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  • Sardisch und Friaulisch: Dialekte!

    Die italienische Verfassung von 1948 verkündet zwar den Minderheitenschutz, doch Italiens autochthone Minderheiten mussten über ein halbes Jahrhundert warten, bevor sie mittels Gesetz 482/99 erstmals offiziell anerkannt wurden. In der Zwischenzeit wurden jedoch bereits Tatsachen geschaffen: Die Sprecherzahlen vieler Sprachen sind zusammengeschrumpft und das Bewusstsein für die eigene Kultur ist bei vielen Menschen, besonders bei den jüngeren Generationen, geschwunden, sodass eine Erholung unwahrscheinlich scheint. Die weiterreichende Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats, welche vielen Gemeinschaften das Überleben und eine freiere Entwicklung sichern könnte, hat der Staat niemals ratifiziert.

    Knapp 13 Jahre ist das noch nie ganz umgesetzte Minderheitenschutzgesetz 482/99 nun in Kraft, da wird auch schon an seinen Grundfesten gerüttelt. Erst im Juli hatte das Kassationsgericht geurteilt, die sardische Sprache sei als Dialekt der italienischen Sprache zu betrachten, eine Aussage, die dem sprachwissenschaftlichen Konsens ebenso widerspricht, wie dem Minderheitenschutzgesetz selbst. Geklagt hatte ein Sarde, der vor Gericht die Mitschnitte seiner auf Sardisch geführten Telefongespräche benutzen wollte. In letzter Instanz stellte das Gericht sogar ausdrücklich fest, die einzigen anerkannten Minderheiten seien die französische in Aoûta (Aoste), die deutsche und die ladinische in Südtirol sowie die slowenische in Friaul und Julien. Das sind jene Sprachen, für deren Anerkennung internationaler Druck vorlag — Artikel 6 der italienischen Verfassung war dafür nicht ausschlaggebend.

    Mittels Ausgabenkontrolle (spending review) macht sich jetzt auch die Technikerregierung von Mario Monti die Argumentation des Kassationsgerichts zueigen: Um Einsparungen am ohnehin chronisch unterfinanzierten Minderheitenschutz vornehmen zu können, wurden die sardische und die friaulische, die beiden größten autochthonen Minderheitensprachen, kurzerhand als italienische Dialekte definiert, weshalb sie nur noch bedingt in den Genuss der Maßnahmen von Gesetz 482 fallen. Schon der Faschismus erklärte die autochthonen romanischen Sprachen zu italienischen Dialekten, um die Assimilierung zu rechtfertigen und zu erleichtern.

    Staatssekretär Polillo hatte jetzt sogar die Frechheit zu behaupten, der Regierung gehe es nicht um die Beschneidung von Rechten, die ja gesetzlich verankert seien, sondern nur um Einsparungen. Mit aktiver Unterstützung von PD und PDL unterwirft diese Regierung mittlerweile alle Bereiche des öffentlichen Lebens — wenigstens offiziell — einer einzigen Logik, nämlich jener des Geldes. Dafür wird billigend in Kauf genommen, dass sprachliche und kulturelle Vielfalt zerstört wird. Selbst die wenigen Unterrichtsstunden in friaulischer Sprache an öffentlichen Schulen stehen auf der Kippe.

    Wenn man sich jedoch vor Augen hält, wie unsensibel Rechte und Linke seit jeher mit Italiens Minderheiten umgegangen sind, braucht man sich nicht zu wundern, dass sie diese skandalöse Politik mittragen. Gleichzeitig verursachen sie sogar noch mit der Nationalkunde, die ihnen offensichtlich wichtiger als Minderheitenschutz ist, neue Kosten.

    Was der ohnehin schlechte Minderheitenschutz in Italien wert ist, wird sich jetzt womöglich weisen: Die Region Friaul-Julien erwägt, gegen die Klassifizierung der friaulischen Sprache als Dialekt Verfassungsklage zu erheben.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Ladenöffnungszwang.

    Seit Montis Liberalisierungen hat das Land Südtirol bei den Ladenöffnungszeiten keine Handhabe mehr. Für eine Vorzeigeautonomie, wie sie genannt wird, ist das eine magere Leistung, schließlich entscheidet darüber jedes normale deutsche Bundesland selbst. Inzwischen hat das Land Verfassungsklage* erhoben, doch mindestens bis zu einem Entscheid gilt aufgezwungenes Recht und die Chancen auf einen Sieg sind sehr gering.

    Was die Liberalisierung der Öffnungszeiten bedeutet, dafür gibt es jetzt ein Lehrbeispiel: In der Bozner Museumsstraße hat die schwedische Bekleidungskette H&M ihre Tore eröffnet und sogleich angekündigt, die Filiale auch an Sonntagen geöffnet zu lassen. Was für manchen Kunden bequem sein mag, zwingt jetzt die umliegenden Kleidergeschäfte nachzuziehen, um nicht Käufer an den Großkonzern zu verlieren. Die Kosten (für Personal, Strom, Heizung etc.) steigen dadurch unverhältnismäßig an, während die Einnahmen höchstens gleich hoch bleiben; schließlich verhindert man nur (teilweise), dass Kunden zu H&M abwandern. Kleinere Läden können sich diesen Kampf auf Dauer gar nicht leisten, auch weil häufig die Personaldecke nicht ausreicht, um genügend Schichten zu organisieren. Ohnehin mindert die Sonntagsarbeit die Lebensqualität der Angestellten.

    Wo bleibt eigentlich der Protest von Linken und Grünen (Parteien) gegen Montis Liberalisierungen? Achja… protestiert wird nur gegen Maßnahmen des Landes.

    *) Die Verfassungsklagen, die sich in letzter Zeit häufen, verursachen übrigens hohe Kosten. Bekommt das Land recht, wird die staatliche Regelung nicht rückwirkend aufgehoben, sondern erst ab dem Zeitpunkt des Richterspruchs.

    Cëla enghe: 01



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  • Rubalcabas Schwenk.

    Alfredo Pérez Rubalcaba, Chef der spanischen Sozialisten (PSOE), hat sich jetzt überraschend für den Umbau Spaniens vom »Staat der Autonomien« in eine Konföderation mit weitreichenden Befugnissen für die Gliedstaaten ausgesprochen. Das entspricht einer langjährigen Forderung von Convergència i Unió (CiU), der Partei, die Katalonien während der 80er und 90er lange Jahre regiert hat und auch jetzt wieder die regiert — bevor sie nach der Kundgebung vom heurigen 11. September offiziell den Schwenk zur Unabhängigkeitspartei vollzog.

    Einige Sektoren sowie die gesamte Jugendorganisation von CiU waren jedoch schon seit mehreren Jahren auf Unabhängigkeitskurs. Auch dem katalanischen Präsidenten Artur Mas (CiU) wurden Sympathien für die Eigenstaatlichkeit nachgesagt — spätestens seit er sich an den selbstverwalteten Volksbefragungen beteiligt hatte.

    Es wird davon ausgegangen, dass die neue Position der spanischen Sozialisten ein Versuch ist, CiU auf dem Weg zur Unabhängigkeit zu spalten. Ob jedoch die katalanischen Bürger umgestimmt werden können, darf bezweifelt werden; schließlich hatte eine große Bevölkerungsmehrheit — in Umfragen und über die Unterstützung von CiU —diese Option über Jahre erfolglos unterstützt.

    Inzwischen sagen Umfragen voraus, dass die Unabhängigkeit im Falle eines Referendums 70% der Stimmen erhalten würde. Und dass ein Referendum durchgeführt wird, befürwortet inzwischen selbst die PSC, der katalanische Ableger von Rubalcabas PSOE.

    Der PP von Ministerpräsident Rajoy bleibt indes — wie Monti gegenüber Südtirol — auf klar zentralistischem Kurs.



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  • Le priorità del centralismo.

    Secondo quanto riportano aluni media sudtirolesi, mercoledì prossimo Alessandro Urzì (FLI), Maurizio Vezzali (PDL) e Donato Seppi (Unitalia) saranno accolti a Roma da esponenti del governo Monti per parlare di toponomastica — nella speranza che il governo centrale ricorra contro la legge sudtirolese in materia.

    Oltre all’affronto in sé si tratta di una vera e propria beffa e di uno sgarbo istituzionale, considerando che i massimi rappresentanti delle autonomie sudtirolese e trentina attendono invano da mesi di poter incontrare il governo centrale.

    Cëla enghe: 01 || 01 02 03



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  • La Catalogna verso le elezioni.

    Dopo il successo della «diada», la festa della Catalogna, durante la quale erano scese in piazza centinaia di migliaia di persone (1,5 milioni secondo la polizia, 2 milioni secondo gli organizzatori) per reclamare l’indipendenza, il presidente catalano, Artur Mas, si è incontrato settimana scorsa col primo ministro spagnolo Mariano Rajoy. Tra le altre cose gli ha consegnato la proposta per un nuovo patto fiscale fra stato centrale e Catalogna, approvata dal parlamento catalano, che Rajoy ha rifiutato senza mezzi termini.

    L’insucesso di questa iniziativa ha portato Mas a ventilare elezioni anticipate — per due ragioni: Primo, il punto fondamentale del suo programma elettorale, il patto fiscale, è ormai entrato in un vicolo cieco. Secondo, permettere ai partiti indipendentisti, incluso il suo (che storicamente è sempre stato autonomista), di presentarsi agli elettori con un punto programmatico comune, lo stato proprio, e di raccogliere un mandato «costituente».

    L’attuale portavoce del governo catalano, Francesc Homs, ha dichiarato pubblicamente che la Catalogna ha intrapreso «una strada senza ritorno». Inoltre ha illustrato i possibili scenari che si aprirebbero dopo le elezioni anticipate, con la probabile vittoria dei partiti indipendentisti — che già  ora detengono la maggioranza dei seggi in parlamento e che probabilmente riuscirebbero ad ampliare ulteriormente i loro consensi. Secondo Homs l’indizione di un referendum sull’autodeterminazione non sarebbe l’unica via percorribile, perché un risultato elettorale sufficientemente chiaro renderebbe possibile anche la dichiarazione unilaterale d’indipendenza da parte del parlamento.

    Da alcuni giorni il presidente Mas continua a ripetere un concetto introdotto dal primo ministro scozzese Alex Salmond: Non importa che cosa ci sia scritto nella costituzione dello stato centrale. Se il popolo catalano vuole l’indipendenza dalla Spagna ed esprime in maniera democratica questo desiderio, si dovrà  trovare una strada per consentirglielo.

    Pere Navarro, segretario primo del partito socialista (PSC), è stato il primo leader di un partito non indipendentista a condividere questa agromentazione. All’interno del parlamento catalano ora solamente il PP di Rajoy rimane su posizioni pregiudizialmente contrarie all’indipendenza, assieme al micropartito Ciutadans. Mentre 86 su 135 parlamentari (i centristi di CiU, la sinistra repubblicana di ERC, i Verdi di ICV, Solidaritat Catalana e l’indipendente Joan Laporta) appartengono a partiti ormai apertamente indipendentisti, ben 114 su 135 sono favorevoli alla separazione dalla Spagna se i cittadini così volessero.

    I Verdi di Joan Herrera hanno annunciato di voler convincere gli ex partner di governo del PSC a inserire nel loro programma elettorale almeno il «diritto a decidere» (cioè l’autodeterminazione). Ma alcuni sindaci del PSC hanno già  annunciato di voler far campagna pro-indipendenza.



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  • Region ›muss‹ bleiben.

    Vor wenigen Jahren noch hatte sich selbst Riccardo Dello Sbarba (Grüne) für die Abschaffung der Region Trentino-Südtirol ausgesprochen — doch die Zeiten haben sich geändert. Als im Regionalrat neulich der Antrag der Freiheitlichen besprochen wurde, die von vielen nur noch als leere, kostenspielige Hülle bezeichnete Institution auflösen zu lassen, unterstützte dieses Vorhaben neben den Freiheitlichen selbst nur noch die STF.

    Interessant ist die Begründung, die Elmar Pichler-Rolle laut Medienberichten für die ablehnende Haltung der SVP genannt hat: Man wäre doch blöd, wenn man Rom aufforderte, das Autonomiestatut abzuändern. Ähnliche Argumente haben auch die Grünen ins Feld geführt.

    Doch wie soll sich dieses Land positiv entwickeln und entfalten, wenn wir (selbst nach Auffassung der Mehrheitspartei) lieber anachronistische Strukturen beibehalten, als das »Risiko« einer Autonomieänderung einzugehen? Was ist der Staat für ein Verhandlungspartner, wenn er noch 40 Jahre nach Inkrafttreten des zweiten Autonomiestatuts als Gegner angesehen werden muss? Und wie kann man uns weismachen, dass die Autonomie die beste Grundlage für unsere künftige Entwicklung ist, wenn sie sich vonseiten Roms nach wie vor (und sogar stärker als je zuvor) im Belagerungszustand befindet? Letzteres behaupten ja schließlich nicht die Unabhängigkeitsbefürworter-, sondern die größten Verfechterinnen der Autonomie.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Controllare il bilinguismo.

    A un’interrogazione di Giorgio Holzmann (PDL) in merito alla nuova legge sulla toponomastica sudtirolese il ministro (per i rapporti con il parlamento) Giarda ha risposto che il governo controllerà il rispetto della bilinguità. Insomma, se il governo farà sul serio, sarà praticamente impossibile togliere anche una sola delle invenzioni tolomeiane.

    Non si ricorda che un governo abbia mai annunciato di voler controllare il rispetto del bilinguismo a danno del monolinguismo italiano. Ricordiamo l’annosa questione dei foglietti illustrativi dei medicinali — che rimangono una chimera, mentre in altre realtà esistono tranquillamente — o le stesse campagne informative dello stato. No, il bilinguismo a Roma interessa solo quando Pein rischia di perdere la »traduzione«: Pino.

    Intanto Siegfried Brugger (SVP) ha criticato il collega Holzmann definendo il suo intervento permeato di spirito fascista, ed escludendo una collaborazione col PDL dopo le elezioni in Sudtirolo nel 2013. Anche noi: controlleremo.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



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  • Das Ortsnamengesetz im Wortlaut.

    LANDESGESETZ

    Errichtung des Verzeichnisses der Ortsnamen des Landes und des Landesbeirates für Kartograhie [sic]

     

    Art. 1
    Ortsnamenverzeichnis

    1. Das Verzeichnis der Ortsnamen des Landes Südtirol wird errichtet.

    2. Das Verzeichnis der Ortsnamen dient der korrekten Benennung des Südtiroler Gebietes sowie der Verbreitung der Kenntnis, der Aussprache, des Gebrauchs, der Bedeutung, der Tradition und der Herkunft der Ortsnamen.

    3. Das Ortsnamenverzeichnis wird auch unter Beachtung des Artikels 8 Absatz 1 Punkt 2 des Autonomiestatuts und zur Erfüllung der in den Artikeln 101 und 102 des Autonomiestatuts für die Region Trentino-Südtirol genannten Zwecke errichtet und umfasst alle im Lande Südtirol gebräuchlichen Ortsbenennungen und die antiken oder nicht mehr verwendeten Namen.

    4. Jeder Ortsname wird in der deutschen, italienischen und ladinischen Fassung eingetragen, sofern in jeder dieser Sprachen in der jeweiligen Bezirksgemeinschaft gebräuchlich und vom Beirat gemäß Artikel 3 genehmigt.

    5. Der Vorschlag zur Eintragung laut Absatz 4 wird vom gebietsmäßig zuständigen Rat der Bezirksgemeinschaft an den Beirat laut Artikel 3 gerichtet, wobei den in den jeweiligen Sprachen geläufigen Benennungen und der Beibehaltung der ursprünglichen Fassung der historischen Namen Rechnung getragen wird.

    6. Das Ortsnamenverzeichnis ist mit einer kartographischen Darstellung versehen, die in thematische Karten betreffend die verschiedenen berücksichtigten Ortsnamenbereiche gegliedert ist.

    7. Das Ortsnamenverzeichnis des Landes Südtirol wird, auch auszugsweise, in einem oder mehreren Bänden veröffentlicht und der Bevölkerung auch über die Web-Seiten des Landes zugänglich gemacht.

     

    Art. 2
    Landeskartographie

    1. In den vom Land Südtirol erstellten topographischen Karten werden die Ortsnamen gemäß den im Sinne von Artikel 3 erlassenen Leitlinien für den einheitlichen Gebrauch der geographischen Namen des Landes eingetragen.

    2. Die Namen werden in Deutsch, Italienisch und Ladinisch angeführt, sofern sie in jeder dieser Sprache [sic] gebräuchlich sind, und zwar gereiht nach der Größe der jeweiligen Sprachgruppe in den entsprechenden Orten, wie sie anlässlich der zum Eintragungsdatum letzten allgemeinen Volkszählung erhoben wurde.

    Art. 3
    Landesbeirat für Kartographie

    1. Die Beurteilung und Genehmigung der von den gebietsmäßig zuständigen Bezirksgemeinschaften eingereichten Vorschläge gemäß Artikel 1 Absatz 5 obliegen einem aus sechs Fachleuten auf den Gebieten Geschichte, Geographie und Kartographie zusammengesetzten Beirat, der von der Landesregierung für die Dauer von einer Legislaturperiode ernannt wird. Drei Mitglieder, eines für jede Sprachgruppe, werden vom Landtag, auf Vorschlag der Abgeordneten der jeweiligen Sprachgruppen, und drei von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesräte der jeweiligen Sprachgruppen namhaft gemacht.

    2. Die Sitzungen sind gültig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist; beschlossen wird mit absoluter Mehrheit der Anwesenden.

    3. Wenn es der Beirat für angebracht hält, kann er fallweise Fachleute und Experten oder Vertreter von Körperschaften oder Interessensverbänden einladen, ohne Stimmrecht an seinen Sitzungen teilzunehmen.

    4. Der Landesbeirat legt weiters die methodologischen Kriterien für den Aufbau und die Gestaltung des Ortsnamenverzeichnisses des Landes fest und erarbeitet im Einklang mit den einschlägigen Richtlinien der kartographischen Organe des Staates laut Gesetz vom 2. Februar 1960, Nr. 68, in geltender Fassung, und der internationalen Gremien, bei denen diese mitwirken, Leitlinien für den einheitlichen Gebrauch der geographischen Namen des Landes zum Rechtsstatus der Ortsnamen in den jeweiligen Sprachen, zu deren Alphabet und Orthographie, Hinweise zur Aussprache der Ortsnamen, zu den in diesen erkennbaren sprachlichen Substraten, zur geographischen Verteilung der Sprachen, dialektale Besonderheiten, Bezug zwischen Dialekt und Hochsprache, Quellenmaterial, Erhebungs- und Befragungskriterien, Glossar der für die Lesbarkeit der Karten erforderlichen Worte, amtliche Abkürzungen, und zu den Verwaltungsbegriffen; der Beirat äußert sich ferner zu allen weiteren Fragen, die für die Umsetzung dieses Gesetzes von Belang sind, und sorgt für die Erstellung des Ortsnamenverzeichnisses.

    5. Die Festlegungen des Landesbeirates für Kartographie werden, unbeschadet der Richtlinien laut Artikel 4, auf den Web-Seiten des Landes Südtirol veröffentlicht und sind für die Gemeinden bei der Ausübung der Befugnisse laut Artikel 16 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 24. Juli 1977, Nr. 616, in geltender Fassung, und bei den anderen, von der geltenden Gemeindeordnung vorgesehenen Benennungen räumlicher oder organisatorischer Gegebenheiten bindend.

    Art. 4
    Richtlinien für die Hodonomastik

    1. Die Appellative [sic] der öffentlichen Flächen werden, unbeschadet der Bestimmungen über die Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung, gemäß Artikel 4 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, in Deutsch, Italienisch und, in den ladinischen Ortschaften, auch Ladinisch – nach Artikel 2 Absatz 2 gereiht – angeführt.

    2. Die Benennung der öffentlichen Flächen erfolgt nach den Vorgaben von Absatz 1, es sei denn, sie bezieht sich auf:
    a) Eigennamen von Personen mit Ausnahme der Namen von Heiligen, Päpsten, Kaisern und anderen historischen Persönlichkeiten, deren Namen traditionsgemäß in jeder der drei Sprachen unterschiedlich gerufen werden;
    b) Anthroponyme oder Ortsnamen, die nur in der Sprache in Gebrauch sind, die im Sinne von Absatz 1 am stärksten vertreten ist;
    c) Begriffe und Ausdrücke, für die es kein Korrelat [sic] in den anderen gemäß Absatz 1 nicht als erste gereihten Sprachen gibt, oder solche, die nicht unmittelbar und intuitiv [sic] übersetzbar sind.

    3. Bei neuen Benennungen ist in erster Linie das örtliche Namensgut, wie durch historische Dokumente belegt oder im kollektiven Gedächtnis verankert, zu berücksichtigen.

    4. Öffentliche Orte dürfen nicht nach Personen benannt werden, die vor weniger als zehn Jahren verstorben sind. Der Öffentlichkeit zugängliche Denkmäler, Gedenktafeln oder andere dauerhafte Andenken dürfen nicht Personen gewidmet werden, die vor weniger als zehn Jahren verstorben sind, mit Ausnahme der Friedhöfe und der Kirchen für die Geistlichkeit oder die Wohltäter, sowie der Kriegsopfer.

    5. Die Landesregierung kann, nach Anhören des Direktors der Abteilung Denkmalpflege, Ausnahmen zu den Vorgaben gemäß Absatz 4 gewähren, wenn die Benennung oder Widmung Personen zugedacht wird, die besondere Verdienste um die Gemeinschaft erworben haben.

    Art. 5
    Finanzbestimmung

    1. Die Deckung der Ausgaben, die sich aus den Maßnahmen dieses Gesetzes zu Lasten des Haushaltes 2012 ergeben und auf maximal 30.000 Euro geschätzt werden, erfolgt durch die noch verfügbaren Anteile der Bereitstellungen der HGE 02110 des Landeshaushaltes 2012.

    2. Die Ausgabe zu Lasten der folgenden Haushaltsjahre wird mit dem jährlichem Finanzgesetz festgelegt.

     

    Art. 6
    Aufhebungen

    1. Artikel 5 des Landesgesetzes vom 12. Juni 1975, Nr. 26, in geltender Fassung, ist aufgehoben.

     

    Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region kundgemacht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.

     

    DER LANDESHAUPTMANN

    Dr. Luis Durnwalder

    Cëla enghe: 01 || 01 02 03



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