Emilia-Romagna vor wenigen Tagen zwei Veranstaltungen mit je mehreren tausend Teilnehmenden statt: eine illegale Raveparty in der Nähe von Modena und die huldigende Gedenkfeier für den faschistischen Diktator Benito Mussolini in seinem Heimatort Predappio zum Hundertjährigen seiner Machtergreifung, im Beisein seiner Urenkelin, mit römischen Grüßen und faschistischen Gesängen.

    Nur eine der beiden Veranstaltungen ließ die neue, rechtsrechte italienische Regierung unverzüglich räumen. Dieselbe, die sie auch dazu veranlasste, per Notverordnung eine sofortige Änderung des Strafrechts vorzunehmen, die drakonische Maßnahmen wie Beschlagnahme von Gegenständen und Fahrzeugen, extrem hohe Geldstrafen, mehrjährige Freiheitsstrafen für die Organisierenden und zudem die Möglichkeit von Abhörungen einführt. Vertreterinnen der Regierung behaupten, dass Italien damit nur mit den meisten anderen europäischen Staaten gleichzieht, was von einigen Medien bereits als Lüge enttarnt wurde.

    Mit anderen europäischen Staaten gleichziehen: das wäre eigentlich ein gutes Stichwort für den Umgang mit Veranstaltungen wie jene in Predappio. Die von Giorgia Meloni (FdI) wäre aber keine neofaschistische Regierung, wenn sie sich stattdessen nicht einseitig auf den Rave eingeschossen hätte. Mussolini war für sie ja ein großer Staatsmann, der auch viel Gutes gemacht hat.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Separatismus von Meinungsfreiheit gedeckt.
    Europarat

    Am 6. Oktober hat der Europarat ein wichtiges Dokument veröffentlicht, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Politik behandelt und die einschlägigen Positionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der Parlamentarischen Versammlung, der Venedig-Kommission und des Kommissärs für Menschenrechte zusammengefasst werden.

    Ausdrücklich wird darin auch mehrmals auf das Recht eingegangen, die staatliche Unabhängigkeit einer europäischen Region zu fordern.

    Der EGMR habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nur auf »Informationen« oder »Ideen« anwendbar sei, die mit Zustimmung aufgenommen, als harmlos angesehen oder mit Gleichgültigkeit betrachtet werden, sondern auch auf jene, die beleidigen, schockieren oder verstören (vgl. 01). Das erforderten der Pluralismus, die Toleranz und Offenheit, ohne die es keine demokratische Gesellschaft geben könne.

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geböten, dass auch politische Ideen vertreten werden dürfen, die die herrschende Ordnung in Frage stellen, solange dies auf friedlichem Wege geschieht. Jede Person habe das Recht, Vorschläge zu unterbreiten, deren Umsetzung Verfassungsänderungen erfordern würde, es sei denn, diese Vorschläge wären gegen demokratische Grundprinzipien oder gegen die Menschenrechte gerichtet. Vom Recht auf freie Meinungsäußerung seien Aufrufe zur Umwandlung einer zentralistischen in eine föderale Verfassung und umgekehrt ebenso gedeckt wie Vorschläge, die die rechtliche Anerkennung und die Zuständigkeiten von lokalen und regionalen Gebietseinheiten betreffen, einschließlich Forderungen nach mehr Autonomie und sogar Unabhängigkeit.

    Politikerinnen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für Aussagen, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind, verhaftet werden, erfüllten die Definition von »politischen Häftlingen« und seien ohne Verzug auf freien Fuß zu setzen.

    Grenzen setzen die Organisationen und Institutionen des Europarats, dessen Hauptaufgaben in der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit liegen, der politischen Redefreiheit, wo sie anderen Grundrechten Schaden zufügen könnte. Nicht geschützt seien beispielsweise antisemitische und diskriminierende öffentliche Äußerungen, Hetze gegen Menschen und Gruppen aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder politischer Einstellung sowie Aufrufe zum gewaltsamen Umsturz demokratischer Institutionen.

    Bei der Einschränkung separatistischer Äußerungen unterscheide der EGMR klar zwischen Forderungen, die keine Anstiftung zu Gewalt, bewaffnetem Widerstand, Aufständen und Hetze darstellen — und denen, die die Verübung gewaltsamer Straftaten nahelegen oder billigen. Nur letztere seien nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 10) gedeckt.

    Dass Aufrufe zu Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat nicht von den Menschenrechten geschützt werden, gilt aber unabhängig von der Art der politischen Forderung, die damit in Zusammenhang steht.

    Selbst da, wo die politische Meinungsfreiheit eingeschränkt werden darf, sei diese Möglichkeit stets sparsam und restriktiv zu handhaben, streng zu überprüfen und die Tatbestände präzise zu definieren. Ungenaue Formulierungen (wie »Moral«, »Ehre und Würde«, »Friede und Zusammenleben«, »Verbindungen zu Terrororganisationen«, »religiöser Fanatismus«, »indirekter Aufruf zur Diskriminierung« oder »Falschinformationen«) seien demnach zu vermeiden. Insbesondere sei auch der Begriff »Hassrede« sehr eng auszulegen und nicht auf — auch scharfe — Kritik an Regierung, Institutionen und ihren Methoden und Praktiken, Forderungen nach radikaler Veränderung, weitreichender Autonomie oder Unabhängigkeit einer Region auszudehnen.

    Das Dokument wurde nur wenige Tage nach der Parlamentswahl in Italien veröffentlicht und kommt somit zum richtigen Zeitpunkt. An der Macht sind in Rom nun die, die in Vergangenheit die gewaltsame Unterdrückung separatistischer Bewegungen beklatscht (01 02) — und immer wieder in Zweifel gezogen haben, dass Abspaltungsforderungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Währenddessen sind sie regelmäßig selbst durch hetzerische, rassistische, diskriminierende, minderheitenfeindliche Äußerungen aufgefallen, die — wennschon — zu sanktionieren wären.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02



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