Stimmt. Um sie zu ignorieren, müssten es fünfmal soviele sein.
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Sprachminderheiten als ›Faktor‹ der Autonomie.
Die Arbeitsgruppe ASA – Alpine Sonderautonomien hat ein von Professor Roberto Toniatti herausgegebenes eBook mit dem Titel
Il fattore «minoranza linguistica»
nella revisione statutaria
delle autonomie speciali alpine(zu Deutsch etwa: Die Sprachminderheiten als Faktor bei der Überarbeitung der Statute alpenländischer Autonomien) publiziert. Es enthält Beiträge einer Tagung zu demselben Thema, die am 4. März 2017 in Lusern stattgefunden hatte. Die Autorinnen sind — neben Toniatti selbst — folgende:
- Esther Happacher, Professorin an der Universität Innsbruck und Mitglied des Südtirolkonvents (K33).
- Jens Woelk, Professor an der Universität Trient und Vorsitzender der Trentiner Consulta zur Überarbeitung des Autonomiestatuts.
- Elena D’Orlando, Professorin für regionales und Europarecht an der Universität Udine.
- Roberto Louvin, Professor an der Universität Kalabrien.
- Massimo Carli, Professor für regionales Recht an der Universität Florenz.
- Simone Penasa, Forscher an der Universität Trient.
- Francesco Palermo, Professor an der Universität Verona und Senator.
Das eBook kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
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Volksbegehren: Über elftausend Unterschriften.
Um die Behandlung zweier Gesetzentwürfe durch den Südtiroler Landtag durchzusetzen konnte die Initiative für mehr Demokratie fast 50% mehr Unterschriften sammeln, als die gesetzlich festgelegte Mindestzahl von 8.000. Noch vor wenigen Wochen war völlig unklar, ob dieses Ziel überhaupt zu erreichen sei. Über 30 Vereine und Organisationen hatten das Vorhaben unterstützt.
Auch die siebte Unterschriftensammlung für eine gute Regelung der Direkten Demokratie ist erfolgreich und eine unaufschiebbare Verpflichtung für den Landtag, endlich, nach 16 Jahren, eine brauchbare Regelung zu verabschieden.
— Initiative für mehr Demokratie
Die beiden Gesetzentwürfe, die nun auf Wunsch der Bevölkerung vom Landtag behandelt werden müssen, betreffen den Ausbau der direktdemokratischen Mitbestimmungsinstrumente in Südtirol.
Der erste Vorschlag ist aus einem partizipativen Prozess hervorgegangen, den die erste Gesetzgebungskommission des Landtags parteiübergreifend vorangetrieben hatte. Dieser Entwurf wurde seitdem jedoch im Landesparlament nie zur Abstimmung gebracht — vermutlich aufgrund von Widerständen in den Reihen der SVP.
Beim zweiten Gesetzentwurf, der aufgrund der gelungenen Unterschriftensammlung im Landtag behandelt werden muss, handelt es sich um eine von der Initiative selbst überarbeitete Fassung des ersten, die unter anderem ein niedrigeres Beteiligungsquorum beinhaltet.
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Madrid für das Entscheidungsrecht.

Wenige Wochen vor dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober gehen in Madrid am 17. September Befürworterinnen des »Entscheidungsrechts« aus Solidarität mit Katalonien auf die Straße. Die Organisatorinnen wollen damit — wie sie sagen — ein demokratisches Grundprinzip unterstützen und fordern die spanische Regierung auf, den Bevölkerungswillen zu respektieren.
Solange man sich hingegen duckt und politischen Konflikten lieber ausweicht, als sie demokratisch auszutragen, verzichtet man auch auf Synergien und Komplizenschaften. Das ist leider allzu häufig das Modell Südtirol, sowohl in Bezug auf einen dezidierten Autonomieausbau, als auch was die ergebnisoffene Betrachtung des besten institutionellen Rahmens für unser Land (Autonomie, Eigenstaatlichkeit…) betrifft.
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Entscheidungsrecht ist legitim.
Gutachten bewertet UnabhängigkeitsbestrebungenAutor:a
ai
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Das katalanische Außenministerium hat vier namhafte Expertinnen beauftragt, die Rechtmäßigkeit der katalanischen Selbstbestimmungsbestrebungen zu untersuchen:
- Projektleiter: Dr. Nicolas Levrat, Professor für Europäisches und Internationales Recht an der Universität Genf, Vorsitzender des Départements für Internationales Recht und Internationale Organisationen an der Rechtsfakultät und früherer Direktor des Europäischen Instituts der Universität Genf (2007-2013).
- Dr. Sandrina Antunes, Assistant Professor am Département für Internationale Beziehungen und Öffentliche Verwaltung der Universidade do Minho (Portugal).
- Dr. Guillaume Tusseau, Professor für Öffentliches Recht an der Sciences-Po-Universität in Paris, Mitglied des Institut universitaire de France und des Centre Bentham.
- Dr. Paul R. Williams, Mitbegründer und Präsident des Public International Law & Policy Group (PILPG) und Professor für Recht und Internationale Beziehungen an der American University in Washington, DC.
Inzwischen liegt ein über 160 Seiten starkes Gutachten vor, das zum Teil die spezifische katalanische Situation analysiert, andererseits aber auch allgemeingültige Aussagen trifft, die durchaus auf andere Gebiete und ihre jeweiligen Zugehörigkeitsstaaten übertragen werden können.
So wird unter anderem das Konzept des demokratischen Entscheidungsrechts unter die Lupe genommen, das sich vom Recht auf Sezession unterscheidet bzw. diesem vorgelagert ist.
Ein verfassungsrechtliches Sezessionsverbot kann laut Auffassung der Autorinnen niemals als starr und unveränderlich angesehen werden:
What is crucial in a constitutional state that is faithful to the ambitions of constitutionalism is the ongoing dialogue about, and engagement with, constitutional values and principles. Only this makes the constitution a living document, infused by the competing interpretations of values and principles that, by their very nature, admit various readings and conceptions. The quest for the final word is useless, illusory and possibly lethal from the political viewpoint of a sane deliberative community.
This is why simply dismissing this claim as “unconstitutional” cannot be an attitude that lives up to the high standard of political morality that is imposed by the ideal of constitutionalism.
Es wird festgestellt, dass in einer Demokratie ein Dialoggebot herrscht, dem man sich nicht aufgrund verfassungsrechtlicher Festlegungen entziehen könne:
However, when conflicting political legitimacies compete, there is a duty for democratic authorities to negotiate. This is confirmed by the observation of international practice that in almost all instances, the substate entity and national state negotiate the contours of the assessment of political will.
Die Autorinnen vertreten ferner die Auffassung, dass der EU bei der Lösung des Konflikts, auch im Sinne einer EU-Vollmitgliedschaft für Katalonien, eine wichtige Rolle zukommen könnte.
Cëla enghe:
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Kolumbus fällt vom Sockel.
Der Bürgermeister von New York, Bill de Blasio, hat die Kolumbusstatue von Central Park in ein Verzeichnis zu entfernender Denkmäler einfügen lassen. Stattdessen soll ein Mahnmal errichtet werden, das an die Unterjochung und Ausrottung der Native Americans durch die europäischen Erobererinnen erinnern soll.
Schon lange ist das positive Gedenken an Kolumbus, den angeblichen »Entdecker« der »Neuen Welt«, auf dem gesamten amerikanischen Kontinent äußerst umstritten. Im Zuge der Aufarbeitung der Konföderation gerät er jetzt in den USA einmal mehr in den Fokus. Dabei haben mehrere Städte, darunter Los Angeles, auch beschlossen, fortan nicht mehr den Columbus Day zu begehen.
Protest kam übereinstimmenden Medienberichten zufolge aus dem italienischen Außenministerium, das den Genueser (auf dessen Namen übrigens das Wort »Kolonialismus« zurückgeht) und seine Taten als »Erbe der Menschlichkeit« bezeichnete. Italienische Kulturverbände in den USA kündigten an, gegen die neue Geschichtsauffassung kämpfen zu wollen, die die eurozentrische Weltsicht infrage stellt und stattdessen die Eingeborenen stärker in den Mittelpunkt rückt.
De Blasio, der selbst teils italienischer Abstammung ist, bezeichnete das Kolumbusdenkmal in seiner Stadt hingegen als »rassistisch«.
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Sprachbeauftragte für den Gesundheitsbetrieb.
Überfällige Professionalisierung der MehrsprachigkeitAutor:a
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Gesundheitslandesrätin Martha Stocker (SVP) erteilte Thomas Schael, Generaldirektor des öffentlichen Südtiroler Gesundheitsbetriebs (Sabes), den Auftrag, eine Sprachbeauftragte zu ernennen. Dies teilt das Landespresseamt mit.
Schael hatte erst kürzlich dafür gesorgt, dass mehreren Krankenpflegerinnen, die ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen waren, einen Sprachkurs zu besuchen, der Vertrag nicht verlängert wurde.
Derzeit gilt im Südtiroler Gesundheitsbetrieb eine Ausnahmeregelung, auf deren Grundlage Personal eingestellt werden kann, das noch nicht im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises ist. Allerdings müssen sich Neuangestellte dann dazu bereit erklären, ihre Kenntnisse der jeweils anderen Landessprache zu verbessern und den vorgesehenen Sprachnachweis zu erwerben.
Landesrätin Stockers Vorstoß lässt nun — trotz der aufgeweichten Einstellungskriterien — immerhin erste Züge einer seriösen Sprachpolitik im Gesundheitswesen erahnen. Nicht nur der Kontakt der Patientinnen mit ärztlichem und pflegerischem Personal müsse in der Muttersprache möglich sein. Auch auf die korrekte Anwendung der Sprachen bei der Ausstellung von Befunden, in Dokumenten, bei Leitsystemen und internen Beschilderungen bis hin zu den Namensschildern auf der Berufskleidung sei zu achten, so die Landesrätin.
Eigentlich ist es erstaunlich, dass in einem großen, mehrsprachigen Betrieb wie dem Sabes bis heute keine Sprachstelle existiert. Wollen wir aber hoffen, dass sich nun einiges ändert — und die Sprachbeauftragte des Gesundheitsbetriebs kein Einzelfall bleibt.
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