Autorinnen und Gastbeiträge →

  • ICV-EU.

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    0 Comentârs → on ICV-EU.

    https://youtube.com/watch?v=57CPESsfvIM

    Ein schönes Video der Grünen (»Iniciativa per Catalunya – Verds«) zur katalanischen Parlamentswahl am ersten November.

    Siehe auch: 01



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  • Moschee.

    Autor:a

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    15 Comentârs → on Moschee.

    Wo wir schon beim Grundsätzlichen sind, so gilt es, auch ein paar Gedanken an dieses Thema zu verschwenden. In letzter Zeit wurde diesbezüglich viel Staub aufgewirbelt, mit der Absicht jedoch, die Tatsachen zu verschleiern. Südtirol ist ein Zuwanderungsland geworden, weil die heimische Wirtschaft ohne ausländische Arbeitskraft nicht überlebensfähig ist. Arbeitskraft ist jedoch nicht nur ein abstraktes Konzept, es geht um arbeitende Menschen mit all ihren Rechten, Pflichten und Bedürfnissen. Das Grundgesetz garantiert nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung oder den Minderheitenschutz, sondern auch ein anderes wesentliches Element persönlicher Entfaltung: Die Religionsfreiheit.

    Art. 3

    (1) Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich.

    (2) Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Person und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen.

    Art. 8

    (1) Alle religiösen Bekenntnisse sind gleichermaßen vor dem Gesetz frei.

    (2) Die nichtkatholischen Konfessionen haben das Recht, ihren Aufbau nach eigenen Satzungen zu regeln, soweit sie nicht der italienischen Rechtsordnung widersprechen.

    Art. 19

    (1) Jedermann hat das Recht, in jedweder Form, einzeln oder gemeinschaftlich, seinen religiösen Glauben frei zu bekennen, dafür zu werben und privat oder öffentlich den Kult auszuüben, vorausgesetzt, daß es sich nicht um religiöse Übrigen handelt, die gegen die guten Sitten verstoßen.

    Art. 20

    (1) Der kirchliche und der religiöse oder kultische Zweck einer Vereinigung oder Einrichtung darf nicht Ursache von besonderen gesetzlichen Beschränkungen noch von besonderen steuerlichen Belastungen für ihre Errichtung, Rechtsfähigkeit und jedwede Form von Tätigkeit sein.

    Ferner beruft sich — im Kleinen — auch das Manifest unserer Plattform ausdrücklich auf die Nichtdiskriminierung, was es in diesem Falle unabdingbar macht, klar und deutlich zugunsten der Religionsfreiheit Stellung zu beziehen. Die in Südtirol lebenden Zuwanderer haben vorbehaltlich der Einhaltung unserer Gesetze vollen Anspruch auf persönliche Entfaltung und tragen – dann und nur dann – positiv zur sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes bei.



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  • Zensur!

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    29 Comentârs → on Zensur!

    Die Verfassung schützt die Freiheit der Kunst unmissverständlich:

    Art. 33
    (1) Die Kunst und die Wissenschaft sind frei, und frei ist ihre Lehre.

    Nun wird diese Freiheit in Südtirol bereits zum zweiten Mal binnen weniger Tage angegriffen — und erneut ist es das Museion, das in die Kritik gerät. Alleanza Nazionale zieht vor den Kadi, um die Entfernung einer Installation zu erzwingen, die die italienische Hymne und eine Klospülung in einen gemeinsamen Kontext stellt.

    zeigt sich über diesen wiederholten Angriff auf eine verfassungsmäßige Freiheit sehr besorgt und ruft Intellektuelle, Zivilgesellschaft und besonders liberale Demokratinnen gleich welcher Couleur und Sprachgruppe dazu auf, ihre Stimme zu erheben.

    Allerdings sind wir uns auch sicher, dass das Landesgericht ggf. zugunsten der freien Meinungsäußerung und der Freiheit der Kunst entscheiden würde.

    Siehe auch: 01 02 03



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  • Absurdistan.

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    15 Comentârs → on Absurdistan.

    Nun ist es so weit: Giuliano Amato, Innenminister einer Mittelinksregierung, steigt auf die Argumentation von Alleanza Nazionale ein und bezeichnet die Italienerinnen in Südtirol im Widerspruch zu jeder offiziellen und sinnvollen Definition als die eigentliche Minderheit. Diese absurde und gefährliche Interpretation wird nun in Italien zum Mainstream. Das heißt dann auch, dass wir in Gröden keine ladinische, sondern eine deutsche und eine italienische Minderheit vorfinden, in Korsika eine französische, auf den Åland-Inseln eine finnische. Damit wird nicht nur das Völkerrecht ad absurdum geführt, sondern auch das Verfassungsgebot des Minderheitenschutzes.

    Es bleibt selbstverständlich abzuwarten, ob und welche konkrete Folgen Amatos Einschätzung haben wird. An der Vernunftlosigkeit seines definitorischen Engagements ändert es jedoch nichts.

    Siehe auch: 01 02



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  • Fundstück.

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    11 Comentârs → on Fundstück.

    So präsentieren sich die Mitglieder von Azione Giovani Bozen, Jugendorganisation der angeblich postfaschistischen Alleanza Nazionale, auf ihrem offiziellen Internetauftritt:

    Azione Giovani.

    Der Link zur Galerie.

    Nachtrag vom 02.11.2006: Die Galerie wurde offensichtlich entfernt.
    Nachtrag vom 19.12.2007: Und jetzt ist sie wieder online.



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  • Art. 5 GG: »Die Kunst ist freiheitlich«.

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    6 Comentârs → on Art. 5 GG: »Die Kunst ist freiheitlich«.

    Gerade während in Berlin die Wogen hochgehen, weil an der Deutschen Oper die Aufführungen von Mozarts Idomeneo aus zweifelhaften Sicherheitsgründen unterbrochen wurden, verschwindet in Bozen sang- und klanglos eine Kunstinstallation: Aus rein politisch-ideologischen Gründen — weil sie angeblich (!) dem Kommunismus huldige. Die Kunst, sie ist in Südtirol nicht frei.



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