It is not desirable to cultivate a respect for the law, so much as for the right.
– Henry David Thoreau, On the Duty of Civil Disobedience
See also: 01
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It is not desirable to cultivate a respect for the law, so much as for the right.
– Henry David Thoreau, On the Duty of Civil Disobedience
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Wir wissen, dass der Brenner keine normale Grenze ist. Landeshauptmann Arno Kompatscher bezeichnete den Alpenübergang unlängst sogar als “Symbol für den europäischen Einigungsprozess”. Daher sorgt am Brenner auch bereits die Ankündigung von Grenzkontrollen für europaweites Unbehagen, während an anderen innereuropäischen Staatsgrenzen seit geraumer Zeit tatsächlich und nahezu widerstandslos kontrolliert wird.
Die Reise- und somit Stauwochenenden der vergangenen Sommermonate zeigten aber auch einmal mehr, dass der Brenner trotz aller Euregio-Sonntagsreden nach wie vor eine sehr spürbare Grenze ist. Spürbarer als viele andere Grenzen innerhalb Europas. Auch ohne Personenkontrollen.
Während zwischen Deutschland und Österreich seit Jahren Regionalzüge grenzüberschreitend verkehren, heißt es am Brenner nach wie vor “Umsteigen!” und quer über einen Bahnhof mit nordkoreanischem Charme hetzen.
Und auch für die Betreibergesellschaft der A22 (Brennerautobahn) endet die Welt am niedrigsten Alpenpass. Bis heute hat man es nicht fertig gebracht, zusammen mit der Asfinag (Betreiberin der A13 Brennerautobahn in Nordtirol) die Verkehrsmeldungen aufeinander abzustimmen, geschweige denn ein gemeinsames Online-Verkehrsinformationssystem zu etablieren.
Glücklicherweise sind Österreichs größter Radiosender Ö3 und Südtirols privater Platzhirsch Südtirol 1 weniger hinterwäldlerisch und wagen den Blick über den Tellerrand. Ö3 bezieht in seine Verkehrsinformationen die Situation auf Südtirols Straßen stets mit ein und Südtirol 1 berichtet – laut Auskunft ihrer Verkehrsredaktion – auch über Staus auf der Nordtiroler Seite des Brenners, wenn sie länger als zwei Kilometer sind.
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Die Betreiber der A22 scheitern jedoch bereits an viel banaleren Dingen. Selbst für den Südtiroler Abschnitt bringt es die mehrheitlich in öffentlichem Besitz befindliche Autobahngesellschaft nicht zuwege, die Verkehrsinformationen auf der “deutschsprachigen” Variante der Internetseite auf Deutsch zu publizieren. Die sprachlichen Missstände hat
schon vor Jahren und mehrfach aufgezeigt. Sogar ein Treffen mit dem Präsidenten der Autobahngesellschaft, bei dem Besserung und “sofortige Maßnahmen” versprochen wurden, hat es diesbezüglich gegeben. Das war 2011.
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Gegen ein Uhr früh hat das katalanische Parlament am heutigen Freitag das Übergangsgesetz verabschiedet, das im Fall der Loslösung von Spanien als vorläufige Verfassung dienen und einen geregelten Übergang zur neuen katalanischen Gesetzgebung gewährleisten soll. Es wird nur wirksam, wenn am 1. Oktober die Mehrheit der Abstimmenden für die Eigenstaatlichkeit einer katalanischen Republik stimmt.
Am Ursprungstext wurden noch einige Änderungen vorgenommen. 71 Abgeordnete gaben dem Gesetz schlussendlich ihre Zustimmung, zehn stimmten dagegen. Dabei ließ sich die Mehrheit weder von den Drohgebärden der Madrider Regierung um Mariano Rajoy (PP) abschrecken, noch von der Tatsache, dass das spanische Verfassungsgericht (VG) das vorgestern Abend genehmigte Referendumsgesetz schon gestern im Dringlichkeitswege aufgehoben hatte.
Man könnte auch sagen: Das VG ist der Meinung, die Abstimmung aufgehoben zu haben. Nach katalanischer Auffassung ist dies jedoch nicht der Fall, da die Autorität des VG nicht mehr anerkannt wird.
Cëla enghe: 01
Wie erwartet hat das katalanische Parlament heute (um kurz nach 21.30 Uhr) das Gesetz verabschiedet, das zum Selbstbestimmungsreferendum vom 1. Oktober führen soll. Vorangegangen waren den ganzen Tag andauernde Debatten, einschließlich erfolgreich abgewehrter Filibuster-Versuche der Opposition. Vor der Abstimmung verließen die Abgeordneten von PP, Ciutadans und Sozialisten (PSC) geschlossen das Plenum; erstere hinterließen spanische und katalanische Flaggen auf ihren Bänken — was jedoch die CSQP-Abgeordnete Ángels Martínez dazu veranlasste, die Staatsflaggen wieder einzusammeln.
Schlussendlich konnte das Gesetz mit Zustimmung von 72 Parlamentsmitgliedern (von insgesamt 135) verabschiedet werden. Um Risse zu vermeiden, konnte sich die unschlüssige CSQP-Fraktion auf eine gemeinsame Enthaltung (11 Stimmen) einigen.
Unmittelbar nach Annahme des Gesetzes begab sich der katalanische Präsident Carles Puigdemont in sein Büro, um es gegenzuzeichnen und unverzüglich im digitalen Gesetzesanzeiger veröffentlichen zu lassen.
Nach 23.00 Uhr versammelten sich dann sämtliche Minister der katalanischen Regierung, um auf Grundlage des soeben in Kraft getretenen Gesetzes das Dekret zu unterzeichnen, mit dem das Referendum einberufen wird. Dass diese Verordnung die Unterschrift aller Regierungsmitglieder trägt, soll ein Zeichen der Einheit auch in Anbetracht der zu erwartenden Strafverfolgung sein.
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Mit einem umstrittenenen beschleunigten Verfahren will die Parlamentsmehrheit, bestehend aus der Junts-pel-Sí-Fraktion (PDeCAT+ERC) und Candidatura d’Unitat Popular (CUP), heute das Gesetz verabschieden, das die Grundlage für die Abhaltung des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober bilden soll. Während die rechte Volkspartei (PP), Ciudadanos (C’s) und die Sozialisten ihre Gegnerschaft angekündigt haben, dürfte es in der linken Fraktion von Catalunya sí que es pot (CSQP) zu einem differenzierten Abstimmungsverhalten kommen, da sich die zugrundeliegenden Parteien nicht einig sind.
Derweil drohte die spanische Regierung heute schon mit harten Gegenmaßnahmen. Die bereits angeklagte Parlamentspräsidentin Carme Forcadell soll genauso angezeigt werden wie das gesamte Parlamentspräsidium, das der Behandlung des Gesetzentwurfs zugestimmt hatte. Die stellvertretende spanische Ministerpräsidentin Sáenz de Santamaría (PP) bemerkte, dass heute die Demokratie gestorben sei.
Bis zum 25. September — also kaum zufällig wenige Tage vor dem geplanten Abstimmungstermin — müssen die »Verantwortlichen« der nicht bindenden Abstimmung vom 9. November 2014, darunter der katalanische Ex-Präsident Artur Mas, beim spanischen Rechnungshof eine Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro hinterlegen. Andernfalls soll Privatvermögen der bereits verurteilten Politikerinnen gepfändet werden.
Während schon Spendensammlungen anlaufen, um Mas, Ortega und Rigau zu unterstützen, dürfte sich die katalanische Parlamentsmehrheit kaum noch einschüchtern lassen. Ob und wie die beharrliche Ablehnung politischer Verhandlungen durch die Madrider Regierung mit Demokratie zu vereinbaren ist, ist schleierhaft. Die Bürgermeisterin von Barcelona, Ada Colau, bezeichnete die derzeitige Situation heute als Versagen von Premierminister Mariano Rajoy (PP).
Dass der EuGH die Klage von Ungarn und Slowakei abgewiesen und die EU-interne Umverteilung von Geflüchteten dem Urteil der Richterinnen standgehalten hat ist eine gute Nachricht für eine Europäische Union, die sich nicht nur als Wirtschaftsraum, sondern als Solidargemeinschaft begreift.
Es ging um eine Grundsatzfrage, denn schließlich wird Ungarn rund 1.300 und die Slowakei rund 900 Geflüchtete aufnehmen müssen — das sind insgesamt in etwa so viele, wie derzeit Südtirol aufnimmt.
Weitere andere Staaten des europäischen Ostens, wie zum Beispiel Polen, lehnten eine Umverteilung ebenfalls ab. Selbst jene Länder, die dem Ansinnen zugestimmt hatten, sind bis heute größtenteils säumig.
Die Arbeitsgruppe ASA – Alpine Sonderautonomien hat ein von Professor Roberto Toniatti herausgegebenes eBook mit dem Titel
Il fattore «minoranza linguistica»
nella revisione statutaria
delle autonomie speciali alpine
(zu Deutsch etwa: Die Sprachminderheiten als Faktor bei der Überarbeitung der Statute alpenländischer Autonomien) publiziert. Es enthält Beiträge einer Tagung zu demselben Thema, die am 4. März 2017 in Lusern stattgefunden hatte. Die Autorinnen sind — neben Toniatti selbst — folgende:
Das eBook kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
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