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  • Prinzip Kavaliersdelikt.

    Einen gewaltigen Schritt in Richtung staatsitalienischen Rechtsverständnisses («garantismo») hat die Landesregierung während ihrer Sitzung vom dieswöchigen Montag beschlossen. Bei zahlreichen — über 50 verschiedenen — Arten von Verwaltungsübertretungen gilt ab nun der Grundsatz »zuerst warnen, dann strafen«. Was gut klingt, ist jedoch de facto ein Freibrief für Schlaumeier und vorsätzliche Gesetzesbrecher, während die Umwelt und die ehrlichen BürgerInnen höchstens Nachteile zu erwarten haben. Unter den vom Verwarnungsprinzip betroffenen vergehen sind potentiell folgenreiche wie die Nichtbeachtung von Restwassermengen oder die Nichteinhaltung von Vorschriften in der Arbeitssicherheit.

    Konkret bedeutet diese neue Vorgangsweise, deren Sinnhaftigkeit sich meinem Rechtsverständnis entzieht, dass die Gesetze für mich so lange keine Gültigkeit haben, bis ich zumindest einmal erwischt werde. Erst dann muss ich mich daran halten — weil ich auch erst ab dem Zeitpunkt eine Strafe zu befürchten habe. Weiß man, wie wenige stichprobenartige Kontrollen überhaupt durchgeführt werden (können), versteht man, dass dieses Prinzip die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtssicherheit völlig ad absurdum führt.

    Das Verwarnungsprinzip erinnert schmerzlich an die italienischen Vorschriften über Geschwindigkeitskontrollen, wonach bekanntlich nur noch nach ausdrücklicher Vorwarnung geblitzt werden darf.

    Ist die Absicht der neuen Regelung jedoch — wie der Landeshauptmann behauptet — jene, ahnungslosen, in guter Absicht handelnden BürgerInnen nicht sofort mit der Keule drakonischer Strafen zu begegnen, wäre es viel hilfreicher und effektiver, den Ermessensspielraum der Kontrollorgane zu erhöhen. Diese können meist vor Ort viel besser beurteilen, ob ein Vergehen nur ein Versehen oder eben doch eine zu ahndende Übertretung darstellt. Macht man allen BürgerInnen a priori deutlich, dass gewisse Gesetze grundsätzlich gar nicht einzuhalten seien, es sei denn, man wurde schon einmal erwischt, leert man damit das Kind (der Rechtssicherheit) mit dem Bade (der Schikane) aus.



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  • Accoglienza e coesione.

    Con 117 voti favorevoli (PSC-Socialisti, ERC-Sinistra Repubblicana, ICV-Verdi, CiU-Centro) e 17 contrari (PPC-Centrodestra, Gruppo Misto) il Parlamento catalano ha approvato, ieri, la nuova Legge d’Accoglienza per gli immigrati, che regola l’accoglienza in Catalogna dei cittadini extracomunitari. La nuova legge si prefigge la creazione di un Servizio d’Accoglienza universale ed omogeneo per garantire l’eguaglianza e la coesione sociale, e stabilisce il catalano come lingua d’accoglienza in tutto il paese. Una delle novità principali della legge è la creazione di un certificato d’integrazione, che unificherà il documento finora rilasciato da alcuni comuni catalani. Per ottenerlo sarà necessario accreditare la conoscenza del catalano (e la corrispondente competenza linguistica) oltre a nozioni riguardanti il paese e la società catalana. Il certificato non sarà obbligatorio, ma prevede vantaggi concreti per i possessori, per esempio nell’ottenimento della residenza o l’accesso al mercato del lavoro.

    Saranno i comuni gli incaricati a garantire la formazione, che consisterà in 135 ore di catalano, 20 ore di lezioni sul «modello di società» e la cornice giuridica catalani («diritti e doveri») ed infine 10 ore sull’integrazione nel mondo del lavoro.

    Fonte: Racó Català.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Bonjour, Grüezi, Hello?

    In einem Kommentar wurde auf diese höchst interessante Diskussion im Schweizer Fernsehen zum Thema Mehrsprachigkeit und Dialekt hingewiesen. Ich habe beschlossen, der Sendung — unter anderem in der Hoffnung auf eine angeregte Debatte — einen eigenen Eintrag zu widmen. Die Parallelen zu Südtirol sind zum Teil frappierend.

    https://www.srf.ch/play/tv/club/video/bonjour-grueezi-hello-verstehen-sie-schweizerisch?urn=urn:srf:video:13ae564c-0691-4190-9fdd-b1f4afcb121a

    Bitte nicht von den ersten Minuten entmutigen lassen: Obwohl die Sendung auf Schweizerdeutsch beginnt, wird die Diskussion dann auf Hochdeutsch geführt.



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  • RSI kommt.

    Die Landesregierung hatte die Landesrundfunkanstalt RAS kürzlich damit beauftragt, die Ausstrahlung von ORF1 und ORF2 HD, Arte, BBC one und SRG HD Suisse ins Programm zu übernehmen. Einige freigebliebene Frequenzen müssen nämlich baldestmöglich besetzt werden, da sie vom Staat andernfalls an andere vergeben werden. Da mit BBC aus rechtlichen und mit SRG HD aus technischen Gründen keine Zusammenarbeit zustandegekommen ist, hat sich die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung auf zwei neue Sender festgelegt. Es handelt sich um 3Sat und um das erste italienische Programm La1 des Schweizer Fernsehens (RSI – Radiotelevisione della Svizzera Italiana).

    Letztere Entscheidung begrüße ich ganz besonders, da sie den italienischen Sehern einen neuen, externen Blick auf das internationale und italienische Geschehen bietet, während den Südtirolern aller Sprachgruppen die Realität der Schweiz als mehrsprachiges Land verdeutlicht wird. Außerdem ist es ein indirekter Beitrag dazu, die Zugehörigkeit zum italienischen Kulturraum nicht zwingend als Zugehörigkeit zum italienischen Staat zu verstehen.

    Aus ganz ähnlichen Überlegungen hatte ich (hier) bereits vor über drei Jahren dafür plädiert, den italienischen Rundfunk der Schweiz nach Südtirol zu holen.

    Cëla enghe: 01



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  • Forum für Kollektivrechte.

    Forum Mundial.

    Heute hat in Girona/Katalonien das World Forum for the Collective Rights of Peoples begonnen, das vom ciemen im Rahmen des diesjährigen World Social Forum organisiert und ausgetragen wird. Ziel des Forums ist es, Vertreter sozialer, kultureller, politischer und gewerkschaftlicher Vereine und Organisationen aus Minderheitenregionen und »staatenlosen« Nationen zusammenzubringen, um gemeinsam ein Netzwerk der kollektiven Völkerrechte aufzubauen.

    Unterstützt wird dieses Forum von der katalanischen Agentur für Entwicklungszusammenarbeit und der Generalitat der Catalunya. Während der viertägigen Veranstaltung werden die Beteiligten an Konferenzen, Debatten und anderen öffentlichen Ereignissen teilnehmen. Darüberhinaus werden sie sich mit Intellektuellen, Forschungseinrichtungen und Organisationen treffen, die sich der Stärkung von Minderheitenrechten widmen.

    Hier geht es zu einer detaillierten Beschreibung der Veranstaltungsziele.

    Es nehmen unter anderem Vertreter aus Québec, Kurdistan, Baskenland, Bretagne und südamerikanische Mapuches teil. Aus Italien reisen Vertreter des Syndicat Autonome de la Vallée d’Aoste und des friaulischen Conseu an. Südtirol ist nicht vertreten. Auf dieser interaktiven Karte sind alle teilnehmenden Organisationen verzeichnet:
    Fòrum pels Drets dels Pobles in Google Maps anzeigen.



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  • Drei Tage Haft.

    Wie befürchtet hat sich die Landesregierung diese Woche dafür entschlossen, aus rein politisch-ideologischen Gründen — medizinische gibt es keine — Frauen drei Tage lang im Krankenhaus festzuhalten, nachdem sie mittels Pille einen Schwangerschaftsabbruch »begangen« haben. Dieselbe für den Steuerzahler sehr kostspielige Strafmaßnahme gilt nicht für chirurgische Abtreibungen. Italien ist weltweit das einzige Land, das die Vergabe der sogenannten RU-486 mit einem Krankenhausaufenthalt verknüfpt.

    Reichlich sonderbar mutet die offizielle Begründung für diesen Schritt an: Man habe sich an eine Empfehlung aus Rom gehalten. Hätte man anders entschieden, wäre das Land Südtirol dafür verantwortlich. Dass Autonomie Verantwortung bedeutet, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Schöpft man den (geringen) Handlungsspielraum nicht aus, weil man nicht den Mut dazu hat, kann man den Laden auch gleich dichtmachen.

    Zahlreiche italienische Regionen mit Normalstatut (!) haben ihre Entscheidungsbefugnis ausgeschöpft und geben die Pille in »eintägiger Behandlung« ab.
    Im Vorfeld des Beschlusses hatte die Landesregierung großmundig verkündet, sie würde sich strikt an medizinische Erwägungen halten. Sie wollte sich diesbezüglich auch in Innsbruck erkundigen, wo die Pille seit elf Jahren ohne Zwangsaufenthalt verabreicht wird. Offensichtlich erfolglos.

    Cëla enghe: 01



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  • Impugnata la 5/10 FVG.

    Frià»l.

    Contrariamente a ciò che riferisce il portale Südtirol Online il governo centrale di Roma non ha impugnato davanti alla Corte costituzionale una legge di tutela della Lingua Friulana, bensì un tentativo di sabotare il già di per se povero plurilinguismo della Regione Autonoma. La legge 5/10 recentemente approvata dal Consiglio Regionale, infatti, prevedeva l’equiparazione alla Lingua Friulana di un vasto numero di dialetti veneti presenti sul territorio — o meno. Infatti, oltre a varietà come il maranese ed il gradese il provvedimento prevedeva la tutela dei dialetti veneti dell’Istria e della Dalmazia, riferibili a territori che si trovano in territorio sloveno e croato, ed introducendole come materie scolastiche obbligatorie.

    Il tutto con il chiaro fine di sfocare ulteriormente la percezione del friulano in quanto lingua, facendolo sprofondare nella melma di una babele ridicola ed insostenibile. È siginificativo che la legge sia stata approvata con il sostegno di quei partiti che più attivamente avevano sollecitato l’impugnazione della Legge Regionale 29/07, che avrebbe dovuto dare attuazione alla tutela costituzionale del friulano. Quella della confusione è una strategia ormai affermata per delegittimare le minoranze autoctone, con la quale devono confrontarsi anche i ladini dolomitani, da quando sia in Cadore che in Val di Non alcuni comuni si sono autodichiarati «ladini» pur non essendolo, al semplice scopo di assicurarsi mezzi economici che non gli spettano.

    Oltre ai partiti più centralisti anche la Lega Nord aveva dato il proprio sostegno alla 5/10, evidenziando la propria assoluta (e controproducente) ignoranza in termini culturali e linguistici — fatto che ho già avuto modo di criticare.

    Ovviamente l’impugnazione della legge era assolutamente prevedibile, ma la vergognosa strategia di delegittimazione portata avanti sistematicamente in Friuli sortirà comunque i suoi effetti, perché la melma della dialettizzazione qualche macchia sul friulano la lascerà. Anzi, l’impugnazione porterà acqua al mulino di chi predica la superiorità della Lingua Unica Nazionale.



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  • Piusbruder verurteilt.

    http://www.youtube.com/watch?v=VxuXMz4_bkY

    Der katholische Bischof Williamson wurde vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. In einem Fernsehinterview mit einem schwedischen Sender, das in der bayrischen Stadt aufgezeichnet wurde, hatte der Geistliche Ende 2008 den Holocaust bestritten. Williamson gehört der umstrittenen Piusbruderschaft an, deren irregulär geweihte Bischöfe der Papst 2009 zurück in den Schoß der Kirche holte, indem er ihre Exkommunikation aufhob.

    Im Oktober 2009 hatte das Amtsgericht Regensburg einen Haftbefehl und eine Geldstrafe in Höhe von EUR 12.000,- gegen Williamson erlassen, gegen welche der Geistliche Einspruch einlegte. In der daraus resultierenden Verhandlung, der Williamson fernblieb, wurde die Strafe geringfügig auf EUR 10.000,- reduziert.



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