Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Ostacoli.
    Quotation

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    1 Comentâr → on Ostacoli.
    Quotation

    Credo che ci troviamo nel 21° secolo, e nel 21° secolo la democrazia è sacra. In un processo con queste caratteristiche non si può avanzare con le minacce. Quindi, se c’è un’ampia maggioranza favorevole all’esercizio del diritto all’autodeterminazione, e in Catalogna c’è, sono sicuro che alla fine non ci possa essere nessun problema. Ci saranno degli ostacoli, questo è ovvio, però credo che potremo superarli.

    Joan Herrera, giurista, segretario generale dei Verdi catalani

    Vedi anche: 01 02 03



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  • »Schweizer Richter sind mehrsprachig.«

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    16 Comentârs → on »Schweizer Richter sind mehrsprachig.«

    In der Gerichtsbarkeit hat Katalonien — wie Südtirol — noch immer massive Schwierigkeiten, die tatsächliche Gleichberechtigung der Landessprachen zu erreichen. Während Südtirols Politiker und Medien nur selten über die Grenze in die nahe und mehrsprachige Schweiz blicken, führte das katalanische Tagblatt Ara ein Gespräch mit dem soeben in den Ruhestand getretenen Schweizer Bundesrichter Niccolò Raselli. Er sei das lebende Beispiel, dass die Justiz, den nötigen Willen vorausgesetzt, mehrsprachig funktionieren kann. In der viersprachigen Konföderation werde die Verfahrenssprache mit territorialen Kriterien, aber mit einer gewissen Flexibilität und — wenn nötig — positiver Diskriminierung der kleineren Sprachgemeinschaften festgelegt.

    Kann Justiz mehrsprachig sein?

    Raselli: Selbstverständlich! Der Fall der Schweiz beweist es; es ist eine rein technische und keine identitäre oder politische Angelegenheit.

    Wie funktioniert die Schweizer Justiz aus sprachlicher Sicht?

    Man muss unterscheiden, zwischen der Bundesebene mit vier gleichberechtigten Sprachen und den Kantonen, die jeweils ihre Amtssprachen festlegen. Davon gibt es ein-, zwei und dreisprachige, doch in jedem Fall gibt es eine gewisse Flexibilität.

    Welche Sprache wird für die Verfahren benutzt?

    Das ist unterschiedlich. Im Kanton Bern gibt es zwei Amtssprachen, Französisch und Deutsch, und es gibt drei Distrikte, einen deutschsprachigen, einen französischen und einen zweisprachigen. Im deutschen und französischen Distrikt sind das auch die jeweiligen Verfahrenssprachen, und wo zwei Sprachen amtlich sind, können beide Sprachen benutzt werden.

    Wie entscheidet man sich in mehrsprachigen Kantonen für eine Verfahrenssprache?

    Es gibt einige Grundprinzipien, doch auf Bundesebene gibt es keine einheitliche Norm. Im Kanton Freiburg wird etwa immer die Sprache des Verteidigers gewählt.

    Und wenn es keine Einigkeit über die Verfahrenssprache gibt, wer entscheidet dann?

    Zuletzt entscheidet das Gericht, doch dagegen kann Widerspruch eingelegt werden, sowohl auf kantonaler wie auf Bundesebene.

    Und was hat es mit der Flexibilität auf sich, die Sie erwähnten?

    Bei Prozessen vor dem Bundesgericht wird im Prinzip die Verfahrenssprache des angefochtenen Urteils verwendet, doch manchmal werden Ausnahmen gewährt, wenn beide Seiten dieselbe Sprache sprechen. Wenn uns zum Beispiel ein Urteil aus dem Tessin vorliegt, das auf Italienisch verfasst wurde, aber beide Parteien deutscher Sprache sind, können wir den Prozess am Bundesgericht auch auf Deutsch führen. Das bundesgerichtliche Urteil wird dann aber in jedem Fall auf Italienisch verfasst.

    Und das Rätoromanische wird bevorzugt behandelt?

    Ja. Ein Beispiel: Graubünden hat drei Amtssprachen — Deutsch, Italienisch und Rätoromanisch. Kürzlich wollte eine romanischsprachige Frau einen Prozess in ihrer Muttersprache führen, obschon diese Sprache in ihrer Gemeinde nicht zu den Amtssprachen gehörte. Zwar lehnte das Kantonsgericht diese Bitte zunächst ab, doch das Bundesgericht akzeptierte sie; am Bundesgericht gibt es einen Konsens, die kleineren Sprachen zu bevorzugen.

    Heißt das, dass 99% der Schweizer vor Gericht ihre eigene Sprache benutzen dürfen?

    Ja, und das bereitet keine großen Schwierigkeiten. Es ist ein Prinzip, das in fast jedem Fall respektiert werden kann.

    Und die Schweizer Richter verstehen alle Sprachen?

    Das ist wohl der größte Unterschied zu Spanien. In Spanien ist die Richterschaft auf staatlicher Ebene organisiert, während in der Schweiz die Richter von den Kantonsparlamenten gewählt werden. Nur die Bundesrichter werden vom Parlament in Bern designiert. Das garantiert, dass die in den Kantonen arbeitenden Richter sämtliche Sprachen ihres Zuständigkeitsbereichs beherrschen, weil sie auch in all diesen Sprachen ausgebildet wurden. Bei uns könnte sich zwar ein Genfer Richter am Basler Gericht bewerben, doch in der Praxis geschieht das fast nie.

    Verstehen Sie, dass es in Katalonien ein Sprachproblem mit der Gerichtsbarkeit gibt?

    Ja, da Sie in Katalonien zwar das Recht haben, sich in beiden Sprachen ans Gericht zu wenden, die Leute dort jedoch oft nicht beide Sprachen verstehen. Dass das ein Problem ist, liegt auf der Hand.

    Wie glauben Sie, dass man es lösen könnte?

    Ein möglicher Weg wäre, dass die Richter — oder wenigstens ein großer Teil der Richter — die in Katalonien ernannt werden, aus Katalonien stammen und ihre Ausbildung in beiden Sprachen absolviert haben. Andernfalls wird das Problem bestehen bleiben.

    Quelle: Ara
    Übersetzung:

    Allein der Umgang mit den Sprachen in der Gerichtsbarkeit zeigt, wie grundlegend anders als in einem Nationalstaat dieses Thema in einem konstitutiv mehrsprachigen Land wie der Schweiz gelöst werden kann.

    Siehe auch: 01 02 03 04 || 01 02



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  • Vertragsbruch festgestellt.

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    21 Comentârs → on Vertragsbruch festgestellt.

    Nach fast einem Jahr seit deren Hinterlegung, hat sich das italienische Verfassungsgericht am 31. Oktober zu den Rekursen mehrerer Regionen (Aoûta/Aosta, Friûl/Friaul-Julien, Sardigna und Sizilien) geäußert, welche ihre Autonomiestatute durch Maßnahmen der Zentralregierung verletzt sahen. Speziell ging es um das Stabilitätsdekret vom 13. August 2011, mittels dessen die Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen und neuen Steuern ausschließlich dem Staat vorbehalten wurden, obwohl die Regionalverfassungen vorsehen, dass gewisse Anteile (zwischen 60 und 100%) vor Ort bleiben.

    Die Richter orteten eindeutige Vertragsverletzungen und folgten somit nicht der Verteidigungslinie der Zentralregierung, die sich auf höherstehende Koordinierungsbefugnisse, nationales Interesse oder Sparzwänge berief und zudem behauptete, die Maßnahmen beschnitten die Finanzen der Regionen nicht, da sie nur Einnahmen beträfen, die über die bisherigen hinausgehen.

    In einigen Punkten wies das Gericht die Rekurse der Regionen ab, gab den Einbringern aber de facto auch dort Recht, indem es sich auf Artikel 19 des angefochtenen Dekrets berief: Dort ist festgehalten, dass die Maßnahmen in Einklang mit den jeweiligen Autonomiestatuten anzuwenden seien. Die Richter verzichteten nicht darauf, die Zentralregierung zu belehren, wie die nicht verfassungswidrigen Teile des Dekrets auf die Sonderautonomien anzuwenden seien.

    Die durch das Urteil entstehenden Ansprüche der vier Regionen werden auf mehrere Milliarden geschätzt. Nun bleibt jedoch zu sehen, ob die Zentralregierung einlenkt oder ob sie versucht, das Urteil auszusitzen bzw. zu umgehen. Sie hätte sogar die Möglichkeit, eine einseitige Abänderung der Autonomiestatute in Gang zu setzen, wofür sie wenigstens auf dem Papier die erforderliche Parlamentsmehrheit hätte. Wenn Abgeordnete aus den betroffenen Regionen ausscheren, stehen die Chancen jedoch schlecht.

    Südtirol ist vom Urteil zwar nicht direkt betroffen, der Richterspruch dürfte jedoch bereits das Ergebnis eines ähnlich gelagerten Einspruchs unserer Region vorwegnehmen. Auch in unserem Fall hat die Regierung in Berufung auf das Spardekret Millionen an Mehreinnahmen geschluckt, ohne sie der Regel zu unterziehen, dass 9/10 dem Land zustehen.

    Das Urteil ist zwar beruhigend, es beweist jedoch, wie zerrüttet das Verhältnis Roms zu den Autonomien ist:

    • Der Zentralstaat scheint nicht gewillt, eingegangene Verpflichtungen von sich aus zu respektieren oder gar die Lokalautonomien als gleichberechtigte (Verhandlungs-)Partner zu akzeptieren.
    • Dass politische Gespräche (so sie überhaupt stattfinden) nirgendwo hinführen und ständig Gerichte angerufen werden müssen — nicht um die Auslegung zweifelhafter Normen, sondern die Einhaltung eindeutig formulierter Vorschriften einzufordern — spricht Bände. In der Schweiz oder in Deutschland wäre es unvorstellbar, dass Kantone und Bundesländer gegen den Bund prozessieren müssen, um die Einhaltung ihrer Rechte zu erzwingen.
    • Allein diese Konflikte binden Jahr für Jahr viel politische Energie und kosten den Steuerzahler Millionen.
    • Dass sich derzeit fast alle italienischen Parteien mit zentralistischen Vorstößen überbieten und Mario Montis Vertragsverletzungen größtenteils mittragen, ist äußerst besorgniserregend.
    • Überall dort, wo es keine verfassungsrechtliche Absicherung gibt und Rom am längeren Hebel sitzt, darf für die Zukunft wohl keine institutionelle Rücksicht mehr erwartet werden.
    • Ein zusätzlicher Ausbau der Autonomie, wie er von einigen einheimischen Akteuren gefordert und für notwendig erachtet wird, ist in weite Ferne gerückt. Ohne internationale Absicherung wäre er auch jederzeit wieder rücknehmbar.

    Siehe auch: 01



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  • Auch laut Westminster bleibt Schottland EU-Mitglied.

    Das Parlament des Vereinigten Königsreichs (Westminster) hat am 17. Oktober ein Gutachten über die EU-Mitgliedschaft Schottlands im Falle der Unabhängigkeit veröffentlicht.

    Verfasser Graham Avery*, der auch an den Verhandlungen zur EU-Osterweiterung beteiligt war, kommt darin zum Schluss, dass Schottland nicht aus der EU ausscheiden und erneut um Mitgliedschaft ansuchen müsste.

    Es sei klar, dass Unabhängigkeitsgegner die mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Schwierigkeiten übertrieben, Befürworter hingegen dazu tendierten, sie kleinzureden. Im Gutachten sei dagegen versucht worden, das Thema möglichst objektiv abzuhandeln.

    Wichtigste Punkte des Dokuments sind folgende:

    • Die EU habe keine Präzedenzfälle für die schottische Unabhängigkeit vorzuweisen. Trotzdem könnten folgende Fälle als relevant betrachtet werden: Der EU-Austritt Grönlands 1989, die deutsche Wiedervereinigung 1990 und die Aufspaltung der Tschechoslowakei 1993. Gerade das Beispiel der DDR sei, obwohl völlig anders gelagert, aus Sicht der Prozeduren wichtig.
      Dies ist auch deshalb interessant, weil in Südtirol stets behauptet wird, Vergleiche mit anderen Prozessen seien unzulässig.
    • Eine Änderung der EU-Verträge sei vor allem nötig, um Schottland die Vertretung in den EU-Institutionen zu gewähren.
    • Aus praktischen Gründen sei der EU-Austritt Schottlands nicht vorstellbar. Er hätte vorübergehend eine drastische Änderung im Verhältnis zu Schottland — etwa Grenzkontrollen — zur Folge. Eine »Anomalie«, an der weder die EU, noch das Vereinigte Königreich und Schottland interessiert sein könnten.
    • Aus politischer Sicht sei Schottland seit 40 Jahren Teil der EU und die Schotten hätten Rechte als EU-Bürgerinnen akquiriert. Wenn sie Teil der EU bleiben wollten, könnten sie schwerlich zum Austritt und zu einem neuen Mitgliedschaftsantrag — als wären sie ein normales Nichtmitglied — gezwungen werden.
    • Die Verhandlungen zum Verbleib Schottlands in der EU müssten mit einem vereinfachten Verfahren zwischen dem Referendum und dem geplanten Unabhängigkeitszeitpunkt stattfinden.

    *) Senior Member of St. Antony’s College, Oxford University, Senior Adviser at the European Policy Centre, Brussels, and Honorary Director-General of the European Commission



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  • Offener Brief an Dr. Matthias Abram.

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    18 Comentârs → on Offener Brief an Dr. Matthias Abram.

    Feldthurns, 25. Oktober 2012

    Als Politologe, überzeugter Demokrat und Antirassist muss ich Ihren Ausführungen, die Sie gestern beim Diskussionsabend der Grünen auf Schloss Maretsch getätigt haben, aufs Vehementeste widersprechen.

    Ziel einer demokratischen Gesellschaft muss es sein, dass das “unveränderliche” Merkmal (gleich welcher Natur es ist — Hautfarbe, Geschlecht, Ethnie/Nation…) in den Hintergrund rückt und nicht als Kategorisierungskriterium dient, an das eine unterschiedliche Behandlung innerhalb der Gesellschaft gekoppelt ist. Denn wenn wir Menschen nach unveränderlichen Merkmalen kategorisieren, verleihen wir diesen Merkmalen Wichtigkeit, die unserem größten Ziel – dem Abbau der Separation und somit der Herstellung von gesellschaftlicher Harmonie – diametral entgegenwirkt. Ein derartiges Vorgehen wäre ein Paradebeispiel für Rassismus und entspringt einem zutiefst chauvinistischen Denken.

    Ethnos vs. Demos

    Glauben Sie daher wirklich, dass es hilft, langfristig Integration zu schaffen, indem wir jenes Merkmal, das der Integration im Weg steht, da wir uns als Gesellschaft nach wie vor eben vornehmlich national/ethnisch – sprich unveränderlich – definieren, noch einmal bewusst als Unterscheidungskriterium herausstreichen?

    In einer Demokratie sollten sich Menschen gemäß ihren Überzeugungen – also ideologisch – und auf freiwilliger Basis gruppieren und mit anderen Überzeugungen in demokratischen Wettstreit treten. Wenn wir nach unveränderlichen und nicht willentlich gewählten Merkmalen gruppieren, ist das rassistisch/sexistisch/nationalistisch und arbeitet somit einer weiteren, von uns allen gewünschten, Demokratisierung der Gesellschaft entgegen.

    Inklusives Modell vs. Abgrenzung

    “Die Ausländer” sind keine homogene Einheit und Ihr Vorschlag, eine Art “vierte Gruppe” im Land schaffen zu wollen, ist daher eine Farce. Vielmehr müssen wir allen Menschen gleich welcher Herkunft die Chance geben, sich ideologisch positionieren zu können und nicht aufgrund ihres unveränderlichen Merkmals in eine Schachtel gepresst zu werden. Wieso sollten ein atheistischer Rechtsanwalt und Unternehmer aus Kolumbien, eine Angestellte im Sozialwesen aus Norwegen und eine strenggläubige muslimische Hausfrau aus Pakistan die gleichen Interessen/Überzeugungen und somit das gleiche Vertretungsorgan haben? Wenn wir neben “Italienern”, “Deutschen” und “Ladinern” eine vierte Gruppe schaffen, konterkarieren wir das Ziel, Rassismus und Nation zu überwinden. Wir erweitern nur den Proporz (den wir ja eigentlich abschaffen wollen).

    Aktion vs. Reaktion

    Die derzeitige Situation bzw. Anomalie, die Sie so sehr schreckt und wegen der Sie sich vor der Selbstbestimmung/-verwaltung fürchten, ist vielmehr durch die Zugehörigkeit zum Nationalstaat bedingt. Die Behauptung, die Südtiroler Bevölkerung sei unfähig, sich selbst zu verwalten und Gott möge uns davor bewahren, ist ein verwerflicher und höchst sonderbarer (Auto-)Rassismus, der mich wiederum erschreckt und schockiert hat; eine Aussage, die eines Demokraten unwürdig ist. Die europäischen Kolonialisten haben in Afrika und anderen Teilen der Welt (bestimmt auch in Ecuador) deckungsgleich argumentiert. Es wundert mich einigermaßen, dass ausgerechnet Sie als Experte für Interkulturalität in diese intellektuelle Falle tappen. Anstatt die Südtiroler Bevölkerung also pauschal zu verunglimpfen und ihre demokratisch gefällte Entscheidung auf arrogante Art als Minderwertigkeit auszulegen, wäre es vielmehr Aufgabe des Demokraten, Überzeugungsarbeit für die eigenen Ideen zu leisten. Eine Grundvoraussetzung für den demokratischen Wettstreit ist die Abwesenheit einer solchen Meinungshierarchie, solange sich eben diese Meinungen innerhalb des demokratischen Grundkonsenses bewegen. Argumentierte Kritik an gesellschaftlichen und politischen Zuständen ist freilich legitim. Das Defizit jedoch zu einem Wesensmerkmal zu machen ist Rassismus. Wir leben in einem Staat, in dem ein Herr Berlusconi fast eineinhalb Jahrzehnte Regierungschef war. Diese Tatsache berechtigt mich als Gegner Berlusconis jedoch nicht, das italienische Wahlvolk als unfähig, sich selbst zu verwalten, zu diffamieren, sondern ist vielmehr Auftrag, konsequenter für meine Überzeugungen einzutreten und diese auch zu leben. Die Grünen sollten – wie sie das bei Umweltthemen in den 1980er-Jahren auch waren – wieder zur politischen Avantgarde werden und sich auf die Aktion und nicht die Reaktion konzentrieren.

    Vielfalt vs. Einfalt

    Das durch den “Rechtfertigungsdruck” entstandene Demokratiedefizit ist meines Erachtens über das im Grunde urlinke Prinzip der Selbstbestimmung/-verwaltung viel leichter überwindbar, da die Daseinsberechtigung der Sammelpartei entfiele und Normalität einkehren könnte, wie das auch in Nordtirol und anderen ähnlichen Regionen der Fall ist. Wir können unsere Autonomie nicht – wie viele zu glauben scheinen – über das “Bessersein” sondern nur über das “Anderssein” rechtfertigen. Ein Ausbau der Autonomie zementiert jedoch dieses Anderssein (müssen) im nationalen Sinne nur noch mehr und schafft gleichzeitig mehr Feindseligkeit in den Provinzen und Regionen ohne Sonderstatut. Die Abschaffung der Autonomie würde hingegen die Vielfalt im Land zerstören. (Für diese These gibt es bereits genügend “Best-Practice-Beispiele” innerhalb Italiens).

    Wie gesagt: Die Autonomie ist eine gute Antwort auf ein falsches System. Nach meinem Dafürhalten wäre es jedoch logischer und höchst an der Zeit, die Kräfte dahin zu lenken, die Fehlentwicklung zu korrigieren, als lediglich die Reaktion auf den Systemfehler zu verbessern. Sie betreiben reine Symptombekämpfung die gleichzeitig die Krankheit perpetuiert und einer nationalistischen Logik folgt. Die Brennerbasisdemoratie und somit auch mein Ansatz beschäftigen sich mit den Ursachen und entziehen sich eingefahrener nationalistischer Denkstrukturen.

    Auch wenn manche unserer Ansätze idealistisch-utopisch klingen mögen, so war und ist die Wahrscheinlichkeit keine politische Kategorie (vergleiche dazu auch Thomas Benedikter). Oder anders gesagt: Neues und “Unmögliches” kann nur entstehen, wenn man es auch zu denken wagt.

    Denken Sie einmal darüber nach! (Oder fragen Sie Jimmy Wales, Nick Vujicic oder Barack Obama.)

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr gestriger Vorredner
    Harald Knoflach



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  • Sudtirolo, questione bilaterale!

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    28 Comentârs → on Sudtirolo, questione bilaterale!

    Secondo il premier italiano Mario Monti la questione sudtirolese non avrebbe più carattere internazionale da quando, nel 1992, Austria e Italia chiusero la vertenza presso le Nazioni Unite. Lo ha detto in un’intervista concessa al quotidiano viennese Kurier, aggiungendo che i sudtirolesi sarebbero sufficientemente tutelati dalla costituzione italiana e che quindi il ruolo dell’Austria come potenza tutrice sarebbe ormai obsoleto e ingiustificato.

    La cosiddetta quietanza liberatoria del 1992 chiuse la controversia iniziata nel 1960 da parte austriaca presso l’ONU, in seguito alla mancata applicazione del trattato Gruber-Degasperi da parte dello stato italiano. Tuttavia — e questo Monti sembra ignorarlo — non tolse valore e attualità  al trattato stesso, tuttora in vigore e base giuridica della funzione dell’Austria in quanto firmataria.

    D’altronde, la costituzione italiana, che comprende anche il nostro statuto di autonomia, da sola non offre garanzie sufficienti alla tutela delle minoranze linguistiche e del nostro autogoverno, in quanto modificabile in qualsiasi momento dal parlamento italiano, in presenza di una maggioranza assoluta, anche senza il consenso del Landtag sudtirolese.

    Considerando le attuali dinamiche centralizzatrici sostenute da una larghissima maggioranza parlamentare, e visto lo stato di avanzata assimilazione della quasi totalità  delle comunità  linguistiche presenti sul territorio dello stato italiano, i timori connessi a quest’eventualità  non appaiono né remoti, né astratti.

    In un periodo storico in cui si rende sempre più evidente la necessità  di procedere verso un’intensificazione dei processi di unificazione e in cui le sovranità  sono sempre maggiormente condivise, il tentativo di «rinazionalizzare» una questione come quella sudtirolese appare totalmente anacronistico. Se l’autonomia del Sudtirolo fosse veramente fuori pericolo, Monti non avrebbe nulla da temere dal ruolo (in tal caso totalmente astratto) dell’Austria — per cui appare difficile fugare la sensazione che l’intento sia quello di sbarazzarsene per poi sferzare il colpo finale alle tanto invise autonomie.



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  • Nachnationale Demokratie.

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    9 Comentârs → on Nachnationale Demokratie.

    Robert Menasse hat in seinem neu erschienen Buch “Der europäische Landbote” [s.] nicht weniger als die “Erfindung einer nachnationalen Demokratie gefordert”. Menasse, der sich selbst als “befürwortenden EU-Kritiker” bezeichnet, hat für seine Recherche zu seinem neuen Buch einige Monate in Brüssel verbracht und dort eine offene und professionelle EU-Bürokratie kennengelernt. Menasse geht in seinem Essay mit den Nationalstaaten hart ins Gericht. Aus seiner Sicht wurde Europa als Friedensprojekt initiiert, das angesichts der verheerenden Kriege in Europa nicht weniger als die Überwindung des Nationalismus zum Ziel hatte. Dieses Ziel wurde in den letzten Jahrzehnte durch die Einführung eines gemeinsamen Marktes und Währung weit vorangebracht, allerdings ist im letzten Jahrzehnt die Entwicklung zum Stillstand gekommen, der Grund ist für Menasse das Festhalten an den Nationalstaaten.

    Er fordert deshalb eine neue nachnationale Demokratie, welche in erster Linie in einem Europa der Regionen verwirklicht werden muss, wobei die EU gemeinsame Rahmenbedinungen schafft:

    Innerhalb der gemeinsamen Rahmenbedingungen können die Bürger an ihrem jeweiligen Lebensort, in ihrer jewiligen Region das gemeinsame Leben je nach ihren Kulturen und Mentalitäten, nach ihren Traditionen und ihrer Innovationsfähigkeit, nach ihren lokalen Anforderungen und Bedürfnissen gestalten, also die in der europäischen Verfassung festgeschriebene Subsidiarität mit demokratischem Leben erfüllen. (…) Welchen Sinn, welchen Vernunftgrund soll da noch die dazwischengeschaltete Instanz “Nation” haben? Rational ist sie durch nichts mehr zu begründen.

    Für Menasse hat jeder Mensch eine multiple Identität, die nicht am Begriff Nation festgelegt werden kann, vielmehr sind

    die Menschen […] doch in Wahrheit in ihrer Region verwurzelt, durch das Leben in ihrer Region geprägt. Was ist schon “nationale Identität” verglichen mit Heimatgefühl? Heimat zu haben, ist ein Menschenrecht, nationale Identität nicht. (…) Die regionale Identität ist die Wurzel der europäischen.

    Damit eröffnet das Buch eine neue Perspektive und versucht, den bisweilen ziemlich inhaltsleeren Begriff des Europa der Regionen mit einer geradezu zwingenden Weiterentwicklung der EU zu verbinden. Diese Brücke zwischen einer supranationalen EU und weitestgehend unabhängigen, nur durch gemeinsame Rahmenbedingungen miteinander verbundenen Regionen kann zu einer Überlebensfrage der EU werden. Die gegenwärtige Krise in der EU erfordert geradezu neue Lösungen, die laut Menasse sich von selbst ergeben.

    Diese Krise wird Europa einen großen, einen wahrscheinlich entscheidenden Schritt voranbringen. […] Nein, die Krise ist keine Chance, die Krise ist ein Zwang. Sie wird, bei Gefahr eines ansonsten drohenden Untergangs Europas, jene politischen Lösungen und die Reformen der europäischen Verfassung erzwingen, die davor wegen nationalstaatlichen Kleingeists nicht möglich waren.

    Siehe auch: 01 || 01



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  • Im Gespräch: Robert Menasse.

    Autor:a

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    1 Comentâr → on Im Gespräch: Robert Menasse.

    Gestern war der österreichische Schriftsteller Robert Menasse, der mit seinem Buch »Der Europäische Landbote« ein leidenschaftliches Plädoyer für ein post-nationales Europa der Regionen verfasst hat, Gast der Ö1-Sendung »Im Gespräch«.

    Die Sendung kann hier nachgehört werden:



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