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  • Drei Tage Haft.

    Wie befürchtet hat sich die Landesregierung diese Woche dafür entschlossen, aus rein politisch-ideologischen Gründen — medizinische gibt es keine — Frauen drei Tage lang im Krankenhaus festzuhalten, nachdem sie mittels Pille einen Schwangerschaftsabbruch »begangen« haben. Dieselbe für den Steuerzahler sehr kostspielige Strafmaßnahme gilt nicht für chirurgische Abtreibungen. Italien ist weltweit das einzige Land, das die Vergabe der sogenannten RU-486 mit einem Krankenhausaufenthalt verknüfpt.

    Reichlich sonderbar mutet die offizielle Begründung für diesen Schritt an: Man habe sich an eine Empfehlung aus Rom gehalten. Hätte man anders entschieden, wäre das Land Südtirol dafür verantwortlich. Dass Autonomie Verantwortung bedeutet, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Schöpft man den (geringen) Handlungsspielraum nicht aus, weil man nicht den Mut dazu hat, kann man den Laden auch gleich dichtmachen.

    Zahlreiche italienische Regionen mit Normalstatut (!) haben ihre Entscheidungsbefugnis ausgeschöpft und geben die Pille in »eintägiger Behandlung« ab.
    Im Vorfeld des Beschlusses hatte die Landesregierung großmundig verkündet, sie würde sich strikt an medizinische Erwägungen halten. Sie wollte sich diesbezüglich auch in Innsbruck erkundigen, wo die Pille seit elf Jahren ohne Zwangsaufenthalt verabreicht wird. Offensichtlich erfolglos.

    Cëla enghe: 01



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  • Impugnata la 5/10 FVG.

    Frià»l.

    Contrariamente a ciò che riferisce il portale Südtirol Online il governo centrale di Roma non ha impugnato davanti alla Corte costituzionale una legge di tutela della Lingua Friulana, bensì un tentativo di sabotare il già di per se povero plurilinguismo della Regione Autonoma. La legge 5/10 recentemente approvata dal Consiglio Regionale, infatti, prevedeva l’equiparazione alla Lingua Friulana di un vasto numero di dialetti veneti presenti sul territorio — o meno. Infatti, oltre a varietà come il maranese ed il gradese il provvedimento prevedeva la tutela dei dialetti veneti dell’Istria e della Dalmazia, riferibili a territori che si trovano in territorio sloveno e croato, ed introducendole come materie scolastiche obbligatorie.

    Il tutto con il chiaro fine di sfocare ulteriormente la percezione del friulano in quanto lingua, facendolo sprofondare nella melma di una babele ridicola ed insostenibile. È siginificativo che la legge sia stata approvata con il sostegno di quei partiti che più attivamente avevano sollecitato l’impugnazione della Legge Regionale 29/07, che avrebbe dovuto dare attuazione alla tutela costituzionale del friulano. Quella della confusione è una strategia ormai affermata per delegittimare le minoranze autoctone, con la quale devono confrontarsi anche i ladini dolomitani, da quando sia in Cadore che in Val di Non alcuni comuni si sono autodichiarati «ladini» pur non essendolo, al semplice scopo di assicurarsi mezzi economici che non gli spettano.

    Oltre ai partiti più centralisti anche la Lega Nord aveva dato il proprio sostegno alla 5/10, evidenziando la propria assoluta (e controproducente) ignoranza in termini culturali e linguistici — fatto che ho già avuto modo di criticare.

    Ovviamente l’impugnazione della legge era assolutamente prevedibile, ma la vergognosa strategia di delegittimazione portata avanti sistematicamente in Friuli sortirà comunque i suoi effetti, perché la melma della dialettizzazione qualche macchia sul friulano la lascerà. Anzi, l’impugnazione porterà acqua al mulino di chi predica la superiorità della Lingua Unica Nazionale.



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  • Piusbruder verurteilt.

    http://www.youtube.com/watch?v=VxuXMz4_bkY

    Der katholische Bischof Williamson wurde vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. In einem Fernsehinterview mit einem schwedischen Sender, das in der bayrischen Stadt aufgezeichnet wurde, hatte der Geistliche Ende 2008 den Holocaust bestritten. Williamson gehört der umstrittenen Piusbruderschaft an, deren irregulär geweihte Bischöfe der Papst 2009 zurück in den Schoß der Kirche holte, indem er ihre Exkommunikation aufhob.

    Im Oktober 2009 hatte das Amtsgericht Regensburg einen Haftbefehl und eine Geldstrafe in Höhe von EUR 12.000,- gegen Williamson erlassen, gegen welche der Geistliche Einspruch einlegte. In der daraus resultierenden Verhandlung, der Williamson fernblieb, wurde die Strafe geringfügig auf EUR 10.000,- reduziert.



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  • +++ Krisenmanagement.

    +++ Aktueller Nachtrag: Grüne Nummer für Angehörige/Zugunglück im Vinschgau: 800 751 751 +++

    Ich hoffe es wird mir nicht als Pietätslosigkeit ausgelegt, dass ich das Krisenmanagement im Zusammenhang mit dem heutigen Zugunglück schon kritisiere, während die Bergungsarbeiten noch im Gange sind. Nach Gesprächen mit Bekannten möchte ich hiermit vielmehr dazu beitragen, dass sich vielleicht noch etwas ändert und rasch nachgebessert wird.

    Ich habe eigentlich wenig Zweifel, dass das Krisenmanagement vor Ort durch Feuerwehren und Rettungskräfte professionell abläuft. Was (nicht nur) mich bestürzt, ist die Informationspolitik — nicht sosehr für die zu Recht informationsdurstige Bevölkerung, sondern v.a. für Verwandte und Bekannte möglicher Opfer.

    Im Bürgernetz war — außer eine telegraphische Pressemitteilung — bis 12.00 Uhr Mittag kein Hinweis auf das Unglück zu lesen. Mittlerweile hat das Landespresseamt reagiert, eine Infonummer für Angehörige wird aber noch immer nicht angeboten.

    Die Seiten von SAD und Vinschger Bahn sehen noch immer so aus, als wäre gar nichts passiert — also ebenfalls keine Infos für besorgte Angehörige.

    Gleichzeitig erweisen sich auch die Südtiroler Medien nicht fähig, eine so wichtige Krise zu managen und ihrem Informationsauftrag nachzukommen. Südtirol Online war bis nach Mittag hoffnungslos überlastet und über Stunden nicht zugänglich. Bei Südtirol News war bis kurz vor Mittag die Nachricht vom Unfall gar nicht eingetroffen. Beim Alto Adige ist in ein und demselben Artikel gleichzeitig von keinen Toten und acht Toten die Rede.

    Den Angehörigen der Opfer gilt mein Mitgefühl.



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  • RU-486.

    Autor:a

    ai

    |

    54 Comentârs → on RU-486.

    Grundsätzlich kann man für oder gegen die Abtreibung sein. Ich selbst habe keinen Zweifel, dass Frauen — gerne nach entsprechender Beratung — dieses Recht zusteht, obschon ich natürlich hoffe, dass möglichst wenige davon Gebrauch machen (müssen). Die Politik sollte sich darauf beschränken, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um Schwangerschaftsabbrüche weitgehend überflüssig zu machen, ohne jedoch durch Gebote und Verbote direkt Einfluss auf den Körper der Frau zu nehmen.

    Egal jedoch, ob man Abtreibungsgegner oder -befürworter ist, finde ich die derzeitige Diskussion um die Abtreibungspille RU-486 (Mifepriston/Mifegyne) grotesk und einer liberalen demokratischen Gesellschaft völlig unwürdig. Es steht nämlich nicht der Schwangerschaftsabbruch per se zur Diskussion, obgleich manche diesen Eindruck vermitteln, sondern lediglich eine Methode, die für die betroffenen Frauen physisch und psychisch schonender ist. Sie ihnen — mit welcher Begründung auch immer — vorzuenthalten kommt einer Bestrafung gleich. Wobei man davon ausgehen kann, dass keine Frau leichtfertig entscheidet, ihre Schwangerschaft abzubrechen; viele haben außerdem auch so schon jahrelang daran zu leiden.

    Ohnehin ist Italien mit der Zuslassung dieser Pille im Vergleich zu den meisten anderen westlichen Ländern arg in Verzug: Sie wurde schon 1988 im laizistischen Frankreich, 1991 in Großbritannien, 1992 in Schweden und dann vor elf Jahren (1999) in fast allen anderen westeuropäischen Ländern — einschließlich Deutschland, der Schweiz und Österreich — zugelassen. Diese italienische Verspätung ist mitunter durch den direkten und konstanten Einfluss der katholischen Kirche auf die italienische Politik zu erklären.

    In allen Ländern hat sich selbst nach Jahren gezeigt, dass die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche dadurch nicht zugenommen hat, dass mit dem Präparat eine schonendere Alternative zur chirurgischen Abtreibung angeboten wird. Ihr Gewissen stellt also einen übergeordneten Filter dar, der Frauen von einem Schwangerschaftsabbruch abhält, wenn sie ihn nicht für unbedingt notwendig halten. Haben sie sich einmal dafür entschieden, lassen sie sich aber auch nicht durch die Schwere des Eingriffs abschrecken.

    Genauso als Betrafung anzusehen ist die vor allem politisch motivierte — und offensichtlich durch keine medizinische Notwendigkeit zu rechtfertigende — Entscheidung, Frauen zwangsweise drei Tage lang im Krankenhaus zu behalten, nachdem sie die Pille eingenommen haben. Innerhalb Italiens variiert die Prozedur, da diese Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich der Regionen fällt. Das Trentino oder die Emilia-Romagna haben sich für eine »eintägige« Behandlung entschieden, andere Regionen nehmen die Frau für mehrere Tage in Sicherheitsverwahrung — eine Vorschrift, die in keinem anderen Land der Welt gilt. Wobei ins Auge fällt, dass eine herkömmliche, chirurgische Abtreibung ambulant erfolgt, die Frau das Krankenhaus also in der Regel noch am selben Tag des Eingriffs verlassen kann.

    Die Südtiroler Landesregierung hat noch keine diesbezügliche Richtlinien erlassen und befindet sich somit in grober Verspätung. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass sie sich strikt an medizinische Erwägungen hält und nicht in den Chor der Ideologen einstimmt, welche am Körper der Frau eine entwürdigende politische Schlacht austragen.

    Cëla enghe: 01 02



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  • SVP sofort mit Spagnolli.

    Mit der Ernennung Robert Oberrauchs zum Bürgermeisterkandidaten hat Mitterechts der SVP die Entscheidung abgenommen, Spagnolli schon beim ersten Wahlgang zu unterstützen. Die Sammelpartei konnte gar nicht anders — der gestern gefällte Beschluss ist dementsprechend erfreulich.

    Als größte Partei im Gemeinderat sollte man aber nicht bedingungslose Unterstützung anbieten, sondern vielleicht noch ein paar Worte mit den künftigen Koalitionspartnern wechseln. Denn nicht Donato Seppi hat den AVS wegen der Hinweistafeln angezeigt, sondern Regierungspartner Guido Margheri.



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  • Und halt schon wieder eine Zuständigkeit.

    I.

    Glaubt man dem Landespresseamt, kann sich Südtirol kaum noch wehren vor immer neuen Kompetenzen. Nachdem der Landeshauptmann heute in Rom war, ist von der Zuständigkeit die Rede, das neue Gefängnis in Bozen zu bauen — und zwar aufgrund des sogenannten Mailänder Abkommens, das unsere Finanzautonomie neu regelt.

    Nun, man könnte die Geschichte auch etwas anders erzählen: Das Land baut eine Justizanstalt nach staatlichen Vorgaben und schenkt sie dem Staat — der seit Jahrzehnten außerstande ist, seinen diesbezüglichen Aufgaben nachzukommen. Das heutige Bozner Gefängnis ist eine Schande und für jeden Häftling eine Zumutung.

    Inhaltlich wird das Land Südtirol auch zukünftig kein Mitspracherecht haben, höchstens eines, das sich auf Verhandlungen mit und Zugeständnisse durch den Staat beschränkt. Eine veritable Zuständigkeit ist das nicht.


    Obwohl der Staat seine Zuständigkeiten nur mangelhaft wahrnimmt, werden die — angesichts der offensichtlichen Ineffizienz vermutlich überhöhten — Ausgaben stets mit eingerechnet, wenn es darum geht, die von Südtirol empfangenen Gelder aufzurechnen. Dieses Thema wird gesondert zu diskutieren sein.

    II.

    Im Vergleich zu jenen deutscher Bundesländer wurden die Zuständigkeiten Südtirols schon mehrmals als sehr weitreichend eingestuft. Auch ausgewiesene Fachleute wie Prof. Francesco Palermo von der Eurac bescheinigen dem deutschen Föderalismus eine de facto sehr geringe Dezentralisierung.

    Ich selbst bin kein Experte auf diesem Gebiet, sondern beschränke mich vor allem auf Recherchen und Beobachtungen. Wenn ich aber auf dem bayerischen Justizportal lese, was der Freistaat auf diesem Gebiet alles regelt, komme ich nicht umhin daran zu zweifeln, dass die Südtiroler Autonomie diesbezüglich mehr zu bieten hat. Einige Auszüge:

    Die Gerichtsbezirke und die Gerichtssitze sind durch das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25. April 1973, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2004, festgelegt.

    Zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gehören:

    – die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg
    – 22 Landgerichte
    – 73 Amtsgerichte
    – 11 amtsgerichtliche Zweigstellen

    Legt Südtirol seine Gerichtsbezirke und Gerichtssitze eigenständig fest? Gehören die Gerichte in Südtirol zum Geschäftsbereich der Landesregierung?

    Der Strafvollzug ist seit dem 1. Januar 2008 durch ein Landesgesetz (Bayerisches Strafvollzugsgesetz) geregelt. Das bislang geltende Strafvollzugsgesetz des Bundes wurde insoweit ersetzt. Dieses Dokument informiert Sie über die Kernaufgaben des Vollzuges.

    Art. 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes lautet:
    “Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag).”

    Kann das Land Südtirol den Strafvollzug per Landesgesetz autonom regeln? Das wäre dann eine Zuständigkeit.

    Natürlich weiß ich nicht, welchen Handlungsspielraum der Freistaat Bayern bei seiner autonomen Gesetzgebung besitzt und wie sehr er sich dagegen an Vorgaben des Bundes halten muss. Darüber wird uns vielleicht ein in diesen Dingen bewanderter Leser aufklären können.



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  • Senza Voce.

    Wer tanzt, versteckt sein Gesicht nicht.

    Arabisches Sprichwort.

    Ein Bekannter hat kürzlich Dr. Abdelouahed El Abchi (kurz Abdel) meinen Beitrag zum Integrationsdesaster zur Kenntnis gebracht. Der habe sich — so mein Bekannter — nicht nur mit dem Inhalt einverstanden erklärt, sondern berichtet, er habe in einem Brief an den Verein Rete dei Diritti dei Senza Voce ganz ähnliche Töne angeschlagen.

    Abdel stammt aus Marokko und ist in Südtirol als Interkultureller Mediator tätig. Jetzt liegt mir sein Brief an Senza Voce vor, den ich zum Zwecke der Diskussion veröffentlichen darf:

    Cari senza voce,

    Vorrei da tanto tempo rispondere ai vostri E-Mail che ricevo e oggi accolgo l’occasione per dirVi quello che penso:

    voi siete quelli che difendono i diritti dei cittadini immigrati e cercano la convivenza in Alto Adige e sono pienamente d accordo con Voi e saro disponibile a collaborare per una società  moderna basata sull’ rispetto reciproco tra le persone e tra le culture. PERO da quello che lego e quello che fatti mi sembra tutto in Italiano, e parlati tutti solo l’Italiano e dovete essere un esempio per altri cittadini cio, che siete i primi a rispettare le altre culture cercando di imparare il Tedesco. Non mi sembra giusto parlare della convivenza in Alto Adige e voi parlate solo una lingua, sapendo che in Alto Adige ci sono tre lingue ufficiale…Noi non siamo solo in Italia, siamo in una realtà diversa…(molto importante capirlo e farlo capire ad altri cittadini immigrati)

    Quello che vorrei dire con questo E-mail: chi parla della convivenza interculturale e del rispetto, e per avere anche una credibilità nella società  deve parlare il tedesco e l italiano.

    cosa ne pensate???

    Vi auguro buon lavoro.

    Abdel

    Mir ist nicht bekannt, was Senza Voce auf diesen Brief geantwortet hat. Hoffentlich trägt seine Veröffentlichung dazu bei, die Immigration differenzierter zu betrachten und die Probleme der Integration vorurteilslos zu analysieren.



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