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  • Kosovo-Unabhängigkeit rechtmäßig.

    Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat heute den Inhalt seines Rechtsgutachtens über die einseitige Unabhängigkeitserklärung des kosovarischen Parlaments Anfang 2008 bekanntgegeben. Das höchste Rechtssprechungsorgan der UNO befindet darin, dass Kosovo nicht gegen internationales Recht verstoßen habe, weil dieses unilaterale Unabhängigkeitserklärungen nicht verbiete. Der Präsident des Tribunals, Hisashi Owada, wies ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil nicht bindend sei. Außerdem unterstrich er die Besonderheit des untersuchten Falles. Bis heute wurde Kosovo von 69 der 192 UNO-Mitgliedsländer (und 22 von 27 EU-Mitgliedern) anerkannt. Das Gericht gab heute seine Entscheidung bekannt, nachdem Ende 2009 die Argumente von über 30 befürwortenden und ablehnenden Ländern angehört worden waren. Nachdem Serbien vor dem IGH geklagt hatte, legitimiert dieses Urteil nun das Vorgehen Kosovos.

    Der Internationale Gerichtshof ging auch auf die Resolution Nr. 1233 des UNO-Sicherheitsrates ein, die im Juni 1999 verabschiedet wurde und welche eine vorläufige Rechtsordnung festlegte, die dazu dienen sollte, die Stabilität in der Region herzustellen. Ein Teil dieser Resolution beauftragte die UNO damit, einen politischen Prozess anzustoßen, um den Status des Kosovo zu definieren. Das Gericht kam diesbezüglich zum Schluss, dass auch diese Resolution die Unabhängigkeit nicht berührt, da sie eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht verbiete. Sie sei ausschließlich dazu gedacht gewesen, eine Verwaltungsgliederung innerhalb Kosovos zu schaffen. Deshalb stehe Resolution Nr. 1244 nicht im Widerspruch zur einseitigen Unabhängigkeitserklärung.

    Außerdem kommt das Tribunal zum Schluss, dass im Falle einseitiger Unabhängigkeitserklärungen gemäß internationalen Rechts die “verfassungsmäßige” Legalität im von der Sezession betroffenen Staat weder bindend noch in irgend einer Form relevant sei. Diesbezüglich erinnerte Herr Owada daran, dass mehr als die Hälfte der heutigen 192 UNO-Mitgliedsländer vor einem halben Jahrhundert nicht existierten, und dass die Mehrheit der betreffenden Unabhängigkeitsprozesse nach dem Recht der von Sezession betroffenen Staaten nicht legal gewesen wären, weil zum Beispiel die innere Verfassungsordnung dagegen sprach.

    Der heutige Entscheid des IGH könnte Neuheiten in diesen Rechtsbereich bringen, für den es kaum internationale Gesetzgebung oder Rechtsprechung gibt. Die Legitimierung der einseitigen Sezession des Kosovo könnte sich auf andere Unabhängigkeitsprozesse auswirken, nachdem dadurch eines der wichtigsten Gegenargumente der Staaten entfällt: Die Unantastbarkeit der Grenzen (territoriale Integrität).

    Obwohl das Urteil im Falle Kosovos keine unmittelbaren Folgen hat — weil es niemanden dazu verpflichtet, Kosovo anzuerkennen — wird doch damit gerechnet, dass sich jetzt weitere Staaten dazu entschließen werden, diplomatische Beziehungen zum Balkanland aufzunehmen.

    Kosovo hat seine Unabhängigkeit von Serbien am 17. Februar 2008 mit einer unilateralen Erklärung seines Parlaments verkündet. Vier Monate später beschloss Kosovo das Inkrafttreten seiner Verfassung. Damit übernahm die Regierung des Landes zahlreiche Zuständigkeiten eines souveränen Staates.

    Neunundsechzig Länder (22 von 27 EU-Mitgliedern) anerkennen Kosovo offiziell, darunter die USA, Frankreich, Italien, Deutschland, Vereinigtes Königsreich, Belgien, Niederlande, Schweiz, Irland, Schweden, Island, Slowenien, Kroatien, Costa Rica, Österreich, Senegal, Estland, Dänemark, Lettland, Perù, Finnland, Japan, Kanada, Ungarn, Norwegen, Litauen, Kolumbien, Portugal, Montenegro, Australien, Tschechien und Bulgarien.

    Von den 27 EU-Mitgliedsstaaten verweigern bis dato nur Griechenland, Zypern, Rumänien, Spanien und Slowakei eine Anerkennung.

    Quelle: Racó Català
    Übersetzung:



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  • La Vetta e il fascismo buono.
    Quotation

    Sono arrabbiato per l’operazione dell’Avs. Non hanno il diritto di toccare il mio patrimonio culturale personale [sic], e quello dei concittadini di lingua italiana. Vetta d’Italia è un nome che fa parte della mia vita, ma il presidente Simeoni dice che non lo scriverebbe mai. Certe persone non hanno capito che gli italiani ormai fanno parte di questa terra, che non c’è più soltanto la parte “cattiva” del fascismo [sic]. Vorrebbero cancellare la nostra presenza.

    Luigi Spagnolli, sindaco di Bolzano, intervista all’A. Adige, 20/07/10

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02



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  • Sesselkleberei beendet.

    Es bedurfte eines Urteils des Kassationsgerichts, um Christian Egartner (SVP) dazu zu bewegen, seinen Landtagssessel endlich zu räumen. Gerichte hatten ihm bereits in erster und zweiter Instanz bescheinigt, dass er 2008 nicht wählbar war. Als erste Nichtgewählte seiner Partei wird Julia Unterberger seine Nachfolge antreten.

    Finanziellen Schaden hat er dem Land nicht nur durch sein widerrechtlich empfangenes Politikergehalt zugefügt. Weil die SVP eine authentische Interpretation des Wahlgesetzes forcieren wollte, wurden auch Ressourcen des Landtages gebunden. Schließlich holte Landtagspräsident Dieter Steger (SVP) auf Kosten des Steuerzahlers auch noch zwei Gutachten ein, die angeblich zum Schluss kamen, Egartner müsse selbst nach seiner Verurteilung in zweiter Instanz nicht zurücktreten. Wenn das auch zutreffen sollte, ändert dies nichts an der politischen Opportunität, das Amt zumindest ruhen zu lassen, bis das Kassationsgericht entschieden hat.

    Noch größer ist aber der Schaden, den Egartner und seine Partei der Demokratie und der Transparenz zugefügt haben. Dies, während die SVP gleichzeitig die politische Wählbarkeitsfeststellung aus Eigeninteresse missbraucht, um unliebsame Gegner auszuschalten.

    Der Druck auf Landtagspräsident Dieter Steger steigt jetzt ebenfalls, da auch in seinem Fall erhebliche Zweifel an der Wählbarkeit bestehen. Solange ihn niemand anzeigt, wird es aber keine gerichtliche Feststellung geben — und auf einen Rücktritt warten wir wohl vergeblich.



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  • Schulgesetz unter Beschuss.

    Unfassbar: Auf Antrag der Süd-Tiroler Freiheit wurde gestern in der zuständigen Landtagskommission — mit Zustimmung der SVP und Enthaltung der Demokraten — der Auftrag aus dem neuen Schulgesetz gestrichen, Schüler zu »mehrsprachigen Bürgern« zu erziehen. Dies teilt der Grünen-Abgeordnete Riccardo Dello Sbarba mit. Er habe aber gemeinsam mit Hans Heiss bereits einen Gegenantrag gestellt, um den Passus wieder einzuführen. Er wird voraussichtlich im September diskutiert, sobald das Gesetz die Kommission verlässt und ins Plenum kommt.



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  • Gesundheit per Volksentscheid.

    In Bayern waren heute über neun Millionen Bürgerinnen aufgefordert, über eine deutliche Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes abzustimmen. Obschon die Auszählung noch nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich bereits eine deutliche Mehrheit für die Vorlage ab. gratuliert den Bayerinnen zu diesem Erfolg — sie sorgen nun selbst dafür, was Bayerns Politikerinnen (unter dem Druck von Gastwirte- und Tabaklobbys) bisher nicht geschafft hatten.

    In Südtirol wäre der Entscheid übrigens wegen der zu hohen Beteiligungshürde wahrscheinlich nicht gültig gewesen — im Freistaat zeichnet sich nämlich einschließlich der Briefwählerinnen eine Teilnahme von unter 40% ab.



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  • Südtirol ist Vielfalt.

    Vor knapp einem Monat hat Centaurus eine hervorragende und intelligente Sensibilisierungs-Kampagne gegen Diskriminierung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender gestartet. Die in je einer der drei Landessprachen abgefassten Plakate wurden, auf ganz Südtirol verteilt, an 69 Bushaltestellen angebracht. Anlass war unter anderem der homophobe Übergriff von Anfang Mai in Bozen.

    Einerseits ist es traurig, dass solche Kampagnen überhaupt noch nötig sind. Andererseits bewerte ich ihre Durchführung äußerst positiv. Es spricht übrigens für die Südtiroler Gesellschaft, dass die bewusst provokativen Slogans — und die Anlehnung an das Tourismus-Marketing — keine ernstzunehmenden Kontroversen, sondern größtenteils Zustimmung hervorgerufen haben



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  • »Es muss ursprünglich sein.«

    Die Diskussion um die Toponomastik nimmt kein Ende. Der Bozner Anwalt Gianni Lanzinger hat klare Vorstellungen: Wie Ortsnamen zu gebrauchen seien, welchen Wert die ursprünglichen Bezeichnungen für Italiener und Deutsche haben sollten und warum es keine Entscheidung auf politischer Ebene geben werde.

    aus der heutigen Ausgabe der *TAZ*

    Tageszeitung: Herr Lanzinger, was bedeuten Ihnen die ursprünglichen Ortsnamen?
    Gianni Lanzinger: Die ursprüngliche Toponomastik ist ein kulturelles und sprachliches Denkmal. Diese Denkmäler dürfen nicht zerstört werden. Ich beziehe mich hier nur auf jene Bezeichnungen, die in ihrer gesamten Entwicklung nicht durch irgendeine politische Entität eingesetzt worden sind.

    Wieso gelten in Südtirol noch die faschistischen Ortsnamen?
    Es hat in den Nachkriegsjahren einen Versuch der Assimilation des italienischen Staates gegenüber Minderheiten gegeben. Es herrschte das Denken vor, dass man hier in Italien sei und damit auch Italienisch sprechen müsse. In der Folge ist es nicht zu einer Wiederherstellung der deutschen Namen gekommen.

    Ist Italien immer noch intolerant gegenüber sprachlichen Minderheiten?
    Ja. Ich kann das in zwei Punkten aufzeigen. Wenn wir heute die Italiener ansehen, so müssen wir uns klar werden, dass die wenigsten nur einen Ortsnamen in der deutschen Sprache wissen [sic]. Wieso können die Italiener die französischen Namen im Aostatal aussprechen, aber nicht die deutschen in Südtirol?

    Was ist der zweite Punkt?
    Man geht davon aus, dass Italien sprachlich ein homogenes Land wäre. Das ist einfach nicht wahr. Ich habe eine Landkarte von Pantelleria. Darauf sind Ortsbezeichnungen in der arabischen Sprache. Die Ortsbezeichnung hat sich in ganz Italien in den unterschiedlichsten Sprachen entwickelt. Es gibt viele Ortsnamen, die slawischer, longobardischer und eben auch deutscher Herkunft sind.

    Was geschieht mit der geforderten Zweisprachigkeit der Ortsnamen?
    Zweisprachigkeit hat nichts mit Ortsnamen zu tun. Ich kann nicht eine Ortschaft in eine andere Sprache übersetzen, wenn seine [sic] ursprüngliche Bezeichnung nur in der einen Sprache vorhanden ist. Es darf nicht auf eine Erfindung von Ettore Tolomei zurückgegriffen werden. Wenn Auer seit Jahrhunderten auch Ora bezeichnet wird, dann ist es eine echte Bezeichnung.

    Also keine Übersetzung?
    Ich kann es mir nur für Sachen vorstellen, die übersetzbar sind. Fluss ist Fiume und Alm ist Malga. Aber alles andere ist für mich nicht relevant. Man kann nicht einen Begriff erfinden, nur weil er in meiner Sprache sonst nicht existieren würde.

    Sind die Bezeichnungen in Südtirol alle deutsch?
    Wahrscheinlich nicht. In den alpinen Bereichen gibt es eine geschichtlich wichtige Entwicklung. Die Alpen wurden immer wieder von anderen Völkern regiert. Gleichzeitig wurde von den meisten auch die Ortsbezeichnung übernommen. Wir können damit nicht von einer ursprünglichen Bezeichnung sprechen.

    Was sagt die italienische Verfassung dazu?
    Im Artikel neun der Verfassung wird darauf Bezug genommen, dass das historische und kulturelle Erbe schützenswert sei. Meiner Meinung nach sind auch die Ortsbezeichnungen in den unterschiedlichsten Tälern ein kulturelles Erbe; angefangen bei der keltischen Bezeichnung bis zu der heute gebräuchlichen. Es muss klar werden, dass der Schutz der ursprünglichen Ortsbezeichnungen nicht nur die deutschen Namen schützt, sondern auch die italienischen. Ich kann nicht verstehen, dass Ortsbezeichnungen, die bisher für 500 Jahre Gültigkeit hatten, heute nicht mehr gelten sollten.

    Bringt die Übersetzung von Ortsnamen nicht ethnischen Frieden mit sich?
    Nein. Wenn ich heute zwei Bezeichnungen für ein und denselben Ort habe, dann ist das konfliktträchtig. Kultur ist nicht ein dauernder Streit. Kultur ist der Versuch von Vermittlung und Versöhnung. Ich hoffe, dass unsere Kinder diesen Streit einmal beilegen werden.

    Wenn Sie deutscher Muttersprache wären, würden Sie als intolerant dargestellt werden?
    Ich trete nicht für die deutsche Bezeichnung ein. Ich mache mich stark dafür, dass die ursprünglichen Ortsbezeichnungen verwendet werden. Dann ist es mir wirklich egal, ob diese nun deutscher oder italienischer Herkunft sind. Die politische Diskussion kann nur mit der historischen Wahrheit gelöst werden. Es geht nicht darum, dass eine sprachliche Minderheit nur ihre eigenen Ortsnamen haben will. Es geht darum, dass die deutschen Bezeichnungen ein Reichtum aller ist [sic]: sowohl der Deutschsprachigen wie auch der Italienischsprachigen.

    Was können wir jetzt machen, wenn nicht eine sprachliche Bereinigung?
    Es öffnet sich mir ein wichtiger gesellschaftlicher Diskurs. So etwas können wir nicht durch eine Abstimmung regeln. Man darf die Gesellschaft nicht ausspielen. Es darf nicht ein nationalistisches Geplänkel werden. Darin sehe ich die größte Gefahr. Eine Kommission aus Sprachwissenschaftlern und Historikern soll entscheiden. Ohne die Anerkennung der ursprünglichen Bezeichnungen werden sich die Italiener in Südtirol nie richtig zuhause fühlen.

    Interview: Hannes Senfter.



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