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  • Puigdemont soll ausgeliefert werden.
    Rebellionsvorwurf für unzulässig erklärt

    Am heutigen Donnerstag machte das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein seinen Beschluss bekannt, der Auslieferung des ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont (PDeCAT) an Spanien zuzustimmen.

    Grundlage ist ein europäischer Haftbefehl des spanischen Höchstgerichts (Tribunal Supremo).

    Puigdemont war auf dem Weg von Finnland nach Belgien — wohin er sich ins Exil begeben hatte —, als er von der Polizei des nördlichsten deutschen Bundeslandes aufgegriffen wurde.

    Das OLG beschloss jedoch, Puigdemont nicht wegen des Rebellionsvorwurfs auszuliefern, sondern lediglich wegen mutmaßlicher Veruntreuung öffentlicher Gelder im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017.

    Wie das hohe Gericht ausführt, erfüllen die Handlungen, die dem ehemaligen Präsidenten in Spanien vorgeworfen werden, weder den Straftatbestand des Hochverrats (§81 StGB), noch jenen des Landfriedensbruchs (§125 StGB). Auf Rebellion stehen in Spanien Haftstrafen von bis zu 30 Jahren Freiheitsentzug.

    Bezüglich der Veruntreuung hält der Gerichtssenat ausdrücklich fest, dass es sich um eine sogenannte Katalogtat handelt, bei der eine inhaltliche Überprüfung — anders als bezüglich Rebellion — entfalle.

    Aufgrund des sogenannten Spezialitätsgrundsatzes darf Spanien Puigdemont nur wegen des Tatbestandes anklagen und gegebenenfalls verurteilen, auf dessen Grundlage er ausgeliefert wurde.

    Formelle Auslieferungshindernisse oder Bedenken gegenüber der vom Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein zu erteilenden Auslieferungsbewilligung hat der Senat nicht gesehen.

    Dies betrifft auch die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität (Strafverfolgung in Spanien jetzt nur noch im Umfang der für zulässig erklärten Auslieferung). Der Senat geht davon aus, dass die spanischen Gerichte diesen Grundsatz beachten und nicht etwa den Verfolgten Puigdemont nach der Auslieferung wegen des Vorwurfs der Korruption auch noch wegen Rebellion verfolgen werden.

    — Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

    Gegen den Auslieferungsbeschluss kann Puigdemont, der weiterhin auf freiem Fuß bleibt, Rekurs einlegen.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Glaube an Menschenrechte.
    Quotation

    Am 3. Juni war bei Sternstunde Philosophie des Schweizer Fernsehens SRF der us-amerikanische Philosoph John Searle* zu Gast, der sich dabei unter anderem zum Thema »Menschenrechte« äußerte. Thema der Folge war »Der Sinn des Bewusstseins«.

    Die Menschenrechte sind real, aber nicht so real wie unsere Daumen. Menschenrechte muss man rechtfertigen, damit sie als solche anerkannt werden. Menschenrechte gehören zur Klasse der institutionellen Tatsachen wie Geld, Eigentum, Regierungen und Heirat. Sie funktionieren nur, weil Menschen an ihre Existenz glauben, was aber nicht heißt, dass dieser Glaube unbegründet wäre oder nicht von anderen geteilt würde. Es gibt Gründe, warum Menschenrechte geschaffen werden und es ist die Aufgabe des Philosophen, diese Gründe zu spezifizieren. Dafür braucht es meiner Meinung nach zwei Dinge: Man braucht eine Vorstellung davon, was den Menschen ausmacht und was es braucht, damit er sich entwickeln kann. Menschen können sich nur entwickeln, wenn sie sprechen, sich mitteilen können. Daher der Anspruch auf Redefreiheit. Desweiteren braucht es das, was die Philosophen »Axiologie« nennen: eine Wertelehre, die unterscheidet, was wichtig und was unwichtig ist, was unbedeutend und was ernstzunehmend ist. […] Man braucht also zwei Dinge, um die Menschenrechte zu begründen, die beide altmodisch sind: eine Theorie der menschlichen Natur und eine Theorie der menschlichen Werte, damit können Sie die Menschenrechte rechtfertigen.

    von transkribierte Originalübersetzung

    Menschenrechte sind fragil und bedürfen zu ihrer Aufrechterhaltung stetigen Engagements. Sie sind eine Konvention, die nicht immer existiert hat und nicht notwendigerweise fortbesteht — uns dessen bewusst zu sein, versetzt uns erst in die Lage, sie zu verteidigen.

    Cëla enghe: 01 02

    *) an dieser Stelle sei nicht verschwiegen, dass Searle seit 2017 sexuelle Belästigung in mehreren Fällen vorgeworfen wird



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  • Gli auguri di Felipe al Venezuela indipendente.

    Il monarca spagnolo, Felipe VI, in occasione dell’anniversario dell’indipendenza che si festeggia ogni 5 luglio, ha voluto inviare i suoi auguri alla Repubblica Bolivariana di Venezuela. La data fa riferimento alla dichiarazione unilaterale di indipendenza del 1811, in seguito alla quale — tramite rivolte e guerre di liberazione — il paese latinoamericano raggiunse l’emancipazione dalla Spagna entro il 1830.

    Ovviamente l’indipendenza, all’epoca di cui parliamo, non solo non era stata accettata dall’allora re di Spagna, Fernando VII de Borbón (antenato diretto di Felipe VI), ma era assolutamente illegale. Le evoluzioni internazionali che avrebbero legalizzato i processi di decolonizzazione non si erano ancora prodotte.

    Dunque, mentre rifiuta nella maniera più assoluta l’autodeterminazione della Catalogna o dei Paesi Baschi (giustificando metodi repressivi degni del suo bisavolo), l’attuale monarca spagnolo si congratula con una repubblica nata dalla separazione illegale dalla Spagna.

    Sarà forse il compito di un suo nipote, un giorno, fare gli auguri alla Catalogna.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Rom ficht Großraubwildgesetz an.
    Nur wo geklagt wird, wird gerichtet

    Die neue italienische Regierung ist noch keine 40 Tage im Amt und hat nun schon erstmals die Anfechtung eines Südtiroler Landesgesetzes angekündigt, nämlich jenes über die »Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild – Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie 92/43/EWG«. Die auch als Wolfsgesetz bekannte Norm wurde erst am 6. Juli mit 25 zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen genehmigt. Es waren also 89% der abstimmenden Abgeordneten für das Gesetz.

    Hier geht es — wie fast immer, wenn wir über das Ausmaß an Autonomie sprechen — nicht um eine inhaltliche Bewertung des beschlossenen Textes. Denn wir können nicht für Autonomie sein, wenn uns ein Gesetz gefällt und dagegen sein, wenn es uns nicht gefällt. Das verhält sich ähnlich, wie mit der Meinungsfreiheit, die nicht nur für unsere eigene Meinung gelten darf, weil es dann schlicht und ergreifend keine Meinungsfreiheit ist.

    Wenn der Landtag mehrheitlich, in diesem Fall sogar großmehrheitlich etwas beschließt, ist die Anfechtung aus Rom eine Einschränkung unserer Autonomie. Nur die Südtirolerinnen sollten bestenfalls die Möglichkeit haben, Entscheidungen des Landtags abzuschmettern.

    Wer nun sagt, die Anfechtung sei vorhersehbar, ja quasi ein Pflichtakt gewesen, verkennt die Tatsache, dass es sich beim Gang vor das — zentralistische — Verfassungsgericht (VfG) um eine politische Entscheidung handelt. Das ist schließlich der Grund, warum nicht vorgesehen ist, dass das VfG von selbst tätig wird, wenn es eine Verfassungsverletzung sieht, sondern erst dann, wenn es von jemandem angerufen wird.

    In diesem Fall von der neuen römischen Regierung (Lega-5SB), die hiermit schon zum ersten Mal eine autonomiefeindliche Haltung einnimmt. Sie ist nicht gezwungen, gegen das Landesgesetz vorzugehen.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Die Denkmalpflege muss deutsch bleiben.
    Profilierung auf Kosten von Grundrechten

    Am Dienstag dieser Woche berichteten die Dolomiten über die anstehende Neubesetzung der Stelle der Landeskonservatorin, wobei auch ein erschreckender O-Ton von Oswald Schiefer (SVP) wiedergegeben wurde:

    Aus SVP-Sicht ist es meiner Meinung nach […] nicht vorstellbar, die autonomiepolitisch seit den Zeiten von Anton Zelger und Bruno Hosp so wichtige Position des Landeskonservators an einen italienischen Bewerber zu vergeben.

    Aus diesem Grund, so das Blatt, mache sich Schiefer — immerhin Sprecher der regierenden Sammelpartei — im Rennen zwischen Karin Dalla Torre und dem Bozner Architekten Luigi Scolari für erstere stark. Eine Aussage, die im Zeitungsartikel nicht nur widerspruchslos wiedergegeben, sondern sogar noch als »Kante zeigen« honoriert wird.

    Dabei handelt es sich hier um nichts anderes, als um eine eklatante, offene (und öffentliche) Diskriminierung auf Grundlage der ethnischen und sprachlichen Zugehörigkeit. Sowohl Dalla Torre als auch Scolari waren von der zuständigen Prüfungskommission als für das Amt geeignet eingestuft worden.

    Bekanntlich kennt die Südtirolautonomie im Rahmen des Minderheitenschutzes den ethnischen Proporz, der jedoch als Sonderform eine Art Diskriminierung zur Nichtdiskriminierung darstellt, um öffentliche Stellen proportional zur Stärke der jeweiligen Sprachgemeinschaft zu vergeben. Einseitige Diskriminierungen jenseits dieser kontrollierten Schutzmaßnahme — die aus BBD-Sicht zum Beispiel durch die Eigenstaatlichkeit überwunden werden könnte — sind jedoch unter keinen Umständen hinnehmbar.

    Deshalb, mit Verlaub: Was soll der Scheiß? Während die SVP wirklich wichtige Errungenschaften wie die Zwei- und Dreisprachigkeitspflicht immer öfter auf dem Altar der Alternativlosigkeit opfert, profiliert man sich jetzt auf Kosten der Koexistenz und elementarer menschlicher Grundrechte.

    Nur gut, dass Sezessionistinnen, auch uns, pauschal vorgeworfen wird, die Gesellschaft spalten und die Italienerinnen diskriminieren zu wollen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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