→→ Archif di cuntribuć esterns →→

  • Zweisprachigkeit im Amt deutlich verschlechtert.

    Alle zehn Jahre veröffentlicht das Landesstatistikinstitut (ASTAT) ein sogenanntes Sprachbarometer, das — wie der Name schon verrät — die wichtigsten Daten zur Sprachsituation in Südtirol beinhaltet. Nun ist es endlich wieder so weit.

    Da es sich beim soeben veröffentlichten Bericht (erst) um den zweiten dieser Art handelt, sind jetzt erstmals Vergleiche möglich. Eine Gesamtanalyse maße ich mir noch nicht an, doch habe ich mir vorerst einen wichtigen Teilaspekt herausgefischt — und der hat es in sich.

    Schon 2004 wurde klar, dass die deutsche Sprache als Amtssprache, obschon rechtlich der italienischen gleichgestellt, einen sehr schweren Stand hat. In einem mehrheitlich deutschsprachigen Land wie Südtirol war die Schwierigkeit, die deutsche Sprache im Umgang mit öffentlichen Ämtern zu benutzen, eher mit der Lage der (rechtlich nicht umfassend gleichgestellten) ladinischen Sprache zu vergleichen als mit der Lage des Italienischen.

    Diese Tatsache hat sich im Laufe der letzten zehn Jahre nicht etwa verbessert, sondern noch einmal bedeutend verschlechtert. Während nämlich die — unbefriedigende — Situation des Ladinischen mehr oder minder unverändert blieb, verschlechterte sich die Erfahrung der deutschen Sprachgruppe in öffentlichen Ämtern noch einmal deutlich, sodass der Anteil an Negativerfahrungen zwischen den beiden Minderheitensprachen nur noch rund fünf Prozentpunkte auseinanderliegt (59,6% und 64,4%).

    Bemerkenswert ist zudem, dass auch die Mitglieder der italienischen Sprachgruppe insgesamt eine Verschlechterung beklagen und nunmehr zu rund 14 Prozent angeben, (im Jahr vor der Erhebung) »oft« oder »manchmal« eine Verweigerung ihres Rechts auf Muttersprache erlebt zu haben. Wie schon 2004 war die Situation des Italienischen als Amtssprache jedoch »um Welten« besser, als die der beiden anderen Landessprachen.

    Der Anteil an Bürgerinnen der deutschen Sprachgruppe, denen im Jahr vor der Erhebung nie ihr Recht auf Muttersprache verweigert wurde, sackte zwischen 2004 und 2014 um über 40 Prozent ein und liegt nunmehr bei lediglich 25,4 Prozent.

    Erstaunlich ist, dass die Verweigerung der deutschen Amtssprache auch in der Landesverwaltung und im (ebenfalls vom Land Südtirol abhängigen) Gesundheitswesen um ein Vielfaches größer ist als die Verweigerung der italienischen Amtssprache.

    Die deutsche Sprache wird von den Carabinieri (36,1%) am häufigsten verweigert, dicht gefolgt von den Sanitätseinheiten und Krankenhäusern (31,9%). Für Italiener- (8,8%) und Ladinerinnen (56,3%) stellt das Gesundheitswesen gar den Bereich dar, wo ihnen das Recht auf Muttersprache am häufigsten verweigert wurde — wodurch dies auch sprachgruppenübergreifend der Sektor ist, der (dicht gefolgt von den Carabinieri) die meisten Probleme schafft.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01 02 03 04 05



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Demokratie vor Gericht.

    Zwei Tage nach dem erfolgreichen Plebiszit in Katalonien hat Madrid seine demokratische Reifeprüfung angetreten — nicht mit Dialog, sondern mit einer weiteren Kursverschärfung in der Judizialisierung eines politischen Prozesses. Artur Mas, Joana Ortega und Irene Rigau, ihres Zeichens Präsident, Stellvertreterin und Bildungsministerin der scheidenden katalanischen Regierung wurden für die Abhaltung der nicht bindendenen Volksabstimmung über die staatliche Zugehörigkeit Kataloniens vom 9. November 2014 vor Gericht zitiert. Ihnen werden Amtsmissbrauch, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung und Missbrauch von Steuergeldern vorgeworfen, weil sie in einer Demokratie mit einer Abstimmung den freien Wunsch der Bürgerinnen und Bürger in Erfahrung bringen wollten.

    Dass es sich bei der zeitlich punktgenauen Vorladung um keinen Zufall handelt, sondern um eine politische Antwort, stellte der spanische Justizminister indirekt klar. Er erklärte, dass man bewusst die Wahlen vom 27. September abgewartet habe, »um sie nicht zu beeinflussen«. Damit steht aber gleichzeitig fest, dass die Zentralregierung ihre Hände mit im Spiel hat und die Justiz möglicherweise benutzt, um politischen Einfluss auszuüben. Schon die Anklageerhebung im November letzten Jahres war äußerst umstritten und gegen den Willen der katalanischen Staatsanwaltschaft zustandegekommen.

    Dass der Vorladungstermin von Artur Mas (der 15. Oktober), anders als jener von Rigau und Ortega, mit dem 75. Jahrestag der Erschießung seines Vorgängers Lluís Companys durch die Franquisten zusammenfällt, ist nur ein geschmackloses Detail.

    Cëla enghe: 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • OT-Corner.

    Autor:a

    ai

    |

    472 Comentârs → on OT-Corner.

    Bëgn Odüs tl ciantun dl Off Topic de Brennerbasisdemokratie.


    Interna/ · · · · · ·

    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • My experience is where I am from.

    Taiye Selasi zerlegt den nationalen Mythos. Eine rhetorische und analytische Sternstunde.

    Cëla enghe: 01 02



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Katalonien für Abspaltung.

    Nun ist die plebiszitäre Wahl geschlagen, die in Katalonien für mehr Klarheit in der Selbstbestimmungsfrage sorgen sollte. Nachdem sich Madrid beharrlich geweigert hatte, der Region im Nordosten der iberischen Halbinsel eine Volksabstimmung nach schottischem Vorbild zu gewähren, hatten sich mehrere Parteien darauf geeinigt, vorgezogene Neuwahlen zum katalanischen Parlament zu einem Referendumsersatz über die Frage der Loslösung umzufunktionieren.

    Die beiden größten Parteien im katalanischen Parlament, Convergència Democratica de Catalunya (CDC, liberal) und Esquerra Republicana de Catalunya (ERC, links) gingen gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren (vor allem: ANC und Òmnium Cultural) in einer Gemeinschaftsliste auf, die den plebiszitären Charakter der Wahl unterstreichen sollte. Der Name — Junts pel Sì (JxS), Gemeinsam für das Ja — war Programm.

    Zusammen mit der linken Candidatura d’Unitat Popular (CUP), die ebenfalls eine Abspaltung des Landes von Spanien anstrebt, erlangten die Unabhängigkeitsbefürworter von JxS (62 Sitze) — bei deutlich gestiegener Wahlbeteiligung im Vergleich zu 2012 — die absolute Mehrheit im katalanischen Parlament: 72 von 135 Abgeordneten. Dabei konnte die CUP ihre Sitze von drei auf zehn mehr als verdreifachen. Sie war 2012 erstmals ins Parlament eingezogen und hatte vor allem in David Fernandez einen weit über die Parteigrenzen hinaus geschätzten und respektierten Abgeordneten.

    Während also die Parteien, die eindeutig für die Unabhängigkeit einstehen und nun mit Madrid in Verhandlungen darüber eintreten wollen, 72 Sitze erringen konnten, erlangten die Unabhängigkeitsgegner von Ciutadans (Cs, 25 Sitze), Sozialisten (PSC, 16 Sitze) und der Partit Popular des spanischen Ministerpräsidenten Rajoy (PP, 11 Sitze) insgesamt nur 52 Sitze.

    Mit einem vergleichsweise mageren Ergebnis musste sich die Koalition aus Podem und einem Teil der katalanischen Grünen begnügen (Catalunya Sì que es Pot, CSQEP), die auf eine Positionierung in der Unabhängigkeitsfrage verzichtete und stattdessen weiterhin für eine legale Abstimmung plädierte. Eine solche hatte Madrid jedoch während der letzten Jahre nicht gewährt. CSQEP musste sich mit 10 Sitzen begnügen und liegt somit gleichauf mit der kleinen CUP.

    Nach der Auflösung des langjährigen Parteibündnisses CiU, das aus Mas’ liberaler CDC und der christdemokratischen Unió Democratica de Catalunya bestanden hatte, schaffte es letztere (UDC) gar nicht mehr ins Parlament. Ihr Vorsitzender Josep Antoni Duran i Lleida, der sich zum Erben von CiU erklärte und für eine Volksabstimmung, aber gleichzeitig für den Verbleib bei Spanien plädierte, erlebte sein größtes Debakel.

    Wenigstens teilweise rächt sich nun aber trotzdem der Wahlmodus: Die Unabhängigkeitsbefürworter konnten 47,78% der WählerInnen hinter sich scharen, und damit deutlich mehr, als die Unabhängigkeitsgegner (39,14%), aber aufgrund der Anwesenheit von Parteien, die sich zur »Gretchenfrage« nicht positioniert hatten, nicht die absolute Mehrheit erlangen. Nur eine Volksabstimmung könnte hier endgültige Klarheit bringen.

    Noch-Präsident Artur Mas (CDC/JxS) hatte vor der Wahl klargestellt, dass er mit einer absoluten Mehrheit im Parlament den Prozess hin zur staatlichen Unabhängigkeit fortführen wolle. Die CUP hingegen, auf die JxS angewiesen sein wird, um ihr Ziel zu erreichen, hatte stets auf die Notwendigkeit einer Sitz- und Wählerstimmenmehrheit hingewiesen; ob für die kleine linke Bewegung die Mehrheit im Vergleich zu den Unabhängigkeitsgegnern ausreichend ist, oder ob sie nur bei einer absoluten WählerInnenmehrheit von über 50% weiter an der Abspaltung mitgearbeitet hätte, muss noch geklärt werden.

    In jedem Fall sieht die Roadmap zur Unabhängigkeit, die von JxS unterzeichnet wurde, ohnehin eine abschließende Volksabstimmung über die noch auszuarbeitende katalanische Verfassung vor, die den tatsächlichen Schritt in die Unabhängigkeit besiegeln wird. Somit ist sichergestellt, dass letztendlich nur eine absolute Mehrheit den Weg in die Eigenstaatlichkeit absegnen kann.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • EU-K: Gau um Katalonien.

    Am 21. Juli hatte der katalanische PP-Abgeordnete zum Europäischen Parlament Santiago Fisas i Ayxelà (EVP) eine Anfrage an die Europäische Kommission (EU-K) gerichtet, um in Erfahrung zu bringen, wie sich die EU im Falle einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung durch Katalonien verhalten würde.

    Die Antwort, die erst Anfang dieser Woche eintraf, avancierte für EU-Kommissionspräsident Juncker zu einem regelrechten GAU, da sich die beiden veröffentlichten Fassungen — eine englische und eine spanische — diametral widersprachen. Nachdem der grobe Schnitzer von Mitarbeitern des ebenfalls katalanischen Abgeordneten Ramon Tremosa (CDC/ALDE) bemerkt wurde, zog die Kommission unverzüglich beide Versionen zurück.

    Die englische Fassung ist nur wenige Zeilen kurz. Die Kommission, so der knappe Text, mische sich in die internen Angelegenheiten eines Staates nicht ein.
    Dasselbe steht auch in der spanischen Fassung, die allerdings wesentlich länger ausfällt und explizit auf Artikel 4, Teil 2 des EU-Vertrags (EUV) verweist, wonach die Union die territoriale Integrität der Mitgliedsstaaten achte. Ein Regionalparlament habe nicht die Zuständigkeit, das Staatsgebiet zu verändern.

    Während also die englische Version der Antwort auf eine Nichteinmischung schließen lässt, würde der spanische Wortlaut bedeuten, dass Katalonien nicht mit der Anerkennung einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung durch Brüssel rechnen könnte. Angesichts der Tatsache, dass die katalanischen WählerInnen schon diesen Sonntag dazu aufgerufen sind, in vorgezogenen Parlamentswahlen auch über die staatliche Zugehörigkeit ihres Landes zu befinden, nimmt der Vorfall eine ganz besondere Brisanz und Relevanz an. So etwas darf nicht passieren.

    Am Mittwoch machte die spanische Tageszeitung ABC die angeblich ablehnende Haltung der EU-K zu ihrem Titelthema, obschon die Kommission zu diesem Zeitpunkt bereits klargestellt hatte, dass nur die englische Fassung die Zustimmung von Kommissionspräsident Juncker erhalten hatte und somit als die einzig offizielle zu betrachten sei. Zahlreiche andere Medien thematisierten die Antwort ebenfalls.

    Ob es sich bei der Veröffentlichung zweier derart unterschiedlicher Fassungen um bewusste Manipulation oder um einen menschlichen Fehler gehandelt hat, wird man vermutlich nie erfahren. Die EU-K behauptet derzeit zweiteres und erklärt sich in der Selbstbestimmungsfrage weiterhin für neutral. Doch die Neutralität ist durch diesen schwerwiegenden Vorfall stark in Mitleidenschaft gezogen worden.


    Der englische Text:

    It is not for the Commission to express a position on questions of internal organisation related to the constitutional arrangements of a particular Member State.

    Und der spanische:

    No le corresponde a la Comisión manifestar su opinión sobre cuestiones de organización interna relacionadas con las disposiciones constitucionales de un Estado miembro en particular.

    La Comisión recuerda en este contexto que, de conformidad con lo dispuesto en el artículo 4, apartado 2, del TUE, la Unión debe respetar la «identidad nacional, inherente a las estructuras fundamentales polà­ticas y constitucionales de éstos, también en lo referente a la autonomà­a local y regional. Respetarà¡ las funciones esenciales del Estado, especialmente las que tienen por objeto garantizar su integridad territorial». La determinación del territorio de un Estado miembro està¡ únicamente establecida por el Derecho constitucional nacional, y no por una decisión de un Parlamento autonómico contraria a la constitución de dicho Estado.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL