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  • »Wachhund weg!«

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    8 Comentârs → on »Wachhund weg!«

    Jene der Präfektin (oder Regierungskommissärin) ist wohl die am meisten unterschätzte Position im Lande: Obwohl sie nicht demokratisch gewählt wird, übt sie eine Fülle an Zuständigkeiten aus, die in vielen Fällen die des Landeshauptmanns übersteigt. Vom Proporz ausgenommen und nicht zur Zweisprachigkeit verpflichtet — weshalb sie meist die größte Landessprache gar nicht beherrscht — ist es ihre ausdrückliche Aufgabe, die Interessen Roms zu vertreten. Damit ist sie Ausdruck eines stark zentralistischen Staatsverständnisses und wird hierzulande nicht zu Unrecht oft als »Wachhund des Staates« bezeichnet. Dass es selbst in Italien auch ohne sie geht, zeigt die Region Aoûta/Aosta, wo die Funktion der Präfektin an die Regionspräsidentin übertragen wurde.

    Auch die Praxis bei der Ernennung der Präfektinnen macht eine sehr zentralistische Auffassung des Amtes deutlich: In Spanien, wo es ein ähnliches, wenngleich deutlich weniger mächtiges Amt gibt, werden — zumindest in mehrsprachigen Regionen — fast ausschließlich »Einheimische« zu »Regierungsdelegierten« ernannt, die dann auch die regionalen Sprachen sprechen und mit den örtlichen Besonderheiten vertraut sind. Nicht nur, dass hier hingegen nie eine Südtirolerin zur Regierungskommissärin ernannt wurde, auch auf (die gesetzlich wie erwähnt nicht zwingend vorgeschriebene) Zweisprachigkeit wurde nie Wert gelegt. Darüberhinaus werden Präfektinnen meist in derart kurzen Abständen ausgetauscht, dass sie selbst bei gutem Willen kaum die Möglichkeit hätten, sich gute Deutsch- und/oder gar Ladinischkenntnisse anzueignen.

    Seit Jahr(zehnt)en wird in Südtirol großmehrheitlich gefordert, das Regierungskommissariat abzuschaffen und die Zuständigkeiten der Präfektin auf den Landeshauptmann zu übertragen, was noch keine Vollautonomie, aber ein notwendiger Schritt dahin wäre. Vergeblich. Den Willen dazu hat der Landtag heute einmal mehr in einem Antrag zum Ausdruck gebracht, der mit 27 Ja- und nur 3 Neinstimmen (Urzì, Tommasini, Bizzo) angenommen wurde.

    Freilich sind Beschlussanträge ziemlich zahnlose Tiger, werden sie doch häufig als reine Willensbekundungen des Landtags aufgefasst. Eigentlich hätte die Landesregierung jetzt den Auftrag, mit Rom in Verhandlungen zu treten. In Vergangenheit wurden solche Anträge jedoch mehr oder minder ignoriert — auch wenn sie, wie heute, von der SVP unterstützt wurden. Nachdem Matteo Renzi (PD) jedoch angekündigt hat, trotz seines zentralistischen Kurses die Präfekturen abschaffen zu wollen, könnte es diesmal eine kleine Chance geben, den Wachhund loszuwerden.

    Siehe auch: 01 02 03 04 || 01



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  • Madrid si nasconde dietro alla legalità.

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    0 Comentârs → on Madrid si nasconde dietro alla legalità.

    Il Congresso spagnolo ha detto no, un no forte e chiaro alla richiesta di dialogo portata a Madrid da tre ambasciatori deputati del Parlamento catalano. Gli esponenti di CiU, Turull, di ERC, Rovira, e di ICV, Herrera, erano stati incaricati dai loro colleghi di recarsi nella capitale spagnola a rappresentare le istanze catalane. La scelta non è casuale: non mandare il presidente Artur Mas è servito a sottolineare il messaggio che la volontà di decidere sul proprio futuro non è certo limitata al Governo o a un singolo partito, ma è espressione di una maggioranza larga ed eterogenea del paese. Inoltre l’assenza di Mas ne ha preservato l’incolumità istituzionale dinnanzi a un diniego del tutto aspettato.

    I membri del Congresso dunque hanno nettamente rifiutato (con 299 voti a 47) la richiesta di cedere alla Catalogna, come Londra ha fatto con la Scozia, la facoltà di celebrare un referendum sull’autodeterminazione. Hanno votato contro il PP di Mariano Rajoy e il PSOE (inclusi i membri catalani dell’ormai lacerato PSC), oltre all’UPyD di Rosa Dí­ez, mentre hanno votato a favore Izquierda Unida (sinistra), i Verdi, i catalani di CiU ed ERC, i baschi di EAJ e Amaiur, i galiziani del BNG.

    PP e PSOE si sono nascosti dietro al dito della «legalità» e dell’incostituzionalità per evitare una discussione politica sul diritto a decidere e sul futuro della Catalogna. In realtà però i due partiti, da soli, disporrebbero dei numeri per prendere qualsiasi decisione anche in deroga alla costituzione o per modificarla — come d’altronde avevano fatto recentemente per introdurvi il freno all’indebitamento. Quindi, nemmeno un referendum vincolante (come in Scozia) avrebbe rappresentato uno scoglio se ci fosse stata la volontà di ascoltare i catalani. Ma la richiesta ufficialmente avanzata era quella di poter organizzare un referendum consultativo (e quindi non vincolante), per cui — anche secondo una recentissima sentenza della Corte Costituzionale — non sarebbe nemmeno stata necessaria una modifica della costituzione. I giudici infatti avevano sentenziato che una consultazione della popolazione non poteva essere, di per se, incostituzionale; e dunque nel sostenere l’incostituzionalità della richiesta, Rajoy e i suoi hanno dovuto ignorare il giudizio dell’organo di competenza ergendosi a sommi giudici in barba alla divisione dei poteri.

    Il governo catalano intanto ha già annunciato di voler proseguire il suo cammino democratico, pacifico e legale verso l’autodecisione — perché la volontà politica non si può abolire per decreto.



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  • Aspiag: TTIP in klein.

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    11 Comentârs → on Aspiag: TTIP in klein.

    Mario Monti hatte während seiner Amtszeit als italienischer Regierungschef dafür gesorgt, dass Südtirols Handelsordnung ausgehebelt wurde, insbesondere auch das Verbot von Detailhandel in Gewerbegebieten. Zwischen dem entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil und der Verabschiedung einer neuen Regelung durch das Land Südtirol, die der Zentralstaat erneut angefochten hat, klaffte für kurze Zeit eine Lücke im Gesetz, die mehrere Unternehmen bewusst ausnutzten, um nach vorn zu preschen. Auch der Handelsriese Aspiag (Spar, Eurospar, Interspar) brachte in dieser Phase sein Projekt für ein großes Einkaufszentrum in der Bozner Industriezone auf den Weg, obwohl politische Vertreter des Landes schon damals klar machten, dass sie alles unternehmen würden, um diese Entwicklung aufzuhalten. Seit jeher ist es weitgehender politischer Konsens im Lande, den Detailhandel von Gewerbezonen und der grünen Wiese fernzuhalten.

    Seit dieser von Monti verursachten Phase der Rechtsunsicherheit ringt die Aspiag nun vor Gericht um ihr »Recht«, gegen den Willen von Land und Gemeinde Bozen ihr Kaufhaus zu errichten. Doch damit nicht genug: Nun hat der Koloss auch noch angekündigt, die Verwaltung auf zehn Millionen Euro Schadenersatz für entgangene Einnahmen zu verklagen.

    Diese Vorgangsweise mag zwar das gute Recht des Unternehmens sein, doch ob sie auch »politisch«, gesellschaftlich und nicht zuletzt wirtschaftlich opportun ist, scheint fraglich. Während die Handelskette nämlich gute Geschäfte mit ihren Südtiroler KundInnen macht, setzt sie sich nicht nur wissentlich über den Willen ihrer VolksvertreterInnen hinweg, sondern möchte auch noch einen großen Batzen Steuergeld absahnen, weil sich Behörden anmaßen, diesen Willen umzusetzen. Jede/n einzelne/n SüdtirolerIn würde ein derartiger »Schadensersatz« knapp 20,- Euro kosten, was durchaus zu einer Absenkung der Sympathiewerte führen könnte.

    Ganz allgemein ist es äußerst bedenklich, wenn sich Unternehmen vor Gericht nicht nur ihr Recht erstreiten (in diesem Fall das Recht zur Errichtung des Einkaufszentrums), sondern auch Schadensersatz dafür, dass der Gesetzgeber und die Verwaltung Regeln erlassen und durchsetzen. Das ist wohl gleichzeitig ein erster Vorgeschmack auf das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP, mit dem Firmen unter Umständen gar nicht mehr vor ordentlichen Gerichten zu klagen brauchen. Stattdessen entscheiden dann private Schiedsgerichte — zahlen darf aber trotzdem der/die SteuerzahlerIn.



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  • Die ganz alltägliche Stigmatisierung.

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    6 Comentârs → on Die ganz alltägliche Stigmatisierung.

    Dieser Tage hat Amnesty International dazu aufgerufen, einschlägiges EU-Recht zur Nichtdiskriminierung von Roma endlich flächendeckend zur Anwendung zu bringen, denn auf dem Kontinent müssten die Mitglieder der Volksgruppe immer stärker in Angst vor Übergriffen und Anschlägen leben. Vielfach könnten sie sich von den Behörden keinen Schutz erwarten, gegen Täter werde oft nicht ernsthaft ermittelt, mitunter gehe gar die Polizei mit rassistischer und antiziganistischer Gewalt gegen Roma vor.

    Zur ganz alltäglichen Stigmatisierung gehört auch ein Detail des kürzlich vom Astat veröffentlichten Berichts zur »Sicherheit der Bürger«. Im Rahmen der sogenannten »Mehrzweckerhebung«, die das Landesstatistikamt im Auftrag des Istat durchführt, wurde unter anderem erhoben, wie sicher sich die Südtirolerinnen in ihren Wohnquartieren fühlen. Dabei sollten die Befragten auch »soziodemographische Merkmale« nennen, die ihnen in ihrer unmittelbaren Wohngegend aufgefallen sind — neben Rauschgiftsüchtigen, Rauschgiftdealern und Vandalenakten (!) war hier auch die Wahlmöglichkeit »Nomaden« gegeben. Damit wird zwar nicht ausdrücklich, aber doch auf kaum subtile Weise nahegelegt, dass »Nomaden« (auch noch pauschal) etwas mit Sicherheit zu tun hätten. Bei Befragten und Leserinnen der Studie fördern Astat und Istat so das Vorurteil, die Anwesenheit von Nomaden sei per se ein Risiko. Das ist — nur um die Dimension zu veranschaulichen — als würde man sich im Rahmen einer Sicherheitserhebung nach Ausländerinnen, Arbeitslosen oder Schwarzen erkundigen.

    Übrigens ist laut Senator Francesco Palermo die Weigerung, die Sprache der Roma anzuerkennen, der Hauptgrund, warum Italien noch immer nicht die Charta der Minderheitensprachen ratifiziert hat.



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  • Doch kein einheitliches Kulturressort?

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    1 Comentâr → on Doch kein einheitliches Kulturressort?

    Die beiden Landesräte Philipp Achammer (SVP) und Christian Tommasini (PD) hatten vor wenigen Tagen vorgeschlagen, mittelfristig die Zusammenlegung der drei Kulturressorts anzustreben, um Ressourcen zu bündeln und die Trennung zwischen den Sprachgruppen abzumildern.

    Gerade im Kulturbereich könnte dies eine sinnvolle Maßnahme sein, auch weil Konzerte, Ausstellungen und andere Veranstaltungen meist nicht einer Sprach(grupp)e zuordenbar sind, sondern möglichst viele Menschen zusammenbringen sollen.

    Man möchte meinen, dass all jene, die stets reflexartig von (nicht nur physischen) Mauern und von Käfigen sprechen, wenn es um die muttersprachliche Schule geht, diesen Vorschlag begrüßen müssten — zum Beispiel das Tagblatt A. Adige. Erstaunlicherweise ist dies jedoch nicht der Fall: Zunächst stellte sich Chefredakteur Alberto Faustini in einem Leitartikel quer, heute folgte ein ebenso kritischer Kommentar von Italo Ghirigato. Das zahlenmäßige Ungleichgewicht mache das Unterfangen zu einer Gefahr, so der Tenor, die Überzahl könne einen Instinkt wecken, den anderen zu untergraben.

    Fast schon unglaublich, welche (natürlich nicht zu unterschätzenden) Befürchtungen da bei einem Verhältnis von rund 26% zu 69% gegenüber einer mehrsprachigen Landesverwaltung erwachen — Befürchtungen die bei viel tiefgreifenderen Eingriffen zu Lasten der Sprachminderheiten (mehrsprachige Schule, Abschaffung von Ansässigkeitsklausel und Proporz…) regelmäßig als lachhaft, überzogen und rückständig abgetan werden — bei einem Verhältnis von 1% zu 99% und gegenüber einem einsprachigen, national definierten Zentralstaat.

    Siehe auch: 01 02 03 | 04



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  • Sprachlose Kaufgewohnheiten.

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    13 Comentârs → on Sprachlose Kaufgewohnheiten.

    Wie wir regelmäßig feststellen, sind Erhebungen zu Sprachkenntnissen und Sprachgebrauch in Südtirol Mangelware: So gibt es kaum belastbare Daten, die die Entwicklung der (Zweit-)Sprachkenntnisse im historischen Vergleich darstellen. Ein umfassendes Sprachbarometer wurde zuletzt im Jahr 2004 veröffentlicht — offenbar befindet sich nun eine zweite Ausgabe in Vorbereitung, im Abstand eines ganzen Jahrzehnts. Selbst dort sind jedoch wesentliche Daten so aufbereitet, dass sie wichtige Fakten verschleiern.

    In einem mehrsprachigen Land wie Südtirol, wo Forderungen nach besserer Sprachvermittlung zum politischen Alltag gehören, erstaunt diese Vernachlässigung systematischer Erhebungen. Auch Politiker mit »interethnischem« Anspruch erheben bislang kaum Forderungen, den Status Quo besser zu erforschen.

    Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Statistikinstitut des Landes die Daten über die Kaufgewohnheiten der Südtiroler. Dabei sollten die Befragten auch Gründe angeben, warum sie gegebenenfalls außerlandes einkaufen. Gewählt werden konnte aber nur zwischen vier vorgefertigten Kategorien: Preis, Auswahl, Service und Qualität. Einmal mehr wurde der Faktor Sprache vernachlässigt, obwohl es doch gerade in einem Land wie unserem wichtig wäre, in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Menschen mit Vorliebe in Österreich einkaufen, weil

    • sie zuhause häufig nicht in ihrer Sprache beraten werden;
    • zum Lieferumfang vieler Produkte kein Handbuch in deutscher Sprache gehört;
    • hier erworbene IT-Produkte oft nicht mit deutscher Software (z.B. HTC, Brother) oder Tastatur (Laptops…) erhältlich sind.

    Meiner Erfahrung (aus dem persönlichen Umfeld) nach ist dies bei Einkäufen im deutschsprachigen Ausland zumindest ein Teilfaktor, und zwar meist keineswegs aus ideologischen, sondern aus handfesten praktischen Gründen. Diesbezügliche statistische Erkenntnisse sollten in einer mehrsprachigen Realität eigentlich selbstverständlich sein. Kaufleuten würden sie gestatten, Kundenwünsche besser zu verstehen und Nachbesserungen vorzunehmen.

    Es kann natürlich sein, dass viele der Befragten »Sprache« unter »Service« subsumieren, doch das werden wir leider nie wissen. Zudem gilt es, auf eine zweite Schwäche der Erhebung hinzuweisen: Mehrfachnennungen waren nicht möglich, als Grund für den Einkauf jenseits der Landesgrenzen konnte also nur der Preis oder die Auswahl oder die Qualität oder der Service genannt werden. Dabei ist realistisch, dass eine Mischung mehrerer Gründe (etwa Preis und Qualität bzw. Auswahl und Beratungssprache) für einen Einkauf außerlandes ausschlaggebend ist.

    Dem Astat habe ich diese Überlegungen zukommen lassen, doch der Antwort entnehme ich, dass man an der bisherigen Erhebungsart (vorerst) festhalten will. Daten zur Sprache bleiben in Südtirol also auch in Zukunft Mangelware.



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  • Wen interessiert’s?

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    5 Comentârs → on Wen interessiert’s?

    Grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie Unschuldsvermutung und Verhältnismäßigkeit stehen in Italien nicht sehr hoch im Kurs. Das ist bekannt. Auch die neueste römische Maßnahme, die seit einigen Tagen für Gesprächsstoff sorgt, ist diesbezüglich keine Ausnahme. Dass jeder, der in seinem Arbeitsbereich mit Minderjährigen in Kontakt kommt, einen Strafregisterauszug beizubringen hat und der Arbeitgeber bei Nichtbeachtung bis zu 15.000 Euro Strafe zahlen muss, mag gut gemeint sein. Zielführend – geschweige denn durchdacht – ist diese Vorschrift jedoch bestimmt nicht. Zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch gibt es effektivere, weniger bürokratische Methoden.

    Was in der ganzen Diskussion meist außer Acht gelassen wird, aber gesamtgesellschaftlich noch viel schwerer wiegt als nur dieses eine “dumme Gesetz” (das keines ist, da es sich wieder einmal um ein von der Exekutive verabschiedetes “gesetzesvertretendes Dekret” handelt), ist der erschreckende Dilettantismus, mit dem hier zu Werke gegangen wird und vor allem die Nonchalance, die daraus resultiert.

    Die Akzeptanz von Gesetzen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist die Verhältnismäßigkeit. Ein anderer die konsequente Exekution. Ein dritter betrifft die Umsetzbarkeit. Wenn die betroffenen Institutionen, Betriebe und Vereine am Donnerstag erfahren, dass sie bis Sonntag die Strafregisterauszüge für ihre Mitarbeiter brauchen, es aber noch nicht einmal klar ist, wer aller einen solchen Auszug benötigt, dann ist das eine bürokratische Hürde, die nicht genommen werden kann. Und selbst wenn man von der Verpflichtung bereits unmittelbar nach Verabschiedung des Dekrets am 4. März 2014 erfahren hätte, so wären die Gerichte – sprich der Staat – wohl nicht in der Lage gewesen, innerhalb so kurzer Zeit die hunderttausenden – wenn nicht Millionen – Auszüge auszustellen. (Könnte man ein Gericht eigentlich verklagen, wenn man trotz nachweislich rechtzeitigen Antrags seinen Auszug nicht fristgerecht bekommt und somit gezwungen wäre, ein Gesetz zu missachten sowie Gefahr laufen würde, 15.000 Euro Strafe zu bezahlen?)

    Es wäre spannend gewesen, wenn alle Betroffenen in Italien am Freitag pflichtbewusst die Gerichte gestürmt hätten. Aber das ist freilich nicht passiert. Denn längst hat – verständlicherweise – diese Gleichgültigkeit um sich gegriffen, die einen Sätze wie “Das ist doch Schwachsinn. Und überhaupt. Das geht sich nie aus. Ich warte erstmal ab. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.” sagen lässt. Und so ist einmal mehr von “Aufschub” und “Nachbesserung” die Rede, weil die Vorschrift nicht fristgerecht umsetzbar ist und somit auch nicht mit Inkrafttreten exekutiert werden kann.

    Die Konsequenz daraus ist, dass sowohl Gesetzgeber als auch Gesetze nicht mehr ernst genommen werden (können). Einen schlimmeren Befund für einen demokratischen Rechtsstaat kann man sich kaum vorstellen.



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