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  • Bilinguismo sconFitto.

    Il ministro per gli affari regionali, che esige la reitalianizzazione delle montagne sudtirolesi, ufficialmente lo fa in nome del bilinguismo. In realtà del bilinguismo e delle minoranze se ne frega altamente, e se potesse, probabilmente, reintrodurrebbe il prontuario come unica fonte di verità. Lo deduco da alcune sue scandalose dichiarazioni che ha rilasciato al quotidiano Libero in riferimento alla situazione della lingua friulana (ed. 27.09.2009):

    La Legge 15 dicembre 1999, n.482, “Norme in materia di tutela delle minoranze linguistiche storiche”, infatti, ha incluso fra le lingue minoritarie presenti in Italia anche il friulano e il sardo, che non rappresentano evidentemente delle minoranze, ma delle comunità regionali o locali come tutti i dialetti italiani. È stata una forzatura legislativa di cui a distanza di tempo si sono viste tutte le conseguenze. L’ultima, e la più grave, è data dal contenzioso in atto tra il Friuli e lo Stato italiano, che nel febbraio 2008 ha impugnato la legge regionale sulla “lingua friulana”. Le norme contestate – ha reso noto il ministero degli Affari regionali – «oltre ad apparire in contrasto con numerosi principi costituzionali, esorbitano dall’oggetto della legge, la tutela della lingua friulana, e prefigurano un regime di sostanziale bilinguismo e, per taluni aspetti, di esclusività  della lingua friulana».

    Purtroppo per lui la situazione legale in Sudtirolo gli consente solamente la reintroduzione di invenzioni fasciste fino all’ultimo maso, ma non l’abolizione del «sostanziale bilinguismo». In ogni caso per analogia col friulano considera il ladino un dialetto dell’italiano. Per un ministro agli affari regionali non c’è proprio male.

    Ripreso da: Noeles.
    Cëla enghe: 01



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  • Garantiemechanismen.

    Mir liegt es fern, die Initiative für direkte Demokratie auch nur argumentativ für meine Zwecke zu »missbrauchen«. Dennoch ist es so, dass der Verein eine hervorragende, unersetzliche Arbeit leistet, wenn es darum geht, demokratische Mitentscheidungsinstrumente auszubauen, und es wäre töricht, diesen Einsatz zu ignorieren. Bei der Landesvolksabstimmung im letzten Herbst wurde bekanntlich das Quorum von 40% nicht erreicht — und einen erheblichen Anteil daran hatten angeblich unsere Mitbürger italienischer Sprache. Aufgestachelt von einer nationalistischen Presse fürchteten viele, die direkte Demokratie könne einer Mehrheitslogik Tür und Tor öffnen, die die Vormacht der größeren Sprachgruppe über die kleinere(n) besiegeln würde.

    Zumal Landesvolksabstimmungen nur innerhalb eines klaren gesetzlichen Rahmens möglich sind, der von internationalen Verträgen, Verfassung und Autonomiestatut umrissen wird, war diese Befürchtung de facto überzogen. Trotzdem ist die irrationale Angst nachvollziehbar und durchaus legitim — weshalb sich die Initiative daran gemacht hat, konkrete Schutzmechanismen auszuarbeiten, um reine Mehrheitsentscheide gerade in Bereichen, die für das Zusammenleben relevant sind, einzuschränken oder auszuschließen.

    Sollte ein neues basisdemokratisches Instrument, welches diese Schutzmechanismen enthält, jemals zur Anwendung kommen, dann hätten wir es — ohne dass dies in der Absicht der Initiative für mehr Demokratie liegt — mit einem Versuch unter realitätsnahen Bedingungen (Feldexperiment) zu tun, wie Schutzklauseln in einem unabhängigen, nicht nationalstaatlich orientierten Südtirol aussehen könnten. Daraus könnte man sehr nützliche Erkenntnisse gewinnen.

    Laut -Manifest ist ja ein unabhängiges Südtirol nur dann denkbar und erstrebenswert, wenn damit die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass sich keine — auch nicht die zahlenmäßig kleinste — Sprachgruppe als eine Minderheit empfinden muss, sondern in vollen Zügen gleichberechtigt von allen Vorteilen eines Staatsvolkes profitieren kann. Dazu gehört (zwangsläufig im Vorfeld der Unabhängigkeit) eine klare und rechtlich verbindliche Definition von Schutzmechanismen, welche das Recht des Stärkeren (und somit der größeren Sprachgruppe) weitestgehend aushebeln.



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  • Lose-lose Situation.

    Gestern hat der spanische Verfassungsgerichtshof (Tribunal Constitucional – TC) das neue katalanische Autonomiestatut von 2006 in Teilen außer Kraft gesetzt bzw. neu interpretiert. Das Urteil geht auf eine Eingabe der spanisch-zentralistischen Volkspartei (PP) zurück, die sofort nach Verabschiedung des Statuts deponiert worden war.

    Der katalanische Präsident Montilla (PSC-Sozialisten) spricht davon, dass der TC 95% des Statuts bestätigt habe. Trotzdem habe der PP dem spanischen »Autonomismus« und der Würde Kataloniens nicht wiedergutzumachenden Schaden zugefügt, weil Teile eines Statuts außer Kraft gesetzt wurden, das bereits mit dem Zentralstaat verhandelt und von der katalanischen Bevölkerung mittels Referendum bestätigt worden war.

    Man könnte das als eine Lose-lose-Situation bezeichnen, in der die Zentralisten vor dem TC gescheitert sind — weil fast alle ihre Einwände abgewiesen wurden —, aber auch alle katalanischen Parteien mit dem Urteil unzufrieden sind und vehement dagegen protestieren. Selbst der katalanische Ableger des PP hat große Schwierigkeiten mit der Initiative seiner staatlichen Mutterpartei. Landesweit wurden spontan von unterschiedlichsten Parteien und Vereinen Protestkundgebungen organisiert oder angekündigt. Die größte davon wird am 10. Juli erwartet.
    Außerdem ist damit zu rechnen, dass diese als marginal bezeichnete Zurechtstutzung der bereits erstarkenden Unabhängigkeitsbewegung noch einmal einen massiven Unterstützungszuwachs bringen wird.

    In weiten Teilen — mit Ausnahme der Finanzierung — bleibt das katalanische Statut trotzdem wesentlich großzügiger und vor allem moderner als jenes Südtirols. Bemerkenswert ist weiterhin, dass die spanische Politik heute mehrheitlich bereit ist, den Autonomien aus freien Stücken einen größeren Handlungsspielraum zuzugestehen, als die Verfassung offensichtlich hergibt.



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  • Gleichberechtigung? Nicht zumutbar.

    Herr Roland Lang hat mir einen sehr aufschlussreichen Briefwechsel zwischen ihm und »unserem« Europaabgeordneten Herbert Dorfmann zukommen lassen, in dem es um die Gleichberechtigung der deutschen und der italienischen Sprache in der Produktetikettierung geht. hat schon mehrmals bemängelt, dass Sprachrechte als Teil des Konsumentenschutzes hierzulande — auch im Vergleich zu anderen Regionen (Katalonien, Tessin…) — völlig vernachlässigt wurden. Nun erfahren wir aus dem Munde des Europaabgeordneten, dass er darin nicht im entferntesten ein Problem erkennen mag; in einer haarsträubenden Stellungnahme rechtfertigt er dies mit Argumenten, die das Recht auf Gebrauch der Muttersprache generell ad absurdum führen.

    Jene Partei, die uns das heutige Autonomiemodell als endgültige und beste Lösung verkauft sieht also keinen Handlungsbedarf, wenn es um die Gleichberechtigung der Sprachen in Südtirol geht.

    Roland Lang > Herbert Dorfmann am 27. Juni:

    Sehr geehrter Herr EU Abg. Dr. Herbert Dorfmann

    Bezugnehmend auf Ihr Interview in der Südtiroler Tageszeitung vom 23.6.2010 “Angst um Nutella” haben Sie laut Tageszeitung u.a. auch folgendes bemerkt:
    “Es ist mein Recht zu wissen, was in den Lebensmitteln alles enthalten ist”. Ebenso steht im Artikel “Dorfmann spricht sich für eine informativere Etikettierung aus.”
    Als Endverbraucher von Lebensmitteln muss ich Ihnen dazu vollkommen Recht geben und danke Ihnen für Ihren Einsatz dafür.
    Allerdings würde das Recht, zu wissen, was in den Lebensmitteln drinnen ist sowie eine “informativere Etikettierung” von Lebensmitteln in Südtirol auch die zweisprachige Etikettierung (Deutsch und Italienisch) voraussetzen. Besonders für die immer zahlreicheren Allergiker! Diese Angelegenheit wurde von der EU eigentlich bereits in folgendem Rechtsakt der EU berücksichtigt:

    Laut Rechtsakt und Richtlinie 2000/ 13/ EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. September 2000 befindet der letzte Passus:

    “VERWENDUNG DER SPRACHEN FÜR DIE ETIKETTIERUNG

    Am 10. November 1993 hat die Kommission eine Mitteilung über die Verwendung der Sprachen beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Auslegung der Rechtsvorschriften) im Anschluss an das Urteil “Peeters” genehmigt [KOM(93) 532 endg. – Amtsblatt C 345 vom 23.12.1993].
    In dieser Mitteilung weist die Kommission darauf hin, dass die Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne Weiterverarbeitung an Letztverbraucher verkauft werden, in einer leicht verständlichen Sprache abzufassen ist; dies ist/sind im Allgemeinen die Amtssprache(n) des Landes, in dem der Verkauf erfolgt. Allerdings dürfen Ausdrücke in einer Fremdsprache, die für den Käufer leicht verständlich sind, verwendet werden.”

    Da in Südtirol -Autonome Provinz Bozen- deutsch und italienisch gemäß Autonomiestatut Amtssprachen sind, muss die Richtlinie 200/ 13/ EG wohl dahingehend verstanden werden, dass die Etikettierung von Lebensmittel für den Letztverbraucher sowohl in italienischer wie deutscher Sprache erfolgen muss.

    Sehr geehrter Herr EU Abg. Dr. Dorfmann, ich möchte Sie ersuchen, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden. Es wäre auch ein Beitrag zum friedlichen Zusammenleben, wenn die Hausfrau deutscher Muttersprache ebenso wie ihre Italienische [sic] die Tabellen über die Brennwerte, die Kalorien und eine klare Auflistung der Inhaltsstoffe in ihrer Muttersprache lesen könnte. Ganz im Sinne der Gleichbehandlung der Volksgruppen in Südtirol.

    Bitte informieren Sie mich, welche Schritte Sie in dieser Angelegenheit unternehmen werden!

    Mit freundlichen Grüßen

    Roland Lang

    Terlan/ Südtirol

    Herbert Dorfmann > Roland Lang am 29. Juni:

    Sehr geehrter Herr Lang,

    danke für Ihr Mail. Nun ja, ich teile Ihre Bemerkungen nur teilweise.

    Lebensmittelhersteller verpacken ihre Lebensmittel so, dass sie diese mit der gleichen Verpackung in einem möglichst großen Gebiet verkaufen können. Es ist zwar alles schön und recht, aber es erscheint mir höchst unwahrscheinlich, dass internationale Hersteller, und um solche handelt es sich in den allermeisten Fällen, Lebensmittelverpackungen eigens für Südtirol herstellen. Stellen Sie sich einmal vor, ein Hersteller wie beispielsweise Loacker müsste bei der Etikettierung seiner Waffeln alle Sprachsituationen in Europa berücksichtigen…

    Die Hersteller machen es sich entsprechend (und verständlicherweise) einfach: sie drucken ihre Hinweise in möglichst vielen Sprachen auf die Packungen, um in möglichst vielen Ländern mit der gleichen Verpackung verkaufen zu können. Kontollieren Sie deshalb einmal die Verpackungen in Südtirol: sie werden auf sehr vielen Verpackungen Angaben in dt, it, en und fr finden. Die genau gleiche Verpackung finden sie dann in Innsbruck, in München, in London oder in Paris.

    Insofern unterscheidet sich die Lebensmittelkennzeichnung maßgeblich von der Kennzeichnung von Arzneimitteln, wo der Text auf den Beipackzetteln, auch aufgrund der Länge des Textes, meistens nur in einer Sprache, bei uns meistens in Italiensch abgedruckt ist. Dort bin ich übrigens dabei, hier im EP eine Regelung zu erreichen, damit die Hersteller verpflichtet werden, die Informationen in der Sprache des Käufers zur Verfügung zu stellen, sofern diese eine Amtssprache der EU ist.

    Der Einsatz für die deutsche Sprache ist ein Leitthema meiner Arbeit, aber ich denke auch, dass es auch dabei ein bisschen europäischen Geist braucht. Und zum europäischen Geist gehört ganz grundsätzlich die Pflege der eigenen Sprache und das Erlernen anderer Sprachen. In der nun neu zu fassenden Richtlinie über die Lebensmittelkennzeichnung wird geregelt, wie Angaben über Zucker, Salze, Fette und Kohlenhydrate sowie Kalorienangaben zu gestalten sind. Jenseits aller Differenzen sollten wir auch in Südtirol zur Kenntnis nehmen, dass wir in einem Land leben, in dem das Erlernen beider Landessprachen für alle Bürger Teil der Schulpflicht ist. Ich erwarte mir deshalb eigentlich schon, dass alle Südtiroler die Begriffe Zucker, Salz, Fett, Kalorien ecc. in dt und it verstehen. Wenn dem nicht so sein sollte, dann sollten wir ernsthaft überlegen, ob der Sprachunterricht seine Pflicht erfüllt.

    Auch diesbezüglich befinden wir uns übrigens auf einem vollkommen anderen Terrain wie bei Beipackzetteln, wo der Text oft kompliziert und schon in der Muttersprache schwer verständlich ist und übrigens das Nicht – Verstehen auch gefährlich sein kann.

    Für mich geht also die in der Verordnung festgelegte Diktion in Ordnung, dass die Angaben in einer Amtssprache der Union sein müssen, von der man annehmen kann, dass die Konsumenten diese verstehen.

    Für weitere Informationen stehe ich zu Ihrer Verfügung.

    Herbert Dorfmann

    • Bestürzend ist, dass die Zweisprachigkeit (der Bürger) als Begründung herhalten muss, den Sprachen gleiche Würde und gleiche Rechte in Abrede zu stellen. Dies geschieht außerdem in einer Weise, dass der Staatssprache einseitig die Rolle als lingua franca im Privatsektor zuerkannt wird. Bürger italienischer Sprache haben das gesetzlich garantierte Recht, alle Informationen in ihrer Sprache zu erhalten, Deutschsprachige haben nur die Pflicht, die andere Sprache zu verstehen und zu sprechen. Mit ebendiesem Argument könnte man das Recht auf Zweisprachigkeit auch im öffentlichen Sektor auf wenige sensible Bereiche zurückstutzen oder aber ganz abschaffen.
    • Dass jedes Produkt, welches aus dem deutschen Sprachraum importiert wird, mühevoll italienisch nachetikettiert werden muss, stellt für den Europaabgeordneten folgerichtig kein Problem, sondern die Normalität dar.
    • Der Konsumentenschutz liegt Herrn Dorfmanns Denkweise völlig fern. Vorrangig sind nicht die Rechte des Bürges, sondern was man den Konzernen zumuten kann. Damit, dass Unternehmen in Kleinstaaten mit eigener Sprache (Island, Estland…) sehr wohl die Staatssprache benutzen, dass sie in der Schweiz mehrsprachig etikettieren, dass Katalonien mit eigenen Gesetzen für die Gleichberechtigung der Amtssprachen sorgt, hat sich der Europaabgeordnete offensichtlich noch nie auseinandergesetzt.
    • Dass man die Gleichberechtigung zumindest in der Form herstellen könnte (und müsste), dass außer einsprachig italienischen auch einsprachig deutsche Beschriftungen erlaubt werden — was Rechte und Pflichten beider Sprachgruppen angleichen würde — zieht der MEP nicht in Erwägung.

    Cëla enghe: 01



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  • Großer »Wanderweg«.
    Autobahn

    Weil ein privater Verein auf großteils privaten Wanderwegen nicht zweisprachig und — vor allem! — zweinamig beschildert hat, haben sich mit großem Trara zuerst der Präfekt, dann die Staatsanwaltschaft und zuletzt noch die Zentralregierung eingeschaltet. Währenddessen kümmert es anscheinend niemanden, dass die Zweisprachigkeit auf der wichtigsten Verkehrsader Südtirols teils grob vernachlässigt wird — obwohl es sich um eine öffentliche Infrastruktur handelt, an deren Verwaltung Südtirol (Land, Gemeinden Bozen und Meran…) auch noch direkt und maßgeblich beteiligt ist. Seit kurzem ist auch der Präsident der A22 wieder ein Südtiroler.

    Hier sind es weniger die Ortsnamen, sondern vor allem funktionale, teilweise sicherheitsrelevante Hinweise, die unübersetzt bleiben.

    Galerie (Bildbeschreibungen beachten):

    Bilder zum Vergrößern anklicken

    Cëla enghe: 01 || 01



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  • La lista del CAI.

    I responsabili del CAI hanno spiegato alla stampa che per stilare la loro lista dei toponimi bilingui (e che secondo loro debbono rimanerlo) prendono a riferimento le cartine «Tabacco». Da lì riportano tutte (!) le traduzioni, aggiungendole alla proposta dell’assessore Berger. Perché ciò che si trova sulle cartine, secondo l’associazione, si deve ritrovare anche sui cartelli.
    Certo, è legittimo che il CAI operi in questo modo, ma è assurdo che questa «proposta» venga presa in considerazione per regolare l’uso della toponomastica di montagna. Significherebbe mettere il carro davanti ai buoi, consegnando scelte politiche nelle mani di un — pur ottimo — editore privato che come base del suo lavoro non può che usare le cartine ufficiali (e dunque il prontuario di Tolomei). Una scelta politica così delicata come quella sui nomi non può essere (direttamente o indirettamente) venire delegata a un’azienda privata — la cui vocazione al contrario è quella di rilevare, a posteriori, lo stato delle cose. E allora è venuto il momento che la politica si assuma finalmente le proprie responsabilità.

    Cëla enghe: 01



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  • Post: Zweinamigkeit.

    PosteItaliane.

    Vor einigen Jahren wurde die italienische Post pro forma privatisiert. Das Unternehmen gehört zu 65% dem Wirtschaftsministerium und zu 35% der Cassa Depositi e Prestiti, die ihrerseits zu 70% vom Wirtschaftsministerium kontrolliert wird. Seitdem heißt die Post nicht mehr Post, sondern auch in Südtirol einheitlich Posteitaliane — das sei ein Firmenname, und Namen seien nicht übersetzbar, so das Totschlagargument. Kein römisches Ministerium, kein Staatsanwalt, kein Präfekt hat sich je daran gestoßen, obwohl diese Erklärung im speziellen Fall (anders als bei Toponymen) sehr fadenscheinig ist.



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