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  • Quanto costa?

    Ein wahrlich unwürdiges Spektakel, wie die SVP dieser Tage mit Kulturminister Bondi ihre Enthaltung bei dessen Vertrauensfrage verhandelt. Unwürdig aber nur für den Minister, der sich gezwungen sieht, in immer unglaubwürdigeren Stellungnahmen zu beteuern, wie sehr er um das Wohl des »Sud Tirolo« bemüht sei. Ich kann meine Schadenfreude nicht leugnen.

    Anders als im Vorfeld der »großen« Vertrauensabstimmung spielt die SVP diesmal mit offenen Karten und stellt politische Forderungen, die den Rechten wirklich weh tun. Unter diesen Voraussetzungen ist es durchaus legitim, dass man sich nicht um staatliche, sondern vordergründig um Südtiroler Interessen schert. Dies umso mehr, als diese Regierung — egal was sie macht (und egal was sie unterlässt) — noch immer unglaublich viel Rückhalt in der italienischen Bevölkerung genießt. Und weil es schließlich egal ist, ob Berlusconi diesen oder einen anderen unfähigen Kulturminister an seiner Seite hat.

    »Unsere« Abgeordneten leisten jetzt, was nur eine Sammelpartei nach außen hin (!) leisten kann, solange wir uns nicht von diesem Staate abnabeln. Es sollte aber klar sein, dass: (a) nicht weniger als umfassende Zugeständnisse bei Siegesdenkmal (Historisierung/Entschärfung), Duce-Relief (Entfernung), Kapuziner-Wastl (Entfernung) sowie Beinhäusern (Historisierung/Entschärfung) fällig sind und (b) es höchstens eine Stimmenthaltung (keine Zustimmung) geben darf.



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  • Poesia.
    Quotation

    Sin dal mio insediamento ho sempre vigilato, infatti, affinché le risorse stanziate durante la responsabilità dei miei predecessori fossero utilizzate esclusivamente per la realizzazione di un progetto condiviso, un recupero che contribuisse a superare le divisioni di un doloroso passato e ad alimentare una memoria in cui si riconosca l’intera comunità del Sud Tirolo.

    Dalla presa di posizione del cosiddetto ministro alla cultura, Sandro Bondi, sul restauro del monumento alla vittoria

    A prescindere dal contenuto, è veramente incredibile che un ministro di destra, ancorché per compiacere la SVP, in una presa di posizione ufficiale faccia uso della denominazione comune, inclusiva e coesiva di questa terra, mentre le istituzioni locali pensano ancora che non si possa fare.



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  • Neue Grenzen für Klassenfahrten.

    Die Europaregion namens Tirol-Südtirol/Alto Adige-Trentino wächst immer weiter und spürbarer zusammen. So müssen jetzt Schulen grenzüberschreitende Klassenfahrten jedes Mal bei der Quästur in Bozen melden und polizeilich genehmigen lassen. Will zum Beispiel eine Klasse von Gossensass über die (wohlgemerkt »nicht mehr existierende«) Grenze nach Gries am Brenner »verreisen« (laut Google Maps 14,8 km) braucht es zuerst die Einwilligung der Staatsgewalt. Dadurch wird die grenzüberschreitende Freundschaft gefördert — eine eindeutige Verbesserung, wie wir sie seit 70 Jahren nicht mehr gekannt haben.

    Von einem Leserbrief auf diese bedeutende Neuerung aufmerksam gemacht, habe ich am 28. Dezember das Deutsche Schulamt angeschrieben und noch am selben Tag Auskunft erhalten:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in einem Leserbrief (“Fahrt ins Ausland”), welcher im Wochenblatt ff (Nr. 51-52 vom 23. Dezember 2010) abgedruckt wurde, ist die Rede von einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Klassenfahrten. Will ein Lehrer einen Ausflug nach Nordtirol oder München organisieren, muss er – soweit ich das verstehe – in Hinkunft bei der Polizei in Bozen um Erlaubnis bitten. Was ist an dieser Information dran?

    Bei dieser Gelegenheit möchte ich weiters in Erfahrung bringen, ob es stimmt, dass Klassenfahrten ins nördliche Tirol (bzw. allgemein ins Ausland) dadurch erschwert werden, dass die Aufenthaltsgenehmigungen und Ausweispapiere von Zuwandererkindern nur innerstaatliche Gültigkeit haben, für sie also “Schengen” keinerlei Auswirkungen hat. Das stünde freilich im Gegensatz zum in Sonntagsreden häufig bemühten Hinweis, die Grenze existiere nicht mehr. Es wäre schade, wenn junge Zuwanderer zu Hause bleiben müssten oder Klassenfahrten ganz entfielen, nur weil absurde Regelungen dies so wollen.

    Ich danke im Voraus für eine Stellungnahme.

    Die Antwort:

    Sehr geehrter Herr Constantini,

    mit der Verabschiedung der neuen Gesetzesverordnung Nr. 135/2009 zur Anpassung an die EU-Regelung Nr. 444/2009 wird die Pflicht der Ausstellung eines Einzelpasses nach dem Grundsatz “Eine Person – ein Pass” vorgesehen und zwar unabhängig vom Alter des Antragstellers. Seit dem 25. November 2009 benötigen Minderjährige mit italienischer Staatsbürgerschaft für die Reise ins Ausland einen gesonderten Reisepass bzw. einen geeigneten Identitätsnachweis. Die bisher ausgestellten Reisepässe sind von den neuen Bestimmungen nicht betroffen; sie bleiben bis zum Verfallsdatum des Passes gültig. Die neuen Bestimmungen werden also nur für die neuen Anträge angewandt. All die geltenden Bestimmungen über den Kollektivpass und über die Geburtsurkunde zur Ausreise von Minderjährigen bleiben unverändert.
    Insbesondere für die Schulen von Interesse ist, dass Jugendliche unter 14 Jahren nur mehr dann in Begleitung von Personen, die nicht die Erziehungsberechtigten sind, ins Ausland reisen dürfen, wenn die Quästur aufgrund der Einwilligung der Erziehungsberechtigten die sogenannte “dichiarazione di affido” ausstellt (bis November 2009 galt diese Pflicht nur für Minderjährige unter 10 Jahren).

    Minderjährige unter 14 Jahren mit italienischer Staatsbürgerschaft, die in Begleitung einer anderen Person als einem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vormund (gemäß Angabe im Reisepass) reisen, müssen somit bei der Ausreise aus Italien besondere Voraussetzungen erfüllen: Wie oben beschrieben, müssen sie eine Erklärung (dichiarazione di affido) der lokalen Polizeidienststelle (Quästur) mit sich führen. Ohne diese Genehmigung können sie das italienische Staatsgebiet nicht verlassen. Diese Einschränkung gilt nur für Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft; Minderjährige anderer Nationalitäten sind davon nicht betroffen, da für Ausländerkinder die Bestimmungen ihres Herkunftslandes anzuwenden sind.

    Die neuen Bestimmungen wurden zur Bekämpfung von Kindesentführungen, insbesondere bei getrennten Eltern, aber auch zur Bekämpfung des Menschenhandels mit Minderjährigen erlassen. Dadurch wird mehr Schutz für die Identität des einzelnen Bürgers gewährleistet und demzufolge mehr Sicherheit für die reisenden Kinder.

    In der Anlage finden Sie die Mitteilung des Schulamtsleiters vom 17. November 2010, welche in diesem Zusammenhang für Sie von Interesse sein könnte. Die genannte Mitteilung zu den Klassenfahrten ins Ausland ist samt Anlage auch auf der Homepage des Deutschen Schulamtes […] zu finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Werner Clara
    Amt für Schulordnung 16.1 Ufficio Ordinamento scolastico


    Grenze/ Recht/ Scola/ · · · · · EU/ Euregio/ ·

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  • Grenzwahnsinnig.

    Dass es in Europa und speziell am Brenner keine Grenze mehr gibt, wird vor allem von Unabhängigkeitsgegnern gerne verlautbart. Und überhaupt: Sie werde jeden Tag weniger spürbar.

    Seit geraumer Zeit ist es möglich, im Binnenmarkt einzukaufen, ohne die Waren an der Grenze verzollen zu müssen. Das heißt für die meisten Südtiroler, dass sie am Wochenende in Innsbruck shoppen können, was durch die Gemeinschaftswährung zusätzlich vereinfacht wird. Was viele nicht wissen: Die grenzenlose Freiheit gilt in dieser unbürokratischen Form nur für Private. Unternehmen und Freiberufler müssen sich eigens eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen lassen und dem Zoll in regelmäßigen Abständen eine sogenannte Intrastat-Erklärung vorlegen, in der sämtliche Auslandseinkäufe gemeldet werden — und zwar getrennt für jedes EU-Land, in dem man eingekauft (oder in das man etwas verkauft) hat. Das ist nicht nur bürokratisch, sondern verursacht auch Kosten und Abgaben, sodass es sich mitunter nicht lohnt, für geringe Beträge überhaupt im Ausland einzukaufen. Damit wird die Grenze für Unternehmer sehr spürbar.

    Vergangene Woche nun habe ich von meinem Steuerberater folgende Mitteilung erhalten:

    Bezüglich Einkauf und Verkauf im Ausland gibt es eine neue Gesetzesbestimmung.
    Jedes Unternehmen welches zukünftig Einkäufe und/oder Verkäufe im Ausland tätigen will, muss 30 Tage vor Ausführung eine Erklärung an die Agentur der Einnahmen abgeben.

    Wir bitten Sie deshalb das Formular im Anhang auszufüllen, zu unterschreiben und uns das Original innerhalb 25.01.2011 auszuhändigen.

    Ob es dieses Formular auch auf Deutsch gibt, weiß ich nicht. Ich tippe sogar, dass es sich um eine Vorlage meines (zweisprachigen) Steuerberaters handelt, die in vorauseilender Unterwürfigkeit gegenüber der Steuerbehörde auf Italienisch verfasst wurde.

    Was aber ein richtiggehender Wahnsinn ist: Ich muss jetzt also als Freiberufler schon mindestens einen Monat im Voraus wissen, ob — und vor allem wie viel! — ich im sogenannten Ausland (also ein paar Kilometer von zuhause entfernt) einkaufen will. Wirklich unbürokratisch und realitätsnah. Vermutlich ist bei Nichterfüllung sogar eine Richtigstellung vorzulegen, sonst hätte der Spuk ja keinen Zweck. Die Intrastat-Erklärung entfällt im Gegenzug freilich nicht.

    Die Grenze wird von Tag zu Tag weniger spürbar? Dass ich nicht lache. Wenn das eine Maßnahme sein soll, um Ein- und Verkäufe im Ausland einzudämmen, dann hat sie bei mir ihr Ziel erreicht. Damit will ich nichts zu tun haben. Es lebe das vereinte Europa!



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  • Glücksspiel(-)Autonomie.

    Vor wenigen Tagen hatte SVP-Abgeordneter Zeller Herrn Raffaele Fitto als einen »guten Minister« der Berlusconi-Regierung bezeichnet. In einem für seine Partei typischen Anflug von Realitätsverweigerung hatte er zudem behauptet, bis auf sehr wenige Bereiche (wie NISF, Steueragentur und Polizei) hätte Südtirol bereits alle Zuständigkeiten vom Staat übernommen. Nicht nur, dass dies freilich nicht stimmt — selbst dort, wo das Land auf dem Papier eine primäre Gesetzgebungsbefugnis hätte, muss es sich an die »allgemeinen Reformen« des Staates halten.

    Nun werden Zeller und die gesamte SVP gerade vom »guten Minister« auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt: Der hat jetzt nämlich den Ministerrat überzeugt, gegen das Südtiroler Glücksspielgesetz vorzugehen. Anders als die Bezeichnung des Gesetzes vermuten lässt, handelt es sich dabei gar nicht um eine eigenständige und umfassende Neuordnung des Glückspiels, wofür die beste Autonomie der Welt natürlich keine Befugnis hat. Mit breiter Mehrheit hatte der Landtag lediglich einige Ergänzungen zur staatlichen Norm beschlossen — etwa, dass in unmittelbarer Nähe von Schulen keine Spielstätten errichtet werden dürfen. Selbst dieses harmlose Gesetz geht den Zentralisten in Rom jetzt zu weit, und es liegt nahe, dass sie vor Gericht Recht bekommen: Landtagspräsident Dieter Steger hatte schon bei Verabschiedung des Gesetzes (in einem Anflug von Realismus) mitgeteilt, der Landtag wäre an die Grenzen seiner Zuständigkeiten gegangen. Und die sind sehr eng gesteckt.

    Cëla enghe: 01



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  • Karl Zeller — ein Kriegstreiber?

    Die Tageszeitung Alto Adige hat heute ein Interview mit SVP-Parlamentarier Karl Zeller veröffentlicht. Darin spricht er eine »dritte Phase« der Autonomie an, die in einen unabhängigen Staat münden könnte. Ausschlaggebend sei die Einbindung aller Sprachgruppen in einen gemeinsamen Prozess.

    Vor wenigen Tagen noch hatte Landeshauptmann Luis Durnwalder behauptet, die Unabhängigkeit sei nur durch einen Krieg erreichbar. Ist Zeller wirklich so verrückt, eine gewaltsame Auseinandersetzung in Kauf zu nehmen, um aus Südtirol einen eigenen Staat zu machen? Oder stimmt vielmehr, dass Durnwalders Aussagen reine Zündelei waren?

    Zweifellos muss in der Volkspartei große Verwirrung herrschen, wenn zwei Spitzenvertreter in kurzer Zeit derart widersprüchliche Meinungen von sich geben. Offensichtlich hat unsere Regierungspartei keine einheitliche Vorstellung, wie die Zukunft des Landes aussehen soll.
    Dazu gesellt sich, dass Parteisekretär Philipp Achammer in seinem Blog festhält, das Thema Selbstbestimmung »nicht mehr hören« zu können — und das, nachdem sich in einer Onlinebefragung über 90% seiner Leser dafür ausgesprochen haben.

    Zellers Aussagen sind trotz alledem ein Lichtblick: Er zwingt die SVP, sich erneut mit dem Thema zu befassen, positioniert es bei den Italienern und lädt sie gleichzeitig dazu ein, sich aktiv zu beteiligen.


    Medien/ Politik/ · · Karl Zeller/ · · · SVP/ ·

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  • »Llei del cinema« in Kraft.

    Am gestrigen Sonntag ist in Katalonien — ein halbes Jahr nach Veröffentlichung im Amtsblatt — das neue »Kinogesetz« in Kraft getreten. Teil der neuen Norm ist auch die Verpflichtung, die sprachliche Vielfalt des Landes zu berücksichtigen. Bisher waren nur rund 3% der Kinovorführungen in katalanischer Sprache, obgleich die Generalitat große finanzielle und organisatorische Anstrengungen unternommen hatte, um dies durch Anreize zu ändern. Mit dem neuen Gesetz müssen nun aber mindestens 50% der Vorführungen eines jeden Films in katalanischer Sprache erfolgen. Die Novelle wurde noch während der Regierungszeit von Sozialisten (PSC), Republikanischen Linken (ERC) und Grünen (ICV) verabschiedet und trotz äußersten Drucks der großen Filmverteiler und sogenannter Majors durchgezogen. Einige Kinobetreiber hatten, als der erste Entwurf des Gesetzes bekannt wurde, ihren absoluten Widerstand angekündigt und einen Kompromiss angeboten, der bis zu 7% Vorführungen in katalanischer Sprache vorsah. Das Kulturministerium der Generalitat entgegnete jedoch, das Angebot komme um Jahre zu spät; die freiwilligen Verpflichtungen der Filmverteiler — mit hohen Zuschüssen der Generalitat — hätten während der vorhergehenden Jahre keine Erfolge gezeitigt, weshalb man sich nun unwiderruflich für den gesetzgeberischen Weg entschieden habe.

    Die großen Kinobetreiber und die Filmverteiler starteten eine groß angelegte öffentliche Kampagne gegen das Gesetz und kündigten in hysterischen Werbeschaltungen ein großes Kinosterben an, falls der Entwurf verabschiedet würde. Einige gingen sogar so weit, das Publikum dafür verantwortlich zu machen, dass so wenige Filme auf Katalanisch gezeigt würden. Der Protest der Branche gipfelte am 1. Februar 2009 in einen Streik mit geschlossenen Kinosälen, der in der Bevölkerung jedoch auf breite Ablehnung stieß.

    Der rechtsgerichtete Partit Popular (PP) zerrte das Gesetz noch vor Gericht, wo es jedoch in vollem Umfang bestätigt wurde.

    Die Generalitat war der Auffassung, das Gesetz sei nötig, um den gesamten Sektor neu zu regeln, und zwar nicht nur hinsichtlich der sprachlichen Diversität. Es schafft einen einheitlichen Rahmen für die gesamte Kinoindustrie und reglementiert von der Produktion über die Kommerzialisierung bis hin zur Verteilung und Vorführung von Filmen alle wichtigen Bereiche des Sektors. Außerdem werden Archivierung und Verwahrung des filmischen Landesvermögens neu organisiert. Es ist auch die Schaffung und Förderung eines neuen Kinonetzwerks vorgesehen, wo bevorzugt europäische Filme in Originalversion sowie katalanische Produktionen gezeigt werden sollen.

    Der Schlüsselteil des Gesetzes ist jedoch zweifellos der sprachliche. Die Regierung war überzeugt, dass die derzeitige Situation nicht die gesellschaftliche und sprachliche Realität des Landes widerspiegle und das Recht der Bürger, Filme in beiden offiziellen Landessprachen sehen zu können, nicht gewahrt sei. Das katalanische Kulturministerium verwies darauf, dass das sprachliche Verhältnis bei Filmvorführungen wesentlich schlechter sei, als in anderen Bereichen. So führten etwa katalanischsprachige Radiosender in Hörerzahlen weit vor den spanischsprachigen, und es würden weit mehr als 3% katalanische Bücher verkauft, obwohl die Auswahl an spanischen Büchern ungleich größer ist.

    Konkret sorgt das neue Gesetz dafür, dass mindestens 50% der Vorführungen jedes übersetzten oder synchronisierten Films in katalanischer Sprache laufen müssen. Werke, deren Originalsprache Katalanisch oder Spanisch ist, sind davon also nicht betroffen. Außerdem gibt es eine Ausnahmeregelung für kleine Produktionen bzw. Filme mit sehr wenigen Vorführungen. Der Branche wird eine Übergangsfrist von vier Jahren eingeräumt, um die sprachlichen Verpflichtungen in vollem Umfang zu erfüllen. Außerdem ist ein territoriales »Gleichgewicht« vorgeschrieben, das verhindern soll, dass die Quote an katalanischen Vorführungen nur in bestimmten Territorien oder in Ortschaften mit geringer Bevölkerungszahl »abgearbeitet« werden, während anderswo weiterhin nur spanische Filme verfügbar sind. Im vergangenen Jahr waren 90% der Filme in Kataloniens Kinos spanisch synchronisiert (oder in spanischer Originalversion) und 2,7% katalanisch synchronisiert (oder in katalanischer Originalversion). Spanisch untertitelt waren 7,8% der Filme, katalanische Untertitel hatten dagegen 0,12% der Streifen. Umfragen bestätigen, dass die neue Quotenregelung in der Bevölkerung einen sehr breiten Rückhalt genießt.

    Das Gesetz sieht für Zuwiderhandlungen Mindeststrafen von EUR 5.000,- pro Kopie (!) vor, wobei zusätzliche Strafen an den Kassenerfolg des Films gekoppelt werden können. Insgesamt können Strafen in Höhe von bis zu EUR 75.000,- verhängt werden. Ein eigener Fonds wird unabhängige Filmverteiler und die katalanische Filmproduktion fördern.

    Dass eine Übergangsfrist von insgesamt fünf Jahren (vier Jahre für die sprachlichen Bestimmungen) bis zur vollen Umsetzung vorgesehen ist, könnte laut Ferran Mascarell, Kulturminister der neuen katalanischen Regierung, dazu beitragen, dass gar keine Strafen verhängt werden müssen — weil die Unternehmen genug Zeit haben, sich schrittweise anzupassen.

    Cëla enghe: 01



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  • Rechtsunsicherheit durch BBM.

    Die Landesregierung hat angekündigt, im Zuge der anstehenden Überarbeitung des Raumordnungsgesetzes die sogenannte Baubeginnmeldung (BBM) drastisch aufzuwerten; demnach soll in vielen Fällen die heute erforderliche Baugenehmigung entfallen, wie dies in Italien bereits der Fall ist. Es handle sich um eine Vereinfachungs- und Entbürokratisierungsmaßnahme.

    Nach dem Ausscheiden von Alfons Benedikter als ihr oberster Hüter wurde die Südtiroler Raumordnung happenweise aufgeweicht und immer unübersichtlicher, sodass sie heute einem Flickenteppich gleicht — und vor oft widersprüchlichen Sonderregelungen strotzt. Die Materie wird zudem nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern ist in verschiedene, oft unübersichtliche und widersprüchliche Gesetze und Dekrete zersplittert.

    In vielen Fällen sind sich heute nicht einmal mehr Fachleute — Planer, Juristen und Gemeindebauämter — einig, wie die einzelnen Vorschriften auszulegen sind. In diesem Kontext schafft die Baugenehmigung ein Mindestmaß an Rechtssicherheit: Wird ein Bauvorhaben von der Gemeinde genehmigt, erhält der Bauherr eine schriftliche Bestätigung darüber und darf erst dann bauen.
    Mit der BBM wird dieses Prinzip umgekehrt: Die Gemeinde erhält nur noch eine Meldung über den baldigen Baubeginn. Legt sie binnen 30 Tagen nicht Widerspruch ein, darf automatisch mit den Arbeiten begonnen werden. Das Schweigen der Gemeinde garantiert jedoch nicht, dass die Planung als gesetzeskonform eingestuft wurde bzw. dass sich Planer, Bauherrschaft und Behörden darüber einig sind, was erlaubt ist. Kontrollen erfolgen dann nämlich erst nachträglich, Planer und Bauherr müssen geradestehen. Dies eröffnet — auch, aber nicht nur dank unscharfen Raumordnungsgesetzes — Rechtsunsicherheit und Behördenwillkür Tür und Tor. Kann man wirklich von einer Vereinfachung sprechen, wenn zwar das Verfahren verkürzt, gleichzeitig jedoch die Unsicherheit und die Risiken deutlich erhöht werden? Und welche Auswirkungen hat diese Regelung auf das (vorgebliche) Ziel, eine geordnete Raumplanung und -nutzung zu gewährleisten?

    Es steht zu befürchten, dass nichts anderes als das Recht des Stärkeren (Recht des Reicheren) obsiegen wird. Wer es sich finanziell leisten kann, hohe Strafen zu entrichten, wird in Hinkunft bauen können, «wie und was er will». Abbrüche werden wohl nur dann verfügt, wenn krasse Vergehen begangen wurden; alles andere lässt sich dann sanieren — ein dauerhafter Bausündenerlass für Wohlhabende.

    Mit den nötigen Geldmitteln lässt sich außerdem ein Rechtsbeistand finanzieren, der die eigene Auslegung der schwammigen Gesetze eher durchboxen kann, als der kleine Häuslebauer mit eingeschränkten Mitteln. Dieser wird also aus Angst vor fetten Strafen mitunter nicht einmal seine Rechte voll ausschöpfen können — weil er so bauen wird, dass er bei Mitbürgern und Gemeinde möglichst nicht aneckt und keine Strafe riskiert.

    Eher als der Abschaffung der Baugenehmigung hätte es einer tiefgreifenden Reform derselben und der Baukommissionen bedurft, die heute großteils mit Laien besetzt sind, welche sehr oft außerstande sind, fachspezifische Einschätzungen und Anregungen abzugeben. Eine Reglementierung, Koordinierung und beratende Unterstützung der Bautätigkeit durch die öffentliche Hand ist aber nach wie vor vonnöten, da sie den Umgang mit den kostbaren Ressourcen Raum und Kulturlandschaft betrifft.

    Cëla enghe: 01



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