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  • U-Ausschuss: Opposition opponiert.

    Der U-Ausschuss des Südtiroler Landtags, der die Lieferung von Schutzausrüstung an den Gesundheitsbetrieb unter die Lupe nehmen soll, war unter keinem guten Stern gestartet: Mitglied Paul Köllensperger (Team K) hatte durch seinen Rücktritt die erste Sitzung platzen lassen, um seinen Parteikollegen Franz Ploner nachrücken zu lassen.

    Dann kündigte die SVP an, den ehemaligen ärztlichen Leiter des Krankenhauses von Sterzing (weil angeblich »befangen«) nicht zum Ausschussvorsitzenden wählen zu wollen — obwohl diese Rolle per Geschäftsordnung der Minderheit vorbehalten ist, die sich auf den Mediziner geeinigt hatte.

    Nun zeigt die Opposition aber erfreulicherweise Geschlossenheit: Alle Oppositionsparteien haben sich darauf geeinigt, nur den eigenen, gemeinsamen Kandidaten als Vorsitzenden des U-Ausschusses zu akzeptieren. Sollte die Volkspartei im ersten Wahlgang jemand anderen als Franz Ploner wählen, wird diese Person die Wahl nicht annehmen. Ab dem zweiten Wahlgang reicht die relative Mehrheit, dann kann die Opposition ihren Kandidaten auch ohne Mithilfe von SVP und Lega ernennen.

    Nachtrag vom 15. Mai: Ploner wurde heute im zweiten Wahlgang zum Ausschussvorsitzenden gewählt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



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  • Corona: Geld oder Leben?

    Der spanische Professor Luis Huete (IESE Business School) hat ein interessantes Diagramm erstellt und veröffentlicht, mit dem er auf »das falsche Dilemma zwischen Lebens- und Wirtschaftsrettung« hinweisen möchte. Er zeigt auf, dass es Staaten gibt, die — zumindest bislang — beides geschafft haben, während andere sogar an beidem gescheitert sind.

    Ich habe die Grafik hier kopiert und ins Deutsche übertragen:

    Grafik zum Vergrößern anklicken.

    Schwachpunkt der Betrachtung ist natürlich, dass nicht näher darauf eingegangen wird, ob die Länder in den roten, blauen und grauen Quadranten Menschenleben und/oder Wirtschaft fahrlässig aufs Spiel gesetzt haben oder ob sie dazu (etwa aufgrund struktureller Schwierigkeiten) schlichtweg nicht in der Lage waren.

    Besonders schlecht schneiden Spanien, Italien und Belgien ab, während Polen, Japan und Österreich außerordentlich gut dastehen.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01



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  • Covid: Medienvielfalt erhalten!
    Ein dringender Aufruf

    Als kleiner, ehrenamtlicher Blogger habe ich absolut kein Verständnis dafür, wie mit dem bescheidenen Bittsteller Michl E. des regionalen Medienmonopunternehmens A. (Unkenntlichmachung von mir) umgegangen wird. In einem leider öffentlich gewordenen, bescheidenen Brief an den Landeshauptmann und drei weitere Regierungsmitglieder bedauert E., dass das Land Südtirol (im Unterschied zu Nord-/Osttirol) nur sehr wenig Geld bereitstellt, um die Bevölkerung über die wichtigsten Covid-Maßnahmen zu informieren — nur weil dann etwas Kleingeld auch bei Firma A. landen könnte.

    Der Shitstorm war (o tempora, o mores!) zu erwarten. Doch als kleiner, ehrenamtlicher Blogger halte ich es für eine Unverfrorenheit, auf die satte Medienförderung oder auf die vielen, teuren Inserate der öffentlichen Verwaltungen zu verweisen. Was allein Domainregistrierung und Webspace kosten, weiß ich aus eigener Erfahrung. Herr E. , im Hauptberuf auf ein bescheidenes Beamtengehalt angewiesen, hat sicher noch weitere Kosten (Mieten, Angestellte…) zu stemmen, von denen wir einfachen Menschen gar keine Ahnung haben. Auch höhere Zugriffszahlen oder gestiegene Einnahmen aus den Todesanzeigen können das sicher nicht wettmachen! Deshalb ist die Frage, ob seine Medien Information nicht auch ohne öffentliches Geld machen könnten, purer Zynismus.

    Für mich ist jetzt klar: Entweder stellt sich diese unfähige Landesregierung endlich hinter die wirklich Bedürftigen — oder ich kleiner, ehrenamtlicher Blogger sehe mich gezwungen, ein Spendenkonto für Herrn E. zu eröffnen. Das wäre tragisch, aber die Rettung der Medienvielfalt im Lande wäre es mir wert.

    Der Brief von M. E. wurde heute von der Tageszeitung publiziert.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Webinarserie: Minderheiten und Corona.
    Veranstaltungshinweis

    Leider war mir entgangen, dass heute von 15.00 bis 16.00 Uhr das erste von fünf Webinaren der Eurac zum Thema Minderheiten und COVID-19 stattgefunden hat.

    Der Titel der heutigen Veranstaltung war COVID-19 and its effects on minorities. Die Teilnehmerinnen waren Lamberto Zannier, Hoher Kommissar der OSZE für nationale Minderheiten, Ilze Brands-Kehris, beigeordnete Generalsekretärin für Menschenrechte des UNO-Menschenrechtsbüros, Joseph Marko, Leiter des Instituts für Minderheitenrecht der Eurac / Universität Graz – Leitung: Georg Grote, Institut für Minderheitenrecht der Eurac.

    Die kommenden Folgen sind:

    • Am 21. Mai von 15.00 bis 16.00 Uhr: Equality, Discrimination and COVID-19 mit
      • Fernand de Varennes, UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten
      • Emma Lantschner, Universität Graz
      • Roberta Medda-Windischer, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
      • Leitung: Katharina Crepaz, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
    • Am 27. Mai von 15.00 bis 16.00 Uhr: Minorities, territorial governance and inter-state relations in pandemic times mit
      • Sia Spiliopoulou Åkermark, Friedensinstitut der Ålandinseln
      • Francesco Palermo, Institut für Vergleichende Föderalismusforschung der Eurac
      • Sergiu Constantin, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
      • Leitung: Georg Grote, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
    • Am 4. Juni von 15.00 bis 16.00 Uhr: COVID-19 and religious minorities mit
      • Kerstin Wonisch, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
      • Kyriaki Topidi, Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen
      • Detlev Rein, Beratender Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
      • Leitung: Roberta Medda-Windischer, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
    • Am 10. Juni von 16.00 bis 17.00 Uhr: Indigenous peoples in times of the pandemic mit
      • Daqui Lema, Pontificia Universidad Católica de Ecuador (Sitz von Ibarra)
      • Claire Wright, Queen’s University Belfast – Ollscoil na Banríona, Béal Feirste
      • Alexandra Tomaselli, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
      • Leitung: Johanna Mitterhofer, Institut für Minderheitenrecht der Eurac

    Zur Übersichtsseite der Eurac zur Webinarserie geht es hier.

    Nachtrag vom 13. Mai: Das Webinar kann hier nachgesehen werden.

    Cëla enghe: 01 02 || 01



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  • Europäische Gerichte kippen pauschale Quarantäne.

    Das französische Verfassungsgericht, der Conseil constitutionnel, hat ein Gutachten zu einem neuen Gesetz veröffentlicht, mit dem einerseits der gesundheitliche Notstand im Land verlängert und andererseits Lockerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Verfassungsrichterinnen hießen die Vorlage — deren Promulgation noch bevorsteht — ingesamt gut, hatten aber Einwände beim Thema Datenschutz und bei den Vorgaben zur Quarantäne. Insbesondere dürfe die 14 Tage währende Isolation von Menschen, die aus Ländern einreisen, in denen es Infektionsherde gibt, nicht automatisch erfolgen. Werde eine Person gezwungen, über zwölf Stunden pro Tag (in diesem Fall sogar durchgehend für zwei Wochen) zu Hause oder in einer Quarantäneeinrichtung zu verbringen, sei dies als freiheitsberaubend einzustufen. Deshalb bedürfe es bei jedem einzelnen Fall der Bewertung und Zustimmung einer Richterin. Vor seinem Inkrafttreten muss das Gesetz also in diesem Sinne abgeändert werden.

    Gegen eine pauschale Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland sprach sich gestern auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) aus. Es gab dem Eilantrag einer Person statt, die aus ihrem Ferienhaus in Schweden zurückgekehrt war. Es sei unverhältnismäßig, Einreisende pauschal als krank oder potenziell ansteckend zu betrachten, um eine Maßnahme zu rechtfertigen, die die Freiheit der Betroffenen in erheblichem Maße beschränkt. Anders als in Frankreich urteilte das OVG jedoch, dass es zulässig sei, spezielle Risikogebiete zu definieren, deren Besuch bei Rückkehr zur Quarantäne verpflichte. Der Entscheid der niedersächsischen Richterinnen ist unanfechtbar, aber nicht bundesweit anwendbar.

    Indes besteht Italien nach wie vor auf eine pauschale 14-tägige Quarantäne bei Einreise aus einem anderen Land. Diese Vorschrift kommt auch in Südtirol weiterhin zur Anwendung. Ausnahmen gibt es nur bei befristeter Einreise aus beruflichen Gründen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02



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  • Das Corona-Landesgesetz ist in Kraft.

    Gestern Nacht hat der Landtag das Gesetz zur Eindämmung von Corona bei Beendigung des Lockdowns beschlossen, schon am frühen Nachmittag trat es in Kraft. Bei vollzählig zusammengetretenem Parlament stimmten der Vorlage 28 Abgeordnete (80%) zu, sechs enthielten sich und nur einer (Urzì) war dagegen.

    Ohne die epidemiologische Sinnhaftigkeit im Detail bewerten zu können, halte ich das Gesetz auf so vielen Ebenen für wichtig und richtig. Unter anderem

    • auf demokratischer Ebene, weil sie den Ausbruch aus einem System bedeutet, in dem ein Ministerpräsident fast autokratisch per Dekret regiert und seine Entscheide meist am Vortag (in der Nacht) über die sozialen Medien verkündet. An seine Stelle ist die offene Debatte im Landesparlament getreten, die schlussendlich auch noch zu einer breiten Zustimmung geführt hat.
    • auf der Ebene der Grundrechte, weil bislang aufgehobene Freiheiten weitgehend wiederhergestellt werden.
    • auf autonomiepolitischer Ebene, weil der bisherige Ausnahmezustand die Eigenregierung in weiten Teilen außer Kraft gesetzt hatte, ohne dass dafür in der Verfassung oder im Autonomiestatut klare Mechanismen vorgesehen gewesen wären. Es ist sinnvoll, der jeweiligen Situation vor Ort angepasste Maßnahmen treffen zu können.
    • aus Sicht der Gesundheitspolitik, weil anstelle der Ausgangsbeschränkungen strenge Sicherheitsbestimmungen ergriffen wurden. Außerdem sind Mechanismen vorgesehen, um bei erneutem Anstieg der Infektionen schnell reagieren zu können. Dass die Öffnung den Wirtschaftsverbänden nicht schnell und weit genug geht, werte ich als Beweis dafür, dass sich die Landespolitik nicht hat von Interessensvertetungen vor sich hertreiben lassen.
    • aus sozialer Sicht, weil die bisherigen Einschränkungen vielen Menschen nicht mehr zumutbar waren.
    • auf wirtschaftlicher Ebene, weil trotz allem die Möglichkeit geschaffen wurde, unter vorgegebenen Voraussetzungen die Tätigkeit wiederaufzunehmen und somit die zu erwartende Verarmung abzumildern.

    Jetzt wird es unheimlich wichtig sein, verantwortungsvoll mit der neuen Situation umzugehen. Insbesondere müssen wir ein Bewusstsein und eine Sensibilität für die vielen unserer Gesellschaft innewohnenden Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien entwickeln, die dazu führen, dass Menschen die wiedererlangten Freiheiten als Zwang erfahren könnten. Ob sie sich bestimmten Gefahren aussetzen möchten oder nicht, können viele (etwa Arbeiterinnen) oft nicht frei entscheiden. Also muss neben die vielbeschworene Selbstverantwortung vor allem auch eine große Portion Empathie und Mitverantwortung treten.

    Vielleicht sollte auch allen noch klarer vermittelt werden, dass die Pandemie keineswegs beendet, sondern lediglich eine neue Phase des Umgangs mit ihr eingeleitet wurde. Die erneute Öffnung bedeutet nicht, dass wir alle zu unseren alten Gewohnheiten zurückkehren müssen, solange wir nur die Vorschriften einhalten. Zuhause bleiben ist etwa weiterhin erlaubt, auch wenn es kein Zwang mehr ist.

    Die römische Regierung hat gestern in der kurzen Zeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes bereits angekündigt, für die Arbeitssicherheit relevante Teile davon vor dem Verfassungsgericht anfechten zu wollen. Darauf will ich aber vorerst nicht weiter eingehen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01 02



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