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  • Diözesaner Osterputz.

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    Da ich mich stets kritisch mit der Kirche und etwa deren Einfluss auf den Staat befasst habe, möchte ich an dieser Stelle auch eine positive Entwicklung erwähnen, wenngleich sie bisher auf Südtirol beschränkt ist: Auf die Aufdeckung immer neuer Fälle von Kindesmissbrauch und Misshandlungen hat die Diözese Bozen-Brixen mit der Einsetzung eines unabhängigen Ombudsmanns in der Person des ehemaligen Volksanwalts Werner Paller reagiert. Während eine unmissverständliche Antwort des Vatikans auf den internationalen Missbrauchsskandal auf sich warten lässt, zeigt sich die Kirche hierzulande also aufklärungswilliger.

    Welche Zuständigkeiten und Aufgaben Herrn Palla zukommen werden — ob neben der Erforschung einzelner Missbrauchsfälle auf Hinweis von Betroffenen auch aktive Aufarbeitung anderer Missbrauchsfälle betrieben werden soll —, wie effizient und frei er wird arbeiten können und welche konkreten Ergebnisse er erreichen kann bleibt vorerst freilich offen. Die Ernennung ist aber erstmal ein Geständnis der eigenen Fehlbarkeit und ein deutliches Signal an die Betroffenen — Opfer wie Täter. Warum Herr Palla jedoch nur für Priester und nicht für das gesamte Bodenpersonal der Kirche (Mönche, Nonnen usw.) zuständig sein soll, ist mir bis dato unklar.


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  • Wenig Interesse an SVP-Vorwahlen…

    …oder großer Erfolg der katalanischen Unabhängigkeitsreferenda?

    Auf den ersten Blick haben die beiden Dinge nicht viel miteinander zu tun, selbst auf den zweiten Blick noch nicht. Und trotzdem: Die Vorwahlen der größten Partei Südtirols, die in vielen Gemeinden alleine im Rathaus sitzt, haben in vielen Ortschaften nur rund ein Drittel der berechtigten Wahlbevölkerung an die Urnen gelockt. Die Sammelpartei selbst hat dies zusammen mit gewogenen Medien als einen großen Erfolg bezeichnet — obschon die Unterstützung durch Vereine und Zeitungen sehr groß war.

    Sowohl die SVP als auch das Tagblatt der Südtiroler hatten jedoch eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung bei den privaten, selbstverwalteten Abstimmungen in Katalonien über die Unabhängigkeit von Spanien als »Enttäuschung« und »Misserfolg« gewertet — ohne zu berücksichtigen, dass die Referenda von den beiden größten Parteien des Landes und von wichtigen Medien boykottiert oder schlicht ignoriert worden waren.

    Entweder waren also die Vorwahlen der SVP ein Misserfolg — oder aber die selbstverwalteten Referenda waren eine herausragende demokratische Leistung.


    Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Volkspartei ihre Vorwahlen als »direkte Demokratie« verkaufen möchte. Derzeit scheint es einfach in Mode zu sein, sich basisdemokratisch zu geben, auch wenn man es gar nicht ist. Dabei könnte man die öffentlichen Abstimmungen höchstens als eine Erweiterung der repräsentativen Demokratie betrachten — im Falle Südtirols als ein Normalisierungsversuch: Da bei Gemeindewahlen in den meisten Fällen ohnehin vorprogrammiert ist, dass der SVP-Kandidat gewinnt, bekommen die Bürger durch Vorwahlen vielfach erst die Möglichkeit einer demokratischen Einflussnahme — indem sie mitbestimmen, wer ihnen bei der eigentlichen Wahl (als oftmals einziger Kandidat) vorgesetzt wird.



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  • Primäre Augenwischerei?

    Neulich habe ich über die Aushebelung des Landesbautengesetzes und die Angleichung an die entsprechenden Staatsnormen berichtet. Unter anderem habe ich dazu aus einem Vortrag zitiert, den RA. Dr. Renate von Guggenberg, Direktorin der Abteilung Anwaltschaft des Landes Südtirol, im Auftrag des zuständigen Landesrates zu diesem Thema gehalten hatte. Nicht schlecht gestaunt habe ich, als ich erstmals in aller Klarheit erfahren habe, was es mit den angeblich »ausschließlichen« Zuständigkeiten des Landes Südtirol so auf sich hat: Von Ausschließlichkeit kann faktisch keine Rede sein, denn die autonomen Befugnisse sind außer der italienischen Verfassung und internationalen Verpflichtungen auch noch »den Grundsätzen der Rechtsordnung der Republik«, den »nationalen Interessen« und nicht näher definierten »grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik« unterworfen. Dies ist in Artikel 4 des Autonomiestatuts ganz klar so definiert, weshalb das Land im speziellen Fall trotz primärer Zuständigkeit auf dem Gebiet der öffentlichen Arbeiten — wie es Frau von Guggenberg ausdrückt – »fast nur mehr die Möglichkeit [hat], rein organisatorische Aspekte zu regeln«.

    Da Artikel 4 des Autonomiestatuts allgemeine Gültigkeit hat, ist nicht davon auszugehen, dass seine Auswirkungen auf den Bereich der öffentlichen Arbeiten beschränkt sind. Im Gegenteil: Im Laufe der vergangenen Jahre wurden Südtirols Zuständigkeiten regelmäßig vom Verfassungsgericht auf ein Mindestmaß zurechtgestutzt.

    Konsultiert man auf den Seiten des Landes Südtirol — pardon: der autonomen Provinz Bozen – die Liste der autonomen Zuständigkeiten, stößt man auf folgende Formulierung:

    I. Primäre Zuständigkeiten:
    Diese stellen den obersten Ausdruck der Gesetzgebungsautonomie des Landes dar. Es handelt sich hier um Bereiche, in denen das Land die Gesetzgebungsbefugnis nicht mit dem Staat teilen muss. Nach der Verfassungsreform von 2001 unterliegt die gesetzgeberische Tätigkeit des Landes in diesen Bereichen folgenden Schranken: Einhaltung der Verfassung, Einhaltung der EU-Verpflichtungen sowie der internationalen Verpflichtungen.

    Wie man sieht wird hier der vorgeblichen Ausschließlichkeit dieser Zuständigkeiten (»in denen das Land die Gesetzgebungsbefugnis nicht mit dem Staat teilen muss«) besonderer Nachdruck verliehen, während gleichzeitig die Verpflichtung unterschlagen wird, sich nationalen Interessen und Grundsätzen unterzuordnen.

    Warum aber klärt das Land die Bürger darüber nicht auf, in welchem Umfang es tatsächlich eigene Befugnisse wahrnehmen kann? Aus welchem Grund wird dauernd die perfekte Autonomie beschworen, die sich de facto selbst verwaltet, während in Wirklichkeit nicht einmal die wenigen primären Zuständigkeiten das Papier wert sind, auf dem sie vermerkt sind?

    Immer mehr entpuppt sich die Eigenregierung als Farce! Die meisten Zuständigkeiten, die uns als solche verkauft werden, sind gar keine. In vielen Fällen (Schule, Straßen, demnächst vielleicht Rai und Post) beschränkt sich der Einfluss fast ausschließlich auf die finanzielle Ausstattung. Das Land darf zwar munter dafür bezahlen, dass die Schlaglöcher ausgebessert werden, kann die Wartung organisieren und die Straßenarbeiter entlohnen — die normativen Befugnisse hat jedoch im Zweifelsfall auch weiterhin der Staat.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Renate Holzeisen für die Steuerhoheit.

    Wie das Wochenmagazin ff in seiner Ausgabe »No. 11« vom 18. März berichtet, warnt Renate Holzeisen, ihres Zeichens Wirtschaftsprüferin und ehemalige Europakandidatin der Grünen, vor einer Lockerung der Steuerkontrollen. Diese Forderung war kürzlich vom Landeshauptmann im Zusammenhang mit den angeblichen neuen Zuständigkeiten Südtirols auf diesem Gebiet erhoben worden.

    Frau Holzeisen sieht ebenso die Gefahr der Vetternwirtschaft wie jene eines steigenden Steuerdrucks für ehrliche Bürgerinnen, wenn sich manche »weiterhin ihre eigene Steuerbemessungsgrundlage« zurechtbasteln — und somit weniger zahlen, als sie laut Gesetz müssten. Daher fordert sie den Landeshauptmann auf, stattdessen die volle Steuerhoheit einzufordern und somit die volle Verantwortung für die Finanzierung unserer Autonomie zu übernehmen.

    Holzeisens Einschätzung und ihrer Forderung nach Steuerhoheit schließt sich in vollem Umfang an. Nicht die Reduzierung und Lockerung der Steuerkontrollen bringt uns europäischen und rechtstaatlichen Standards näher, sondern eine tatsächlich effiziente und wirksame Ahndung der Hinterziehung. Schikanen und Willkür schiebt man hingegen mit mehr Rechtssicherheit einen Riegel vor.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06 07



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  • Einmal Siegesdenkmal, bitte!

    Vermutlich als indirekte Folge der Wirtschaftskrise — und des drohenden Staatsbankrotts — muss sich der Staat nun von seiner umstrittensten Immobilie im Lande trennen: Das Siegesdenkmal in Bozen wird nicht mehr renoviert, sondern verkauft. Ein bisher inkognito agierender einheimischer Mittelsmann wurde damit beauftragt, einen neuen Besitzer für den Piacentini-Bau samt Grünfläche und angrenzenden Stellplätzen zu finden. Sogar eine Homepage wurde eigens ins Netz gestellt.

    Ein verbindlicher Preis ist derzeit aber genausowenig in Erfahrung zu bringen wie die genauen Verkaufsbedingungen oder ein etwaiges Interesse der Gemeinde Bozen oder des Landes, den Bau zu erwerben. Es bleibt zu hoffen, dass er nicht in die Hände von Rechtsextremisten oder einschlägigen politischen Parteien fällt.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Korsika: Erfolg der Autonomisten.

    Wahlergebnis Korsika 2010.

    Einen historischen Erfolg landeten die korsischen Parteien am Sonntag bei den Regionalwahlen. Im Jahr 2004 waren die Autonomisten vom Partitu di a Nazione Corsa (PNC) und die Separatisten von Corsica Libera (CL) noch gemeinsam angetreten und hatten acht der 51 Sitze im regionalen Parlament errungen, während sie diesmal ihr Ergebnis mit getrennten Listen fast verdoppeln und 15 Mandate einfahren konnten.

    Gemeinsam liegen sie damit hinter einem Bündnis von vier Mittelinksparteien (24 Sitze), aber noch vor der UMP von Präsident Sarkozy (12 Sitze) an zweiter Stelle. Das ist das beste Ergebnis ihrer Geschichte. Da das linke Lager unter der Führung von Paul Giacobbi die absolute Mehrheit verfehlte, ist sogar eine erstmalige Regierungsbeteiligung der Autonomisten wahrscheinlich.

    Besonders bemerkenswert ist das gute Ergebnis, das der PNC auch in den großen Städten der Insel erreichen konnte. Sowohl in der Hauptstadt Aiacciu (28,4%), als auch in der zweitgrößten Stadt Bastia (30%) sicherten sich die Autonomisten den zweiten Platz, während sie in Porti Vechju (42,7%) sogar zur meistgewählten Partei aufsteigen konnten.

    Die Dynamik zu mehr Autonomie und einem gestärkten Selbstbewusstsein scheint auf Korsika unaufhaltsam zu sein. Bereits in den letzten Legislaturen konnten wichtige Ergebnisse erzielt werden, wie beispielsweise fakultative, aber hervorragend besuchte Unterrichtsstunden in korsischer Sprache an allen öffentlichen Schulen (mindestens drei Wochenstunden; zum Vergleich: an ladinischen Schulen in Südtirol nur eine Wochenstunde Ladinisch) sowie eine eigene Universität, an der auch die Landessprache studiert werden kann.

    Es ist erstaunlich, was Minderheiten in einem traditionell extrem zentralistischen und nicht gerade minderheitenfreundlichen Land wie Frankreich inzwischen erreichen können. Die Sarden hinken ihren korsischen Geschwistern mittlerweile auf manchem Gebiet hinterher, obwohl Sardinien eine autonome Region im angeblich minderheitenfreundlichen Italien ist.

    Cëla enghe: 01



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  • Bautengesetz: Autonomie außer Kraft.

    Zunächst die gute Nachricht: Die dynamische Autonomie ist (noch) nicht tot. Die weniger gute lautet, dass die Dynamik immer öfter nicht zu unseren Gunsten verläuft. Erst kürzlich hatte ich die fortwährende Beschneidung der sogenannten Modellautonomie erwähnt, eine Entwicklung, die vom Landespresseamt (LPA) — anders als die Übertragung jeder noch so kleinen Bürde Zuständigkeit — nicht an die ganz große Glocke gehängt wird.

    So hatte das Land im letzten Jahr Hals über Kopf wesentliche Teile des eigenen Bautengesetzes außer Kraft gesetzt, weil sie angeblich dem neuen Staatsgesetz widersprachen. Mit dem sich ergebenden gesetzlichen Vakuum kamen öffentliche Ausschreibungen in Südtirol über Monate fast gänzlich zum Erliegen, und das zu allem Überfluss während einer Wirtschaftskrise.

    Erst jetzt lichtet sich allmählich der Nebel um die neuen Ausschreibungsrichtlinien, wenngleich selbst Fachleute gestehen, noch immer nicht den vollen Durchblick erlangt zu haben. Was sich ankündigt, ist im Vergleich zum Landesgesetz jedoch alles andere als eine Verbesserung. Von angeblichen Vorteilen, wie sie uns Landesrat Mussner vor wenigen Wochen verkaufen wollte, ist bei näherem Hinsehen nicht viel übrig geblieben.

    Laut Informationen seines Ressorts konnte im vergangenen Jahr der Löwenanteil an Bauaufträgen an einheimische Firmen vergeben werden. Mit dem neuen staatlichen Gesetz wird sich das aber grundlegend ändern: Alle Arbeiten ab einem Wert von einer halben Million Euro (und das sind im öffentlichen Bausektor wohl fast alle) müssen künftig staatsweit ausgeschrieben werden. Das benachteiligt die einheimischen Firmen und stärkt im Übrigen die laut Sonntagsreden nicht mehr existierende Staatsgrenze. Anders als das Bauunternehmen aus Syrakus darf ein Handwerker aus Steinach am Brenner bei einem öffentlichen Bauvorhaben in der Gemeinde Brenner nicht mitbieten.

    Im Gegensatz zu Südtirol hat das Trentino sein eigenes Gesetz nicht voreilig abgeschafft, sondern zumindest vor dem Verfassungsgericht verteidigt. Dadurch konnte der Teil gerettet werden, der eine nach Gewerken aufgeteilte Vergabe von Bauaufträgen gestattet. Gewerke sind einzelne Bereiche oder Fachgebiete (bspw. Baumeister-, Schlosser- oder Malerarbeiten), in die Bauarbeiten für gewöhnlich gegliedert werden.
    Die vom Trentino gerichtlich erkämpfte Möglichkeit einer getrennten Vergabe wurde von der Südtiroler Landesregierung abermals voreilig bejubelt. Denn wieder stellt sich heraus, dass es sich dabei um wirklich kleine Brötchen handelt:

    1. Die getrennte Ausschreibung und Vergabe von Bauarbeiten ist umständlich, teuer und eine große organisatorische Herausforderung. Für viele kleinere und mittlere Verwaltungen wird es unmöglich sein, diesen Aufwand zu betreiben.
    2. Die getrennte Ausschreibung bedarf laut richterlichem Urteil einer detaillierten Begründung und darf der ausschreibenden Körperschaft keinerlei Nachteile verursachen. Das ist bereits aufgrund der in Punkt 1 genannten Erschwernisse sehr schwierig. Außerdem verursacht die getrennte Vergabe in der Regel Konflikte zwischen den Firmen und führt im Schadens- oder Garantiefall zu Problemen, weil es äußerst schwierig ist, die Verantwortung eindeutig einem Gewerk zuzuordnen.
    3. Laut Richterspruch ist die getrennte Vergabe zwar grundsätzlich gestattet; doch selbst die einzelnen Ausschreibungen nach Gewerken müssen sich nach der gesamten Bausumme richten. Wenn also ein Bauwerk insgesamt mehr als eine halbe Million kostet, dann müssen die Malerarbeiten — selbst wenn deren Wert weit unter der halben Million liegt — ebenfalls staatsweit ausgeschrieben werden. Der Vorteil einer getrennten Vergabe bleibt demnach ohnehin fraglich.

    Der von Landesrat Mussner gepriesene Vorzug der Neuregelung besteht angeblich darin, dass Südtirol das staatliche System übernommen hat, sich unsere Handwerker daran gewöhnen und dann in anderen Regionen zu denselben Konditionen mitbieten können, die sie aus Südtirol kennen. Auch gegen diese positive Auslegung sind gleich mehrere Zweifel angebracht:

    1. Kleine Handwerksbetriebe haben weder die organisatorische Struktur noch die personelle Ausstattung, um an Wettbewerben außerlandes teilzunehmen;
    2. Größere Südtiroler Unternehmen hatten schon bisher keine Schwierigkeiten, auf internationaler Ebene wichtige Aufträge an Land zu ziehen, so auch im benachbarten italienischen Ausland;
    3. Last but (absolutely) not least ist sowohl angesichts der schlechten Auftragslage italienischer Betriebe als auch im Hinblick auf die klammen Haushalte in anderen italienischen Regionen wohl eher das Gegenteil zu erwarten, und zwar, dass Firmen aus dem Süden massiv auf den Südtiroler Markt drängen werden.

    Und dies wiederum wird gleich mehrere negative Folgen nach sich ziehen:

    1. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bei einheimischen Unternehmen;
    2. Einbußen bei der Qualität, die wir bei Südtiroler Bauvorhaben in der Regel gewohnt sind (exzellente Ausbildung und hohe Spezialisierung bei Südtiroler Betrieben);
    3. Einbußen bei der Innovationsfähigkeit Südtiroler Bau- und Handwerksbetriebe (Klimahaus etc.);
    4. Voraussichtlich Lohndumping und/oder Einsparungen auf Kosten der Qualität;
    5. Italienisch wird die allgemein gültige lingua franca auf öffentlichen Baustellen in Südtirol;
    6. Möglicherweise Unterwanderung durch die organisierte Kriminalität, wie sie im restlichen Italien gang und gäbe ist — und gegen welche die bestehende staatliche Gesetzgebung laut Aussagen von Staatsanwälten keine angemessene Handhabe bietet (siehe Report-Bericht).

    Diese Situation weckt unangenehme Erinnerungen an vergangene Zeiten, als sich (vor ca. 15-20 Jahren) bereits zahlreiche süditalienische Firmen Bauaufträge in Südtirol sichern konnten. Monatelange Verzögerungen wurden die Regel, unter anderem aufgrund regelmäßiger und zum Teil absichtlich herbeigeführter Konkurse der Bauunternehmen, zum Beispiel um einheimischen Subunternehmern die Bezahlung ihrer Leistungen zu verweigern. Erst das Landesgesetz konnte dagegen Abhilfe schaffen.

    Wenn sich das Bild, wie es sich jetzt abzeichnet und wie ich es hier beschrieben habe auch nur ansatzweise bestätigt, ist das ein autonomiepolitischer GAU. Die Landesregierung wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum sie hier voreilig eingeknickt ist, anstatt mit dem Zentralstaat beinharte Verhandlungen zu führen. Von einer starken und selbstbewussten Autonomie kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein — der Jubel von Herrn Mussner ist geschmacklos und grotesk.



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