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  • La Bretagna. E… la toponomastica.

    La Francia è sovente considerata il «mangiaminoranze» fra gli stati europei, un giudizio che probabilmente non si discosta molto dalla realtà. Eppure anche lì, tantopiù se consideriamo il contesto estremamente sfavorevole, si osservano sviluppi sorprendenti in relazione alla varietà delle lingue regionali.

    La Corsica, complice anche la situazione geografica, è certamente la regione più attenta alle proprie peculiarità linguistiche e culturali. Dalle ultime elezioni l’isola è governata da una coalizione di autonomisti e indipendentisti.

    Nelle parti della Catalogna e dei Paesi Baschi che si trovano sotto giurisdizione francese sono le relative sorelle «spagnole» (Catalogna meridionale e, rispettivamente, Hegoalde) a far da traino, in quanto dispongono di forme di autogoverno molto più evolute.

    Tuttavia anche in Bretagna al più tardi a partire dagli anni 1990 si registra un certo movimento. La lingua bretone (tradizionalmente parlata solamente nella parte occidentale della Bretagna) era già stata quasi totalmente estirpata, ma attualmente sta conoscendo una pur flebile rinascita.

    Vi contribuisce fra gli altri l’Ofis Publik ar Brezhoneg, massima istanza di promozione linguistica, che dalla sua istituzione nel 1999 in poi ha portato a termine numerose iniziative, in parte molto creative — e il cui sito, fra parentesi, sfoggia il nuovo suffisso internet autonomo della Bretagna (.bzh).

    Fra le pubblicazioni dell’Ofis troviamo anche una guida molto chiara, indirizzata amministrazioni pubbliche e imprenditori privati, contenente regole e consigli sull’impostazione di cartelli e insegne bilingui.

    Dal nostro punto di vista possono essere interessanti soprattutto le raccomandazioni sulla toponomastica, in quanto il Sudtirolo in questo campo sembra aver qualcosa da imparare perfino dalla Bretagna:

    Toponomastik Bretagne.

    Estratto guida (Ofis Publik ar Brezhoneg)

    Accanto all’illustrazione grafica (a destra) già di per sé molto chiara, con la quale si spiega che non è consigliata l’apposizione né della sola denominazione francese (o francesizzata) né di indicazione doppie, bensì solamente di quella bretone, nel testo si fa riferimento al Gruppo di Esperti delle Nazioni Unite sulle Denominazioni Geografiche (UNGEGN/GENUNG). Inoltre viene ribadito espressamente (in grassetto) che il patrimonio toponomastico non va confuso col bilinguismo.

    Queste indicazioni sono ancor più sorprendenti se consideriamo che la guida in questione è edita con la collaborazione del Ministero della Cultura e delle Comunicazioni di Parigi.

    Chi avesse avuto l’occasione di muoversi nella Bretagna occidentale avrà certamente notato che un numero elevatissimo di località (frazioni, borghi, torrenti, colline…) sono effettivamente indicate solo in versione bretone.

    Osservazione: Anche in Bretagna, come in Sudtirolo, si distingue fra macrotoponomastica e microtoponomastica, con quest’ultima di competenza esclusiva dei comuni, mentre la prima (la macro, cioè i nomi dei comuni stessi) è di competenza di livelli di governo superiori.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Hallo, Polizei?

    Autor:a

    ai

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    4 Comentârs → on Hallo, Polizei?

    Ich habe sowohl nördlich als auch südlich des Brenners als Journalist bei Zeitungen gearbeitet. Dabei ist mir der in erster Linie der unterschiedliche Umgang mit Persönlichkeitsrechten aufgefallen. Im Gegensatz zu Nordtirol stehen in Südtirol Unfallopfer, Verbrechensopfer, Tatverdächtige und mitunter sogar Zeugen mit vollem Namen in der Zeitung. Eine zutiefst unwürdige Praxis, die ich schon mehrfach 01 02 angeprangert habe. Ein weiteres Kapitel für sich ist die Abwicklung der so genannten “schwarzen Chronik” (Unfälle, Kriminalität und dergleichen).

    In Nordtirol funktioniert das so: Es gibt eine zentrale, bei der Landespolizeidirektion angesiedelte Pressestelle. Dort werden sämtliche Ereignisse, bei denen Einsatzkräfte (Bergrettung, Feuerwehr, Polizei, Rotes Kreuz usw.) involviert waren, gesammelt und entsprechende Mitteilungen mehrmals täglich an die Medien versandt. Es gibt einen Leiter und fünf Pressesprecher. (Ein Amt, dessen Wichtigkeit jedem spätestens seit dem souveränen Auftritt von Marcus da Gloria Martins im Zuge des Amoklaufes in München bewusst sein dürfte.) Die Meldungen sind natürlich auch auf der Webseite der LPD abrufbar.

    Verkehrsunfall mit Verletzten auf der B 179 in Nassereith

    Ein 63-jähriger deutscher StA kam am 17.09.2016 gegen 08:25 Uhr mit seinem PKW auf der regennassen Fahrbahn der B 179 in Nassereith ins Schleudern und geriet über den talseitigen Fahrbahnrand hinaus. Das Fahrzeug stürzte – sich einmal überschlagend – über die Straßenböschung und kam ca fünf Meter tiefer auf der dortigen Gemeindestraße auf den Rädern zum Stillstand. Der Lenker und drei weitere Fahrzeuginsassen (alles deutsche StA – 79, 59 und 57 Jahre) wurden bei diesem Unfall unbestimmten Grades verletzt und in die Krankenhäuser nach Garmisch-Partenkirchen und Zams eingeliefert. Am Fahrzeug entstand schwerer Sachschaden.

    Bearbeitende Dienststelle: PI Nassereith (BPK Imst)
    TelNr: 059133 7103

    Presseaussendung
    vom 17.09.2016, 14:56 Uhr

    Reaktionen bitte an Die Redaktion

    Diese Praxis hat zur Folge, dass sich die Einsatzkräfte auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können und nicht dauernd von Journalisten behelligt werden, da in einem Großteil der Fälle die Pressemeldung ausreichend ist, um über ein Chronik-Ereignis wie einen gewöhnlichen Verkehrsunfall berichten zu können. Die LPD informiert somit auch alle Medien im Lande gleichberechtigt und es ist sichergestellt, dass ausschließlich offizielle polizeiliche Meldungen und nicht die bisweilen divergierenden, individuellen Darstellungen Einzelner an die Öffentlichkeit gelangen. Sollte es dennoch offene Fragen geben, steht meist auch die Kontaktnummer der bearbeitenden Dienststelle dabei.

    Daneben gibt es eine auf Blaulichteinsätze diverser Einsatzorganisationen spezialisierte Bild- und Nachrichtenagentur, über die man Fotos von Unfällen, Bränden usw. beziehen kann. Die Journalisten können sich dadurch auf ihr Kerngeschäft, die Recherchearbeit, anstatt auf schiere Dokumentation tragischer Ereignisse fokusieren.

    Wechsel nach Südtirol: Hier machen die Redaktionen – und zwar alle Redaktionen – mehrmals täglich einen Rundruf – bei Carabinieri, Staatspolizei, Stadtpolizei, Finanzern, Weißes Kreuz usw. “Hab ihr was für uns?”, “Ist etwas Besonderes passiert?” “Stimmt das, dass es eine Körperverletzung gegeben hat?” Der einmal mehr, einmal weniger auskunftsfreudige Beamte erzählt dem Journalisten – und zwar jedem Journalisten – dann die Geschichte. Wohl immer ein klein wenig anders. Mitunter müssen mehrere Dienststellen durchtelefoniert werden, um die ganzen Details zu erfahren. Es gibt nämlich eine große Konkurrenz zwischen den Einsatzkräften, die auch sehr darauf erpicht sind, vollzählig genannt zu werden. Alles in allem ein sagenhaft ineffizientes und unprofessionelles Prozedere, das auf beiden Seiten wichtige Ressourcen bindet, die viel sinnvoller eingesetzt werden könnten. Zuguterletzt müssen in vielen Redaktionen am Land die Journalisten im Falle eines Brandes oder Unfalls dann auch noch ins Auto springen, um ein Foto von der Szenerie zu ergattern.



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  • Die Bretagne. Und… die Ortsnamen.

    Frankreich gilt gemeinhin als Minderheitenfresser unter den europäischen Staaten, eine Einschätzung, die nicht weit von der Realität entfernt sein dürfte. Dennoch tut sich auch dort, gerade angesichts der äußerst widrigen Grundvoraussetzungen Erstaunliches in Bezug auf die regionalsprachliche Vielfalt.

    Vorreiter ist hier wohl — auch aufgrund der Insellage — Korsika, wo seit den letzten Wahlen sogar eine Koalition aus Autonomistinnen und Unabhängigkeitsbefürworterinnen regiert.

    In den zu Frankreich gehörenden Teilen Kataloniens und vor allem des Baskenlandes wirken hingegen die (jeweils größeren) zu Spanien gehörenden Teilgebiete (Südkatalonien respektive Hegoalde) als Vorbilder und Katalysatoren.

    Aber auch in der Bretagne ist spätestens seit den 1990er Jahren einiges in Bewegung geraten. Zwar war die bretonische Sprache (die nur im Westteil der Bretagne beheimatet ist) bereits fast vollständig ausgerottet, doch inzwischen erlebt sie eine vorerst noch zarte Renaissance.

    Dazu trägt unter anderem das — übrigens mit bretonischem Internetsuffix (.bzh) auftretende — Ofis Publik ar Brezhoneg als oberste Sprachförderungsinstanz bei, welches seit seiner Gründung im Jahr 1999 unzählige teils äußerst kreative Initiativen umgesetzt hat.

    Vom Ofis stammt auch ein übersichtlicher Leitfaden für öffentliche Verwaltungen und private Unternehmerinnen, der Regeln und Hinweise zur Erstellung zweisprachiger Schilder und Beschriftungen beinhaltet.

    Aus Südtiroler Sicht dürften hier besonders die Empfehlungen zur Ortsnamensgebung von Interesse sein, weil wir zumindest in diesem Bereich auch der Bretagne hinterherhinken:

    Toponomastik Bretagne.

    Auszug Leitfaden

    Neben der bereits sehr plakativen, selbsterklärenden Grafik (rechts im Bild), mit der veranschaulicht wird, dass weder die französische bzw. französisierte, noch die bilinguale Angabe von Ortsnamen empfehlenswert sei, sondern ausschließlich die ursprüngliche Bezeichnung in bretonischer Schreibweise, wird im Text ausdrücklich auf die Expertengruppe der Vereinten Nationen für Geographische Namen (UNGEGN bzw. GENUNG) Bezug genommen. Dabei wird explizit betont (Fettschrift), dass das Ortsnamensgut nicht mit Zweisprachigkeit verwechselt werden dürfe.

    Diese Vorgaben sind umso beachtlicher, wenn man bedenkt, dass der Leitfaden vom französischen Ministerium für Kultur und Kommunikation in Paris mitherausgegeben wurde.

    Wer die Gelegenheit hatte, den Westteil der Bretagne zu bereisen, wird sicherlich bemerkt haben, dass ein ganz erheblicher Teil der Ortschaften (Fraktionen, Weiler, aber auch Bäche, Hügel etc.) tatsächlich den Empfehlungen des Ofis gemäß nur in ihrer bretonischen Form angegeben werden.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Kostenloses Interrail für junge Europäerinnen?

    Im EU-Parlament stößt eine Idee des Abgeordneten Manfred Weber (CSU!) auf große Zustimmung, die junge Europäerinnen ihrem Kontinent näherbringen und den sprachlich-kulturellen Austausch fördern soll.

    Dem Vorschlag zufolge sollte die EU ihren BürgerInnen zum 18. Geburtstag ein Interrailticket schenken, mit dem sie Europa kostenlos bereisen können.

    Ähnlich wie das bereits seit vielen Jahren existierende universitäre Austauschprogramm könnte auch Webers Idee zu gegenseitigem Verständnis, Akzeptanz und Abbau von Vorurteilen beitragen, womit letztendlich auch nationalen Egoismen entgegengewirkt wird.

    Gerade in Zeiten wachsender EU-Skepsis und wiedererstarkender Nationalismen können solche Initiativen — neben der dringend erforderlichen Demokratisierung der Union — den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa stärken und die Integration vertiefen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Prioritäten.
    Quotation

    Warum zahlen wir eigentlich Menschen, denen wir unsere Kinder anvertrauen, viel weniger Geld als jenen, denen wir unser Geld anvertrauen?

    Daniel Straub, Psychologe, Betriebsökonom und Projektleiter, zur Frage, welcher Arbeit wir als Gesellschaft welchen Wert beimessen.



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  • Postdienst soll universell bleiben.
    Stellungnahme des EU-Parlaments

    Die italienische Post plant, ab 2017 große Teile Südtirols von ihrem ohnehin schon letztklassigen und im europäischen Vergleich überteuerten »Dienst« abzuschneiden — an mehreren Tagen die Woche. Nur noch jeden zweiten oder gar dritten Tag sollen sich dann Postbotinnen auch in unwegsames Gelände vorkämpfen, wozu das Unternehmen hierzulande mehr als die Hälfte des besiedelten Raumes zählt.

    Ein »Universalpostdienst« — zu dem auch die italienische Post verpflichtet ist — sieht anders aus. Das ist auch die Meinung des Europaparlaments, das am vergangenen Donnerstag eine Liste von Empfehlungen zur Postdienstrichtlinie von 1997 verabschiedet hat. So unterstrichen die Parlamentarierinnen unter anderem, dass ein funktionierender Postdienst zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität dient und dass allen Bürgerinnen an mindestens fünf Wochentagen Postzustellungen und -abholungen zustünden.

    Ob und inwieweit sich diese Empfehlungen auf die Pläne des ehemaligen italienischen Staatskolosses auswirken werden, ist offen. Es handelt sich aber immerhin um eine wichtige Schützenhilfe, die in die richtige Richtung weist.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Die perfekte Familie… am Arsch.
    Die finanzielle Situation einer Jungfamilie in Nord- und Südtirol. Ein Vergleich.

    Wir wollen heute das Bild der perfekten Durchschnittsfamilie zeichnen. Einer mittelständischen Familie in Südtirol, die alles richtig gemacht hat. Zumindest wenn es nach immer noch recht gängigen politischen und gesellschaftlichen Vorstellungen geht.

    Wir haben ein junges Paar. Verheiratet. Er als auch sie hat Matura, vielleicht sogar studiert. Im Anschluss konnten beide eine Vollzeitanstellung in der Südtiroler Privatwirtschaft finden. Im Abstand von exakt drei Jahren wurden zwei Kinder geboren. Die Familie nutzt die öffentlichen Verkehrsmittel wann immer es geht, besitzt aber auch einen Gebrauchtwagen, einen kleinen Family-Van. Was Lebensmittel betrifft lautet das Motto Qualität vor Quantität. Man isst frisch, ausgewogen und gesund. Kauft Brot beim Bäcker, Obst beim Obsthändler, Fleisch beim Metzger. Einkäufe werden bei M-Preis statt Lidl und oft auch im nahen Gemischtwarengeschäft getätigt, um die regionale Wirtschaft zu unterstützen. Genau so, wie es die Politik propagiert.

    Das Paar bemüht sich, aktiv zu sein und mit den Kindern die Vorzüge der Südtiroler Heimat auszukosten. Im Sommer hin und wieder ein Abstecher ins Schwimmbad. Im Winter auf die Piste oder die Rodelbahn. Beim Wandern in den Bergen oder beim Radfahren im Tal kehrt man ab und an im Gasthaus ein oder schleckt ein Eis. Wiederum zum Wohle der heimischen Betriebe. Genau so, wie es die Politik propagiert.

    Die 110-Quadratmeter-Wohnung (Miete oder Eigentum ist einerlei) ist Klimahaus B. Es gibt einen Breitbandinternetanschluss, Vater und Mutter haben ein Handy und einen Laptop. Luxus gönnt man sich kaum. Urlaub geht sich nicht jedes Jahr aus, aber alle zwei Jahre fährt das Paar mit den Kleinen für ein paar Tage ans Meer. Solange die Kinder zur Schule gehen, arbeitet nur ein Elternteil Vollzeit, das andere Teilzeit. Die jeweils ersten drei Jahre nach der Geburt widmet die Mutter voll und ganz ihren Kindern.

    Soweit sogut.

    Jetzt wollen wir mal schauen, wie sich dieser “perfekte” Lebensstil auf die Geldtasche auswirkt.

    Das durchschnittliche Nettoeinkommen in Südtirol beträgt ungefähr 2000 Euro. Ohne Kinder würde unser Paar also monatlich 4000 Euro nach Hause bringen und ein finanziell einigermaßen sorgloses Leben führen. Doch wenn man die Rechnung als Familie macht, sieht es düster aus. Sehr düster.

    Durchschnittliche Monatsrechnung in den ersten sechs Jahren mit Kindern
    Durchschnittliche Monatsrechnung in Südtirol in den ersten sechs Jahren mit Kindern

    In den ersten sechs Jahren mit Kindern hat die Familie einen monatlichen Abgang von über 400 Euro. Das sind 5000 Euro pro Jahr, die an Schulden angehäuft werden. Der Start ins Familienglück wird einer mittelständischen Familie in Südtirol in den ersten sechs Jahren also mit über 30.000 Euro Defizit versüßt. Wenn dann noch das Auto kaputt geht oder eine größere Reparatur ansteht, kommen noch einmal ein paar Tausender drauf. Notgroschen? Fehlanzeige! Ohne Kinder hingegen könnte sich das Paar über 1000 Euro monatlich auf die Seite legen.

    Erschwerend hinzu kommt noch, dass Mütter in der Privatwirtschaft in Südtirol nur elf Monate Anspruch auf Mutterschaft haben (fünf Monate bei 80 % oder bisweilen auch vollem Gehalt und sechs Monate bei 30 %). Wenn beide Elternteile Karenzzeit in Anspruch nehmen, erhöht sich diese Zeit um vier oder fünf Monate – je nach Modell. Für öffentlich Bedienstete ist die Lage etwas besser. Ginge ein Elternteil – wie oben angenommen – bei jedem Kind drei Jahre in Karenz (was in Südtirol im Gegensatz zu Nordtirol gar nicht geht – außer man kündigt), fielen 50 nicht pensionsversicherte Monate an. Monetär beziffert wäre das ein weiterer Verlust von rund 43.000 Euro. In Summe verliert das Paar in sechs Jahren 73.000 Euro.

    Machen wir die Rechnung weiter, bis das erste der beiden Kinder 18 Jahre alt ist. In dieser Zeit würde eine durchschnittliche Monatsrechnung in etwa so aussehen – wobei die Spesen für zwei heranwachsende Schulkinder mit 300 Euro extrem niedrig bemessen sind.

    Durchschnittliche Monatsrechnung bis das erste Kind volljährig wird
    Durchschnittliche Monatsrechnung in Südtirol bis das erste Kind volljährig wird

    In den nächsten 12 Jahren ergibt sich also ein monatlicher “Profit” von 47 Euro. Die Rechnung ist aber — wie gesagt — sehr wohlwollend. Der jährliche Notgroschen beläuft sich demnach auf 564 Euro. Im gesamten Berechnungszeitraum (zwischen 6. und 18. Lebensjahr des älteren Kindes) sind dies 6768 Euro. Zieht man dieses Plus nun von den 73.000 Euro ab, die in den ersten sechs Jahren an Defizit entstanden sind, häuft unsere junge Familie bis zum 18. Lebensjahr des ältesten Kindes über 66.000 Euro Schulden an. Verzichtet man auf die 50 Monate Pensionszeit sind es immer noch 23.000 Euro, die in der Endabrechnung fehlen. Wir können also feststellen, dass sich eine junge mittelständische Familie in Südtirol keine Existenz aufbauen und das Leben schlicht nicht leisten kann, wenn sie nicht geerbt hat. Was die Politik propagiert, geht sich rechnerisch nicht aus.

    Wenn man jetzt noch bedenkt, dass obige Rechnung mit Durchschnittsgehältern gemacht wurde, dann ist die Situation wirklich dramatisch. Wohl mehr als die Hälfte der Zwei-Erwachsene-zwei-Kinder-Familien (der Einkommensmedian liegt ein paar hundert Euro unter dem Durchschnitt) ist schlechter dran als unsere “perfekte Familie”. Von Alleinerziehern ganz zu schweigen.

    Wir lenken den Blick nach Norden und machen die gleiche Rechnung nochmal. Wir nehmen die gleichen Zahlen was Gehälter und Ausgaben betrifft, denn Durchschnittseinkommen, Kaufkraft und Lebenshaltungskosten liegen in den beiden Landesteilen sehr nahe beieinander, wenngleich der Wohnungsmarkt im Norden doch etwas entspannter sein dürfte.

    Durchschnitt
    Durchschnittliche Monatsrechnung in Nordtirol in den ersten sechs Jahren

    Hier sieht die Lage auf den ersten Blick noch schlechter aus. Der monatliche Abgang beträgt fast 500 Euro (jährlich rund 5700 Euro und in sechs Jahren 34.000 Euro). Der Unterschied zu Südtirol jedoch ist, dass die Kinderbetreuungszeit bis zu 48 Monate pro Kind für die Pensionszeit angerechnet wird. Mütter können zudem zwischen vier Modellen mit 12 bis 30 Monaten Karenzzeit wählen. Auch im Bundesland Tirol gibt es Modelle für Vater und Mutter. Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungszeit in Anspruch nehmen, verlängert sich diese je nach Variante zwischen zwei und sechs Monate.

    Führen wir nun die Rechnung wieder bis zum 18. Lebensjahr des älteren Kindes fort.

    Dio
    Durchschnittliche Monatsrechnung in Nordtirol bis das erste Kind volljährig wird

    Man sieht, dass die staatliche Unterstützung für junge Familien in Österreich viel länger greift. Die Familienbeihilfe wird bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt und steigert sich von 119 auf 169 Euro monatlich pro Kind. Leben in einer Familie mehrere Kinder, erhöhen sich diese Beträge noch um ein paar Euro. Somit bleibt der Nordtiroler Durchschnittsfamilie im Monat ein Notgroschen von 286 Euro. Das sind 3400 Euro im Jahr und 41.000 Euro bis zum 18. Lebensjahr des ältesten Kindes. Zieht man den Verlust aus den ersten sechs Jahren ab, hat die Familie am Ende 7.000 Euro Überschuss. In Südtirol waren es 23.000 bzw. 66.000 Euro (rechnet man die Versicherungszeiten ein) Verlust.

    Wir stellen fest, dass das Familienleben der Durchschnittsbürger auch im Bundesland Tirol kein Honiglecken ist, aber zumindest ist ein Überleben ohne Schulden möglich.

    Es lohnt sich auch, einen Blick auf die Struktur und das Vergabeprozedere der Unterstützung zu werfen. Während es in Südtirol vier verschiedene “Familiengelder” gibt, um die alle separat angesucht werden muss, ist in Österreich sämtliche Unterstützung in der Familienbeihilfe kumuliert. Der Kinderabsetzbetrag geht automatisch mit der Familienbeihilfe einher. Das Prozedere, um an Familienbeihilfe zu gelangen, ist denkbar einfach und unbürokratisch. Man braucht als Familie nämlich gar nichts zu tun.

    Familienbeihilfe
    Bei der Geburt eines Kindes muss die Familienbeihilfe nicht mehr beantragt werden (antraglose Familienbeihilfe). Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist die Familienbeihilfe auf ein Konto der Eltern.

    Kinderabsetzbetrag
    Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat jeder Steuerpflichtige oder jede Steuerpflichtige, der oder die Familienbeihilfe bezieht. Der Absetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.

    In Südtirol bekommt man zwar weniger Geld, dafür ist die Sache dann aber auch etwas komplizierter.

    Familiengeld des Landes
    Der Antrag kann erst ab dem Zeitpunkt gestellt werden, ab dem die antragstellende Person sämtliche Voraussetzungen erfüllt. Innerhalb eines Jahres nach der Geburt oder der Adoption/Anvertrauung (Datum der Verfügung) werden die Monatsraten rückwirkend ab Folgemonat der Geburt/Adoption oder der Erlangung der Zugangsvoraussetzungen ausbezahlt. Nach Überschreitung der Frist steht das Familiengeld erst ab dem Folgemonat nach der Antragstellung zu.

    Die Anträge für das Familiengeld des Landes haben 3 Jahre Gültigkeit.

    Für jede neue Geburt, Adoption oder Anvertrauung muss ein neuer Antrag gestellt werden.

    Antragstellung
    Der Antrag kann ausschließlich bei allen Patronaten des Landes eingereicht werden, die diesen dann an die Agentur ASWE übermitteln.

    Notwendige Dokumente
    Bewertung von Einkommen und Vermögen:

    Die wirtschaftliche Lage Ihrer Familiengemeinschaft wird durch die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet.

    Wenn Sie das Familiengeld des Landes beanspruchen wollen, benötigen Sie die neue EEVE-Erklärung. Dafür wenden Sie sich an die Steuerbeistandzentren (CAAF) und/oder an jene Patronate welche diesen Dienst anbieten.

     

    Regionales Familiengeld
    Der Antrag kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem die antragstellende Person sämtliche Voraussetzungen erfüllt. Der Beitrag steht dann ab dem Folgemonat nach der Antragstellung zu. So steht z.B. bei einer Antragstellung im März das Familiengeld ab dem Monat April zu.

    Wenn der Antrag binnen 90 Tagen nach der Geburt, Adoption oder Anvertrauung des Kindes eingereicht wird, steht das Familiengeld ab dem Folgemonat nach der Geburt, Adoption oder Anvertrauung zu.

    Um den Zuschuss ohne Unterbrechung beziehen zu können, muss der Antrag jährlich zwischen 1. September und 31. Dezember erneuert werden.

    Antragstellung
    Der Antrag kann ausschließlich bei allen Patronaten des Landes eingereicht werden, die diesen dann an die Agentur ASWE übermitteln.

    Notwendige Dokumente
    Bewertung von Einkommen und Vermögen:

    Die wirtschaftliche Lage Ihrer Familiengemeinschaft für das Familiengeld der Region wird durch die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet.

    Wenn Sie das Familiengeld der Region beanspruchen wollen, benötigen Sie die neue EEVE-Erklärung. Dafür wenden Sie sich an die Steuerbeistandzentren (CAAF) und/oder an jene Patronate welche diesen Dienst anbieten.

     

    INPS Familiengeld
    Das Ansuchen muss jedes Jahr erneuert werden. Die Auszahlung bezieht sich immer auf den Zeitraum Juli – Juni des darauf folgenden Jahres. Es erscheint jedes Jahr ein Rundschreiben. Die Gesuche können laufend eingereicht werden, der Anspruch auf Familiengeld verjährt erst nach 5 Jahren.

    Notwendige Unterlagen
    A) die Steuererklärung über das Einkommen des entsprechendesn Jahres, der Nachweis des Arbeitgebers über Entlohnungen, CU genannt, eventuelle Belege über Rentenzahlungen, Katasterauszüge und eventuelle andere Unterlagen, mit denen das Jahreseinkommen nachgewiesen werden kann.
    B) die Steuernummerkärtchen bzw. Gesundheitskarte aller Familienmitglieder

     

    Staatliches Familiengeld
    Zugangsvoraussetzungen
    Das Familiengeld steht allen EU-Bürgern und Nicht EU-Bürgern (die in Besitz der langfristige Aufenthaltsgenehmigung EU sind) zu, welche in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Sie müssen mindestens drei Kinder unter 18 Jahren haben

    die Familiengemeinschaft darf nicht  die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2016 beträgt diese Schwelle höchstens 8.555,99 Euro.

    Termine
    Das Ansuchen muss jedes Jahr und innerhalb 31. Jänner des darauffolgenden Jahres (z.B. Gesuch für das Jahr 2016 innerhalb 31. Jänner 2017) eingereicht werden.

    Notwendige Dokumente
    Der Antrag kann ausschließlich bei allen Patronaten des Landes eingereicht werden, die diesen dann an die Agentur ASWE übermitteln.

    Hervorhebungen von mir.

    Da bedarf es eigentlich keiner Worte. Während in Nordtirol also die Verwaltung alle Voraussetzungen automatisch prüft und im Anspruchsfall automatisch auszahlt, darf eine Familie in Südtirol bisweilen jährlich zu unterschiedlichen Zeiten mit einer Mappe voller (Papier)-Unterlagen zu zwei bis drei unterschiedlichen Ämtern rennen, um der Verwaltung Dinge zu belegen, die sie ohnehin wissen müsste.

    Mitnichten geht es in diesem Artikel um eine Neiddebatte. Wenn ich ankreide, dass eine mittelständische Südtiroler Familie mit einem in unseren Breiten üblichen Lebensstil in 18 Jahren 66.000 Euro Schulden anhäuft, haben wir es nicht mit Neid, sondern mit einem kolossalen Systemfehler zu tun. Ob es angesichts dieser erschreckenden Zahlen dann von Seiten der Politik das richtige Signal hinsichtlich Prioritäten ist, wenn beispielsweise die Verwaltungs- und Pflegedirektoren im Sanitätsbetrieb dieses Jahr eine Gehaltsaufstockung von 40.000 bis 60.000 Euro (+30% auf 180.000 bis 200.000 Euro) erhalten, lass ich jetzt dahingestellt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Auch der Kulturbonus ist »national«.

    Ende letzten Jahres hatte Premierminister Matteo Renzi (PD) einen sogenannten Kulturbonus von € 500,- für 18jährige angekündigt, den sie in Bücher, Museums- oder Kinobesuche investieren können. Die Maßnahme war als Teil der Terrorbekämpfung gedacht, um nicht ausschließlich einem Gewalt- und Kriegsreflex zu erliegen, sondern Kulturlosigkeit mit Bildung zu begegnen.

    Für den 15. September war nun der tatsächliche Start der Initiative angekündigt, doch am Stichtag blieb der offizielle Webauftritt www.18app.it leer. Auch die Südtiroler Landesregierung klagte, noch keine Informationen zur Umsetzung der Kulturoffensive erhalten zu haben.

    Seit gestern lässt sich die Internetseite zwar endlich abrufen, doch handelt es sich um eine grafisch und inhaltlich sehr schlichte Betaversion. Eigentlich ein No-Go.

    Zudem erscheint die Umsetzung äußerst umständlich und bürokratisch.

    Zumindest aus Südtiroler — aber auch aus aostanischer, sardischer friaulischer… — Sicht wiegt jedoch wohl noch schwerer, dass gerade im Kulturbereich mal wieder absolute »nationale« Nivellierung vorherrscht: Keine Information auf der Webseite, die nicht in der lingua franca nazionale formuliert wäre und somit von der sprachlich-kulturellen Vielfalt zeugen würde, die den italienischen Staat hinter der monlingualen, alles homogenisierenden Kulisse kennzeichnet. Bliebe nur, darauf hinzuweisen, dass eigentlich ein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der Seite in deutscher Sprache bestünde. Aber dafür wird die zuständige und ach so engagierte Regierungskommissärin wahrscheinlich keine Zeit haben.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02 03



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