Die italienische Post plant, ab 2017 große Teile Südtirols von ihrem ohnehin schon letztklassigen und im europäischen Vergleich überteuerten »Dienst« abzuschneiden — an mehreren Tagen die Woche. Nur noch jeden zweiten oder gar dritten Tag sollen sich dann Postbotinnen auch in unwegsames Gelände vorkämpfen, wozu das Unternehmen hierzulande mehr als die Hälfte des besiedelten Raumes zählt.
Ein »Universalpostdienst« — zu dem auch die italienische Post verpflichtet ist — sieht anders aus. Das ist auch die Meinung des Europaparlaments, das am vergangenen Donnerstag eine Liste von Empfehlungen zur Postdienstrichtlinie von 1997 verabschiedet hat. So unterstrichen die Parlamentarierinnen unter anderem, dass ein funktionierender Postdienst zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität dient und dass allen Bürgerinnen an mindestens fünf Wochentagen Postzustellungen und -abholungen zustünden.
Ob und inwieweit sich diese Empfehlungen auf die Pläne des ehemaligen italienischen Staatskolosses auswirken werden, ist offen. Es handelt sich aber immerhin um eine wichtige Schützenhilfe, die in die richtige Richtung weist.
Wir wollen heute das Bild der perfekten Durchschnittsfamilie zeichnen. Einer mittelständischen Familie in Südtirol, die alles richtig gemacht hat. Zumindest wenn es nach immer noch recht gängigen politischen und gesellschaftlichen Vorstellungen geht.
Wir haben ein junges Paar. Verheiratet. Er als auch sie hat Matura, vielleicht sogar studiert. Im Anschluss konnten beide eine Vollzeitanstellung in der Südtiroler Privatwirtschaft finden. Im Abstand von exakt drei Jahren wurden zwei Kinder geboren. Die Familie nutzt die öffentlichen Verkehrsmittel wann immer es geht, besitzt aber auch einen Gebrauchtwagen, einen kleinen Family-Van. Was Lebensmittel betrifft lautet das Motto Qualität vor Quantität. Man isst frisch, ausgewogen und gesund. Kauft Brot beim Bäcker, Obst beim Obsthändler, Fleisch beim Metzger. Einkäufe werden bei M-Preis statt Lidl und oft auch im nahen Gemischtwarengeschäft getätigt, um die regionale Wirtschaft zu unterstützen. Genau so, wie es die Politik propagiert.
Das Paar bemüht sich, aktiv zu sein und mit den Kindern die Vorzüge der Südtiroler Heimat auszukosten. Im Sommer hin und wieder ein Abstecher ins Schwimmbad. Im Winter auf die Piste oder die Rodelbahn. Beim Wandern in den Bergen oder beim Radfahren im Tal kehrt man ab und an im Gasthaus ein oder schleckt ein Eis. Wiederum zum Wohle der heimischen Betriebe. Genau so, wie es die Politik propagiert.
Die 110-Quadratmeter-Wohnung (Miete oder Eigentum ist einerlei) ist Klimahaus B. Es gibt einen Breitbandinternetanschluss, Vater und Mutter haben ein Handy und einen Laptop. Luxus gönnt man sich kaum. Urlaub geht sich nicht jedes Jahr aus, aber alle zwei Jahre fährt das Paar mit den Kleinen für ein paar Tage ans Meer. Solange die Kinder zur Schule gehen, arbeitet nur ein Elternteil Vollzeit, das andere Teilzeit. Die jeweils ersten drei Jahre nach der Geburt widmet die Mutter voll und ganz ihren Kindern.
Soweit sogut.
Jetzt wollen wir mal schauen, wie sich dieser “perfekte” Lebensstil auf die Geldtasche auswirkt.
Das durchschnittliche Nettoeinkommen in Südtirol beträgt ungefähr 2000 Euro. Ohne Kinder würde unser Paar also monatlich 4000 Euro nach Hause bringen und ein finanziell einigermaßen sorgloses Leben führen. Doch wenn man die Rechnung als Familie macht, sieht es düster aus. Sehr düster.
Durchschnittliche Monatsrechnung in Südtirol in den ersten sechs Jahren mit Kindern
In den ersten sechs Jahren mit Kindern hat die Familie einen monatlichen Abgang von über 400 Euro. Das sind 5000 Euro pro Jahr, die an Schulden angehäuft werden. Der Start ins Familienglück wird einer mittelständischen Familie in Südtirol in den ersten sechs Jahren also mit über 30.000 Euro Defizit versüßt. Wenn dann noch das Auto kaputt geht oder eine größere Reparatur ansteht, kommen noch einmal ein paar Tausender drauf. Notgroschen? Fehlanzeige! Ohne Kinder hingegen könnte sich das Paar über 1000 Euro monatlich auf die Seite legen.
Erschwerend hinzu kommt noch, dass Mütter in der Privatwirtschaft in Südtirol nur elf Monate Anspruch auf Mutterschaft haben (fünf Monate bei 80 % oder bisweilen auch vollem Gehalt und sechs Monate bei 30 %). Wenn beide Elternteile Karenzzeit in Anspruch nehmen, erhöht sich diese Zeit um vier oder fünf Monate – je nach Modell. Für öffentlich Bedienstete ist die Lage etwas besser. Ginge ein Elternteil – wie oben angenommen – bei jedem Kind drei Jahre in Karenz (was in Südtirol im Gegensatz zu Nordtirol gar nicht geht – außer man kündigt), fielen 50 nicht pensionsversicherte Monate an. Monetär beziffert wäre das ein weiterer Verlust von rund 43.000 Euro. In Summe verliert das Paar in sechs Jahren 73.000 Euro.
Machen wir die Rechnung weiter, bis das erste der beiden Kinder 18 Jahre alt ist. In dieser Zeit würde eine durchschnittliche Monatsrechnung in etwa so aussehen – wobei die Spesen für zwei heranwachsende Schulkinder mit 300 Euro extrem niedrig bemessen sind.
Durchschnittliche Monatsrechnung in Südtirol bis das erste Kind volljährig wird
In den nächsten 12 Jahren ergibt sich also ein monatlicher “Profit” von 47 Euro. Die Rechnung ist aber — wie gesagt — sehr wohlwollend. Der jährliche Notgroschen beläuft sich demnach auf 564 Euro. Im gesamten Berechnungszeitraum (zwischen 6. und 18. Lebensjahr des älteren Kindes) sind dies 6768 Euro. Zieht man dieses Plus nun von den 73.000 Euro ab, die in den ersten sechs Jahren an Defizit entstanden sind, häuft unsere junge Familie bis zum 18. Lebensjahr des ältesten Kindes über 66.000 Euro Schulden an. Verzichtet man auf die 50 Monate Pensionszeit sind es immer noch 23.000 Euro, die in der Endabrechnung fehlen. Wir können also feststellen, dass sich eine junge mittelständische Familie in Südtirol keine Existenz aufbauen und das Leben schlicht nicht leisten kann, wenn sie nicht geerbt hat. Was die Politik propagiert, geht sich rechnerisch nicht aus.
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass obige Rechnung mit Durchschnittsgehältern gemacht wurde, dann ist die Situation wirklich dramatisch. Wohl mehr als die Hälfte der Zwei-Erwachsene-zwei-Kinder-Familien (der Einkommensmedian liegt ein paar hundert Euro unter dem Durchschnitt) ist schlechter dran als unsere “perfekte Familie”. Von Alleinerziehern ganz zu schweigen.
Wir lenken den Blick nach Norden und machen die gleiche Rechnung nochmal. Wir nehmen die gleichen Zahlen was Gehälter und Ausgaben betrifft, denn Durchschnittseinkommen, Kaufkraft und Lebenshaltungskosten liegen in den beiden Landesteilen sehr nahe beieinander, wenngleich der Wohnungsmarkt im Norden doch etwas entspannter sein dürfte.
Durchschnittliche Monatsrechnung in Nordtirol in den ersten sechs Jahren
Hier sieht die Lage auf den ersten Blick noch schlechter aus. Der monatliche Abgang beträgt fast 500 Euro (jährlich rund 5700 Euro und in sechs Jahren 34.000 Euro). Der Unterschied zu Südtirol jedoch ist, dass die Kinderbetreuungszeit bis zu 48 Monate pro Kind für die Pensionszeit angerechnet wird. Mütter können zudem zwischen vier Modellen mit 12 bis 30 Monaten Karenzzeit wählen. Auch im Bundesland Tirol gibt es Modelle für Vater und Mutter. Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungszeit in Anspruch nehmen, verlängert sich diese je nach Variante zwischen zwei und sechs Monate.
Führen wir nun die Rechnung wieder bis zum 18. Lebensjahr des älteren Kindes fort.
Durchschnittliche Monatsrechnung in Nordtirol bis das erste Kind volljährig wird
Man sieht, dass die staatliche Unterstützung für junge Familien in Österreich viel länger greift. Die Familienbeihilfe wird bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt und steigert sich von 119 auf 169 Euro monatlich pro Kind. Leben in einer Familie mehrere Kinder, erhöhen sich diese Beträge noch um ein paar Euro. Somit bleibt der Nordtiroler Durchschnittsfamilie im Monat ein Notgroschen von 286 Euro. Das sind 3400 Euro im Jahr und 41.000 Euro bis zum 18. Lebensjahr des ältesten Kindes. Zieht man den Verlust aus den ersten sechs Jahren ab, hat die Familie am Ende 7.000 Euro Überschuss. In Südtirol waren es 23.000 bzw. 66.000 Euro (rechnet man die Versicherungszeiten ein) Verlust.
Wir stellen fest, dass das Familienleben der Durchschnittsbürger auch im Bundesland Tirol kein Honiglecken ist, aber zumindest ist ein Überleben ohne Schulden möglich.
Es lohnt sich auch, einen Blick auf die Struktur und das Vergabeprozedere der Unterstützung zu werfen. Während es in Südtirol vier verschiedene “Familiengelder” gibt, um die alle separat angesucht werden muss, ist in Österreich sämtliche Unterstützung in der Familienbeihilfe kumuliert. Der Kinderabsetzbetrag geht automatisch mit der Familienbeihilfe einher. Das Prozedere, um an Familienbeihilfe zu gelangen, ist denkbar einfach und unbürokratisch. Man braucht als Familie nämlich gar nichts zu tun.
Familienbeihilfe
Bei der Geburt eines Kindes muss die Familienbeihilfe nicht mehr beantragt werden (antraglose Familienbeihilfe). Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist die Familienbeihilfe auf ein Konto der Eltern.
Kinderabsetzbetrag Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat jeder Steuerpflichtige oder jede Steuerpflichtige, der oder die Familienbeihilfe bezieht. Der Absetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.
In Südtirol bekommt man zwar weniger Geld, dafür ist die Sache dann aber auch etwas komplizierter.
Familiengeld des Landes Der Antrag kann erst ab dem Zeitpunkt gestellt werden, ab dem die antragstellende Person sämtliche Voraussetzungen erfüllt. Innerhalb eines Jahres nach der Geburt oder der Adoption/Anvertrauung (Datum der Verfügung) werden die Monatsraten rückwirkend ab Folgemonat der Geburt/Adoption oder der Erlangung der Zugangsvoraussetzungen ausbezahlt. Nach Überschreitung der Frist steht das Familiengeld erst ab dem Folgemonat nach der Antragstellung zu.
Die Anträge für das Familiengeld des Landes haben 3 Jahre Gültigkeit.
Für jede neue Geburt, Adoption oder Anvertrauung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Antragstellung Der Antrag kann ausschließlich bei allen Patronaten des Landes eingereicht werden, die diesen dann an die Agentur ASWE übermitteln.
Notwendige Dokumente Bewertung von Einkommen und Vermögen:
Die wirtschaftliche Lage Ihrer Familiengemeinschaft wird durch die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet.
Wenn Sie das Familiengeld des Landes beanspruchen wollen, benötigen Sie die neue EEVE-Erklärung. Dafür wenden Sie sich an die Steuerbeistandzentren (CAAF) und/oder an jene Patronate welche diesen Dienst anbieten.
Regionales Familiengeld
Der Antrag kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem die antragstellende Person sämtliche Voraussetzungen erfüllt. Der Beitrag steht dann ab dem Folgemonat nach der Antragstellung zu. So steht z.B. bei einer Antragstellung im März das Familiengeld ab dem Monat April zu.
Wenn der Antrag binnen 90 Tagen nach der Geburt, Adoption oder Anvertrauung des Kindes eingereicht wird, steht das Familiengeld ab dem Folgemonat nach der Geburt, Adoption oder Anvertrauung zu.
Um den Zuschuss ohne Unterbrechung beziehen zu können, muss der Antrag jährlich zwischen 1. September und 31. Dezember erneuert werden.
Antragstellung Der Antrag kann ausschließlich bei allen Patronaten des Landes eingereicht werden, die diesen dann an die Agentur ASWE übermitteln.
Notwendige Dokumente
Bewertung von Einkommen und Vermögen:
Die wirtschaftliche Lage Ihrer Familiengemeinschaft für das Familiengeld der Region wird durch die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet.
Wenn Sie das Familiengeld der Region beanspruchen wollen, benötigen Sie die neue EEVE-Erklärung. Dafür wenden Sie sich an die Steuerbeistandzentren (CAAF) und/oder an jene Patronate welche diesen Dienst anbieten.
INPS Familiengeld Das Ansuchen muss jedes Jahr erneuert werden. Die Auszahlung bezieht sich immer auf den Zeitraum Juli – Juni des darauf folgenden Jahres. Es erscheint jedes Jahr ein Rundschreiben. Die Gesuche können laufend eingereicht werden, der Anspruch auf Familiengeld verjährt erst nach 5 Jahren.
Notwendige Unterlagen A) die Steuererklärung über das Einkommen des entsprechendesn Jahres, der Nachweis des Arbeitgebers über Entlohnungen, CU genannt, eventuelle Belege über Rentenzahlungen, Katasterauszüge und eventuelle andere Unterlagen, mit denen das Jahreseinkommen nachgewiesen werden kann.
B) die Steuernummerkärtchen bzw. Gesundheitskarte aller Familienmitglieder
Staatliches Familiengeld
Zugangsvoraussetzungen
Das Familiengeld steht allen EU-Bürgern und Nicht EU-Bürgern (die in Besitz der langfristige Aufenthaltsgenehmigung EU sind) zu, welche in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen mindestens drei Kinder unter 18 Jahren haben
die Familiengemeinschaft darf nicht die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2016 beträgt diese Schwelle höchstens 8.555,99 Euro.
Termine Das Ansuchen muss jedes Jahr und innerhalb 31. Jänner des darauffolgenden Jahres (z.B. Gesuch für das Jahr 2016 innerhalb 31. Jänner 2017) eingereicht werden.
Notwendige Dokumente
Der Antrag kann ausschließlich bei allen Patronaten des Landes eingereicht werden, die diesen dann an die Agentur ASWE übermitteln.
Hervorhebungen von mir.
Da bedarf es eigentlich keiner Worte. Während in Nordtirol also die Verwaltung alle Voraussetzungen automatisch prüft und im Anspruchsfall automatisch auszahlt, darf eine Familie in Südtirol bisweilen jährlich zu unterschiedlichen Zeiten mit einer Mappe voller (Papier)-Unterlagen zu zwei bis drei unterschiedlichen Ämtern rennen, um der Verwaltung Dinge zu belegen, die sie ohnehin wissen müsste.
Mitnichten geht es in diesem Artikel um eine Neiddebatte. Wenn ich ankreide, dass eine mittelständische Südtiroler Familie mit einem in unseren Breiten üblichen Lebensstil in 18 Jahren 66.000 Euro Schulden anhäuft, haben wir es nicht mit Neid, sondern mit einem kolossalen Systemfehler zu tun. Ob es angesichts dieser erschreckenden Zahlen dann von Seiten der Politik das richtige Signal hinsichtlich Prioritäten ist, wenn beispielsweise die Verwaltungs- und Pflegedirektoren im Sanitätsbetrieb dieses Jahr eine Gehaltsaufstockung von 40.000 bis 60.000 Euro (+30% auf 180.000 bis 200.000 Euro) erhalten, lass ich jetzt dahingestellt.
Ende letzten Jahres hatte Premierminister Matteo Renzi (PD) einen sogenannten Kulturbonus von € 500,- für 18jährige angekündigt, den sie in Bücher, Museums- oder Kinobesuche investieren können. Die Maßnahme war als Teil der Terrorbekämpfung gedacht, um nicht ausschließlich einem Gewalt- und Kriegsreflex zu erliegen, sondern Kulturlosigkeit mit Bildung zu begegnen.
Für den 15. September war nun der tatsächliche Start der Initiative angekündigt, doch am Stichtag blieb der offizielle Webauftritt www.18app.it leer. Auch die Südtiroler Landesregierung klagte, noch keine Informationen zur Umsetzung der Kulturoffensive erhalten zu haben.
Seit gestern lässt sich die Internetseite zwar endlich abrufen, doch handelt es sich um eine grafisch und inhaltlich sehr schlichte Betaversion. Eigentlich ein No-Go.
Zudem erscheint die Umsetzung äußerst umständlich und bürokratisch.
Zumindest aus Südtiroler — aber auch aus aostanischer, sardischer friaulischer… — Sicht wiegt jedoch wohl noch schwerer, dass gerade im Kulturbereich mal wieder absolute »nationale« Nivellierung vorherrscht: Keine Information auf der Webseite, die nicht in der lingua franca nazionale formuliert wäre und somit von der sprachlich-kulturellen Vielfalt zeugen würde, die den italienischen Staat hinter der monlingualen, alles homogenisierenden Kulisse kennzeichnet. Bliebe nur, darauf hinzuweisen, dass eigentlich ein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der Seite in deutscher Sprache bestünde. Aber dafür wird die zuständige und ach so engagierte Regierungskommissärin wahrscheinlich keine Zeit haben.
Vom 15. bis 17. September finden in Bozen die »Gespräche zur Regionalgeschichte« statt, in deren Rahmen 30 junge HistorikerInnen Fragen rund um die Region in der Geschichte nachspüren werden.
Die internationale Nachwuchstagung wird vom Verein »Geschichte und Region« in Zusammenarbeit mit dem »Kompetenztentrum Regionalgeschichte« der Universität Bozen organisiert und steht allen Interessierten offen. Sie soll fortan im Zweijahresrhythmus wiederholt werden.
Sowohl das Programm, als auch die Abstracts der Vorträge können online eingesehen werden.
Es ist eine Simultanübersetzung Deutsch-Italienisch vorgesehen.
Heute (noch bis 17.45 Uhr) und morgen findet am Standort Bruneck der Universität Bozen eine vielversprechende Konferenz zum Thema »The political Economy of Federalism and Local Development« statt.
Im heutigen Vortrag von Massimo Morelli (»Determinants of secessions«) ging es um Sezession aus Sicht der political economy.
Wie der Organisator der Veranstaltung, Prof. Federico Boffa, in einem Interview mit Unibzone vorwegnahm, kann eine Separation dann vorteilhaft sein, wenn die Bevölkerung eines Gebiets Erwartungen an den Staat hat, die sich stark von den Erwartungen anderer Regionen unterscheiden.
Gestern fand mit großen medialen Interesse die Sitzung des Konvents der 33 statt. Nachdem es bei der letzten Sitzung am 2. September laut Medien zu einem “Eklat” kam, sollten mit diesem eigens einberufenen Treffen die Wogen geglättet und über das weitere Vorgehen beraten werden. Im Mittelpunkt standen Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder sowie die beiden Parlamentarier Palermo und Berger.
Die beiden Abgeordneten erläuterten den Werdegang des Verfassungsgesetzentwurfs 2220, welcher für Luis Durnwalder Stein des Anstoßes bei der letzten Sitzung war. Bemerkenswert dabei war, welche Nichtkommunikation bisher zwischen dem Präsidium und den Abgeordneten stattfand. Palermo und Berger betonten, dass der Entwurf bereits vor dem vom Landtag verabschiedeten Gesetz zum Konvent eingereicht wurde und selbstverständlich die Ergebnisse des Konvents respektiert werden.
Le decisioni si prendono qui dentro
Francesco Palermo bei der Sitzung der K33 am 9. September 2016
Dies ist insofern bemerkenswert, als dass Palermo sich bisher nicht immer positiv über den Konvent geäußert hatte. Durnwalder bestand darauf, dass die Abgeordneten den Verfassungsgesetzentwurf dahingehend ändern, dass alle Reformvorstellungen hinsichtlich der Region zurückgezogen werden, da der Konvent sich mehrheitlich für die Abschaffung der Region ausgesprochen hatte. Florian von Ach und Ewald Rottensteiner kritisierten die Aussage Palermos, dass der Entwurf kaum Chancen hat durchzugehen, gleichzeitig aber versucht wird, “die Blumen am Wegesrand zu pflücken”. Es wurde vereinbart, die Information und Kommunikation zwischen den Parlamentariern und dem Landtag zu verbessern, eine Forderung, die von Toni Tschenett eingebracht wurde und breite Zustimmung fand. Eine abschließende Entscheidung, wie mit dem Verfassungsgesetzentwurf weiter vorgegangen wird, wurde aber nicht getroffen.
Nach der Sitzungspause nahmen die Arbeiten zu den Kompetenzen ihren weiteren Verlauf; für mich überraschend war die gefühlte Einigkeit, dass primäre Kompetenzen nicht durch staatliche Bevormundung, wie etwa nationales Interesse bzw. Suprematieklausel, eingeschränkt werden sollten. Durnwalder zählte eine lange Liste an Zuständigkeiten auf, die von Südtirol als primäre Kompetenz gefordert werden sollten. Eine der wichtigsten Forderungen des Abends war die der Verfassungsexpertin Renate von Guggenberg, dass Schutzmechanismen entwickelt werden sollen, damit der Staat sich nicht weiter in die primären Kompetenzen des Landes einmischen kann. Wie dies geschehen kann ist noch unklar, sollte aber im Konvent weiter vertieft werden.
Die nächste Sitzung findet am 23. September zum Thema Selbstbestimmung statt.
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