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  • Wifo-Studie: Südtirol ist Nettozahler.

    Das Wifo der Handelskammer Bozen hat eine detaillierte Studie über die finanzielle Situation des Landes Südtirol durchgeführt, aus der angeblich eindeutig hervorgeht, dass das wir innerhalb Italiens nicht Nettoempfänger, sondern Nettozahler sind. Die Untersuchung soll kommende Woche der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Eingerechnet wurden ersten Informationen zufolge auch die Kosten staatlicher Dienste (wie Polizei, Gerichte, Militär, aber auch Parlament und Staatspräsident).
    Diese Erkenntnis würde die in letzter Zeit wiedererstarkte Auffassung begraben, wonach Südtirol zwar 90% des eigenen Steueraufkommens zurückbekommt, die restlichen, dem Staat verbliebenen Dienste aber deutlich mehr als die übrigen 10% verschlingen. Das war nicht selten als Argument gegen die Steuerhoheit oder die Unabhängigkeit ins Feld geführt worden.

    Laut Südtirol Online kommt eine ähnliche, von der Region Venetien in Auftrag gegebene Studie zum selben Ergebnis. Brennerbasisdemokratie hatte stets die Auffassung vertreten, die Steuerhoheit sei in jedem Fall anzustreben, da ein reiches Land wie Südtirol auf eigenen Füßen stehen muss und keinen Anspruch auf Unterstützung von anderen Regionen hat.

    Cëla enghe: 01 || 01



    Analisi Wifo: Il Sudtirolo non riceve più di quanto dà.

    Il Wifo della camera di commercio di Bolzano ha effettuato uno studio dettagliato sulla situazione finanziaria del Sudtirolo, secondo il quale il nostro bilancio nei confronti dello stato sarebbe leggermente in passivo. La ricerca completa, che secondo le prime informazioni terrebbe conto anche dei costi di servizi erogati dallo stato (polizia, tribunali, esercito, perfino parlamento e presidente della repubblica…), sarà presentata al pubblico durante la prossima settimana. Se confermato, questo dato seppellirebbe l’opinione secondo cui lo stato restituirebbe al Sudtirolo il 90% delle tasse raccolte qui, ma i servizi rimasti allo stato costerebbero ben oltre il rimanente 10%. Non di rado questo fatto era stato utilizzato come argomento contro l’autonomia fiscale o l’indipendenza.

    Secondo quanto afferma Südtirol Online uno studio analogo, commissionato dalla Regione Veneto, giungerebbe a risultati molto simili. Indipendentemente da ciò, Brennerbasisdemokratie da sempre sostiene che l’autonomia fiscale vada realizzata al più presto, perché una terra ricca come il Sudtirolo deve essere in grado di finanziarsi da sola e non può pretendere il sostegno economico di altre regioni.



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  • SVP: Liegen die Nerven blank?

    Die Initiative für mehr Demokratie verurteilt in einer Pressemitteilung die undemokratische Strategie der Sammelpartei, die Landesreferenden vom 25. Oktober zu torpedieren und zu delegitimieren. Ich gebe sie hier in vollem Umfang wieder:

    Der große Bluff der SVP-Strategen und die Missachtung und Verletzung der Informationspflicht durch die Landesregierung

    Verschiedene Rechtsgutachten zur gleichen Frage können sich in ihrer Aussage vollkommen widersprechen. Und bestimmte Experten der Universitäten Innsbruck und Trient sind alles eher als eine Garantie für glaubhafte Gutachten. Sie haben schon zig Aufträge von der Südtiroler Landesregierung erhalten und wollen sicher noch weitere bekommen. Sie wissen, was sie schreiben müssen, ohne dass man es ihnen sagt.

    Wir sehen voraus, dass LH Durnwalder in der letzten Woche vor der Abstimmung ein Gutachten vorlegt, das ihm Recht gibt. Was anderes kann der Zweck sein, als Verunsicherung – verursacht durch ein wertloses Gutachten, dem etliche mit gegenteiliger Aussage gegenübergestellt werden können. Wir erinnern daran, dass die Landesregierung von gesetzeswegen angehalten ist, “eine objektive und ausgewogene Darstellung des Abstimmungsgegenstandes” zu garantieren (LG. 11/2005, Art 12.) Wir halten folglich diese Verhaltensweise genauso wie die Finanzierung solcher Gutachten mit öffentlichen Geldern für rechtswidrig. So wie die Veröffentlichung von Ergebnissen von Meinungsbefragungen in den letzten 15 Tagen vor Wahlen und Abstimmungen verboten ist, weil Bürger damit einseitig beeinflusst werden können, so müsste auch eine solche Handlung verboten sein. Für uns ein Fall für die Gerichte, aber wir lassen uns weder auf einen Rechtsstreit, noch auf einen Rechtsgutachtenstreit ein, obwohl wir schon ein Gutachten vorliegen haben, das unsere Position bestätigt. Wir freuen uns auf die Volksabstimmung und über die tausendfachen Diskussionen über Demokratie, die sie im Land auslöst.

    Unsere Überzeugung von der Konformität unseres Vorschlags mit Verfassung und Autonomiestatut beruht auf uneigennützigen Auskünften von Verfassungsrechtlern, solchen, die an der letzten Verfassungsreform mitgearbeitet haben. Vor allem aber auf Präzedenzfällen, die von keinem Gutachten aus der Welt geschafft werden können. In der Region Aosta sind schon zwei Mal Volksinitiativen lanciert worden unter Bedingungen, die mit den unseren vollkommen übereinstimmen. Der Rahmen dafür ist identisch, nämlich das reformierte Autonomiestatut und ebenso, im Prinzip, der Gegenstand der Volksabstimmung: in beiden Fällen handelt es sich um Grundgesetze, die die Regierungsform regeln, also genau um jene Materien, von denen die SVP-Strategen behaupten, dass nur der Landtag sie mit Gesetzen regeln dürfe. Dazu gehört auch das staatliche Wahlgesetz, das gerade Gegenstand einer Volksabstimmung gewesen ist.

    Im Jahr 2003 ist in Aosta eine Volksinitiative gestartet worden, mit der eine ursprünglich unverbindliche Wirkung des referendum propositivo in eine verbindlich beschließende Form umgewandelt werden sollte. 2006 wurde die Anregung dieser Volksinitiative vom Regionalrat aufgenommen, womit ihr Zweck erfüllt und die Volksabstimmung entfallen ist. Kein Hahn hat damals nach der Verfassungsfrage gekräht. Anders dann im Jahr 2006, als eben mit diesem referendum propositivo (gesetzeseinführende Volksabstimmung) eine Volksinitiative lanciert worden ist, mit der das Wahlgesetz zu Ungunsten der regierenden Union Valdotain reformiert werden sollte. Von den Regierenden wurde die Verfassungskonformität angezweifelt. Mit der Klärung der Frage wurde die vom Gesetz vorgesehene Juristenkommission beauftragt. In ihrem Gutachten und Entscheid kommt sie zum Schluss, dass

    1.) das Autonomiestatut (dort Art. 15, der genau dem Art. 47 in unserem entspricht) in keinerlei Weise eine Volksabstimmung über Wahlgesetz (und damit auch ein Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie) ausschließt;

    2.) das Satzungsgesetz (entspricht unserem Landesgesetz Nr.11/2005) keinerlei Regel enthält, die eine Volksabstimmung über Wahlgesetz und Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie ausschließen würde;

    3.) die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes davon ausgeht, dass eine Einschränkung der Ausübung politischer Rechte (wie es das Stimmrecht ist) immer nur explizit festgelegte sein kann, also nicht durch eine implizite, d.h. angenommene Schranke, in diesem Fall durch die Postulierung eines Vorrangs der repräsentativen Demokratie gegenüber der direkten erfolgen kann;

    4.) dieser verfassungsrechtliche Grundsatz zu jenen zählt, mit denen das Autonomiestatut übereinstimmen muss;

    5.) folglich ein Vorbehalt, der letztlich sogar auch die Möglichkeit einer abschaffenden Volksabstimmung vorenthalten würde, in keiner Weise begründbar ist;

    6.) das propositive Referendum (die gesetzeseinführende Volksabstimmung) schon in einer Materie angewandet worden ist, für die das Autonomiestatut einen besonders Gesetzwerdungsweg vorgesehen hat.

    Die Volksabstimmung ist dann auch am 18. November 2007 durchgeführt worden.

    Wenn es je eine implizite Schranke gegeben hat, so die Auskunft der Verfassungsrechtler, dann vor der letzten Verfassungsreform im Jahr 2001. Seit dieser gilt eine de facto Gleichstellung der Initiative der Institutionen und jener der Bürger. Das heißt: repräsentative Demokratie und direkte Demokratie sind gleichwertig. Ganz zu Recht verlangt das römische Parlament eine qualifizierte Mehrheit für das parlamentarische Zustandekommen so wichtiger Gesetze wie das Wahlgesetz und das über die Ausübung der Stimmrechte. Das heißt aber nicht, dass das Volk darüber nicht abstimmen kann, wo es doch eigens auch ein besonderes Referendumsrecht (Satzungsreferendum) darüber erhalten hat. Das Volk entscheidet immer qualifiziert, weil es als ganzes anwesend ist, außer es gilt ein Beteiligungsquorum, das wenigen das (Un)recht gibt, vielen das Stimmrecht zu entziehen. Bei grundsätzlichen Entscheidungen der politischen Vertretung muss hingegen gesichert sein, dass sie in Vertretung einer klaren Mehrheit der Bevölkerung erfolgen.

    Die SVP-Strategen haben eine Behauptung in den Raum gestellt, deren ausschließlicher Sinn der ist, zu diskreditieren, zu verunsichern, zu enttäuschen. Wir können darauf vertrauen, dass die Bürger dieses Spiel durchschauen.

    Stephan Lausch
    Initiative für mehr Demokratie



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  • I pregiudizi di Kronbichler.
    Quotation

    È il popolo dell’Oktoberfest, gli italiani tedeschicizzati [sic], ovvero spacconi, smaniosi di viaggiare, arricchiti e di discutibili gusti.

    Florian Kronbichler, Corriere dell’A. Adige, domenica 27.09.09



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  • Danke, Trenitalia.
    Fernverkehr auf der Brennerbahnlinie im Niedergang

    Wir können uns noch an den Fahrplanwechsel im Dezember 2008 errinnern. Von den eh schon spärlichen sechs EuroCity Verbindungen auf der Brennerbahnlinie wurde ein Zugpaar gestrichen und die anderen Zugpaare teils im Zuglauf empfindlich gekürzt. (Der ehemals recht attraktive EC Michelangelo verkehrt seit Dezember nicht mehr nach Rom sondern nach Rimini, ein weiteres Zugpaar wurde von München – Verona auf München – Bozen reduziert). Besonders schlimm, seit Dezember 2008 verläßt der letzte EC Bozen Richtung München schon um 16.30 Uhr (bis Dez. 2008 18.30 Uhr) und München Richtung Bozen um 15.30 Uhr (bis Dez. 2008, 17.30 Uhr). Trenitalia hat einige Wochen vor Fahrplanwechsel völlig überraschend und gegen jegliche Abmachungen diese Änderungen kommuniziert, eine im internationalen Bahnverkehr recht unübliche Vorgangsweise, werden die Bahntrassen und internationalen Zugverbindungen zwischen den einzelnen Bahngesellschaften ja schon im März vereinbart.

    Entsprechend verärgert war man bei den Partnerbahnen ÖBB in Österreich und DB in Deutschland, die die internationalen Züge auf der Brennerbahn zusammen mit Trenitalia führen. Diese beiden Bahngesellschaften, mit der notorischen Unzuverlässigkeit von Trenitalia schon seit längerem nicht mehr einverstanden, haben in Folge ein neues Betriebsmodell geplant. Der internationale Brennerverkehr soll in Zukunft mit einem anderen italienischen Partner, den Ferrovie Nord aus der Lombardei durchgeführt werden. Geplant waren wieder sechs Zugpaare und diese sollten allesamt von München bis Bologna verlängert werden. Dies ist aus Südtiroler Perspektive deshalb interessant, da in Bologna Anschluss an das italienische Hochgeschwindigkeitsnetz besteht.

    Die Rechnung wurde ohne Trenitalia gemacht. Für jeden Zug müssen entsprechende Trassen beantragt werden. Plötzlich gab es für die sechs Zugpaartrassen einen Antrag von DB/ÖBB/Ferrovie Nord und wiederum Trenitalia, die sich angesichts des Interesses von potentiellen Konkurrenzbahnen nicht freiwillig zurückziehen wollten. Eine Situation, die es in dieser Art und Weise noch nicht gegeben hatte. Für die Trassenvergabe in Italien ist RFI (Rete Ferroviaria Italiana), der Bahnnetzbetreiber, zuständig, der faktisch von Trenitalia getrennt ist. Die überraschende Entscheidung: Trenitalia bekam die ursprünglichen Trassen und um 5 Minuten verschoben der Verbund DB/ÖBB/Ferrovie Nord, allerdings nicht bis Bologna sondern nur bis Verona. Bizarres Detail am Rande, während DB/ÖBB/Ferrovie Nord nun über eine durchgehende Trasse von München bis Verona verfügen, verfügt Trenitalia nur über die entsprechenden Trassen bis zum Brenner. Der Partner von Trenitalia in Österreich und Deutschland hat nur eine Güterverkehrs-Lizenz.

    Laut letztem Stand der Dinge, wobei es immer wieder zu neuen Gerüchten und Überraschungen kommt, wird es ab Dezember 2009 bei den derzeitigen 5 Eurocity Zugpaaren bleiben. Diese werden von München-Verona und umgekehrt fahren und von DB/ÖBB/Ferrovie Nord geführt. Ob Trenitalia eigene Züge nur bis zum Brenner fahren lassen will bleibt deren Geheimnis, ist aber aufgrund Geldmangels unwahrscheinlich.

    Ob das von DB/ÖBB/Ferrovie Nord geplante Projekt im Dezember 2009 ohne Schwierigkeiten gestartet werden kann ist ebenfalls nicht sicher. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten hier Hürden zu erfinden. Ein Gerücht: Anscheinend hat die für das Projekt geplante Lokomotive für Italien nur eine Zulassung für 120 km/h. Zulassungen werden im Bahnverkehr immer noch von nationalen Behörden erlassen und in Italien kann dies schon mal mehrere Jahre dauern. Sollte die entsprechende Lokomotive keine Zulassung für 160 km/h bekommen, wäre der geplante Fahrplan für die EC Verbindungen nicht machbar.

    Sollte das Projekt im Dezember 2009 wie geplant seinen Lauf nehmen, hätten wir zumindest das derzeitige Notprogramm von 5 internationalen Zugpaaren im Tagesverkehr. Ein Jahr später, also im Dez. 2010 soll dann auf 7 Zugpaare aufgestockt werden und diese sollen bis Bologna verlängert werden. Dies wäre dann schon ein Lichtblick, aber immer noch niedrigster Standard. Zum Vergleich: Zwischen der Zentralschweiz nördlich der Alpen und dem Tessin südlich der Alpen verkehren über die Gotthard Bahnlinie täglich 32 Zugpaare. Davon kann Südtirol nur träumen, aber wenn man bestimmte Entwicklungen jahrelang verschläft braucht man sich über die miserablen Resultate nicht wundern.

    Fakt ist:

    1. Trenitalia hat sich im Brennerbahnverkehr als völlig unzuverlässig erwiesen. Schon seit Jahren gibt es Gerüchte, dass sich Trenitalia vom Fernverkehr zurückziehen möchte. Seit es ein neues Projekt gibt, werden aufgrund traditionell guter Kontakte zu Institutionen und RFI, Hürden in den Weg geworfen. In diesem Zusammenhang ist auch das Scheitern der Mischgesellschaft Cisalpino (Schweizer SBB und Trenitalia), die für den internationalen Verkehr zwischen Schweiz und Italien gegründet wurde, symptomatisch. Cisalpino wird im Dezember 2009 aufgelöst. Hauptgrund, die Unzuverlässigkeit des Partners Trenitalia.
      Links: [Der Bund] [Pro Bahn] [SBB]
    2. Südtirol hat die Bedeutung des Fernverkehrs auf der Brennerbahnstrecke (München-Innsbruck-Bozen-Verona-Bologna) für die wirtschaftliche, touristische und kulturelle Entwicklung unseres Landes jahrzentelang unterschätzt und verschlafen. Vielen Entscheidungsträgern unseres Landes (Landesregierung, SMG usw.) ist die Bedeutung eines funktionierenden Fernverkehrs auf der Brennerbahnlinie nicht bewusst. Entsprechend geringes Engagement vonseiten Südtirols hat es in diesem Bereich gegeben. Die Brennerbahn könnte unser Tor zur Welt sein – hier werden aber zig Millionen Euro unproduktiv in einen Provinz-Flughafen investiert. Die Entwicklung des Fernverkehrs auf der Brennerbahn hängt derzeit de facto von einzelnen Bahngesellschaften ab, die den Fahrplan ja nicht aufgrund der Bedürfnisse Südtirols erstellen, sondern eigenen Kriterien folgen. Daran ändert auch das DB/ÖBB/Ferrovie Nord Projekt wenig. Trotzdem, gute Kontakte zu diesen Bahngesellschaften könnten einiges verbessern. Derzeit verfügen unsere Entscheidungsträger häufig nicht einmal über diese Kontakte und machen deshalb auch keinen Einfluss Südtirols in der Fahrplangestaltung sichtbar.
    3. Die Kompetenzfrage. Häufig wird von Südtiroler Kreisen die mangelnde Kompetenz in dieser Materie ins Feld geführt. Dies ist faktisch ein Problem. Es gäbe aber verschiedenste Ansätze dem Problem zu begegnen. Bespiele: Gründung einer eigenen Bahngesellschaft zusammen mit Nordtirol und dem Trentino, die den Fernverkehr zwischen München und Bologna abwickelt. Mit den Milliönchen, die bis heute in den Flughafen geflossen sind, aufgestockt durch einen entsprechenden Beitrag aus Nordtirol und dem Trentino hätte man durchaus etwas bewegen können, aber die Europaregion dient ja in erster Linie Sonntagsreden und als Argument gegen Unabhängigkeitsforderungen in Südtirol. Zukunftsweisende Projekte wurden damit noch keine verwirklicht.Übrigens: man könnte auch mal ganz formell die Zuständigkeit für die Brennerbahnlinie verlangen. Wer nie etwas verlangt bekommt auch nichts. Unter Zuständigkeit ist hier die Betreibung der Bahnstrecke zu verstehen, also der Job den momentan RFI macht. Warum sollte Südtirol dies nicht besser bewältigen? Nicht nur der Fernverkehr, auch der Nahverkehr würde davon profitieren.


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  • Vorarlbergerinnen »belohnen« Antisemitismus.

    Im Vorfeld der Vorarlberg-Wahl vom vergangenen Sonntag war der freiheitliche Spitzenkandidat, Dieter Egger, mit antisemitischen Äußerungen in die Schlagzeilen geraten. Bei seinem Wahlkampfauftakt hatte er den Direktor des Jüdischen Museums Hohenems, der die politische Linie der FPÖ kritisiert hatte, als “Exil-Juden aus Amerika” beleidigt. In die Innenpolitik habe der sich nicht einzumischen. Diese unerhörte Verbalattacke war von allen anderen Parteien im Ländle scharf kritisiert worden, LH Sausgruber (ÖVP) kündigte sogar das Ende einer langjährigen schwarz-blauen Koalition im westlichsten Bundesland an.

    Bei der Wahl selbst belohnten die Vorarlberger jedoch offensichtlich die judenfeindlichen Aussagen des F-Spitzenkandidaten. Während die SPÖ nur noch die viertstärkste Fraktion im Landtag stellt, konnten die Freiheitlichen ihre Stimmen fast verdoppeln und auf Platz zwei aufgestiegen. Wenigstens bleibt Wahlsieger Sausgruber bei seinem Versprechen, mit den Rechtsaußen keine Regierung mehr zu bilden.

    Es ist schon bedauerlich, dass ein Spitzenkandidat nach einem derartigen Sager nicht den Hut nehmen muss. Das Wahlverhalten der Vorarlberger ist aber geradezu unerhört.



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  • Heiss vs Klotz zur Toponomastik.

    Pro und Contra des Rai Sender Bozen vom Dienstag, den 15. September mit Hans Heiss (Grüne) und Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit).



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  • Wenig Demokratie.
    Quotation

    Es gibt nie zu viel Demokratie, sondern immer zu wenig.

    Sepp Kusstatscher, Tagesschau, Rai Sender Bozen, 17.09.2009

    Warum dann kein Referendum zur Unabhängigkeit?



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  • Auf nach Arenys de Munt!

    Am letzten Sonntag hat in der Gemeinde Arenys de Munt (Maresme) eine selbstverwaltete Volksbefragung über die Unabhängigkeit Kataloniens stattgefunden. Dessen Abhaltung wurde ausgehend vom Vorschlag meherer Vereine und Organisationen vom Gemeinderat beschlossen und unterstützt; lediglich die Benutzung eines offiziellen Wahllokals untersagte ein Gericht, wovon sich Bürgerinnen und GemeindeverwalterInnen jedoch die Stimmung nicht vermiesen ließen — die am 13. September in eine rigoros organisierte Befragung mündete. Sie hatte aufgrund der aktuellen spanischen Rechtslage freilich keinen bindenden Charakter.

    Vom Ergebnis waren selbst die Organisatoren überwältigt. Über 40% der Wahlberechtigten begaben sich zur Wahlurne — das sind rund 5 Prozentpunkte mehr als bei den jüngsten Europawahlen. Für eine selbstverwaltete Befragung ist das eine extrem hohe Beteiligung. Die Zustimmung von über 90% lässt zwar auf eine weitgehende Enthaltung der Unabhängigkeitsgegner schließen; in absoluten Zahlen haben jedoch mehr Bürgerinnen von Arenys der Unabhängigkeit zugestimmt, als dem neuen katalanischen Autonomiestatut, das vor Inkrafttreten einem offiziellen Referendum unterworfen wurde.

    Darüberhinaus war die Veranstaltung auch ein enormer mediatischer Erfolg, der in ganz Spanien (und darüber hinaus) hohe Wellen geschlagen hat. Die Bürgerinnen haben mit ihrer Abstimmung nicht nur ihren Unabhängigkeitswillen zum Ausdruck gebracht, sondern noch vielmehr ihren unerschütterlichen Wunsch, eine demokratische Abstimmung zu diesem Thema durchführen zu dürfen.

    Vom Erfolg und der Euphorie beflügelt, die diese Befragung ausgelöst hat, haben bereits im Laufe dieser Woche dutzende weitere Gemeinden und Promotorenkomitees angekündigt, in ganz Katalonien ähnliche kommunale Befragungen vorantreiben zu wollen. Darunter befinden sich auch die Hauptstadt Barcelona und weitere große Zentren wie Lleida, Girona oder Tarragona.
    Man konnte sich sogar schon grundsätzlich auf eine gemeinsame Abhaltung am 13. Dezember (genau drei Monate nach der Befragung in Arenys), sowie auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Fragestellung einigen.

    Mit etwas Glück könnten wir also bereits vor Jahresende Zeitzeugen einer (fast) flächendeckenden selbstverwalteten Unabhängigkeitsbefragung in Katalonien werden. Aufgrund ihres rechtlich nicht bindenden Charakters dürfte es nach vorherrschender Meinung auch keine juristischen Einwände geben. Das wäre ein beeindruckendes, bisher einmaliges Zeugnis friedlicher und demokratischer Willensbekundung.

    Wo ein Wille, da ein Weg. Chapeau!



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